Das Wichtigste zur Datenschutzerklärung mit Übersetzung in Kürze
- Die Datenschutzerklärung bedarf einer Übersetzung, wenn sich das Angebot auf das Ausland erstreckt.
- Maßgeblich sind dabei die Intentionen des Betreibers und die Gestaltung der Website.
- Verschiedene Merkmale kennzeichnen ein Angebot als grenzüberschreitend.
Spezifische Informationen zur Datenschutzerklärung mit Übersetzung
Wie weit muss Transparenz gehen?
Inhaltsverzeichnis
Die Frage, ob eine Datenschutzerklärung eine Übersetzung braucht, ergibt sich zwangsläufig aus dem Wortlaut der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Grundsatz der Kenntlichmachung. Denn für den Nutzer soll beispielsweise problemlos nachvollziehbar sein, wer die Internetseite betreibt. So sollen fragwürdige Angebote im Internet vermieden und sichergestellt werden, dass der Rechtsweg leicht einzuschlagen ist.
Die DSGVO schreibt viele Regeln vor, die die Form der Datenschutzerklärung bestimmen. Die Benennung von Ansprechpartnern, die Pflege einer Kontakt- und Auskunftsadresse und andere Vorschriften schlagen sich direkt in dem Dokument nieder. Oftmals sind sie auch durch einen Anwalt oder wenigstens einen ausgebildeten Datenschutzbeauftragten geprüft.
Für die Datenschutzerklärung dann eine Übersetzung anzufertigen, die dem Gebot, die Datenschutzerklärung in leichter Sprache abzufassen, genügt, ist eine aufwändige Aufgabe. Nicht nur muss eine wörtliche Übersetzung angefertigt werden, auch eine Anpassung der Fachbegriffe ist notwendig. Ohne einen professionellen Dolmetscher mit Erfahrung im Datenschutz ist es schwer, für die Datenschutzerklärung eine angemessene Übersetzung anfertigen zu lassen.
Merkmale einer internationalen Website
Die zentrale Bedingung, die erfüllt sein muss, damit eine Datenschutzerklärung samt Übersetzung zwingend wird, ist das grenzüberschreitend angelegte Angebot. Doch woran ist ein solches Angebot zu erkennen? Im Folgenden erfahren Sie welche Indikatoren darauf hinweisen oder Beleg dafür sind, dass der Betreiber internationale Kundschaft in Erwägung zieht.
Natürlich gibt es offensichtliche Merkmale, wie ein Angebot in mehreren Sprachen. Aber die Betreiber von Online-Angeboten sind sich nicht zwangsläufig immer darüber im Klaren, ab wann ihre Datenschutzerklärung eine Übersetzung braucht. Denn auch Andeutungen können ein grenzüberschreitendes Angebot implizieren.
Merkmale für internationale Angebote:
- Es werden Telefonnummern mit internationaler Vorwahl verwendet.
- Das Angebot ist in mehreren Sprachen verfügbar.
- Die Liefermöglichkeit ins Ausland ist benannt.
Wenn eines dieser Merkmale erfüllt ist oder andere Hinweise einen eindeutigen Auslandsbezug herstellen, kann es nötig werden, die Datenschutzerklärung um eine Übersetzung zu erweitern. Doch ist es zwingend notwendig? Und wenn ja, für welche Sprachen muss sie angelegt werden.
Schon die Vorsicht gebietet bei der Datenschutzerklärung eine Übersetzung
In der Regel gilt in der Europäischen Union (EU), dass die Rechtsgrundsätze des Herkunftslandes angewendet werden. Somit muss ein deutsches Angebot auch nur den deutschen Anforderungen genügen. Da diese aber zu den strengsten im gesamten Geltungsbereich der Datenschutzgrundverordnung zählen, sind viele Regelungen inhaltlich bereits abgedeckt.
Doch das bedeutet nicht, dass bei der Datenschutzerklärung eine Übersetzung vollkommen optional ist. Schon die Vorsicht und die Sorgsamkeit gebieten, dass die Möglichkeit von Nutzern aus dem Ausland in Betracht gezogen wird.
Dann sollte sicherheitshalber eine zweite Ausgabe der Datenschutzerklärung abrufbar sein, die in Englisch abgefasst ist, damit auch Nutzer aus dem Ausland sie verstehen können. Damit sollte auch der Anspruch an die Betreiber, eine transparente und verständliche Datenschutzerklärung zur Verfügung zu stellen, erfüllt sein.
Schreibe einen Kommentar