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Datensicherheit im Internet
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Datenschutz im Unternehmen
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Inhaltsverzeichnis
Immer mehr persönliche Daten kursieren im Internet
Schon seit einigen Jahrzehnten verändert sich die Welt rapide. Maßgeblich daran beteiligt ist die Ausweitung der technischen Errungenschaften, die eine globale Vernetzung vor allem über das Internet gewährleisten. Über Ländergrenzen hinweg können Menschen Informationen austauschen, schneller als es über die althergebrachten Medien wie Zeitung, Radio und Fernsehen ginge. PC, Laptop und Mobiltelefon gehören heute für viele zum Alltag und ein Großteil der Menschen hinterlässt immer mehr Spuren im World Wide Web.
Mit dieser Entwicklung geht jedoch ebenso einher, dass immer mehr auch teils sehr persönliche Daten im Internet wiederzufinden sind. Adress- und Bankdaten, Geburtstage, Hobbys, Urlaubsbilder – all das und viele weitere personenbezogene Daten finden sich im Datennetz und auf sozialen Plattformen. Und dort sind sie viel leichter auch von anderen einsehbar, als es im alltäglichen Leben möglich wäre. Viele Menschen aber gehen noch immer sehr sorglos mit der Preisgabe solcher Informationen um. Mit der Änderung der Medienwelt und technischen Ausrichtung müssen sich deshalb nicht nur Gesetze verändern, sondern auch der gewissenhafte Umgang mit den sensiblen Daten weiterentwickeln.
Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Datenschutz, der immer mehr in den Fokus der internet- und computeraffinen Gesellschaft rückt. Beim Datenschutz stellen sich viele Fragen: „Wie sicher sind meine Daten im Netz? Wer kann auf sie zugreifen? Was kann ich selbst tun, um meine persönlichen Daten vor den Blicken Unbefugter und einem möglichen Missbrauch zu schützen?“ Diesen und weiteren Aspekten müssen sich Menschen in gut vernetzten Gesellschaften immer früher in ihrer Entwicklung stellen.
Doch welches Ziel hat der Datenschutz eigentlich? Was ist das Hauptinteresse? Welche Richtlinien und Gesetze sollen zum Schutz persönlicher Daten beitragen? Und was genau fällt überhaupt unter den Datenschutz?
Was versteht man unter Datenschutz per Definition?
In den Medien ist der Datenschutz regelmäßiges und viel frequentiertes Reizthema. Doch was heißt „Datenschutz“ eigentlich? In Deutschland dient der Datenschutz vor allem der Gewährung eines allgemeinen Grundrechtes, das jedem Bürger der Bundesrepublik durch das Grundgesetz (GG) eingeräumt wird: das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Dieses findet keine explizite Erwähnung im aus dem Jahre 1949 stammenden Gesetzestext. Damals war die rapide Entwicklung der Technisierung noch nicht abzusehen, das Internet existierte höchstens in den Köpfen einiger zukunftsgewandter Erfinder.
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts jedoch fällt das beim Datenschutz fokussierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung unter das in Artikel 1 Absatz 1 GG bestimmte allgemeine Persönlichkeitsrecht (sog. Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983). Hiernach dürfe jeder Bürger der BRD selbst über die Preisgabe seiner persönlichen Daten und deren Verwendung bestimmen. Artikel 2 GG befasst sich genauer mit den Persönlichkeitsrechten und gibt vor, dass jeder „das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit“ hat.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung kann nur in einem durch Gesetze eng gesteckten Rahmen eingeschränkt werden. Diese Grundrechte bezeugen damit auch die Bedeutung, die dem Datenschutz in der heutigen Zeit zukommt. Personenbezogene Daten dürfen nicht einfach von jedermann zu eigenen oder unspezifischen Zwecken eingesehen und verwandt werden. So soll maßgeblich auch die Privatsphäre eines jeden bewahrt werden.
Der Datenschutz soll gewährleisten, dass die zu einer Person gespeicherten Daten vor unbefugtem Einblick und Datenmissbrauch geschützt werden. Er bezieht sich dabei aber nicht nur auf das Internet oder in Netzwerken gespeicherte Informationen, sondern lässt sich auch auf andere Lebensbereiche ausweiten: Kontendaten, Personalakten, Krankenakten, Briefgeheimnis u. v. m.
