Die Novelle des Bayrischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG) sorgt bundesweit für Diskussionen. Während in München noch gegen das neue bayrische Polizeigesetz demonstriert wird, gibt es im bayrischen Landtag Anhörungen zum neuen BayPsychKHG. Der Entwurf für das Gesetz sieht vor, die Daten der Psychiatrie-Patienten in Bayern langfristig zu speichern.
Gefahrenabwehr im Vordergrund
Die ersten vier Artikeln des insgesamt 41 Artikel starken Entwurfes beschäftigen sich mit der Stärkung der psychiatrischen Versorgung. So sollen beispielsweise Krisendienste eingerichtet werden. Auch eine Verbesserung der psychiatrischen Selbsthilfe ist im ersten Teil des Gesetzes vorgesehen.
Im zweiten Teil beschäftigt sich das BayPsychKHG in 35 Artikeln mit der Unterbringung, also der sogenannten „Einweisung“. Die Möglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Unterbringung, also einer verordneten Einweisung, wurden dabei ausgebaut.
Zudem sieht das Gesetz vor, dass die Daten der Psychiatrie-Patienten in Bayern gespeichert werden und für mindestens fünf Jahre sowohl aufbewahrt, wie auch laufend aktualisiert werden. So soll auch nach der Entlassung die Sicherheit gewährleistet und eine Qualitätskontrolle für den Maßregelvollzug sichergestellt werden.
Kritik von vielen Seiten
Nach der breiten Kritik gegen die Erweiterung der Polizeibefugnisse steht das Gesetz, das die Daten-Speicherung der Psychiatrie-Patienten in Bayern ermöglichen soll, im Fokus von Menschenrechtlern und Datenschützern.
Viele Fragen sind noch nicht abschließend geklärt, wie z.B. die Bedeutung der Novelle für den Datenschutz im Gesundheitswesen. Am 24. April 2018 soll es im Bayrischen Landtag dazu eine Anhörung geben. Rechtsexperten vermuten, dass das Gesetz noch geändert wird oder vor dem Verfassungsgericht verhandelt werden könnte.
Kurz und Knapp zusammengefasst
Ob sich das Gesetz zur Speicherung der Daten von Psychiatrie-Patienten in Bayern mit dem geltenden Datenschutzgrundsätzen und der neuen DSGVO vereinbaren lässt, wurde noch nicht beurteilt. Außerdem befürchten Ärzte, dass mit dem Gesetz zu den Daten die Psychiatrie-Patienten in Bayern größere Hemmungen entwickeln, sich professionelle Hilfe zu suchen. Die Stigmatisierung von psychisch Kranken als Verbrecher und Straftäter könnte damit befördert werden.
Denkt jemand daran, daß hier selbst Depressive als die noch am ehesten in unserer Gesellschaft Akzeptierten in Bayern ebenfalls stigmatisiert werden?
Ich finde es gut, dass die psychiatrischen Versorgung gefördert wurden. Es ist interessant, dass die Daten-Speicherung der Polizei erlaubt ist, wobei die Menschenrechte des Datenschutzgesetzes verletzt werden. Danke für die Information über Gesetze der Psychisch-Kranken.
Ich denke auch, dass viele Menschen keine ärztliche Hilfe mehr suchen werden, aus Angst dass informationen über sie gespeichert werden. Ich finde es ist keine gute Entwicklung automatisch anzunehmen, dass ein psychisch Kranker eine Gefahr darstellt. Meine Tante hat psychische Problem, aber ist total friedlich.