Das Wichtigste über negative Bewertungen
Sind Online-Bewertungen rechtswidrig oder verstößt deren Inhalt gegen die Richtlinien des Bewertungsportals, ist es grundsätzlich möglich, schlechte Rezensionen löschen zu lassen.
Von Ihrem Recht auf Löschung sollten Sie vorrangig nur dann Gebrauch machen, wenn eine schlechte Bewertung gegen die Richtlinien des Bewertungsportals verstößt, die Vorwürfe unwahr oder die Äußerungen rechtwidrig sind. Ist Ihnen ein Fehler unterlaufen und die Kunden sind berechtigterweise unzufrieden, ist es meist sinnvoll, mit der Kritik professionell umzugehen und den Dialog zu suchen.
Eine negative Bewertung kann strafbar sein, wenn Äußerungen einen Tatbestand des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllen. Dies ist zum Beispiel bei Beleidigungen, Drohungen oder übler Nachrede der Fall. Über die möglichen Strafen informieren wir hier.
Negative Bewertung schreiben: Was ist erlaubt?
Inhaltsverzeichnis
War der Service eines Unternehmens nicht zufriedenstellend oder ist die Qualität eines Produkts ungenügend, steht es Ihnen grundsätzlich frei, Ihren Unmut darüber zu äußern. Allerdings ist es in der Regel nicht sinnvoll, eine schlechte Bewertung zu verfassen, wenn gerade die Emotionen hochkochen.
Schließlich kann eine unbedachte Äußerung mitunter weitreichende Konsequenzen haben, denn nicht jede Form von Kritik ist durch die Meinungsfreiheit geschützt. Dies ist etwa bei unwahren Tatsachenbehauptungen der Fall. Hierbei handelt es sich um Aussagen, die sich nachprüfen und widerlegen lassen. Ein Beispiel wäre „Ich musste 90 Minuten auf meine Pizza. warten“, wenn die Lieferung nachweislich nach 45 Minuten ankam.
Darüber hinaus erfüllen bestimmte Formulierungen auch Straftatbestände. Enthält eine schlechte Bewertung etwa Aussagen wie „Herr Müller ist ein mieser Betrüger!“, dann stellt dies gemäß § 185 StGB eine Beleidigung dar. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.
Wer sich zu Äußerungen wie „Wenn ich mein Geld nicht bald zurückbekomme, brenne ich euren Laden nieder.“ hinreißen lässt, muss für eine solche Äußerung mit einer Anzeige wegen Bedrohung nach § 241 StGB rechnen. Bei einer Verurteilung droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren.
„Der Händler hat die bezahlte Ware bis heute nicht verschickt.“ Dieser Satz kann entweder unter den Tatbestand der üblen Nachrede (§ 186 StGB) oder der Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllen. Bei ersterem lässt sich der Sachverhalt nicht beweisen, wohingegen bei letzterem die Behauptung bewusst unwahr ist, etwa weil die Sendungsverfolgung eine Zustellung belegt. Für eine üble Nachrede sieht der Gesetzgeber eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor, bei einer Verleumdung liegt das Strafhöchstmaß bei einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Was ist in negativen Rezensionen erlaubt?
Enthält Ihre schlechte Bewertung lediglich Meinungsäußerungen, die Ihr individuelles Empfinden widerspiegeln, ist dies prinzipiell zulässig. Als Beispiele ließen sich unter anderem folgende Äußerungen anführen:
- „Ich war mit dem Service nicht zufrieden.“
- „Meiner Meinung nach ist das Produkt nur Billigschrott!“
- „Der Verkäufer wirkte auf mich arrogant.“
Negative Bewertungen löschen lassen: Ist dies möglich?
Wollen Sie eine schlechte Bewertung löschen, ist dies bei den meisten Portalen über einen entsprechenden Button oder das Kontaktformular möglich. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, sich per E-Mail oder Brief an den Betreiber wenden. Um eine negative Bewertung entfernen zu können, sollte Ihre Meldung folgende Informationen enthalten:
- konkrete Benennung des Beitrags mit Link
- aussagekräftige Begründung für die Löschung
- angemessene Fristsetzung
Bei einer anonymen Bewertung oder wenn der Nutzername des Verfassers nicht mit Ihrer Kundenkartei übereinstimmt, ist es notwendig, das Bestehen einer Kundenbeziehung zu bestreiten. Zudem sollte das Portal dazu angehalten werden, zu überprüfen, ob es sich beim Autor der Bewertung tatsächlich um einen Kunden handelt.
Da vor allem die großen Portale täglich eine Vielzahl von Anfragen erhalten, kann es durchaus etwas dauern, bis eine schlechte Bewertung verschwindet. Beschleunigen lässt sich die Angelegenheit unter Umständen durch die Beauftragung eines Anwalts. Denn dieser ist mit den Strukturen der Portale vertraut und kann alle notwendigen Informationen entsprechend aufbereiten. Außerdem kann ein Rechtsanwalt im Vorfeld eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten abgeben und bei einem gescheiterten Löschungsversuch weitere juristische Schritte einleiten.
Es ist grundsätzlich sinnvoll, mithilfe von Screenshots Beweise für die schlechte Bewertung zu sichern. Zudem sollten Sie den Link zum Beitrag speichern und sich den Namen des Nutzers sowie das Erstelldatum der Bewertung notieren.
Schreibe einen Kommentar