Das Wichtigste zur Datenportabilität in Kürze
- Datenportabilität bedeutet Datenübertragbarkeit. Gemeint ist das Recht einer Person, ihre personenbezogenen Daten bei einem Anbieterwechsel mitzunehmen.
- Durch diese bessere Kontrolle der eigenen Daten wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt.
- Für die Umsetzung ist die Entwicklung kompatibler Formate und interoperabler Systeme erforderlich.
Was ist Datenportabilität?
Inhaltsverzeichnis
Die ab Mai 2018 geltende europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht in manchen Aspekten deutliche Verbesserungen für Verbraucher dar. Dies äußert sich in der Ausweitung ihrer Rechte. Unter anderem ist nun auch das Recht auf Datenportabilität vorgesehen (Artikel 20 DSGVO). Doch was heißt das genau?
Datenportabilität heißt Datenübertragbarkeit. Im Gesetzestext heißt es wörtlich (Art. 20 Abs. 1):
Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten
Es handelt sich also konkret darum, dass Verbraucher ihre Daten von einem Anbieter zu einem anderen problemlos übertragen können. Auf diese Weise ist der Anbieterwechsel für Verbraucher wesentlich unkomplizierter. Bisher wurden sie nämlich teilweise vom sogenannten „Lock-In“-Effekt zurückgehalten: Auch wenn ein anderes Unternehmen bessere Konditionen zu bieten hatte, blieben sie dennoch beim alten Anbieter, weil der Wechsel zu aufwendig schien.
Umsetzung der Datenportabilität
Wie die konkrete Umsetzung dieses neuen Rechts auf Datenportabilität aussehen kann, ist indes noch unklar. So ist insbesondere die technische Ausführung noch unklar. In der Verordnung ist von einem „strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format“ die Rede. Ein solches müsste jedoch von den betroffenen Unternehmen möglicherweise noch entwickelt werden.
Bedingung für eine funktionierende Umsetzung der Datenportabilität wäre, dass das Format für alle betreffenden Unternehmen kompatibel wäre. Dies müsste in der Praxis zur Entwicklung interoperabler Systeme führen, die eine solche Datenübertragung ermöglichen.
Risiken bei der Datenportabilität
Die Stiftung Datenschutz begrüßt zwar die Stärkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, sieht die Datenportabilität der DSGVO jedoch teilweise auch kritisch. So merkt sie an, dass bei der Übertragung keine automatische Löschung der Daten beim alten Anbieter vorgesehen ist. Dies könnte zu einer Vervielfältigung der Daten führen und somit dem Prinzip der Datensparsamkeit entgegenstehen.
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