Das Wichtigste zum Datenschutz beim Newsletter in Kürze
- Der Datenschutz ist im Bundesdatenschutzgesetz und den Gesetzen der Länder geregelt.
- Auch Newsletter sind eine Form der Datenerhebung und -speicherung.
- Die personenbezogenen Daten müssen ausreichend gesichert sein.
Wann ist ein Newsletter aus der Sicht des Datenschutzes relevant?
Inhaltsverzeichnis
Newsletter sind eine alte und bewährte Methode alle oder eine Auswahl von Nachrichten aus einem bestimmten Zeitraum zusammengefasst zu präsentieren. Doch gibt es auch, wenn bei einem E-Mail-Newsletter eine Anmeldung gemacht wird, rechtliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen? Wie stehen Newsletter zum Datenschutz?
Ein Newsletter ist jede Form von regelmäßiger Berichtzusendung. Früher oft im kaufmännischen Kontext benutzt, versendet heutzutage beinahe jeder Verein und jede Interessensgruppe einen Newsletter an die Mitglieder und Interessierte. Im Internet besteht oft die Möglichkeit, sich für einen Newsletter anzumelden.
Gesetzliche Grundlage
Wie sehr der Datenschutz bei einem Newsletter greift hängt davon ab, was für Daten verarbeitet werden. Die Vorschriften ähneln denen für den Datenschutz auf einer Website. Dabei sind vor Allem die Daten relevant, die bei der Anmeldung eingegeben werden. Handelt es sich um personenbezogene Daten müssen entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bestimmt den Umfang der Maßnahmen für den Datenschutz.
Die Daten aus denen sich eine Liste für die Empfänger von Newslettern zusammensetzt kann sehr unterschiedlich sein. Die minimalste Version besteht aus der Email-Adresse. Aber auch andere Listen, die Email-Adressen enthalten können als Grundlage für einen Newsletter Verwendung finden. Datenschutz wirkt unabhängig vom Umfang der Daten und so ist bereits die Adresse ein personenbezogenes Datum, das ein Maß an Aufklärung und Sicherung notwendig macht.
§ 13 des Telemediengesetzes (TMG) besagt:
Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten […] in allgemein verständlicher Form zu unterrichten
Deswegen ist der automatisierte Versand von Newslettern die mit einem Klick gestartet werden nicht zulässig. Der Datenschutzhinweis ist beim Newsletter ebenso notwendig, wie bei jeder anderen Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Auch ein E-Mail-Newsletter muss rechtliche Vorgaben einhalten.
In diesem Hinweis muss dargelegt werden, welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden. Weiter unten finden Sie für Ihren eigenen Newsletter ein Muster der Erklärung zum Datenschutz, wie sie aussehen könnte. Auf der Seite zum Thema Datenschutzerklärung finden Sie Vorlagen vollständiger Erklärungen zum downloaden.
Weitere Regeln für einen Newsletter
Ein Newsletter kann auch eine Form der Werbung darstellen, daher ist jeder Newsletter, der Rechtliches nicht einhält gesetzeswidrig und kann abgemahnt werden. Auch der vorschriftswidrige Umgang mit personenbezogenen Daten kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. So müssen Maßnahmen der Datensicherung ergriffen und gewährleistet werden.
Besonders unlautere Anmeldeverfahren wie das Opt-out-Verfahren sind durch den Datenschutz beschränkt. Newsletter die auf diese Weise ihre Klienten sammeln, verstoßen gegen Datenschutz- und Wettbewerbsregeln. Anbieter von Newslettern müssen ständig auf die Möglichkeit hinweisen, dass das Angebot gekündigt werden kann.
Wichtige Inhalte einer Datenschutzerklärung für einen Newsletter
Einwilligungsverfahren:
Um Sie in unseren Newsletter-Verteiler aufzunehmen, benötigen wir eine Bestätigung, dass Sie der Inhaber der angegebenen Email-Adresse sind und dass Sie mit dem Empfang des Newsletter einverstanden sind.
Verwendung der Daten:
Die erhobenen Daten dienen nur der Versendung des Newsletter und der Dokumentation Ihrer Zustimmung. Eine andere Verarbeitung oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Widerrufsrecht:
Sie können den Newsletter und die Einwilligung zur Speicherung der Daten jederzeit widerrufen.
Datenschutzerklärung für einen Newsletter: Muster zum Download
Hier können Sie eine Vorlage einer Datenschutzerklärung für einen Email-Newsletter downloaden:
Urteil des LG Lübeck, Beschluss vom 06.03.2006, Az. 5 O 315/05
§§ 1, 13 Abs. 1 UWG, §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB, § 32 ZPO
Das LG Lübeck vertritt die Rechtsauffassung, dass der Streitwert für unerwünschte
Werbe-E-Mails bis zu 12.500 EUR betragen kann. Demnach soll gelten:
a. Einmalige Spam-E-Mail, privater Adressat: 3.000 EUR
b. Einmalige Spam-E-Mail, gewerblicher Adressat: 4.000 EUR
c. Mehrfach Spam-E-Mails, privater Adressat: 5.000 EUR
d. Mehrfach Spam-E-Mails, gewerblicher Adressat: > 7.000 EUR
e. ab 5 Spam-E-Mails, gewerblicher Adressat: 8.000 EUR – 12.500 EUR
f. Spam-E-Mail, bei Eintrag in Robinson-Liste: 8.000 EUR – 12.500 EUR
Hallo,
ich arbeite in einer Bildungseinrichtung in der auch kaufmännische Berufe ausgebildet werden. Eine dieser Ausbildungsgruppe betreibt einen Kiosk. Diese Gruppe verschickt intern einen Newsletter an eine Verteilergruppe.
Wird dieser Newsletter wie ein „normaler“ betrachtet und müssten alle Mitarbeiter bestätigen, dass sie diesen erhalten wollen?
Danke vorab!
Beste Grüße
Sven
Hallo liebe Redaktion,
ich versende für meinen Arbeitgeber regelmäßige Newsletter und verantowrte u. a. auch die Datenhaltung.
Wir speichern zur Dokumentation der Registrierung für den Newsletterdienst einen Screenshot der Anmeldeseite, der dazugehörigen Datenschutzerklärung und eine neutralisierte Form der DOI-Mail (nicht einzeln pro Empfänger). Ist die Vorhaltung einer neutralisierten DOI in Ordnung oder muss ich jede Bestätigungsmail pro Empfänger vorhalten?
Viele Grüße
Niels
P. S.: „Newsletter sind eine alte und bewehrte Methode…“
Bewehrt = bewaffnet
Bewährt = erprobt
😉
Hallo Niels,
diese spezifische Frage können wir an dieser Stelle nicht abschließend bewerten. Bitte wenden Sie sich für eine fundierte Einschätzung an einen Datenschutzbeauftragten.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Danke für den hilfreichen Artikel!
Meine Frage ist nun, wann muss ich dem Empfänger des Newsletters diese Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen?
Im Kontaktformular?
Im Email, in dem er seine Email-Adresse bestätigt?
In jedem Newsletter?
Was ist mit den Personen, die bereits den Newsletter erhalten?
Danke für Ihre Mühe!
Hallo Bianca,
die Datenschutzerklärung muss gemäß den Bestimmungen für den Betroffenen leicht zugänglich sein. Im Anmeldeformular muss also beispielsweise gut sichtbar ein Link zur Datenschutzerklärung vorhanden sein. Für weitere Details zur konkreten Umsetzung wenden Sie sich bitte an einen Datenschutzbeauftragten oder einen Anwalt, da wir diese Frage hier leider nicht abschließend klären können.
Die Redaktion von Datenschutz.org