Die sichere und eindeutige Identifikation einer Person ist eines der vielen Probleme, welche sich durch das Internet ergeben. Wie kann jemand nachweisen, dass nun wirklich er und nicht etwa jemand anderes einen Befehl ausführt?
Die meisten Anbieter realisieren dies über Passwörter. Das System von Zugangscodes ist gängig, aber eben auch auf die Sorgfalt der Nutzer angewiesen. Bei all den Zugängen kann es dann schon mal passieren, dass ein Passwort vergessen oder anderweitig abhandenkommt.
Dies ist meist jedoch kein Grund zur Panik, denn: Wurden entsprechende Metadaten verzeichnet, können Nutzer mit etwas Hilfe ein Passwort wiederherstellen. Welche Möglichkeiten es gibt, ist im Nachfolgenden zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Welches Passwort wurde überhaupt vergessen und wo wurde es zwischengespeichert?
Dies ist durchaus wichtig, wenn es darum geht, ein Passwort wiederherzustellen. Denn mitunter können verlorene Zugangsdaten relativ schnell wieder erlangt werden – genauso gut können sich unerwartete Komplikationen ergeben.
Als nächstes stellt sich die Frage, ob – und wenn ja, wo – das betroffene Passwort zwischengespeichert wurde. Haben Sie eine E-Mail oder Textnachricht mit Ihrem Passwort vorliegen? Benutzen Sie unter Umständen einen Passwort-Tresor oder haben Sie auf irgendeinem Gerät eine andere Speichermöglichkeit in Anspruch genommen? Je nachdem, wie oder aus was Sie ein Passwort wiederherstellen müssen, gibt es unterschiedliche Mittel und Wege.
Denn jeder derartige Mechanismus kann natürlich auch missbräuchlich verwendet werden. Häufig werden entsprechende Programme von Anti-Viren-Systemen deshalb als schädliche Software eingestuft.
Auf welche Arten Nutzer ein Passwort wiederherstellen können
Verifizierung durch E-Mail-Adresse/Telefonnummer
Dies ist keine Passwort-Wiederherstellung in dem Sinne, aber ein einfacher Weg, um schnell wieder einen Zugang zu den eigenen Profilen zu erhalten. Viele Anbieter arbeiten mit einer Verifizierung über ein E-Mail-Konto und/oder der Telefonnummer, über die sich im Fall eines Passwort-Verlusts ausgewiesen werden kann.
Verschlüsselte Passwörter im E-Mail-Postfach auslesen
Dies knüpft an denselben Sachverhalt an wie der erste Punkt: Der Großteil aller Kommunikation und Identifikation läuft über den E-Mail-Verkehr. Wer sich für einen Dienst anmeldet, dem wird mitunter eine Bestätigungs-E-Mail inklusive dem festgelegten Passwort versendet. Diese sind in der Regel jedoch unkenntlich gemacht – aus gutem Grund, schließlich soll ein Ausspähen verhindert werden.
Durch spezielle Programme ist es möglich, das Passwort wiederherstellen zu lassen – in dem die unkenntlich gemachten Passwörter lesbar gemacht werden.
Speicherung im Internetbrowser abrufen
Jeder gängige Internetbrowser bietet die Möglichkeit, Passwörter abzuspeichern und diese bei einem erneuten Seitenbesuch automatisch wieder auszufüllen – was bedeutet, dass die entsprechenden Passwörter abgespeichert sein müssen.
Daten auf dem PC-Laufwerk
Bestimmte Anmeldedaten werden nicht (nur) im Browserverlauf, sondern auf der Festplatte des Computers selbst hinterlegt. Hierzu zählen bspw. bestimmte Netzwerkzugänge oder ein W-Lan-Passwort. Da sich die PCs ja bereits in bestimmte Systeme eingeloggt haben, sind entsprechende Zugänge auch verzeichnet.
Letzter Ausweg: Den Anbieter kontaktieren
Sollte gar nichts geglückt sein und Sie konnten Ihr Passwort nicht wiederherstellen, dann kann immer noch der Kontakt zum Anbieter des jeweiligen Dienstes gesucht werden. In der Regel gibt es hierfür stets Anlaufstellen, wie Kundendienste und ähnliches.
Je nachdem, um welchen Zugang es sich handelt, muss außerdem zeitnah gehandelt werden – zum Beispiel dann, wenn Sie Ihr E-Mail-Passwort wiederherstellen müssen. Je nach Umständen sollten entsprechende Konten umgehend eingefroren bzw. gesperrt werden, insofern die Möglichkeit besteht.
Stellen Sie sicher, dass Sie ein unverfängliches Programm benutzen!
Der Großteil der oben genannten Möglichkeiten benötigt spezielle Software. Es gibt eine ganze Reihe an Angeboten, welche ein Passwort wiederherstellen können. Das Spektrum reicht dabei sehr weit: von kostenlos bis Bezahldienst, von rechtlich unbedenklich bis illegal. Wenn Sie ein entsprechendes Programm in Anspruch nehmen müssen, dann informieren Sie sich vorher unbedingt über dessen rechtliche Klassifizierung! Ansonsten können schnell Sanktionen auf Sie zukommen – denn das Ausspähen von Daten ist nach § 202a Strafgesetzbuch (StGB) verboten:
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
Da derartige, technische Prozesse mitunter recht komplex sein können, umfasst dieser Strafbestand eine Menge Aktivitäten. Zu solch einem „Ausspähen von Daten“ zählt eben nicht nur die Kenntnis, das Mitlesen oder Kopieren betroffener Informationen, sondern eben auch die Möglichkeit eines Zugangs. Auch wenn Sie nur Ihr eigenes Passwort wiederherstellen möchten, sollte kein unnötiges Risiko eingegangen werden. Diese Beschreibungen zeigen vor allem eines: Wie sich ein Passwort wiederherstellen bzw. knacken lässt. Der Schutz der eigenen Daten im Internet sollte deshalb nicht auf die leichte Schulter genommen werden!
Fazit: Wie finde ich mein Passwort wieder und wie kann ich es wiederherstellen?
- Wenn Zugangsdaten verloren wurden, besteht die Möglichkeit, diese durch ein Auslesen zu Metadaten wiederherzustellen.
- Damit Sie ein Passwort wiederherstellen können, muss dieses entsprechend zwischengespeichert sein.
- Mitunter benötigen Sie für den Wiederherstellungsprozess ein spezielles Programm. Bedenken Sie bei der Nutzung, dass deren Arbeitsweise häufig rechtlich bedenklich ist.
Ich hab mein Email-Adresse vergessen und meine Telefonnummer und mein Passwort vergessen