Das Wichtigste zur Datenschutzerklärung auf Webseiten in Kürze
- Jede Website muss eine Datenschutzerklärung aufweisen – auch private Liebhaberseiten.
- Erstellen Sie keine Datenschutzerklärung für Ihre Homepage, droht Ihnen eine Abmahnung. Dabei werden Ihnen die Abmahnkosten von ca. 100 bis 200 Euro in Rechnung gestellt.
- Sie können zur Erstellung einer Datenschutzerklärung für Ihre Website unser kostenloses Muster verwenden. Bedenken Sie jedoch, dass ggf. Anpassungen notwendig sind.
Gesetzliche Grundlagen: Auch eine private Homepage braucht eine Datenschutzerklärung
Inhaltsverzeichnis
Was gehört in die Datenschutzerklärung einer Homepage? Besteht eine Pflicht für alle Betreiber, Datenschutzhinweise unterzubringen? Gerade für Laien sind die Bestimmungen zum Datenschutz im Internet oftmals nur schwer nachzuvollziehen.
Dieser Ratgeber erläutert, welchen Bestimmungen die Datenschutzerklärung für eine Webseite genügen muss und welche Folgen ein fehlender Datenschutzhinweis nach sich zieht. Ein kostenloses Muster einer Datenschutzerklärung für Webseiten finden Sie im Folgenden ebenfalls.
Verbraucher haben das Recht zu erfahren, ob, inwieweit und zu welchem Zwecke ihre personenbezogenen Daten erhoben und gespeichert werden, bevor Sie ein entsprechendes Angebot nutzen.
Dieses Prinzip gilt nicht nur für die Internetauftritte von Unternehmen oder Behörden: Auch private Diensteanbieter sind ihm unterworfen.
Dies ergibt sich aus dem Telemediengesetz (TMG). § 13 des Gesetzes bestimmt:
Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten […] in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist.
Als „personenbezogene Daten“ gelten nicht nur offensichtlich persönliche Informationen wie Name, Wohnort oder E-Mail-Adresse einer Person, sondern auch deren IP-Adresse oder das Wissen darüber, welche Seiten sie im Internet besucht. Jede Website erhebt in diesem Sinne also personenbezogene Daten über ihre Nutzer.
Daraus ergibt sich, dass eine Datenschutzerklärung auf jeder Website Pflicht ist – unabhängig vom Betreiber.
Website oder Webseite?
Zwischen Anglizismen und rechtlichen Sonderbegriffen ist es für Laien nicht leicht, den Überblick über alle Definitionen zu behalten. Die Begriffe „Website“ und „Webseite“ bezeichnen nicht dasselbe in zwei unterschiedlichen Sprachen. Unter Website wird die Gesamtheit einer Internetpräsenz verstanden – analog zu einem Buch – während eine Webseite eine einzelne Unterseite dieser Präsenz – analog zu einer Buchseite – bezeichnet.
Das droht, wenn Sie keine Datenschutzerklärung auf Ihrer Homepage haben
Gemäß der deutschen und europäischen Rechtsprechung gilt eine fehlende oder unzureichende Datenschutzerklärung auf einer gewerblichen Website als Wettbewerbsverstoß. Das bedeutet, dass Konkurrenten (Mitbewerber) Abmahnungen versenden, Schadensersatz einfordern und auf Unterlassung pochen können.
Seit Anfang 2016 können nicht nur Mitwerber, sondern auch Verbraucherschutzverbände Abmahnungen wegen fehlender Datenschutzerklärungen versenden. Das bedeutet, dass diese Option nicht allein gewerbliche Websites treffen kann.
Allerdings bleibt es nach wie vor nicht sehr wahrscheinlich, dass private Homepagebetreiber eine Abmahnung erhalten, weil sie keine Datenschutzerklärung auf ihrer Website untergebracht haben. Verbraucherverbände haben ein vornehmliches Interesse daran, die Einhaltung der Datenschutz-Richtlinien seitens Gewerbetreibender zu kontrollieren, welche mit unrechtmäßig erlangten Daten womöglich Gewinne erzielen können. Gewerbliche Anbieter müssen also eher damit rechnen, abgemahnt zu werden, wenn die Datenschutzerklärung ihrer Website nicht den Anforderungen entspricht.
