Haus- und Grundstückbesitzer sind nachvollziehbarerweise am Erhalt ihrer Immobilie interessiert. Deswegen greifen sie immer häufiger auf private Videoüberwachung zurück. Illegal sind die verwendeten Kameras generell nicht. Doch die Beschwerden häufen sich und viele Aufnahmegeräte greifen in die schutzwürdigen Interessen der Anwohner und Passanten ein.
Fotofallen und Wildkameras
Grundsätzlich ist der Schutz des eigenen Besitzes in Deutschland per Videoüberwachung nicht illegal. Allerdings wird bei der Anbringung selten beachtet, dass Passanten oder Anwohner ein schutzwürdiges Interesse haben könnten und deswegen nicht ohne Zustimmung aufgezeichnet werden dürfen, so wie es die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bestimmt. Das betrifft auch:
- Bildkameras, die regelmäßig auslösen
- Videokameras mit Selbstauslöser (Wildkameras)
- Bildkameras mit Selbstauslöser (Fotofallen)
Diese Geräte zeichnen nicht durchgängig auf, sondern werden durch einen Sensor aktiviert und filmen dann für eine vorgegebene Zeit das Areal. Ob die private Videoüberwachung hier illegal ist, hängt wieder vom Aufnahmebereich ab. Dieser darf nur den privaten Bereich filmen. In der Regel ist auch für Vermieter die Videoüberwachung illegal, da auch die Mieter durch den Datenschutz geschützt sind.
Tipps aus Berlin
Von der Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk gibt es Kritik am verbreiteten Einsatz. Viele Anwohner fühlen sich belästigt oder gestört und wenden sich an die Datenschutzbeauftragte. Diese kann zwar anerkennen, dass die private Videoüberwachung illegal ist, aber da die Geräte meist nicht meldepflichtig sind, ist eine Verfolgung sehr aufwändig.
Sie rät dazu, darauf zu achten, dass in öffentlichen Bereichen für eine Überwachung ein berechtigendes Interesse gibt. Verhinderung von Einbruch, Vandalismus oder Ähnlichem ist erst nach wiederholten Taten ein zulässiger Grund. Die Behörde von Maja Smoltczyk bekräftigt, dass jeder Beschwerde nachgegangen werde.
Kurz und knapp zusammengefasst
Die private Videoüberwachung ist illegal, wenn sie Dritte möglicherweise in schutzberechtigten Interessen beeinträchtigt . Gute Gründe wie die Nachvollziehbarkeit vor Straftaten können die Überwachung legal machen.
Bei uns im Viertel sind in letzter Zeit viele Einbrüche gewesen und wir wollen uns jetzt mit Hilfe von Videoüberwachung schützen. Gut zu wissen, dass man ein berechtigtes Interesse nachweisen muss, damit dies nicht illegal ist. Da werde ich mich nochmal genauer informieren, was ich alles beachten muss, um mich nicht strafbar zu machen.