Das Wichtigste zum Adresshandel in Kürze
- Der Adresshandel dient im Wesentlichen dem Direktmarketing und soll den Kundenstamm der kaufenden Unternehmen erweitern.
- Es ist grundsätzlich zulässig, Kundenadressen zu verkaufen oder zu kaufen. § 28 Bundesdatenschutzgesetz gestattet diese Vorgänge unter Vorgabe der Erfüllung von berechtigten Geschäftszwecken.
- Die Einwilligung des Betroffenen ist dabei in aller Regel nicht vonnöten, sofern die geschäftlichen Interessen deren Eigeninteressen überwiegen oder die Daten öffentlich zugänglich sind.
Welche Ziele verfolgt der Adresshandel?
Inhaltsverzeichnis
Der Adressenhandel (Listbroking) ist ein wichtiges Instrument im Bereich des Direktmarketings. Unternehmen sind immer auf der Suche, nach potentiellen weiteren Kunden. Um den Kundenstamm erweitern zu können und zugeschnitten Werbung zu verteilen, greifen viele dabei auf den Adressenkauf zurück, wenn in den eigenen Datenbanken nicht genügend Potential steckt.
Die Unternehmen wenden sich dann an Adresshändler (Listbroker), die Ihnen eine vereinbarte Anzahl von Firmen- oder Privatadressen überlässt. Die potentiellen Neukunden können dann über unterschiedliche Werbemaßnahmen (Flyer, umfangreiche Infopost, Gutscheinen usf.) kontaktiert werden, in der Hoffnung, dass zumindest ein Teil der Privatpersonen darauf anspringt und in den Kundenstamm aufgenommen werden kann.
Wenn Unternehmen Firmen- oder Privatadressen kaufen, können dabei auch unterschiedliche Kriterien bei der Erstellung von Adresslisten betrachtet werden. Diese lassen sich nämlich ggf. auf die übliche Zielgruppe des Einkäufers hin individualisieren (z. B. Lage in gutbürgerlichen Wohngebieten, Fahrzeugbesitzer, Raucher, Ärzte).
Zudem erlaubt die Herkunft der Adressen Rückschlüsse auf die Interessen der betroffenen Personen. Angenommen der Betroffene kauft bei einem Anbieter eine neue exklusive Küche. Ein Adresshändler kann nun diese Adressdaten an ein Unternehmen verkaufen, das hochwertige Küchenutensilien veräußert. Dieses kann dann Werbung an den Betroffenen schicken, der sich ggf. für die ein oder andere Ausstattung für die neue Küche entscheidet.
Doch es ist nicht nur möglich, private Adressen zu kaufen, sondern auch Firmenadressen. Denn selbst Unternehmen können Kunden von anderen Firmen werden (etwa beim Verkauf von Arbeitsmaschinen, Fachbüchern, Arbeitsmaterialien usf.).
Der Adresshandel ist damit gewissermaßen die analoge Variante zum Direktmarketing im Internet, das über die Auswertung von Nutzerdaten individualisierte Werbeschaltungen ermöglicht.
Adresskauf & Andressverkauf: Die größten Anbieter in Deutschland
Wollen Unternehmen Adressen kaufen, die in Deutschland Ihren Kundenstamm erhöhen sollen, können diese sich an unterschiedlichste Stellen wenden. Da der Adresshandel ein lukratives Geschäft ist, floriert der Markt. Im Folgenden eine Auswahl der derzeit größten Listbroker in Deutschland:
- Unternehmensgruppe EOS (Tochter der Otto Group)
- B2B-Datenbank.de
- Acxiom Deutschland GmbH (Tochterunternehmen eines US-amerikanischen Dienstleisters)
- AZ Direct GmbH (Tochter der Arvato/Bertelsmann AG)
- Adress-Base GmbH & Co. KG
Adressen kaufen und verkaufen: Ist das legal?