Unterscheidung von Datenschutz und Datensicherheit
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden häufig zwei Begriffe als Synonyme verstanden: Datenschutz und Datensicherheit. Inhaltlich ist zwischen beiden jedoch eine maßgeblich Unterscheidung zu treffen:
Was sind personenbezogene Daten?
Als personenbezogene Daten gelten in Deutschland all jene, die einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugeordnet werden können. In anderen europäischen Ländern sind auch juristische Personen eingeschlossen (etwa in der Schweiz oder in Österreich).
Jeder Mensch ist als Träger bestimmter Rechte und Pflichten natürliche Person. Personenbezogene Daten, die der Datenschutz vor Missbrauch schützen soll, sind zum Beispiel:
- Personalien wie Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Nationalität, Familienstand
- Kontaktdaten wie Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, IP-Adresse
- Angaben über Vermögen, Eigentum sowie Schulden und Kredite
- physische Merkmale wie Haarfarbe, Augenfarbe, Tätowierungen
- Kaufverhalten
- u. v. m.
Neben diesen Datensätzen gibt es in Deutschland jedoch noch besonders schützenswerte personenbezogene Daten, die einem wesentlich strengeren Datenschutz unterliegen:
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- religiöse, philosophische und politische Orientierung
- rassische und ethnische Herkunft
- psychische und physische Krankheitsbilder
- sexuelle Orientierung
Diese letztgenannten Aspekte betreffen den höchstpersönlichen Lebensbereich eines Menschen und sind damit besonders sensibel zu behandeln.
Die Furcht vor dem gläsernen Menschen
Der in Diskussionen um den Datenschutz oft gewählte Begriff des gläsernen Menschen ist nicht ganz so modern, wie viele denken mögen. Er kam erstmals im Jahre 1982 auf – war also auch schon vor der globalen Ausweitung des Internets präsent. Bei der damaligen Volkszählung rief die Datensammelwut der staatlichen Stellen von zahlreichen Seiten Widerstand hervor. Die Bezeichnung beschreibt die mit der technischen Entwicklung und den Möglichkeiten der Datensammlung und -verarbeitung einhergehende Ausuferung, die Staat und Privatwirtschaft an den Tag legten – und noch legen.
Immer wieder bricht die Furcht hervor, zum gläsernen Menschen zu werden, die Angst, dass sämtliche Informationen über die eigene Personen für Bundesnachrichtendienst, Polizei, Regierung aber auch Unternehmen oder Kriminelle jederzeit zugänglich sind, ohne dass sich der Betroffene effektiv dagegen wehren könnte.
Zuletzt war der Begriff vor allem in der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung von zentraler Bedeutung – die nun nach langem Hin und Her doch zu kommen scheint, sollte das Bundesverfassungsgericht keine zeitnahe Entscheidung treffen.
Der Datenschutz soll genau diesen Ängsten vorbeugen und der Datensammelwut enge Grenzen setzen. Nicht immer gelingt das, wie die regen Auseinandersetzungen zwischen Regierung und Datenschützern stets aufs Neue zeigen.
Warum ist der Datenschutz so wichtig?
Es herrscht Angst vor Kontrollverlust sowie vor Einbußen bezüglich der eigenen Privatsphäre und der Datenschutz soll diese etwas dämpfen. Das Problem: Personenbezogene Daten bedeuten auch Macht und Geld. Es gibt zahlreiche Interessengruppen, die die Datensätze zu eigenen Zwecken verwenden wollen und damit zum Teil Bares verdienen.
Ein bekanntes Beispiel ist der oft als Datenkrake bezeichnet US-Konzern Google. Das Unternehmen sammelt schon lange nicht mehr nur Links und Suchanfragen, sondern auch Standortdaten, Telefonnummern, Adressen, Informationen über aufgerufene Seiten u. v. m. und kann so immer detailliertere Nutzerprofile erstellen, Werbung personalisieren, die anonymisierten Daten an andere Unternehmen veräußern, die daraus ebenfalls Profit schlagen wollen u. v. m.
Ende 2016 waren bei Google weltweit bereits 3,5 Milliarden Nutzer registriert – Tendenz weiter steigend. Das bedeutet: Google verfügt über Daten zu zirka 3.500.000.000 Menschen weltweit – und erwirtschaftete im selben Jahr etwa 79 Milliarden Dollar allein über Werbeeinnahmen.
