Das Wichtigste zu den AGB für einen Onlineshop in Kürze
- Jeder Onlineshop benötigt AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
- Insbesondere dann, wenn Sie Geschäfte mit Endverbrauchern tätigen, drohen Abmahnungen, wenn die AGB nicht korrekt erstellt wurden. Nutzen Sie keinesfalls AGB aus dem B2B-Bereich für B2C-Websites
- Es gibt für Onlineshop-AGB keine Muster: Die Formulierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss individuell an die Gegebenheiten angepasst werden.
- Auch vor der eigenen Erstellung des wichtigen Textes ist abzuraten: Ein versierter Anwalt hilft Ihnen dabei, korrekte AGB für Ihren Shop im Internet zu erstellen.
Ist eine Übersetzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich? Lesen Sie mehr hierzu im Ratgeber „AGB übersetzen lassen: Wann ist das notwendig?„
Onlineshop: AGB einzubeziehen ist Pflicht!
Inhaltsverzeichnis
„Ich habe die AGB gelesen und akzeptiert“. Dieser Satz gilt als eine der häufigsten Lügen im Internet: Kaum ein Nutzer macht sich die Mühe, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Onlineshops durchzulesen, bevor er einen Kauf tätigt.
Trotz dieses Umstandes müssen Betreiber von Webshops die selten gelesenen Texte mit großer Sorgfalt erstellen, um keine Abmahnung zu riskieren.
Dieser Ratgeber erläutert, was es mit den AGB für einen Onlineshop auf sich hat, welche Bestimmungen einzuhalten sind und ob die Einbindung der AGB für jede Homepage/Website Pflicht ist.
Das bewirken Allgemeine Geschäftsbedingungen aus rechtlicher Sicht
Allgemeine Geschäftsbedingungen stellen sogenannte vorformulierte Vertragsbedingungen dar, welche auf alle geschlossenen Verträge angewandt werden, sofern darin keine spezifischeren Regelungen bestimmt werden. Die Erstellung von AGB verhindert, jeden abgeschlossenen Vertrag um die zahlreichen Klauseln erweitern zu müssen.
Folgende Inhalte werden üblicherweise in AGB behandelt:
- Zustandekommen eines Vertrages
- Zahlungsmodalitäten
- Versandmodalitäten
- Gewährleistung des Verkäufers
- Eigentumsvorbehalt und Gefahrenübergabe
AGB in private Website einbeziehen? Nicht alle Seitenbetreiber müssen AGB formulieren
Welche Formate brauchen AGB? Im Internet kursiert das Gerücht, jede Website benötige eine entsprechende Einbindung – analog zur Regelung zu Datenschutzerklärungen. In der Tat existiert keine allgemeine AGB-Pflicht. Für Betreiber von Portalen zum Onlinehandel ergibt sich die Notwendigkeit der Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen indirekt aus verschiedenen Verbraucherschutz-, Belehrungs-, Informations- und Mitteilungspflichten, welche nur über AGB geregelt werden können.
Der Ablauf des Rechtsgeschäftes, die Zahlungsoptionen, die Modalitäten rund um die Lieferung der bestellten Ware müssen beispielsweise dem potenziellen Käufer vor Vertragsschluss dargelegt werden.
Sofern Ihre Website keine Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern oder anderen Unternehmen erlaubt, müssen Sie also keine AGB verfassen.
Die richtige Platzierung der AGB im Onlineshop: Häkchen, Button oder einfacher Hinweis?
Die richtige Einbeziehung der AGB in einen Internetshop ist von großer Wichtigkeit. Aus § 305 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ergibt sich, dass AGB nur dann als Teil eines geschlossenen Vertrags gelten, wenn auf diese ausdrücklich hingewiesen wird und dem Vertragspartner einer zumutbare Möglichkeit bietet, die Bestimmungen nachzuschlagen.
Folgende drei Möglichkeiten haben sich bewährt, diese Vorgaben zu erfüllen:
- Häkchen setzen als pflichtiger Schritt: Bevor der Kunde keine Häkchen vor dem Satz „Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere diese“ gesetzt hat, kann er den Kauf nicht abschließen.
- Zwischenbutton: Bevor der Kunde zum letzten Button zur Kaufbestätigung kommt („kostenpflichtig bestellen“) muss er mit einem Klick auf eine entsprechende Schaltfläche bestätigen, dass er die AGB gelesen hat und diese akzeptiert.