Schadensersatz und Anspruch auf Unterlassung: Diese Forderungen kann eine Abmahnung enthalten
§ 7 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) hält fest:
Fügt eine verantwortliche Stelle dem Betroffenen durch eine nach diesem Gesetz oder nach anderen Vorschriften über den Datenschutz unzulässige oder unrichtige Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten einen Schaden zu, ist sie oder ihr Träger dem Betroffenen zum Schadensersatz verpflichtet. Die Ersatzpflicht entfällt, soweit die verantwortliche Stelle die nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet hat.
Diesem Grundsatz zufolge können Mitbewerber in Theorie einen Schadensersatz geltend machen. Allerdings ist die Höhe der Forderung nur sehr schwer zu beziffern.
Nehmen wir ein Beispiel: Herr Müller und Herr Schmidt betreiben beide jeweils einen Online-Shop, um Gartenwerkzeuge zu verkaufen. Herr Müller hat im Gegensatz zu Herrn Schmidt keine Datenschutzerklärung auf seiner Website.
Dieser kann aber nicht feststellen, wie viele Kunden deshalb eher bei Herrn Müller einkaufen bzw. ob die fehlende Datenschutzhinweise überhaupt einen Unterschied ausmachen.
Dennoch haben Mitbewerber einen Anspruch auf Unterlassung. Das bedeutet, dass sie der Abmahnung eine Unterlassungserklärung beilegen können. Der Abgemahnte verpflichtet sich seiner Unterschrift dazu, eine korrekte Datenschutzerklärung auf seiner Website unterzubringen. Oftmals beinhalten diese Unterlassungserklärungen eine Vertragsstrafe. Handeln Betroffene ihr zuwider, müssen sie den festgelegten Betrag zahlen.
Was müssen Sie in der Datenschutzerklärung Ihrer Website festhalten?
Zunächst muss die Erklärung den Hinweis bereithalten, dass personenbezogene Daten grundsätzlich erhoben werden. Schreiben Sie in die Erklärung, welche Daten dies betrifft. Server-Logfiles, welche auf nahezu jeder Website agieren, speichern beispielsweise die IP-Adresse der Nutzer, Zeitpunkt und Verweildauer auf der Homepage und die besuchten Seiten.
Weiterhin erzeugen die meistens Websites heutzutage Cookies. Diese kleinen Textdateien werden vom Server an den Browser der Nutzer gesandt und dort gespeichert. Cookies speichern Informationen über das Nutzerverhalten und erhöhen dadurch zum einen die Benutzerfreundlichkeit (indem beispielsweise getätigte Einstellungen bei späteren Besuchen bestehen bleiben) aber zum anderen ebenfalls die Menge an gespeicherten Informationen über den Nutzer.
Analyse- und Statistikanwendungen in Datenschutzhinweisen
Viele Websitebetreiber interessiert, welche Inhalte ihrer Website besonders oft gelesen werden, wie lange Nutzer auf Ihrer Seite bleiben und mit welchen Endgeräten sie diese besuchen.
Diese Informationen befriedigen zum einen die Neugierde der Seitenbetreiber, tragen zum anderen aber auch entscheidend zur Weiterentwicklung der Angebote bei.
Verschiedene Programme und Plugins erlauben umfangreiche Informationserhebungen zum Nutzerverhalten auf Websites. Das meist genutzte ist Google Analytics. Da diese Tools sehr viele spezifische Daten sammeln, müssen sie zwingend in der Datenschutzerklärung behandelt werden. Ein Hinweis dazu, welche personenbezogenen Daten laut Google erhoben werden, sollte ebenfalls enthalten sein.
Social-Media-Plugins nutzen? Nicht ohne Hinweis in der Datenschutzerklärung!
So beliebt Social-Media-Buttons auf Websites sind: Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist deren Einsatz problematisch. Oftmals wird durch die Einbindung entsprechender Plugins – etwa von Facebook, Twitter oder Google Plus – eine direkte Verbindung zwischen dem Browser Ihrer Nutzer und den Servern der Social-Media-Betreiber.
Explizite und detaillierte Angaben zur Nutzung dieser Dienste auf Ihrer Website muss die Datenschutzerklärung also bereithalten.
Hinweis auf den Umgang mit Kontaktdaten
Jede Website benötigt neben einer Datenschutzerklärung ebenfalls ein Impressum. Darin sind die Kontaktmöglichkeiten des Betreibers festgehalten. Jeder Nutzer kann ihn somit kontaktieren. Die Datenschutzerklärung Ihrer Internetseite muss also auch erklären, wie mit den Informationen verfahren wird, welche über die Kontaktaufnahme eines Nutzers erlangt werden – etwa dessen E-Mail-Adresse.