Auch Facebook etwa dehnt den Begriff „Datenschutz“ gerne – was nicht zuletzt auch aus den abweichenden US-amerikanischen Datenschutzrichtlinien resultiert. Personenbezogene Daten werden auch hier maßgeblich für personalisierte Werbeschaltung verwandt, zum Teil verkauft, Bildrechte von den Nutzern übernommen usf.
Mit „nur“ knapp 1,9 Milliarden Nutzern liegt Facebook aber noch immer abgeschlagen hinter dem Marktriesen Google. Auch der Gesamtumsatz des Unternehmens liegt mit 27,6 Milliarden Dollar hinter Google zurück. Dennoch sind beide Unternehmen vermutlich der größte Albtraum für Datenschützer weltweit.
Abschließend noch ein nationales Beispiel: Die Schufa verdient mit der Sammlung personenbezogener Daten ganz offen ihr Geld. Ob bei neuen Mietverträgen, Kreditanträgen oder Handyverträgen: Verbraucher und Vertragskunden der Schufa benötigen oftmals eine Auskunft über die Bonität des Betroffenen. Eine Bonitätsauskunft kostet den Verbraucher derzeit stolze 29,95 Euro. Daneben bietet die privatwirtschaftliche Auskunftei auch zahlreiche Abos an.
Bei der Schufa sind über 800 Millionen Daten zu zirka 67 Millionen Menschen gespeichert. Der jährliche Umsatz: 160 Millionen Euro. Ein Zwerg verglichen mit den US-amerikanischen Riesen, aber in Deutschland einer der Spitzenreiter unter den Datenkraken.
Doch nicht nur finanzielle Interessen begründen die Sammelleidenschaft der unterschiedlichen Stellen: Vor allem Sicherheitsbehörden und Geheimdienste wollen durch die Speicherung und Verarbeitung profitieren. In Zeiten zunehmender Verunsicherung sollen die Daten zur Terrorvermeidung führen und bei der Aufklärung von Straftaten unterschiedlichster Prägung helfen.
Dass dabei die Menschen unter einen Generalverdacht gestellt werden, steht nicht nur in Deutschland in der Kritik. Und der Nutzen der Vorratsdatenspeicherung bei der Terrorabwehr wird nicht erst seit der vergangenen Anschläge in Frankreich in Frage gestellt. Unser Nachbarland konnte trotz bereits praktizierter Vorratsdatenspeicherung die Anschläge nicht verhindern. Der Nutzen bei der Aufklärung hingegen ist unbestritten.
Das Bundesdatenschutzgesetz
Die rechtliche Grundlage für den Datenschutz in Deutschland stellt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dar, das im Jahre 2003 in Kraft getreten ist. Das Bundesdatenschutzgesetz soll die Daten der Bundesbürger vor unbefugten Zugriffen und Missbrauch schützen.
Es gibt vornehmlich öffentlichen Einrichtungen auf, die ihnen von einer Person überlassenen Daten effektiv zu schützen und nur dann zu sammeln, wenn die Person dem effektiv auch zugestimmt hat bzw. diese jederzeit zur Kontrolle einsehen kann. Zudem beschränkt das BDSG auch, welche Daten wann und zu welchem Zweck überhaupt erhoben werden dürfen.
Das BDSG ist nur insofern auf die Privatwirtschaft anzuwenden, wenn die jeweils betroffenen Unternehmen personenbezogene Daten sammeln und zu unterschiedlichen Zwecken verarbeiten.
Das trifft zum Beispiel auf die unterschiedlichen Wirtschaftsauskunfteien wie Schufa und Creditreform zu.
Die hier für die Bewertung der persönlichen Bonität hinterlegten Daten müssen für den Betroffenen nachvollziehbar und nachprüfbar sein sowie vor unbefugtem Zugriff sicher geschützt werden.
Das Bundesdatenschutzgesetz bestimmt u. a.,
- welche Daten zu welchem Zweck gespeichert werden dürfen,
- wie weit öffentliche und private Stellen bei der Datenverarbeitung gehen dürfen,
- welche Sicherheitsvorkehrungen die Einrichtungen und Unternehmen treffen müssen, damit die Daten sicher hinterlegt sind,
- dass jeder Betroffene das Recht auf Auskunft zu den gespeicherten Daten hat (insbesondere § 34 BDSG),
- welche Strafen und Bußgelder der Verstoß gegen eine der Datenschutzrichtlinien nach sich zieht.