- Deutlicher Hinweis: Ein gut sichtbarer Hinweis unmittelbar vor der Kaufabwicklung – beispielsweise „Mit einem Klick auf den „Jetzt kaufen“-Button bestätigen Sie, die AGB gelesen zu haben und diese zu akzeptieren“ – ist ebenfalls zulässig.
In allen drei Varianten sind die AGB von Ihrem Onlineshop in den jeweiligen Hinweisen gut sichtbar zu verlinken.
Muster: So können AGB für einen Onlineshop formuliert sein
Im Folgenden finden Sie ein Beispiel für die Gestaltung der AGB eines Onlineshops:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Verwender
Als Verwender dieser AGB gilt:
Modellshop
Volker Vorlage
Modellstraße 1
12345 Modellstadt
Registernummer: 7891011
Registergericht: Amtsgericht Modellstadt
§ 2 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Verwender und einem Verbraucher (Gemäß § 13 BGB einer „natürlichen Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können“).
§ 3 Vertragsschluss und Speicherung des Vertragstextes
Die Bestimmungen dieser AGB gelten für Bestellungen, welche Verbraucher über die Website www.modelldomain.de des Onlineshops Modellshop abschließen.
Der Vertrag kommt mit dem Verwender (siehe § 1) zustande.
Die Vorstellung und Beschreibung der Waren auf der Internetseite des Modellshops www.modelldomain.de stellt kein Vertragsangebot dar.
Mit der Bestellung einer Ware durch einen Klick auf den Button „kostenpflichtig bestellen“ am Ende des Bestellvorgangs gibt ein Verbraucher ein verbindliches Angebot auf einen Kaufvertragsabschluss ab. Erst mit dem Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail durch den Verwender kommt der Vertragsschluss zustande.
Der Vertragstext wird bei Bestellungen gespeichert. Verbraucher erhalten eine E-Mail mit den Bestelldaten und den geltenden AGB. Nach Vertragsschluss sind die Bestelldaten nicht mehr online einsehbar.
§ 4 Zahlung
Die gesetzliche Umsatzsteuer sowie weitere Preisbestandteile sind in den angegebenen Preisen inbegriffen. Versandkosten sind nicht im angezeigten Preis enthalten und können ggf. zusätzlich anfallen.
Verbrauchern stehen folgende Zahlungsoptionen zur Verfügung:
- Paypal
- Überweisung
- Nachnahme
§ 5 Lieferung, Lieferungsbeschränkungen
Die Lieferung erfolgt – sofern die Beschreibung eines gewählten Produkts nicht explizit Abweichendes festlegt – innerhalb von 7 Werktagen.
Diese Frist beginnt im Falle der Zahlung via Überweisung oder Paypal am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrages zu laufen.
§ 6 Gefahrenübergang
Das Risiko einer zufälligen Verschlechterung oder einem zufälligen Verlust der Ware liegt bis zur Übergabe der Ware beim Verwender und geht es mit der Übergabe auf den Verbraucher über.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zum vollständigen Empfang des Kaufpreises behält sich der Verwender das Eigentum an der Ware vor.
§ 8 Gewährleistung
Die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen gelten.
AGB: Vorlage für einen Onlineshop zum Download
Hier können Sie dieses Beispielsmuster für AGB im PDF-Format downloaden, um sich bezüglich der notwendigen AGB für Ihren Shop zu orientieren.
Wichtig! So verführerisch es erscheint, die AGB von Ihrem Onlineshop mit obigem Muster zu erstellen, ist von der Verwendung standardisierter AGB abzuraten. Jeder Onlineshop ist vom Aufbau und der Bedienbarkeit her einzigartig. Dementsprechend müssen die Geschäftsbedingungen für jeden Webshop individuell erstellt werden.
Achtung Abmahnung! Wenn die AGB von einem Onlineshop falsch sind
Vielerlei Klauseln können zur Ungültigkeit der AGB für einen Webshop führen. Gemäß § 308 BGB werden unter anderem folgende Regelungen als ungültig erklärt:
- Der Betreiber des Shops behält sich unangemessen lange Fristen zur Vertragserfüllung, zu Erbringung von Leistungen, zur Überprüfung, zur Abnahme oder zu Zahlung von berechtigten Forderungen seitens seiner Kunden.
