Das Wichtigste zur Datenschutzerklärung auf Spanisch in Kürze
Verkaufen Sie Produkte nach Spanien oder richtet sich ihr Angebot an ein spanisches Publikum, sollten Sie die Bestimmungen zur Verarbeitung von Daten auf Spanisch anbieten.
Die DSGVO schreibt vor, dass jeder schnell, einfach und verständlich nachvollziehen können muss, was mit seinen persönlichen Informationen angestellt wird.
Eine zusätzliche Datenschutzerklärung etwa auf Spanisch kann Ihnen ein Übersetzer erstellen, der sich bestenfalls mit den Grundlagen der Datensicherheit auskennt.
Nicht jeder muss eine Datenschutzerklärung in spanischer Sprache anbieten
Inhaltsverzeichnis
Spätestens seit den neuen Richtlinien für Datensicherheit in der Europäischen Union, also seit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die in Deutschland zusammen mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Grundlage für das Wahren von persönlichen Informationen bilden, bemühen sich viele Webseitenbetreiber, ein regelkonformes Impressum samt Datenschutzerklärung anzubieten. Auf Spanisch muss sie in vielen Fällen zwar nicht vorhanden sein, einige Umstände können es aber notwendig machen, eine Datenschutzerklärung in spanischer Sprache zu hinterlegen. Welche Umstände das sind, lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Die DSGVO legt in Artikel 12 Abs. 1 fest, dass jeder Nutzer im Internet leicht verständlich und jederzeit in einfacher Sprache herausfinden können muss, was mit den Daten geschieht, die er einer Webseite zur Verfügung stellt. Handelt es sich etwa um eine deutsche Seite, die sich jemand in Spanien anschaut, muss ggf. laut dieses Gesetzes eine Datenschutzerklärung auf Spanisch vorliegen.
In diesen Fällen brauchen Sie eine Datenschutzerklärung auf Spanisch
Wie bereits angedeutet, kann die Verpflichtung zu einer Datenschutzerklärung auf Spanisch vorliegen, wenn sich ein User aus Spanien ein ausländisches Online-Angebot anschaut. Aber woher wissen Sie überhaupt, dass das der Fall ist? Richtig: Das können Sie nicht wissen.
Um auf Nummer sicher zu gehen, stellen Sie sich unter anderem folgende Fragen, um abschätzen zu können, ob sich Ihre Website an ein spanischsprechendes Publikum wenden könnte:
- Verkaufe ich auf meiner Seite Produkte, die nach Spanien geliefert werden?
- Stelle ich Informationen auf Spanisch zur Verfügung oder biete gar eine komplette Übersetzung meiner Website in spanischer Sprache an?
- Habe ich einen Standort meines Unternehmens in Spanien und biete dort etwa eine Kontaktmöglichkeit per Telefon an? Die Vorwahl wäre dann die +34.
Hier erhalten Sie eine Datenschutzerklärung auf Spanisch
Können Sie eine oder mehrere der oben genannten Fragen bejahen, sollten Sie eine Datenschutzerklärung auf Spanisch anbieten. Nun könnte es sich schwierig gestalten für jemanden, der die spanische Zunge nicht beherrscht, eine regelkonforme und vollständige Datenschutzerklärung in dieser Sprache zu formulieren.
Dafür gibt es spezialisierte Anlaufstellen, die Ihnen eine Übersetzung anbieten können. Idealerweise beherrscht der Dolmetscher nicht nur Spanisch, sondern kennt sich zudem mit den Grundzügen der Datenschutzverordnung aus.
Auch wenn die Behörden bei Verstößen gegen den Datenschutz zuweilen noch ein Auge zudrücken mögen, da die neuen Regeln noch nicht lange wirksam sind, sollten Sie unter Umständen eine Datenschutzerklärung auf Spanisch anbieten. Denn mit den neuen Gesetzen wurden zugleich die Sanktionen aktualisiert, die zum Teil drastisch angehoben wurden.
Unternehmen müssen beispielsweise mit einem Bußgeld in Höhe von vier Prozent des Gesamtumsatzes aus dem letzten Jahr rechnen oder mit bis zu 20 Mio. Euro Strafe, wenn die Mitarbeiter etwa nicht ordnungsgemäß mit personenbezogenen Daten umgehen.
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