Datenschutz in Europa
Die Europäische Union bildet eine Staatengemeinschaft aus derzeit 28 Mitgliedstaaten. Ein Teil der politischen und juristischen Regulierung ist seit Bestehen überstaatlich auf die EU übergegangen. Die Mitgliedstaaten haben sich vertraglich dazu verpflichtet, entsprechende EU-Vorgaben in nationales Recht zu übertragen.
Der Datenschutz ist ebenfalls schon längst ein grenzübergreifender Rechtsbereich, mit dem sich die EU befasst. In der neuen Datenschutz-Grundverordnung werden allgemeine Grundlagen geschaffen, die für alle Mitgliedstaaten verbindlich sein sollen. Die EU-Länder sind angehalten, diese Vorgaben in das nationale Recht zu integrieren und so die Umsetzung der Verordnung zu gewährleisten.
Grundsätzlich sollen mit den Neuerungen vor allem die Verbraucherrechte gestärkt werden. Bei Verstößen drohen nicht nur hohe Bußgelder. Darüber hinaus können Betroffene, und das ist im Datenschutz in Deutschland neu, bei missbräuchlicher Sammlung oder Verarbeitung von Daten auch Schadensersatzansprüche aus Nichtvermögensschäden geltend machen.
Aber: So wie das aktuelle BDSG in einigen Punkten gegen die derzeit noch gültige EG-Datenschutzrichtlinie verstößt, bringen auch die Neuerungen nach Aussagen vieler Kritiker eine „Verwässerung“ der in der DSGVO getroffenen Entscheidungen mit sich. Viele sehen vor allem Unternehmen und öffentliche Einrichtungen im Vorteil durch eingefügte Einschränkungen, die etwa die Auskunftspflicht begrenzen oder Pflichten aufhebt, sobald der Aufwand für die Erfüllung zu groß sei.
Auch mit einigen dieser Eckpunkte zum neuen Gesetz zum Datenschutz wird sich nicht nur das Bundesverfassungsgericht, sondern auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in den kommenden Jahren noch öfter beschäftigen müssen.
In den letzten Jahren fielen beim EuGH z. B. auch schon zahlreiche Grundsatzurteile zur bereits oben erwähnten Vorratsdatenspeicherung. Der EuGH hat zuletzt im Dezember 2016 seiner Ansicht Nachdruck verliehen, dass die Vorratsdatenspeicherung ohne gebotenen Anlass unzulässig und illegal, mit dem europäischen Datenschutzrecht also nicht vereinbar ist. Und er hat enge Grenzen gesteckt, die auf nationaler Ebene, wenn es nach der Regierung geht, nicht alle eingehalten werden sollen.
Was kostet der Verstoß gegen den Datenschutz?
Wie bereits mehrfach angeklungen, drohen bei einem Verstoß gegen die geltenden Datenschutzbestimmungen hohe Bußgelder. Hält sich ein Unternehmen innerhalb der EU oder in Deutschland nicht an die geltenden Vorschriften, können dabei unterschiedliche hohe Sanktionen drohen.
Ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz kann derzeit zu Bußgeldern bis 300.000 Euro führen (§ 43 BDSG). Darüber hinaus sind auch strafrechtliche Konsequenzen möglich:
Verstößt eine Person vorsätzlich gegen den Datenschutz, um sich zu bereichern oder anderen Schaden zuzufügen, kann eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe drohen (§ 44 BDSG).
Mit der Neuerung des BDSG soll das Bußgeld auf 50.000 Euro gedeckelt werden, wenn es sich um einen Verstoß gegen die nur im Bundesdatenschutzgesetz festgelegten Bestimmungen handelt.
Persönlicher Datenschutz als Selbstschutz
Die umfangreichen Vorschriften und Regelungen zum Datenschutz sollen jedoch über einen wesentlichen Punkt nicht hinwegtäuschen: Nicht nur öffentliche und private Einrichtungen sind per Definition für den Datenschutz zuständig.
Auch und gerade der Bürger selbst steht in der Verantwortung. Es zeigt sich trotz der zunehmenden Sensibilisierung bezüglich der Bedeutung vom Datenschutz, dass noch immer viele sehr sorglos mit den eigenen Daten umgehen. Die Gründe dafür: Unwissenheit um den Wert der Daten, ein gewisser Grad an Naivität im Umgang mit dem Internet, fehlende Sicherheitsprogramme auf den heimischen PCs usf.
Der Datenschutz beginnt also vornehmlich bei Ihnen selbst. Daher ist es von Bedeutung, dass Sie den Spagat zwischen notwendigem Datenschutz und gewünschter Informationsfreiheit schaffen.
Mit Hilfe unserer folgenden Checkliste zum Datenschutz für Verbraucher können Sie sehen, welche wichtigen Maßnahmen Sie treffen sollten, um den sicheren Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten zu gewährleisten und eine ungewollte Herausgabe an Unbefugte zu vermeiden:
Datenschutz-Checkliste für Verbraucher: So schützen Sie Ihre Daten
Datenschutz-Checkliste für Verbraucher | Erledigt? | |
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Das sollten Sie beachten: | Ja | Nein |
PC | ❍ | ❍ |
Haben Sie geeignete Sicherheitsprogramme (insbesondere Antivirensoftware und Firewall) auf Ihrem PC installiert und aktiviert? | ❍ | ❍ |
Sind die Sicherheitsprogramme auf dem neuesten Stand (werden regelmäßig Updates ausgeführt)? | ❍ | ❍ |
Wurden alle verfügbaren Updates, die auch Sicherheitslücken schließen sollen, beim Betriebsprogramm durchgeführt? | ❍ | ❍ |
Haben Sie nirgendwo auf dem PC wichtige Passwörter, Zugangsdaten, Bankdaten gespeichert oder frei zugänglich gemacht? | ❍ | ❍ |
Bei mehreren Nutzern an einem PC: Haben Sie die Zugriffsrechte eingeschränkt? | ❍ | ❍ |
Haben Sie externe Sicherheitskopien wichtiger Daten angefertigt (z. B. auf einer externen Festplatte)? | ❍ | ❍ |
Sind die externen Sicherungskopien sicher verwahrt und vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt? | ❍ | ❍ |
Sind sensible Daten auf den Speichermedien (PC und extern) verschlüsselt (etwa mit TrueCrypt), um den unerlaubten Zugriff zu verhindern? | ❍ | ❍ |
Sind die verwandten Passwörter sicher (enthalten Sie unterschiedliche Zeichensätze usf.)? | ❍ | ❍ |
Wenn Sie die Passwörter irgendwo notiert haben: Ist das Dokument sicher vor dem Zugriff durch Unbefugte verwahrt? | ❍ | ❍ |
Software: Haben Sie auf bekanntermaßen anfällige Programme (wie JavaScript, einige Adobe-Produkte) verzichtet, soweit dies möglich war? | ❍ | ❍ |
Internet | ❍ | ❍ |
Haben Sie die Browsereinstellungen überprüft und entsprechend angepasst (Anlegen einer Chronik unterbunden, automatische Löschung der Daten nach dem Schließen, automatische Seitenblockierung bei Angriffen oder Betrugsverdacht, Aktivitätenverfolgung widersprochen usf.)? | ❍ | ❍ |
Haben Sie die Speicherung von Passwörtern im Browser deaktiviert? | ❍ | ❍ |
Haben Sie nirgends zur Anmeldung Ihren Klarnamen verwendet, wenn dies nicht zwangsläufig notwendig war? | ❍ | ❍ |
Sind Sie im Netz weitgehend anonymisiert unterwegs (etwa mit Hilfe von VPN-Clients, Antispyware, Anti-Tracker usf.)? | ❍ | ❍ |
Accounts: Haben Sie sichere Passwörter gewählt und weichen diese voneinander ab? | ❍ | ❍ |
Webseiten, auf denen Sie Daten eingeben sollen: Haben Sie AGB, Datenschutz und Impressum gelesen und sind mit dem dort genannten Zweck der Datenerhebung einverstanden? | ❍ | ❍ |
E-Mail-Postfächer: Ist der Spamfilter aktiviert? Wichtig: Öffnen Sie nie Anhänge von unseriöser E-Mails unbekannter Absender! | ❍ | ❍ |
Social-Media-Profile: Haben Sie die Sichtbarkeit des Profils eingeschränkt bzw. die öffentliche Sichtbarkeit deaktiviert? | ❍ | ❍ |
Downloads: Sind die Downloadquellen seriös? | ❍ | ❍ |
Mobiltelefon | ❍ | ❍ |
Haben Sie für die Entsperrung einen sicheren Freischaltmechanismus gewählt (PIN, Passwort, Smartlock usf.)? | ❍ | ❍ |
Sind auf dem Handy geeignete Sicherheitsprogramme installiert und aktiviert? | ❍ | ❍ |