Interaktionsmöglichkeiten auf Websites in der Datenschutzerklärung Ihrer Website festhalten
Gegenüber analogen Informationsmöglichkeiten bietet das Internet einen besonderen Vorteil: Nutzer können sich miteinander austauschen und teilhaben. Interaktionen sind aber meist nur möglich, wenn sie sich anmelden. Hierfür müssen sie personenbezogene Daten angeben. Wie diese behandelt werden, muss in den Datenschutzhinweisen erläutert werden.
Muster: Die Datenschutzerklärung Ihrer Website kann wie folgt formuliert werden
Im Folgenden finden Sie eine beispielhafte Datenschutzerklärung. Sie beinhaltet Musterformulierungen für:
- Allgemeine Datenschutzhinweise
- Technische Aspekte (Server-Logfiles)
- Umgang mit personenbezogenen Daten
- Cookie-Nutzung
- Kontaktformular-Einbindung
- Erhebung personenbezogener Daten mittels Kommentarfunktion
- Abo-Optionen einer Website
- Nutzung von Google Analytics
- Einbindung eines Facebook-Plugins
- Einbindung eines Google-Plus-Plugins
- Einbindung eines Twitter-Plugins
- Newsletter-Angebot
- Schlussbestimmungen: Recht auf Auskunft, Richtigstellung und Löschung
Datenschutzerklärung für eine Website: Vorlage zum Download
Hier können Sie das Muster einer Datenschutzerklärung mit allen oben genannten Punkten gebündelt downloaden:
Download als PDF Download als .doc
Es ist empfehlenswert, lediglich jene Textabschnitte in der Datenschutzerklärung Ihrer Website zu nutzen, welche auch benötigt werden. In diesem Sinne ist jeder Datenschutzhinweis auf einer Homepage individuell erstellt. Stellen Sie sicher, dass Ihre Erklärung alle Punkte umfasst, welche im Sinne des BDSG und TMG relevant sind.
Wo müssen die Datenschutzbestimmungen auf einer Website untergebracht werden?
Das TMG bestimmt, dass die Hinweise zum Datenschutz jederzeit vom Nutzer einsehbar sein müssen. Das bedeutet, dass der Link zu Ihrer Datenschutzseite von jeder einzelnen Ihrer Website aus klickbar sein muss.
Zudem muss der Nutzer augenblicklich feststellen können, wo sich die entsprechenden Bestimmungen befinden.
Der Link muss also eindeutig beschriftet werden (etwa mit „Datenschutz“ oder „Datenschutzerklärung“). Es ist beispielsweise nicht zulässig, die Erklärung im Impressum unterzubringen, wenn dieses lediglich über den Link „Impressum“ zu erreichen ist.
Guten Tag,
Wir als Familie haben einen privaten Familienblog der Passwort geschützt ist.Das bedeutet es kommen nur enge Familienglieder und Freunde rein, denen das Passwort bekannt ist. Muss hier auf der Login Seite auch eine Datenschutzerklärung hinterlegt sein oder ist dies nicht notwendig da ja die Intention ist dass nur die benannte Gruppe oben Zugriff auf die Website hat ?
Vielen Dank.
super hilfreich für den Aufbau einer Website 👍. Vielen Dank!
Hallo,
ich beabsichtige eine private Homepage zu erstellen ohne jegliches gewerbliches Anliegen. Was muss bei der Datenschutzerklärung alles hinein? Reicht es, wenn ich Namen und Mail-Adresse angebe?
Cookies etc. sind nicht vorhanden. Mein Telekom-Anbieter (1&1) erfasst allerdings die bloße Anzahl der Zugriffe auf die Website. Persönliche Daten werden m. E. nicht erfasst. Muss ich diesen Sachverhalt angeben und wenn ja, wie?
Vielen Dank für die Info.
Hallo, brauche ich auch eine Datenschutzerklärung, wenn ich mit Adobe Spark Pages eine einseitige Website erstelle, die von Adobe gehostet wird, aber öffentlich ist? Ich bekomme lediglich eine Internetadresse, die ich weitergeben kann, aber die Seite ist für Suchmaschinen nicht sichtbar. Es gibt auch keine Möglichkeit, Kontaktdaten zu hinterlassen oder Ähnliches.
Wie verhält es sich mit der nachstehenden Aussage nach Schrems II? Dürfen die Buttons amerikanischer Social Media Dienste, deren Daten in die USA übertragen werden überhaupt noch eingebunden werden?
