In der Frühjahrskonferenz haben die Justizminister der Länder beschlossen, dass die Polizei für die leichtere Überwachung ein sogenanntes gesetzliches Betretungsrecht erhalten soll. Dadurch können Polizisten unbemerkt in die Wohnung einbrechen und den Staatstrojaner auf allen relevanten Geräten aufspielen. Einen entsprechenden Beschluss legten die Minister von Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz der Bundesministerin für Justiz vor.
Was ist mit der Unverletzlichkeit der Wohnung?
Im Grundgesetz Artikel 13 Satz 1 ist verankert, dass die Wohnung unter besonderem Schutz steht. Wörtlich heißt es: „Die Wohnung ist unverletzlich.“ So muss jedes Eindringen einen besonderen Grund haben, der es erlaubt, sich über das Grundrecht hinwegzusetzen. In der Regel ist das nur unter folgenden Umständen möglich:
- Vorliegen eines richterlichen Beschlusses
- Gefahr im Verzug
- Begründung durch eine andere gesetzliche Grundlage
Die Minister der vier Bundesländer monieren die Schwierigkeiten bei der Installation von Überwachungssoftware im Rahmen der Quellen–TKÜ. Diese wurde erst um die Möglichkeit der heimlichen Online-Durchsuchung erweitert. Nun stellte sich heraus, dass die Einbringung der notwendigen Spyware schwerer ist als erwartet. Eine Infektion über das Internet ist wegen gesteigerter Sensibilität für Datensicherheit und Datenschutz nur noch schwer möglich.
Deswegen soll es zukünftig die Möglichkeit geben, dass die Strafverfolger die Wohnung schon „präventiv vor einer drohenden Gefahr“ betreten und verwanzen können. Bisher dürfen Polizisten nicht legal in eine Wohnung einbrechen, um den Staatstrojaner auf dem Rechner eines bisher unbescholtenen Bürgers zu laden. Doch das soll nun geändert werden. Da die Vorratsdatenspeicherung weiterhin ausgesetzt ist, sehen die Minister diese Maßnahme als notwendig an.
Kurz und knapp zusammengefasst
Bisher war ein Ausspähen und Eindringen in die grundgesetzlich geschützte Privatsphäre in diesem Maßstab nur bei dringend Verdächtigen oder mit Beschluss möglich. Die Implikationen für das Grundgesetz werden jetzt von der Bundesministerin geprüft. Sie muss dann die Möglichkeiten für diese Ansinnen untersuchen und eine entsprechende Antwort für die Landesjustizminister formulieren.
Hallo,
vor zwei Wochen fand ich zufällig einige Videodateien (SD-Cards) auf denen ich – am PC sitzend – zu sehen war. „Jemand“ hat mich in den eigenen vier Wänden per Video aufgenommen. Insgesamt ca. 23 Minuten. Ich habe keinen priv. Internetanschluß und kein priv. Wlan. Das Eindringen in die private Wohnung, um eine Videokamera zu installieren um mich aufzuzeichnen, finde ich skandalös. Was tun, wenn die Polizei das selbst veranlaßte? Muß sich das „Opfer“ dann an die „Täter“ wenden, um Hilfe zu bekommen? Bitte um Rat.
Mit freundlichen Grüßen,
G.
Ich suche persönliche Beratung, was das Verhalten bei Verstößen gegen den Datenschutz durch die Polizei angeht.
Was ist legal und was illegal?
Es geht mir, wie gesagt, um PERSÖNLICHE Beratung.
Meine E-Mail Adresse ist
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Danke für jede Art von Rat oder Hilfestellung.