Update vom 20.09.2022: Der EuGH hat heute entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in ihrer jetzigen Form nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Das seit 2015 in Kraft getretene, aber nach wie vor nicht angewandte Gesetz bedarf also einer Reform.
Das Wichtigste zur Vorratsdatenspeicherung in Kürze
- Ab dem 01. Juli 2017 sollte die Vorratsdatenspeicherung einsetzen. Alle Provider von Telekommunikationsdiensten waren eigentlich ab diesem Tag dazu angehalten, Verbindungs- und Standortdaten über einen längeren Zeitraum zu speichern. Am 28. Juni 2017 jedoch erklärte die Bundesnetzagentur die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung bis zum ordentlichen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens.
- Die Standortdaten aller Bürger sollen für vier Wochen, deren Kommunikations- und andere Verbindungsdaten bis zu zehn Wochen vorsorglich gespeichert werden.
- Noch immer sind unzählige Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Eine Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung soll es aktuell in diesem Jahr jedoch nicht mehr geben.
Was ist die Vorratsdatenspeicherung?
Inhaltsverzeichnis
Die Vorratsdatenspeicherung meint per Definition die Erhebung und dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten, ohne dass zunächst ein explizit festgeschriebener Speicherungszweck oder -grund gegeben ist. Inexplizit jedoch sollen diese hinterlegten Daten den öffentlichen Stellen zugänglich gemacht werden, wenn gegen eine bestimmte Person der Verdacht einer schweren strafbaren Handlung besteht und so der Aufklärung dienen.
Zunächst sind die personenbezogenen Daten also nicht ohne Weiteres einseh- oder verarbeitbar. Die Telekommunikationsdienstleister sind jedoch dazu verpflichtet, diese regelmäßig und zu jeder Person für mehrere Wochen zu speichern und auf berechtigte Anfrage hin an die öffentlichen Stellen wie Polizei und Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst u.a. herauszugeben.
Die gespeicherten Daten sollen letztlich bei Bedarf zur Aufklärung schwerer Straftaten und zur Gefahrenabwehr genutzt werden können. Sie unterliegen damit auch weiterhin dem Datenschutz.
Vorratsdatenspeicherung: Was genau wird gespeichert?
Zunächst sollen laut der Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung bestimmte Kategorien personenbezogener Daten von Providern und Telekommunikationsdiensten gespeichert werden, nämlich:
- Standortdaten bei Aufnahme eines Telefonats über das Mobiltelefon (Dies betrifft alle Teilnehmer der Telefonate, also sowohl Anrufer wie auch Angerufenen.)
- Standortdaten zu Beginn der mobilen Internetnutzung über das Mobiltelefon oder andere mobile Kommunikationsgeräte (inklusive WhatsApp-Nutzung, Skype usf.)
- bei Telefonaten (mobil oder Festnetz) sowohl die Rufnummern als auch den Zeitpunkt und die genaue Dauer der Gespräche
- bei SMS/MMS-Nachrichten sowohl die Rufnummern als auch die Sende- und Empfangszeiten
- die jeweils zugewiesenen IP-Adressen eines jeden Internetnutzers sowie Dauer und Zeitpunkt der Nutzung
Im Kern geht es bei der Vorratsdatenspeicherung also um die Erhebung von Daten, die einen Einblick darauf ermöglichen, wann Sie mit wem von wo aus und in welcher Form in Kontakt getreten sind. E-Mails sind dabei explizit von der Vorratsdatenspeicherung ausgenommen. Der erste Gesetzentwurf 2007 sah deren Speicherung noch vor.
Höchstspeicherfrist bei der Vorratsdatenspeicherung: Wie lange sollen die Daten gespeichert werden?
Bei der Vorratsdatenspeicherung ist die Dauer der Hinterlegung abhängig von den jeweils gespeicherten personenbezogenen Kommunikationsdaten. Dabei ist zwischen zwei Kategorien zu unterscheiden:
Erfasste Standortdaten müssen für vier Wochen gespeichert werden, unabhängig davon ob Sie aus der mobilen Internetnutzung oder einem Telefonat resultieren.
Alle anderen gespeicherten Daten müssen für zehn Wochen bei den Providern und Telekommunikationsdienstleistern hinterlegt werden. Nach Ablauf der Frist sind die gespeicherten Daten sicher zu löschen.
Was wird die Vorratsdatenspeicherung Provider und Dienstleister kosten?
Mit Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung müssen Provider und Kommunikationsdiensleister die Infrastrukturen in ihren Unternehmen umfassend angleichen. Sowohl personell als auch technologisch bedarf es einer Aufrüstung, um die sachgemäße und sichere Speicherung der sensiblen Daten vor unbefugten Zugriffen zu schützen und so einen höchstmöglichen Datenschutz im Unternehmen zu gewährleisten. Das bedeutet natürlich auch erhöhte Ausgaben.
Wie teuer das am Ende für jedes einzelne Unternehmen wird, lässt sich nicht exakt beziffern. Die Schätzungen reichen von je einstelligen bis hin zu niedrigen zweistelligen Millionensummen je Unternehmen. Insgesamt werden die Kosten der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland auf 250 Millionen Euro geschätzt. Inwieweit die Anbieter diese Kosten letztlich wieder auf Ihre Kunden umlegen, bleibt abzuwarten.
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
Es ist nicht der erste Versuch der Bundesregierung, die Vorratsdatenspeicherung fest in der deutschen Rechtslandschaft zu verankern. Schon im Jahre 2007 wurde das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ verabschiedet und trat 2008 in Kraft.
Zahlreiche Klagen wurden schon damals vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Am 02. März 2010 wurde die Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und eingestampft.
Dennoch gab die Regierung nicht auf: 2015 wurde ein neues Vorratsdatenspeicherungsgesetz verabschiedet und trat im Dezember desselben Jahres in Kraft. Mit Wirkung zum 01. Juli 2017 sollten nun alle Provider und andere Telekommunikationsdienstleister die Vorratsdaten speichern – für vier bzw. zehn Wochen. Am 28. