Das Wichtigste zur Datenschutzerklärung (mehrsprachig) in Kürze
- In der Regel reicht es bei einer deutschsprachigen Internetseite aus, wenn die Datenschutzerklärung ebenfalls auf Deutsch verfasst wird.
- In manchen Fällen ist aber eine Übersetzung der Datenschutzerklärung erforderlich.
- Die Datenschutzerklärung muss mehrsprachig sein, wenn es die Website zum Beispiel in einer deutsch- und englischsprachigen Variante gibt.
Datenschutzerklärung: Mehrsprachig – ja oder nein?
Inhaltsverzeichnis
Jede deutsche Webseite im Internet benötigt in der Regel eine Datenschutzerklärung. Wenn diese aber fehlt oder fehlerhaft ist, drohen Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstoß. Besonders große Unsicherheit besteht dann, wenn die Internetseite mehrsprachig ist. Im Zuge dessen stellen sich die meisten Website-Betreiber die Frage: Muss die Datenschutzerklärung dann auch mehrsprachig sein?
Mehrsprachige Varianten von Webseiteninhalten sind in Deutschland gar nicht so selten; viele Homepages bieten Ihren Service zusätzlich in weiteren Sprachen – wie etwa Englisch, Türkisch oder Arabisch – an. Beispiele dafür sind unter anderem offizielle Seiten der Bundesregierung, aber auch Seiten von Reisevergleichsportalen oder E-Commerce-Anbietern.
Auch Privatpersonen sind gemäß der europäischen Datenschutzverordnung, die für alle EU-Staaten gleichermaßen gilt (eigentlich: Datenschutzgrundverodnung, kurz: DSGVO), grundsätzlich dazu verpflichtet, eine aktuelle Datenschutzerklärung (evtl. auch mehrsprachig) in ihre jeweiligen Internetseiten zu integrieren. Doch anders als große Unternehmen können sich Privatpersonen (und auch kleinere Unternehmen) kaum eine eigene Rechtsabteilung leisten, die sich um diese Thematik kümmert. Nicht nur deshalb stellt die Datenschutzerklärung – besonders die mehrsprachige – viele Anbieter vor große Herausforderungen.
Warum eine Datenschutzerklärung – egal ob mehrsprachig oder bloß einsprachig – wichtig ist
Die Idee hinter Datenschutz im Allgemeinen ist der Schutz der Privatsphäre der Nutzer. Jeder Bürger der EU hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und darf entscheiden, was mit seinen personenbezogenen Daten passiert. Mit der Datenschutzerklärung im Speziellen erfüllen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen ihre Informationspflicht gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und im Sinne der DSGVO: In der Datenschutzerklärung erfährt der Nutzer, wer welche Daten bzw. Informationen zu welchem Zweck speichert und verarbeitet. Die obligatorische Datenschutzerklärung – einsprachig oder mehrsprachig – leistet also einen wichtigen Beitrag zur Datensicherheit.
Fünf mögliche Konstellationen im Zusammenhang mit der mehrsprachigen Datenschutzerklärung
Prinzipiell gilt: Für eine deutschsprachige Internetseite eines deutschen Unternehmens reicht eine Datenschutzerklärung auf Deutsch vollkommen aus. Anders verhält es sich aber zum Beispiel, wenn das Unternehmen den Inhalt zusätzlich in einer anderen Sprache zur Verfügung stellt. Im Folgenden erhalten Sie einen kompakten Überblick über die gängigsten Konstellationen im Zusammenhang mit der Datenschutzerklärung: wann sie mehrsprachig sein muss und wann nicht.