Angesichts des Ausmaßes, den der Adresshandel angenommen hat, stellt sich schnell die Frage, ob es eigentlich aus Sicht des Datenschutzes zulässig ist, Adresslisten zu kaufen oder verkaufen, um so individuell zugeschnittene Werbung zuzustellen. Adresshandel und Datenschutz scheinen sich zugegebenermaßen kaum zu vertragen. Die Adressdaten einer Person fallen als personenbezogene Daten grundsätzlich unter die Bestimmungen des Datenschutzes. Doch:
Grundsätzlich verstoßen weder Adressenverkauf noch -kauf gegen den Datenschutz! Maßgabe hierfür ist wiederum das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nach § 29 BDSG ist noch nicht einmal die Zustimmung der Betroffenen für die Übermittlung notwendig. Es genügt, wenn entweder
- wenn die Interessen der Stelle die des einzelnen Betroffenen überwiegen oder
- die Daten allgemein zugänglich sind oder (etwa über das Impressum einer Webseite)
- die Stelle sie veröffentlichen dürfte.
Ist ein legaler Erwerb von Adressen für Unternehmen möglich?
Das deutsche und europäische Datenschutzrecht gelten als eine der strengsten Lösungen auf der Welt. Das hat historische Hintergründe. Gesellschaftlich wäre ein liberales Datenschutzrecht nicht denkbar und durchsetzbar. Dementsprechend verunsichert sind viele Unternehmen und wissen nicht, ob sie überhaupt legal Adressen erwerben dürfen. Hier muss klar zwischen B2B und B2C unterschieden werden – und natürlich gibt es noch ein paar weitere Fallstricke.
Der Adresshandel wurde stark eingeschränkt
Mit der letzten Novellierung des BDSG wurde die Rolle der Verbraucher noch einmal gestärkt und es ist fast unmöglich gegen deren Willen personenbezogene Daten zu erheben und zu verkaufen. Etwas anders sieht es hingegen bei Unternehmen aus. B2B-Adressen-Anbieter genießen im Rahmen der aktuellen Verordnungen und Rechtsgrundlagen deutliche Vorteile.
Denn in der Regel sind Unternehmensadressen ohnehin frei verfügbar und können entsprechend behandelt werden. Auch die EU-Gesetze und Verordnungen bieten den Unternehmen beim Adresshandel deutlich weniger Schutz. Der Handel mit Unternehmensdaten ist und bleibt also legal. Allerdings müssen auch hier die Vorgaben der Europäischen Union und der Bundesregierung beachtet werden.
Darauf sollte beim Adresshandel geachtet werden
Auch wenn die Frage zu den sogenannten privaten Listendaten aus der Sicht vieler Experten noch nicht abschließend geklärt ist, so haben Unternehmen beim Adresshandel durchaus Möglichkeiten. Hier sollten allerdings die Fallstricke und Sondervorschriften beachtet werden. Zum Beispiel darf der Händler nur Daten verwenden, die innerhalb der EU und nach den gültigen Vorschriften erworben wurden. In Deutschland sagen viele Experten, dass sogar Daten aus der EU oft nicht rechtskonform sind und deswegen nur Datensätze aus Deutschland berücksichtigt werden sollten. Der Handel mit zertifizierten Unternehmensdaten ist und bleibt aber legal. Lediglich bei Datensätzen aus dem Ausland müssen Unternehmer darauf achten, dass diese Daten nach den aktuell gültigen Vorschriften erhoben und verarbeitet wurden. Ist dies nicht der Fall, dann ist der Handel illegal und kann dementsprechend sanktioniert werden.
Wenn eine Privatperson bzw. Teils Geschäftperson (Instagram-Influencer, aber auch normale Instagram Accounts mit wenigen Follower),
Ihre Email in der Profil Beschreibung öffentlich hinterlegt darf diese in eine Liste eingefügt werden und diese Liste dann anschließend verkauft werden?
Hallo,
ich bekomme seit etwa einer Woche Werbung für meine Ex-Frau.
Interessant ist, dass sie nie unter dieser Adresse gemeldet war und hier auch nie gewohnt hat.
Kann man das als illegale Werbung bezeichnen?
Hallo, meine Lebensgefährtin ist kürzlich durch Erbschaft zur Miteigentümerln eines Wohnhauses geworden. Kurz nach der Eintragung ins Grundbuch kam Umgehend Werbe-Post von einem Makler in der Nähe des Objektes.
Ein Anruf bei dem Makler wurde so beantwortet:. „Wir haben keinen Einfluss auf die Adessaten der Werbung, das macht alles DHL (oder war es Deutsch Post?) für uns. “
Frage:. Haben Adresshändler Zugang zu Grundbucheintragungen? Das wär schon richtig übel.
Mich würde vielmehr interessieren, wie man es verhindern kann, daß die Daten weitergegeben werden. Ich finde es eine ausgesprochene Frechheit, daß soetwas legal sein soll und alles was z. B. an Maßnahmen mit der Pandemie zusammenhing, letztendlich am Datenschutz scheiterte! Da hätten doch wohl die Bürger ein weitaus größeres Interesse / größeren Nutzen gehabt, als z. B. nervige Werbung im Briefkasten! Aber da verdient der Staat ja dann wieder dran… wenn ich etwas haben will, informiere ich mich selbst im Internet!!!
Wie ist das, wenn man Werbepost von einer Firma bekommt, und man dieser Firma schon mehrmals mitgeteilt hat, dass man kein Interesse an den Werbeprospekten hat.
Mir geht das schon seit längerer Zeit so mit der Firma W. Ständig habe ich Werbekataloge im Briefkasten, obwohl ich der Firma bestimmt schon 4x mitgeteilt habe, dass sie das unterlassen soll, da ich kein Interesse an dieser Art von Ware habe. Aber es hört nicht auf.
Hatte es das auch schon bei anderen Firmen, da habe ich kurz mitgeteilt, dass ich keine Werbung in Papierform möchte, da ich alles im Internet auch finden würde. Da hat es dann auch geklappt, und man hat auch immer eine freundliche Antwort bekommen.
Dürfen gesetzliche Krankenkassen Adressen verkaufen? Ich hatte heute eine an mich adressierte Werbung für eine Zahnzusatzversicherung im Briefkasten, bei der besonders günstige Konditionen für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern beworben wurden. Nun frage ich mich, woher das werbende Unternehmen die Information hat, dass ich zwei zahnspangentragende Kinder habe. Diese Tatsache ist nur dem Kieferorthopäden und der Krankenkasse bekannt.
Habe ich das Recht auf Auskunft, woher das Unternehmen meine Adresse hat?
Wenn das automatisierte Auslesen von Rufnummern und Anschriften im Impressum legal sein soll, dann können wir uns das mit dem Datenschutz auch sparen. Ein offensichtlicher Missstand, den es gilt bladmöglichst zu beseitigen.
Hallo zusammen,
dürfen die Unternehmens-Adressen (inkl. geografischer Standort) welche über Goolge Maps für jeden auffindbar sind verkauft werden?Heißt, auf Google Maps die Unternehmensdaten Sammeln und dann als ein Excel-Liste verkaufen.
Grüße, Niko
Hallo Niko,
Unternehmensdaten (also Informationen zu juristischen Personen) sind nicht vom Datenschutz geschützt. Dieser bezieht sich lediglich auf personenbezogene Daten von natürlichen Personen. Ob andere rechtliche Grundlagen ein solches Vorgehen verhindern können, ist uns an dieser Stelle nicht bekannt.
Die Redaktion von datenschutz.org
§ 28 verstößt gegen BGB Art. 1 (Perönlichkeitsrecht) / Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Guten Tag,
ich bin über Umwege auf Eurer sehr informativen Seite gelandet. Ich habe personalisierte Wahlwerbung zur letzten Landtagswahl von der CDU erhalten. Da ich im Melderegister der Herausgabe meiner Anschrift an Parteien widersprochen hatte war ich sehr verwundert. Die CDU hat mir dann mitgeteilt, daß sie die Versendung über eine Firma xy beauftragt hatte und versicherte mir, die Datenschutzbestimmungen eingehalten zu haben. Auf Auskunftsersuchen an Fa. xy erhielt ich keine Antwort. Erst als ich den Landesbeauftragten für Datenschutz einschaltete erhielt ich nach fast 2 Monaten die Auskunft. daß die Firma xy die Anschriften von Axicom angemietet habe. Bei der Suche nach Axicom landete ich dann hier…. wo bitte ist das geschäftliche Interesse der Firma xy zu erkennen auf deren Basis sie meine Anschrift erhalten könnten?