„Social-Media-Plugins nutzen? Nicht ohne Hinweis in der Datenschutzerklärung!
So beliebt Social-Media-Buttons auf Websites sind: Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist deren Einsatz problematisch. Oftmals wird durch die Einbindung entsprechender Plugins – etwa von Facebook, Twitter oder Google Plus – eine direkte Verbindung zwischen dem Browser Ihrer Nutzer und den Servern der Social-Media-Betreiber.
Explizite und detaillierte Angaben zur Nutzung dieser Dienste auf Ihrer Website muss die Datenschutzerklärung also bereithalten.“
Hallo Datenschutz.org,
danke für die hilfreichen Tipps und die Erklärungen auf dieser Seite.
Ich möchte mich als Kommunikationsdesignerin selbstständig machen und habe nun sehr großen Respekt davor meine Website (über wix erstellt) zu veröffentlichen.
Ich weiß nicht genau ob meine Datenschutzerklärung vollständig ist und keinerlei Risiken birgt.
Da ich nur als einzelne Person auftrete, bin ich mir auch nicht sicher ob ich mir einen Anwalt oder Datenschutzbeauftragten leisten kann, bzw. ob es möglich ist, dass dieser einfach einmal rüber liest und nachbessert.
Für einen Rat oder Hinweise wäre ich sehr dankbar!
liebe Grüße
-M
Hallo Michelle,
ein Anwalt oder Datenschutzbeauftragter kann eine entsprechende rechtliche Bewertung vornehmen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Kann man sich für ein Screenshot Strafbar?
Hab ein Screenshot von einem Tik Tok Video gemacht und als Profilbild benutzt. Daraufhin hat der Nutzer gesagt das ich es runternehmen soll sonst bekomme ich eine Anzeige, das habe ich dann gemacht und dann schrieb der Benutzer das sie Anzeige erstatten will, obwohl der Account Öffentlich war!
Strafbar Ja oder Nein????
Hallo S.,
hier ist das Urheberrecht berührt. Der Verstoß gegen das Urheberrecht kann zur Anzeige gebracht werden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Domain zu Testzwecken eingerichtet. Das bedeutet, die Index.html ist als Baustelle ohne Bilder, Login oder ähnlichen ausgestattet. Auf der tieferen Ebene in einen Unterordner machen ich Programmierversuche mit Bootstrap 4 (Ein CSS und JS Framework), also nicht öffentlich!
Mit anderen Worten, niemand kann darauf „ausversehen“ zugreifen. Auch verbiete ich in den robots.txt Google den Indexiervorgang, um nicht in die Suchmaschine eingetragen zu werden.
Bei der Vorlage müsste ich eigentlich nur „Grundlegendes“ und „Zugriffsdaten“ aus der „Datenschutzerklärungsvorlage“ verwenden, liege ich da richtig?
Natürlich muss ich wohl oder übel meine Anschrift und Email angeben, ist das richtig?
Vielen Dank für die Auskunft.
Hallo und Guten Tag,
muss in meiner Datenschutzerklärung für meine Website meine E-Mail-Adresse als Kontaktversion genannt werden? Oder reicht auch Name und Adresse?
Vielen Dank und herzliche Grüße
Ira
Guten Abend,
eine Frage, ich habe beim Besuch eines Weihnachtsmarktes per Handy ein Video von den Ständen und den davor stehenden Personen gedreht. Anschließend habe ich das Video über WhatsApp an verschiedene Personen weiter gesendet. Verstoße ich hiermit gegen die neue Datenschutzverordnung, bzw. gegen das neue Datenschutzgesetz, ich meine nein. Habe ich Recht???
Hallo,
kann die Datenschutzerklärung als von überall erreichbares PDF hintergelgt sein oder muss es eine separate Seite sein?
Grüße
Wulf
Hallo,
ich habe meine Website vom Netz genommen. Anstelle der alten Website tauch nun eine Fehler-Webseite 503 auf. Auf dieser Webseite sowie auf allen anderen Fehler-Webseiten stehen meine Kontaktdaten, so wie sie auch auf meiner Papier-Visitenkarte und in meinem E-Mail Fuß auch. (Fa., Adresse, Tel. Fax. Mail, Geschäftsführer, Registereintrag, Ust-IdNr, Inhaltlich verantwortliche Person), unser Tätigkeitsfeld und die ab-Preise für Domains und Hosting.
Heute rief mich ein Anwalt an und meinet das ich auf den Fehlerseiten eine Datenschutzerklärung anhängen muss. Ist das so? Mus nun jeder der eigene Fehlerseiten hat auch dort die Datenschutzerklärung ausgeben? Wie ist das bei Baustellenseiten? Was ist mit der Papier Visitenkarte oder Flyer, dort gebe ich doch die gleichen Informationen preis. Müssen wir bald alle Werbebücher erstellen damit wir Datenschutz, Disclaimer und Impressum unterbringen können?
Ich hoffe auf Antwort.
Liebe Grüße Frank
Hallo,
Gelten diese Bestimmungen für die Datenschutzerklärung auch für Universitäten und Hochschulen? Ich muss mich im Rahmen einer Abschlussarbeit mit damit auseinandersetzen.
Mfg
Hallo Peter,
in aller Regel unterliegen nicht öffentliche und öffentliche Stellen denselben Datenschutzregeln. Ggf. sind jedoch weitere Sondervorschriften zu berücksichtigen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo,
Ich möchte die Datenschutzerklärung für eine gewerblich orientierte Website benutzen. Was genau dies bezüglich ergänzt werden?
Vielen Dank für die Auskunft.
Tolle Vorlage
Dürfen wir als Unternehmen eure Muster-Datenschutzerklärung verwenden?
Natürlich wird sie dann hier und dort angepasst.
MfG
Hallo Sven,
bitte beachten Sie die im Text rot hinterlegten Hinweise. Wenden Sie sich für die Erstellung einer wirksamen und auf Ihren Einzelfall zugeschnittenen Datenschutzerklärung an Ihren Datenschutzbeauftragten.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo, ich betreibe als Musikjournalist eine Non-Profit-Musikwebseite. Dort gibt es auch einen täglichen Geburtstagskalender mit den offiziell überall verfügbaren Geburtsdaten von Musikern und Sänger(inne)n. Die Angaben beziehen sich lediglich auf den jeweiligen Geburtstag und die aktuellen musikalischen Tätigkeiten, es gibt keine weiteren Angaben zu den Musikern. Diese Daten gibt es auch in öffentlichen Biographien, Lexika und auch auf Info-Seiten wie wikipedia. Sollte ich diese tägliche List lieber deaktivieren oder darf ich diese Liste im Sinne der Pressefreiheit weiter pflegen?
Hallo Christian,
in der Regel können öffentlich zugängliche personenbezogene Daten unabhängig von einer Einwilligung des Betroffenen verwendet werden (nur zu legitimen, nicht verwerflichen Zwecken), sofern diese rechtmäßig bzw. von dem Betroffenen selbst veröffentlicht wurden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo,
habe ein Kleingewerbe als Trainer und nutze FB und Instagram für die Werbung. Die Website ist noch nicht online, soll aber bald geschaltet werden.
inwieweit muss ich die Datenschutzerklärung einbinden. mache Fotos von den Trainierenden beim Training und stelle diese online. Muss ich ein Zusatzblatt zum aktuellen Mitgliedsvertrag machen damit diese der Veröffentlichung zustimmen?
Vielen Dank vorab.
Hallo Normen,
die Veröffentlichung von Fotos fremder Personen ist in der Regel in Abhängigkeit zu deren Einwilligung zu stellen. Die gewerbliche Nutzung auch eines FB-Profils setzt eine Datenschutzerklärung voraus (mindestens verlinkt auf der Profilseite).
Die Redaktion von Datenschutz.org
hallo, ich habe eine neue online shop offnen aber ich weiss es nicht wer kann meine datenschutz schrebien, ich habe meine anwalt gefragt er hat gesakt er kann nicht dass machen, könenn sie bitte mier helfen
Hallo Armend,
bitte wenden Sie sich ggf. an einen Datenschutzbeauftragten.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Ist es ausreichend, auf eine Datenschutzerklärung, die auf der Globalen Website in USA in deutscher Sprache liegt, zu verlinken? Oder muss diese auf der .de Website liegen?
