Das Wichtigste zum Datenschutz in der App in Kürze
- Auch Apps müssen die Datenverarbeitung mit einer Erklärung ankündigen und bestätigen lassen.
- Die Rahmenbedingungen für eine Datenschutzerklärung bei Apps setzt das Telemediengesetz (TMG) und das Bundesdatenschtzgesetz (BDSG).
- Fehlender Datenschutz kann zu empfindlichen Sanktionen führen.
Was der Datenschutz in einer App leisten muss
Inhaltsverzeichnis
Dass durch das Smartphone Unmengen an Daten anfallen, ist inzwischen allgemein bekannt. Weniger verbreitet ist das Wissen darüber, was mit den Daten passiert, wenn eine App darauf zugreifen möchte und wie es um den Datenschutz beim Smartphone im Allgemeinen bestellt ist. Um den Nutzer zu schützen wurden die Informationspflichten für die Entwickler und die Schutzrechte der Nutzer ausgebaut. Dazu muss auch für Apps eine Datenschutzerklärung abgeben werden.
Doch welchen Anforderungen muss der Datenschutz bei einer App genügen? Kann der websiteeigene Datenschutz auch bei Apps eingesetzt werden? Wo ist bei einer App die Datenschutzerklärung zu finden? Mit diesen und anderen Fragen zum Thema „Datenschutz in der App“ wird sich der folgende Ratgeber befassen.
Um dem Datenschutz Genüge zu leisten, muss die Datenschutzerklärung bei einer App für den Nutzer leicht verständlich und ausführlich sein. Darin müssen verschiedene Aspekte der Datenverarbeitung geklärt werden.
Erst wenn die Erklärung – inklusive Widerrufsbelehrung und Benennung der verantwortlichen Stellen – vollständig vorliegt, kann der Nutzer darin einwilligen.
Was muss bei einer App für den Datenschutz beachtet werden?
Um den gesetzlichen Anforderungen des BDSG an den Datenschutz einer App zu genügen, muss die Datenschutzerklärung Folgendes liefern:
- Grund der Datenerfassung, -speicherung und/ oder –verarbeitung
- Art der durch die App erfassten Daten (Metadaten, Inhaltsdaten, personenbezogene Daten)
- Dauer der Speicherung
- Nennung von zugriffsberechtigten Dritten
- Belehrung zwecks Auskunftsrecht, Widerruf und Löschung der Daten
- Nennung der verantwortlichen Stelle, inklusive Kontaktmöglichkeit
Eine unvollständige oder unehrliche Datenschutzerklärung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. In schweren Fällen, in denen die Daten missbraucht werden, um sich zu bereichern, droht sogar Gefängnis.
Die Ordnungsgelder reichen bis zu einem Höchstmaß von 100.000 Euro. Dabei soll aber immer beachtet werden, dass ein wirtschaftlicher Vorteil für den Schädiger ausgeschlossen ist.
Den eigene Datenschutz für die App gestalten
Nicht nur bei Apps ist der Datenschutz eine komplexe Angelegenheit, doch kann die Datenschutzerklärung der eigenen Website trotz ähnlicher Anforderungen nicht einfach übernommen werden. Am leichtesten fällt die Formulierung in Zusammenarbeit mit den technischen Entwicklern, die jeden Vorgang benennen können und einem Anwalt für Datenschutzrecht. Dieser kann dann die Funktionen und den Zweck so formulieren, dass der gesetzeskonforme Datenschutz bei der App sichergestellt ist.
Wenn Sie die Erklärung für den Datenschutze der App trotzdem selbst formulieren, lassen Sie sie von einem Fachmann prüfen. Damit lassen sich empfindliche Ordnungsgelder vermeiden, die sonst das schnelle Ende einer innovativen Idee bedeuten können.
Schreibe einen Kommentar