Nun ist meine Anfrage auf dem Weg zu Axicom… aber was soll das alles… gibt es denn keinen vernünftigen Datenschutz mehr? Kann ja alles nicht wahr sein….
MfG
Auch ich habe ein ähnliches Problem mit [URL von der Redaktion entfernt], wie es M. in seinem Beitrag (20.05.2018, 18:11 h) schildert. Im Folgenden zitiere ich einen Thread von mir in einem Beschwerdeforum:
„Bei [URL von der Redaktion entfernt] kann man Unternehmen nach den Kategorien Preise, Produktqualität, Realisierungszeit, Dienstqualität und Gesamtbewertung mit Sternchen von 1 bis 5 bewerten. Unter dem Link „firma-hinzufügen“ ist es jedem möglich, einer fremden Person eine angebliche Firmeninhaberschaft anzudichten und sie damit zu denunziieren. Der Name des angeblichen Inhabers findet sich dann mit einer detaillierten erdichteten Firmenbeschreibung bei Suchmaschinen wie google, obwohl es diese Firma nicht gibt. Ein Impressum von [URL von der Redaktion entfernt] ist auf der Homepage nicht vorhanden. Laut Datenschutzerklärung des Unternehmens heißt es: „Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir werden niemals irgendwelche Informationen über Ihre Handlungen oder Ihr persönlichen Daten ohne Ihre Erlaubnis den dritten Personen weitergeben“. Dies stimmt nicht, das Gegenteil ist der Fall. Mein Fall: Von Bekannten wurde ich darauf hingewiesen, dass sich unter meinem Namen, meiner Telefonnummer und meiner Adresse auf dem Bewertungsportal von [URL von der Redaktion entfernt] eine 5-zeilige, dezidierte „Firmen“beschreibung von mir findet. Hier wird beschrieben, dass ich eines der größten Unternehmen in meiner Stadt hätte, dass man mich unter meiner Telefonnummer anrufen dürfe, dass mein Betrieb sich mit der Produktion von Waren höchster Qualität befasse, dass ich sehr erfahren sei und mich selbst um die hohe Qualität und Erfüllung der Kundenwünsche kümmere. Ich bin seit Jahren Rentner. Ich habe noch nie ein Unternehmen besessen. Ich habe nie Waren produziert und verkauft. Der Wahrheitsgehalt dieser „Firmen’beschreibung ist gleich Null! Hierauf habe ich firmen-bewertung.org mehrfach unter deren Link “Firmenbeschreibung bearbeiten“ hingewiesen, z.B. am Donnerstag, den 4. Januar 2018,16:42 h und am Dienstag, den 9. Januar 2018, 07:49 h. Meine letztgenannte Aufforderung lautete: „Ich fordere Sie hiermit letztmalig dazu auf, diesen Eintrag zu löschen. Es gibt keine Firma. Ich habe kein Gewerbe und hatte nie ein solches. Ich bin Rentner. Rufen Sie mich doch einfach unter der hier angegebenen Telefon-Nummer an! Bei erfolglosem Verstreichen einer Frist bis zum 15.01.2018 werde ich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten“. Der Denunziant, der die Anmeldung meiner vermeintlichen Firma bei Ihnen bewirkt hat, ist mir bekannt. Einen Beweis kann ich jedoch nicht erbringen“.
Am 19.01.2018 habe ich online Strafanzeige bei der Polizei Bochum gegen Unbekannt (also gegen die Person, die diesen Eintrag zu meiner vermeintlichen „Firma“ bei [URL von der Redaktion entfernt] veranlasst hat) und gegen firmen-bewertung.de erstattet. Die Polizei hat die Anzeige an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Die Antwort der Staatsanwaltschaft B. [Städtename von der Redaktion entfernt] vom 10.04.2018 (AZ 662 UJs 14/18) war:
„Sehr geehrter Herr…,
Allein die Tatsache, dass von einer unbekannt gebliebenen Person der Eindruck erweckt werden soll, Sie würden ein Unternehmen betreiben, unterfällt keiner Strafnorm. Dies wäre nur dann der Fall, wenn Sie dadurch in der öffentlichen Meinung herabgewürdigt würden. Nach dem Text der Bewertung ist dies aber gerade nicht der Fall, da die Bewertung positiv ist.