- Der Shopbetreiber bestimmt, dass Mitteilungen von besonderer Wichtigkeit, welche er an seine Kunden sendet, grundsätzlich als zugestellt gelten.
- Unangemessen hohe Nutzungs- oder Gebrauchsgebühren sind in dem Fall eines Widerrufs, Rücktritts oder einer Kündigung der Verbrauchers zu zahlen.
- Die Erklärungen des Betreibers genießen eine höhere Bedeutung als jene des Kunden.
- Pauschales Recht für den Betreiber, die versprochene Leistung zu ändern bzw. von ihr abzuweichen.
Oftmals entscheiden kleinste Unterschiede in den Formulierung darüber, ob die AGB von einem Onlineshop rechtlich belangt werden können oder nicht. Es ist also dringend notwendig, einen Anwalt bzw. einen Fachmann mit der Erstellung Ihrer AGB zu betrauen.
Nutzen Websitebetreiber unzulässige Klauseln in Ihren AGB, verliert nicht nur der gesamte Text seine Gültigkeit: Abmahnungen drohen dem Shopinhaber.
Mangelhafte AGB zählen nämlich als Wettbewerbsverstoß. Mitbewerber – also Konkurrenten – können in diesem Fall einen Anwalt damit betreuen, eine Abmahnung zu versenden. Für den Betroffenen bedeutet dies:
- Übernahme der Abmahn-/Anwaltskosten
- Unterschrift einer strafbewährten Unterlassungserklärung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie, da ich auf der Suche nach professioneller Unterstützung bei der Erstellung von Verträgen für mein Online-Geschäft bin.
Mein Unternehmen befasst sich mit mehreren Geschäftsbereichen, die jeweils spezifische Vertragsanforderungen haben:
1. Verkauf von Hardware eigener Produktion
2. Wartung und Service für unsere Hardware
3. Weiterverkauf von Hardware Dritter
4. Nutzung unserer eigenen Software gegen eine Abonnementgebühr (SaaS)
5. Nutzung unserer Website (AGB)
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, welche Ihrer Vertragsvorlagen für diese spezifischen Bereiche meines Unternehmens am besten geeignet wären.
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung.
Danke
Mit freundlichen Grüßen / Best regards
Guten Tag,
meine Frau verkauft eine Förderbox via ihre Webseite.
Die Kunden sind SonderschulpädagogInnen und LerntherapeutInnen.
Es handelt sich also um ein Lehrmittel.
Bestellen kann man es über einen Bestellbogen auf der Webseite.
Es könnte aber auch abgewandelt werden, dass die Bestellung per Email erfolgen muss.
Wird eine AGB benötigt und welche Datenschutz Verordnung ist benötigt?
Vielen Dank
Ich betreibe einen Großhandel (ca. 99% sind Händlerkunden bzw. gewerbliche Endverbraucher) allerdings eben auch Endverbraucher können kommen/bestellen (direkt im Lager oder telefonisch). Jetzt will ich einen Online-Shop machen und der Designer will natürlich (bisher nicht vorhandene oder nie genutzte) Datenschutzerklärung und AGBs einbinden. Allerdings möchte ich nur einen Shop (mir ist es egal ob Händler/gewerblicher Endverbraucher oder privat Kunde) für alle machen (Preisgestaltung geht über die Menge). Kostenlose AGB Generatoren zielen auf private Endverbraucher ab; vermutlich muß ich wohl oder übel einen Anwalt zu Rate ziehen (oder ein kostenpflichtiges AGB/Datenschutz/Abmahnpaket) kaufen…
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihrer Homepage / agb-onlineshop ist zu Beginn ein Flüchtigkeitsfehler bzw. „Zahlendreher“.
Nicht in § 350, sondern § 305 BGB ist für die AGBs einschlägig.
Vielleicht können Sie das zu gegebener Zeit korrigieren.
Viele Grüße aus Mannheim
Hallo Christoph,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben den Fehler mittlerweile korrigiert.
Die Redaktion von datenschutz.org
Ich betreibe keinen Onlineshop, jedoch habe ich auf meiner Website ein Kontaktformular und wickle Aufträge (Bestellungen von individuellen Torten) auch per E-Mail ab. Brauche ich in diesem Fall auch AGB’S?
Hallo,
für die Nutzung eines Kontaktformulars und die damit einhergehende Datenerhebung ist in der Regel die Anpassung der Datenschutzerklärung erforderlich.
Die Redaktion von Datenschutz.org