Situation | Sprache der Datenschutzerklärung | Geltendes Recht |
---|---|---|
Deutsches Unternehmen mit Sitz in Deutschland mit deutschsprachiger Internetseite | Deutsch | DSGVO/BDSG |
Deutsches Unternehmen mit Sitz in Deutschland mit deutschsprachiger Seite und englischer Übersetzung | Deutsch plus Übersetzung ins Englische | DSGVO/BDSG |
Tochterunternehmen in einem anderen Land der EU mit Seite in der jeweiligen Landessprache | jeweilige Landessprache | DSGVO & evtl. nationale Regelungen |
Tochterunternehmen in einem Drittland (Nicht-EU-Land) | jeweilige Landessprache | Vorschriften des jeweiligen Drittlandes |
Deutsches Unternehmen mit Sitz in Deutschland mit ausschließlich fremdsprachiger (z.B. englischsprachiger) Homepage | Sprache der Zielgruppe (z.B. Englisch) | DSGVO/BDSG |
Hallo,
ich nutze meiner Webseite (.de TLD), um meine open source Softwareprojekte zu präsentieren. Die Seite ist unkommerziell, ich sammle / speichere (meines Wissens nach) keine personenbezogenen Daten, und hoste auch die Schriftarten / Videos / Scripte selber (beim Aufruf meiner Seite wird kein einziger anderer Server aufgerufen). Um mehr Reichweite zu erzielen und weil das in dem Gebiet ja so üblich ist, habe ich die komplette Seite auf Englisch verfasst. Brauche ich jetzt eine Deutsche (wegen der Domain), eine Deutsche und Englische oder gar keine Datenschutzerklärung?
Vielen Dank im Voraus
M
Ich würde gern auch zwei Fragen stellen und wäre für eine Antwort sehr dankbar.
1. Wenn man lediglich z. B. auf Spanisch sagt, man könne diese und jene Dienstleistungen auch auf Spanisch anbieten, aber abgesehen von diesen paar Sätzen der Rest der Website auf Englisch ist, müßte dann auch die Datenschutzerklärung auf Spanisch vorliegen? Also: Ein paar wenige Sätze in einer Sprache – und schon muß gleich eine ganze Datenschutzerklärung in der Sprache her? (Privat finde ich das Wahnsinn, aber ich befürchte, das (menchenfabrizierte) Recht sähe es so?
2. Wie ist es denn mit dem Cookie-Banner und der Cookie-Policy (soweit wegen entsprechender nicht technisch notwendiger Cookies erforderlich):
Wenn die Einstiegsseite auf Englisch ist, und man erst von dort via Anklicken einer Flagge zu verschiedenen anderen Sprachen kommt (und wenn das eben nicht automatisch, sondern nur durch einen Klick funktioniert), genügt dann ein Cookie-Banner auf Englisch (wenn man die Datenschutzerklärung ansonsten auch in den jeweiligen anderen Sprachen hat)?
Hallo,
auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Einschätzung, dass die Datenschutzerklärung auf Englisch zur Verfügung gestellt werden muss, wenn auch eine Englische Seite betrieben wird ?
Vielen Dank
SFJ
Das würde mich auch interessieren. Der Fall wird nämlich fast nirgends richtig beleuchtet, auch in der Lit. nicht.
Hallo Kuno,
die Sprache der Datenschutzerklärung richtet sich nach dem jeweiligen Zielpublikum der Seite. Die Datenschutzerklärung muss für Betroffene verständlich sein. Sind mithin Briten oder Franzosen üpber entsprechende englisch- oder französischsprachige Inhalte Zielpublikum, so muss Ihnen auch die Möglichkeit gegeben werden, die Datenschutzerklärung zu verstehen.
Die Redaktion von datenschutz.org
Hallo,
wie ist das bei einem spanischen Unternehmen mit de Domaine und deutschsprachiger Webseite.
in welcher Sprache sollte die Datenschutzerklärung sein. In welcher Sprache wenn es sich um eine ES Domaine mit deutschsprachiger Seite handelt?
Vielen Dank für Tips
B.
Muss ich als deutsches Unternehmen mit deutscher Website, bezüglich der Informationspflicht einem Spanier die Datenschutzhinweise auf spanisch zu kommen lassen? Ausschließlich B2B und kein Internethandel.
Hallo Gundolf,
dies kommt auf die Zielgruppe der Website an. Liegt diese beispielsweise auch in einer spanischen Übersetzung vor, müsste entsprechend die Datenschutzerklärung auch übersetzt werden.
Die Redaktion von Datenschutz.org