Die Einleitung von Ermittlungen kommt deshalb nicht in Betracht.
Hochachtungsvoll…“
Hier werden Sie geholfen… Die Einschätzung der Staatsanaltschaft B.[Städtename von der Redaktion entfernt] ist mir völlig unverständlich. Man stelle sich vor, eine unbekannte Person würde im Internet eine Selbstbeschreibung von Ihnen veröffentlichen, dass Sie eines der größten bundesdeutschen Unternehmen besäßen und nur die “allerbesten Erzeugnisse mit der besten Qualität” (Zitat) produzieren – eine positive Bewertung (O-Ton Staatsanwaltschaft). Unabhängig davon, wie viele Menschen diesen Eintrag glauben würden: Würden nicht einige Ihnen mehr oder weniger bekannte Personen von Ihnen annehmen, dass Sie ein Doppelleben führen, da Sie bisher nie von dieser großartigen, in Ihrem Eigentum stehenden Firma berichtet haben? Oder würden andere nicht denken: Ist er größenwahnsinnig geworden, hat er Ego-Probleme, dass er sich derart überschwänglich in der Öffentlichkeit darstellt?
Mit heutigem Tag, also 1 Jahr nach meiner Anzeige, wird mir immer noch derselbe Eintrag zu einer Firma zugeschrieben, die ich nie besessen habe ([URL von der Redaktion entfernt]). Auf meiner Homepage ([URL von der Redaktion entfernt]) versuche ich, dieser Verleumdung entgegenzusteuern.
Bereits vor 1 Jahr habe ich festgestellt, dass bei [URL von der Redaktion entfernt] MASSENWEISE (!) Firmeneinträge der beschriebenen Art zu Personen bestehen, die davon offensichtlich nichts wissen oder sich wohl offensichtlich nicht wehren. Das Strickmuster dieser Formulierungen ist ähnlich wie bei der mir angedichteten Firma.
Offenbar können Denunzianten bei [URL von der Redaktion entfernt] Textbausteine dieser Art z.B. unter einer Wegwerf-Emailadresse ankreuzen und abschicken. In meinem Fall ist derjenige, der den Eintrag zu meiner Person/Firma erwirkt hat, wohl ein Mensch, der neben sich steht und mit sich selbst nicht ins Reine kommt. Ich meine, ihn zu kennen.
Sehr wohl handelt es sich um datenschutzrechtliche Belange. Ich hoffe, dass wenigstens mein Beitrag hier bei datenschutz.org/adresshandel/ (2. Versuch) etwas in Gang setzen wird.
Hallo,
bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Beratung an einen Anwalt. An dieser Stelle ist eine Rechtsberatung nicht möglich. Vermuten Sie einen Verstoß gegen den Datenschutz, können Sie das gegenüber dem zuständigen Datenschutzbeauftragten melden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo,
wir sind ein Maklerunternehmen und haben eine Eigentümerliste von einer Wohnanlage erhalten. Da wir bereits in der Wohnlage für einige Eigentümer erfolgreich tätig waren – deren Wohnungen verkauft – würden wir jetzt gerne alle anderen Eigentümer darüber informieren und unsere Dienste anbieten.
Ist das rechtsmäßig oder Verstöß diese gegen das BDSG?
Was kann passieren?
Hallo,
Hätte da mal eine Frage.. Darf auf einen Briefkopf Name Adresse (ist klar) aber auch das gesamte Geburtsdatum stehen?
Ich bekam gestern von einer Bezirkshauptmannschaft einen solchen und habe mich eigentlich geärgert, da mein Postbote mein Geburtsdatum jetzt weiß.
Lg
Hallo,
es wird in diesem Artikel davon gesprochen, dass es grundsätzlich zulässig ist Kundenadressen zu verkaufen oder zu kaufen und die Einwilligung des Betroffenen dabei in aller Regel nicht vonnöten ist. Soweit in Ordnung. Jedoch sollte man auch noch §7 UWG erwähnen, weil der legale Kauf von Adressen nicht automatisch zur Kontaktaufnahme berechtigt. Hierzu fand ich auf einem Blog-Beitrag von [Werbung von der Redaktion entfernt] (ebenfalls ein großer und seriöser Adressbroker) wertvolle Informationen.