Hallo Susanne,
in der Regel muss für jede einzelne Website eine eigene Datenschutzerklärung bestehen, in der der jeweils verantwortliche Websitebetreiber sowie ggf. dessen Datenschutzbeauftragter und Kontaktmöglichkeiten zur eigenen Website benannt sind. Bei ausschließlich externer Verlinkung ist anzunehmen, dass eben jener Bezug zur spezifischen Website fehlt.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo,
Ich habe als Darsteller eine private Seite, auf der Lebenslauf, Fotos, Termine, Videos etc sind. Jeder Schauspieler hat heutzutage so eine Seite. Ich verstehe, dass ich natürlich Impressum und Datenschutzerklärung brauche und habe diese auch eingebunden. Mein problem ist jedoch, dass ich meine eigenen persönlichen Daten NICHT geschützt erachte. Denn wie es aussieht, bin ich gezwungen, sowohl meine PRIVATE ADRESSE als auch meine PRIVATE TELEFONUMMER komplett ohne Schutz zu veröffentlichen. A ich ja keine Geschäftsadresse oder Firma besitze, muss ich wohl hier meine PRIVATADRESSE veröffentlichen. WIe kann ich mich davor schützen? Ich möchte sicherlich nicht der ganzen Welt meinen Namen, meine Telefonnummer und meine Privatadresse mitteilen, fühle mich aber durch die Datenschutzverordnung dazu gezwungen und dies ist meines Erachtens eine grobe Verletzung des Datenschutzes meiner persönlichen Daten!
Hallo Heinrich,
Webseiten, die nicht ausschließlich zu privaten, nicht gewerblichen Zwecken genutzt wurden, bedurften auch bereits vor der Umsetzung der DSGVO über die Angabe der ladungsfähigen Adresse des Betreibers (im Rahmen der Impressumspflicht), damit Anonymität bzw. Unerreichbarkeit eine rechtliche Greifbarkeit nicht unterbinden. Betreiber, die vermeiden wollen, dass hier ihre Privatanschrift angegeben ist (um möglichem Missbrauch vorzubeugen), wird häufig anempfohlen, sich eine Geschäftsadresse zuzulegen, über die sie ggf. geladen oder kontaktiert werden können.
Die Redaktion von Datenschutz.org
abend
hab ich dise problem was Sie schriben nach oben und meine android hat fixen und bildschrim keine kann mich helfen .
Das ist schon 2 mal was machen
erstmal hab ich weg schmeisen hendy und sim karte und meil .Jetz ich bin vider device keine datenschutz klarung helfen keine app.
Hab ich schnauze voll das ist schon 1 monat.
MFG
Hallo,
wie verhält es sich mit der Angabe einer Adresse im Impressum der Website einer öffentlich bekannten Person? Ist es hier möglich, eine c/o-Postadresse zu nennen? Die Person möchte natürlich nicht ihre Privatadresse preisgeben.
Vielen Dank
Hallo Jelena,
in diesem Fall sollte vielleicht eine andere Person für diese Person die Seite betreiben, um die rechtlichen Vorgaben einhalten zu können.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo, haben Sie eine Musterformulierung für das Einbinden von YouTube-Videos sowie von Schriftarten-Fonts von der Seite schriftarten-fonts.de?
Hallo Britta,
eine solche Formulierung haben wir nicht.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo,
vorab schon mal vielen Dank für die Hilfe.
Eine Frage habe ich zu dem Thema: Muss die Datenschutzseite zwingend auf der Domain „liegen“? Sprich wenn ich eine Hauptseite (in diesem Fall einen Onlineshop – shop.de) und einen Blog mit einer anderen Domain (shop-blog.de – anderer Hoster) habe, kann ich dann die Seite Datenschutz beim Blog einrichten und auf die Datenschutzseite vom Shop verlinken und muss es die Datenschutzseite direkt bei shop-blog.de sein?
Danke und Gruß,
Sören
Hallo Sören,
wenn es sich um einen anderen Hoster handelt, kann es sein, dass Sie eine eigene Datenschutzerklärung benötigen, weil z. B. Angaben zu Server-Logfiles möglicherweise nicht identisch sind.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Moin Moin,
ich bastele derzeit an zwei Webseiten … ich erhebe keinerlei Daten, aber mein Server tut das, weil er eben ein Server ist, der alles mögliche protokolliert, weil ansonsten die „Innere Sicherheit“ (die des Servers selbst und meines geistigen Eigentums) kompromitiert werden könnte.
Wie kann bzw. sollte man diese Umstände am besten in eine gesetzeskonforme Fassung formulieren?
Beste Grüße,
Ralle
Hallo Ralle,
wie Sie Hinweise zu Server-Logfiles in die Datenschutzerklärung einbauen können, erfahren Sie zum Beispiel hier: https://www.datenschutz.org/datenschutzerklaerung/
Die Redaktion von Datenschutz.org