Sind alle Sicherheitsprogramme auf dem aktuellsten Stand? | ❍ | ❍ |
Ist das Betriebssystem auf Ihrem Handy aktualisiert (Android, iOS, Windows Mobile usf.)? | ❍ | ❍ |
Haben Sie die automatische Standortermittlung deaktiviert? | ❍ | ❍ |
Apps: Haben Sie die Freigabeanfrage gelesen, verstanden und wollen Sie den Zugriff auf die Daten erlauben? Grundsätzlich sollte an dieser Stelle gelten: Je umfassender die Zugriffsberechtigungen sind, die für die Installation der App verlangt werden, desto eher sollten Sie im Zweifel vom Download absehen. | ❍ | ❍ |
Haben Sie über die Browsereinstellung gewährleistet, dass so wenig wie möglich Daten gesammelt werden? | ❍ | ❍ |
Sind keine Passwörter im Browser gespeichert? | ❍ | ❍ |
Banking-App/Mobile-Banking: Nutzen Sie für das mTan-Verfahren nicht das gleiche Mobiltelefon? | ❍ | ❍ |
Schließen Sie alle gestarteten Anwendungen sicher? Wichtig: Wenn Sie die Apps nicht komplett schließen, können diese im Hintergrund weiterhin Daten sammeln. | ❍ | ❍ |
Alltag | ❍ | ❍ |
Bewahren Sie all Ihre wichtigen Dokumente (Geburtsurkunde, Lohnabrechnungen, Steueridentifikationsnummer, Kontenverträge usf.) an einem sicheren Ort auf? | ❍ | ❍ |
Bewahren Sie Ihr Portemonnaie und die darin befindlichen Dokumente stets sicher auf (z. B. in einer Innentasche mit Reisverschluss)? | ❍ | ❍ |
Nutzen Sie Ihr Recht auf regelmäßige Datenauskunft (z. B. bei der Schufa) und überprüfen die dort aufgeführten Datensätze? | ❍ | ❍ |
Personalausweis: Haben Sie den persönlichen Fingerabdruck nicht abgegeben (noch ist das nicht zwingend notwendig)? Derzeit haben Sie zudem bei der Ausstellung des neuen EU-Ausweises noch die Wahlmöglichkeit, ob Sie die elektronische Ausweisfunktion nutzen wollen. Da diese in der Regel auch durch andere Alternativen ersetzt werden kann, können Sie der Aktivierung auch ohne Probleme widersprechen. | ❍ | ❍ |
Die Liste ist bei weitem nicht abgeschlossen – und dies ist vermutlich auch nicht möglich, da sich immer neue Herausforderungen beim Datenschutz stellen. Aber wenn Sie die wichtigsten Grundregeln beachten, können Sie selbst einen maßgeblichen Einfluss darauf ausüben, wer wann an welche Ihrer personenbezogenen Daten herankommt und was mit diesen geschieht. Agieren Sie beim persönlichen Datenschutz zu leichtsinnig, kann das Betrügern leicht Tür und Tor öffnen.
Fazit zum Datenschutz in Deutschland
Der Datenschutz und die Sicherheit personenbezogener Daten spielen in der heutigen stark vernetzten Gesellschaft eine immer wichtigere Rolle. Die Datensätze sind bares Geld wert, können den Identitätsdiebstahl begünstigen oder den Verbraucher vor Behörden und Unternehmen zum vielgefürchteten gläsernen Menschen machen.
Damit das nicht geschieht, sind die Aufgaben, die zum Datenschutz beitragen sollen, für öffentliche und private Datensammler im Bundesdatenschutzgesetz vorgeschrieben: Sicherung der gespeicherten Daten, Begrenzung der Datensammlung, Beschränkung bezüglich der speicher- und verarbeitbaren Daten – und all das unter Androhung hoher Bußgelder im Falle einer Zuwiderhandlung.
Doch nicht nur rechtliche Grundlagen sind beim Datenschutz und der Informationssicherheit von Bedeutung: Es ist ein zweischneidiges Schwert, denn neben den Firmen und öffentlichen Stellen muss auch der Bürger selbst sensibler und gewissenhafter mit der Preisgabe solch wichtiger Informationen umgehen. Beim Datenschutz ist also die Zusammenarbeit aller Seiten gefragt.