Carolin
Hallo,
ich stehe auf der Seite firmen-bewertung.org. Meine Firma gibt es seit über vier Jahren nicht mehr.
Da es eine Privatadresse war, möchte ich diese gelöscht haben.
Diese Seite ist seit Ewigkeiten im Aufbau und hat somit kein Impressum. Ich kann mich an niemanden wenden, um meine Adresse und Telefonnummer löschen zu lassen.
Im Netz habe ich keinen Eintrag gefunden, dass jemand das selbe Problem hat mit dieser Seite.
Was kann ich tun?
Marcus
Hallo Marcus,
bei Verstößen gegen den Datenschutz können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes wenden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo und guten Tag,
In wie weit betrifft die DSGVO ein bestehendes Such-Portal für Ärzte?
Die Erhebung der im Portal verwendeten Daten (Name, Adresse, Kommunikationsdaten etc.) auf der Grundlage wie folgt:
Adresshandel und Werbung, § 28 Abs. 3 BDSG
Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung
(1) Das geschäftsmäßige Erheben, Speichern, Verändern oder Nutzen personenbezogener Daten zum Zweck der Übermittlung, insbesondere wenn dies der Werbung, der Tätigkeit von Auskunfteien oder dem Adresshandel dient, ist zulässig, wenn
1.) kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung, Speicherung oder Veränderung hat,
2.) die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können oder die verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Erhebung, Speicherung oder Veränderung offensichtlich überwiegt, oder
Ist ab dem 25. Mai diesen Jahres der § 28 Abs. 3 BDSG dann hinfällig?
Hallo Werner,
am 25. Mai ist mit der DSGVO auch eine neue Fassung des BDSG in Kraft getreten, in welchem dieser Paragraph nicht mehr existiert. Es ist also nötig, sich auf eine andere Rechtsgrundlage zu berufen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo zusammen,
danke für den Beitrag, mir stellt sich dabei jedoch die Frage wie es sich zum Besipiel mit Telefonnummern (Durchwahlen) von Ansprechpartnern beim Kauf von Firmendaten verhält.
Dies sind ja nicht zwingend die auf den Internetseiten der Unternehmen angegebenen Telefonnummern und durch da man zur Nummer auch einen Namen erhält handelt es sich um Daten mit Personenbezug. Ich kann nicht wirklich einschätzen ob es sich bei geschäftl. Daten nun aber wirklich um schützenswerte Daten mit Personenbezug handelt. Somit stellt sich kann ich mich beim Kauf darauf verlassen, dass die angegebenen Ansprechpartner der Weitergabe zugestimmt haben, bzw. diese Daten öffentlich zugänglich sind? Ich kann es mir ja nicht für jede Datei nachweisen lassen. Und welche Löschfristen sind dann damit verbunden, wenn der Adressat kein Interesse an einer Zusammenarbeit hat oder diese dann nicht zustande kommt. Je nach Verkäufer ist die Nutzung der Daten auf eine oder zwei Aktionen oder zeitlich beschränkt, hat dies auch bzgl. des Datenschutzes Relevanz? Die Löschung kann ja nicht davon abhängig gemacht werden wie viel ich für die jeweilige Adresse bezahlt habe. Kurz gesagt: HILFE!!!
Hallo Dauerschrauber,
die Datenschutzgrundverordnung bezieht sich auf alle natürliche Personen, damit also auch auf Geschäftspartner, sofern diese nicht nur allgemeine Firmenangaben betreffen, sondern sich auf eine bestimmte Person beziehen. Die Löschung bzw. zugriffbeschützte Archivierung ist in der Regel dann erforderlich, wenn die Daten nicht mehr genutzt werden (dürfen) – auch auf Antrag des Betroffenen. Bitte wenden Sie sich an einen Datenschutzbeauftragten, um die Sachverhalte detailliert prüfen zu lassen. Wir können dies an dieser Stelle nicht abschließend klären.
Die Redaktion von Datenschutz.org