Das Wichtigste zum Cookie-Hinweis in Kürze
Ja, ein Cookie-Hinweistext ist Pflicht, wenn ein Nutzer erstmals eine Seite besucht, auf der technisch nicht notwendige Cookies aktiv sind. Für technisch notwendige Cookies hingegen gelten besondere Bestimmungen.
Beim erstmaligen Besuch von Webseiten muss der Cookie-Hinweis den Nutzer verständlich darüber informieren, welche Cookies auf der Seite Verwendung finden. Darüber hinaus erfüllt er die Funktion, die nötige Zustimmung oder Ablehnung der Cookies durch den Nutzer einzuholen. Einen exemplarischen Cookie-Hinweis, der als Vorlage und zur Orientierung dienen kann, finden Sie hier.
Das ist in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Artikel 4 Nummer 7 geregelt: Der verantwortliche Website-Betreiber beziehungsweise Website-Besitzer muss den Cookie-Hinweis auf der Seite platzieren.
Was ist ein Cookie-Hinweis und wozu dient er?
Inhaltsverzeichnis
Cookies sind Textdateien, die von einer Website im Browserverlauf des Seitenbesuchers gespeichert werden. Beim nächsten Besuch des Nutzers sendet der Cookie diese Informationen zurück an der Server. Dadurch wird nachvollziehbar, wie häufig und intensiv die Person die Seite nutzt. So können die Einstellungen, die der Nutzer auf der Seite vornimmt, für den nächsten Besuch erhalten werden.
Cookies helfen Website-Betreibern bei der Angebotsoptimierung, sind aber im Hinblick auf den Datenschutz kritisch zu betrachten. Schließlich speichern sie Daten und gelten als anfällig für den Datenmissbrauch.
Deshalb braucht es beim erstmaligen Aufruf eines Nutzers zwingendermaßen einen Cookie-Hinweis auf der Website. Ein Text/Banner zur Verwendung von Cookies muss einigen grundlegende Anforderungen genügen. Nur wenn die folgenden Punkte erfüllt sind, ist der Datenschutz durch den Cookie-Hinweis gegeben:
- Der Hinweistext auf Cookies informiert den Seitenbesucher eindeutig und verständlich über die Verwendung von Cookies auf der Website. Grundlage für jegliche Einwilligung müssen demnach klare und umfassende Informationen über die Cookie-Nutzung.
- Durch den Cookie-Hinweis wird es erforderlich, dass der Besucher seine aktive Zustimmung oder Ablehnung zur Nutzung von Cookies ausdrückt.
- Solange der Hinweis auf Cookies angezeigt wird, findet keine Datenverarbeitung auf der Website statt, welche die Einwilligung des Nutzers erfordern würde. Dies betrifft Nutzerdaten-erfassende Skripte und zustimmungsbedürftige Cookies
Trotz eingeblendetem Cookie-Hinweis müssen die Datenschutzerklärung und das Impressum für den Nutzer abrufbar sein. Da der Cookie-Hinweis die Verarbeitung von Daten betrifft, muss er auch ein Bestandteil der Datenschutzerklärung sein. Hierbei gilt es erneut darzulegen, für welche Zwecke einzelne Cookies auf der Website zum Einsatz kommen.
Allen Seitenbesuchern, die keine Einwilligung erteilen, muss es gleichwohl weiterhin möglich sein, die Website zu besuchen, ohne dass einwilligungsbedürftige Cookies gesetzt werden.
Rechtliche Grundlage: Das sollte ein DSGVO-konformer Cookie-Hinweis beinhalten
Erst durch die Möglichkeit einer tatsächlich aktiven Einwilligung wird ein Cookie-Hinweis DSGVO-konform. Ein Cookie-Hinweis, der die Einwilligung über ein voreingestelltes Häkchen bei der Option „Cookies erlauben“ oder ähnlicher Auswahlmöglichkeiten einholt (Opt-out-Lösung), ist nach Artikel 4 Nummer 11 der DSGVO nicht ausreichend.
Im Hinblick auf Cookies ist die DSGVO, die sich auf personenbezogene Daten bezieht, aber nicht alleine ausschlaggebend. Cookie-Hinweise werden abseits der DSGVO auch durch die e-Privacy-Regelungen im Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) geregelt. Hierin ist explizit festgelegt, wie Endgeräte vor Fremdzugriffen, zu schützen sind.
Aus § 25 des TTDSG geht hervor, für welche Form der Informationsverarbeitung ein Cookie-Hinweis nicht notwendig ist: Demnach ist bei der Einwilligungspflicht zwischen technisch notwendigen und technisch nicht notwendigen Cookies zu unterscheiden. Hinweise auf Cookies, die notwendig sind, um Spracheinstellungen, den Login-Status oder Warenkorbinhalte zu speichern, gelten als notwendig, um einen funktionierenden Betrieb der Website gewährleisten zu können.
Wenn ein Seitenbesucher die Nutzung von Cookies ablehnt, gibt das dem Betreiber nicht das Recht, ihn von der Nutzung der Website auszuschließen. Die Seite muss also auch ohne die Aktivität aller Cookies besuchbar sein, auch wenn einzelne Funktionen dadurch entfallen.
Muster: Wie baue ich einen Cookie-Hinweis ein?
Cookie-Hinweise können mit Hilfe eines Cookie-Banners in eine Website eingebunden werden. Dazu finden sich online diverse kostenfreie Cookie-Banner-Generatoren und vergleichbare Angebote.
Damit der Text für Ihren Cookie-Hinweis der DSGVO entspricht, können Sie sich am folgenden Mustertext für einen Cookie Hinweis orientieren. Zu beachten ist dabei, dass dieser Cookie-Hinweistext nur als Vorlage gedacht ist, die gegebenenfalls angepasst werden muss.
Nutzung von Cookies: Wir benötigen Ihre Einwilligung
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