Der neue Personalausweis im Scheckkartenformat, der seit einigen Jahren ausgegeben wird, enthält einen Chip, auf dem die Daten des Inhabers und sein Foto gespeichert sind. Auf Wunsch können auch die Fingerabdrücke dort abgelegt werden. Seit das Personalausweis-Gesetz geändert wurde, können Behörden nun auch automatisiert Passfotos abrufen. Gegen diese Praxis haben Datenschützer nun Beschwerde eingelegt.
Was der Personalausweis gemäß Gesetz enthält
Bereits die Einführung des neuen Personalausweises, der auf einem kontaktlos auslesbaren Chip sensible Daten des Trägers speichert, war in puncto Datenschutz stark kritisiert worden. Insbesondere die Pflicht, biometrische Daten in Form eines entsprechenden Fotos bei den Behörden zu hinterlegen, stieß auf negative Reaktionen. Die Speicherung der Fingerabdrücke ist bei Personalausweisen derzeit noch freiwillig – bei Reisepässen ist sie hingegen schon seit längerem verpflichtend.
Der Chip und die darauf gespeicherten Daten sollen drei Zwecken dienen:
- Online-Ausweisfunktion: elektronische Identifikation im Internet, etwa für digitale Behördengänge
- Unterschriftsfunktion: elektronisches Signieren digitaler Dokumente
- Biometriefunktion: eindeutige Identifizierung der Person durch Behörden mit entsprechenden Lesegeräten
Änderung beim Personalausweis-Gesetz: Worum geht es genau?
Vor dem Hintergrund, dass die Online-Ausweisfunktion kaum Resonanz fand, wurde das Personalausweis-Gesetz dahingehend geändert, dass dies bereits von Anfang an freigeschaltet sein sollte. Bisher musste der Nutzer nämlich selbst tätig werden, wenn er diese Funktion nutzen wollte.
Im Zuge dieser Gesetzesänderung wurden aber auch die Befugnisse der Behörden und Geheimdienste erweitert. Nach dem neuen Personalausweis-Gesetz dürfen diese nun automatisiert auf die in den Meldebehörden vorliegenden biometrischen Daten zugreifen – ohne dass es dem Zwecke der Strafverfolgung dienen muss oder Eile vorliegt.
Die Datenschützer, die nun Beschwerde eingelegt haben, verweisen darauf, dass biometrische Daten höchst sensibel seien und ein Zugriff auf diese nur zu klar definierten Zwecken wie konkreten Strafverfolgungsverfahren zugelassen werden könne. Das Gesetz weise aber für Polizei und Geheimdienste kaum Einschränkungen im Zugriff auf.
Kurz und knapp zusammengefasst
Das geänderte Personalausweis-Gesetz erlaubt es Behörden und Geheimdiensten, automatisiert auf die bei den Meldebehörden gespeicherten biometrischen Bilder zuzugreifen, ohne dass ein konkreter Zweck (z. B. Strafverfolgung) vorliegt. Datenschützer haben hiergegen nun Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Ich muss bald wieder Passbilder für den Reisepass machen lassen. Mir war allerdings nicht bewusst, dass beim Perso der Zugriff darauf so leicht ist. Das hätte ich nun wirklich nicht erwartet.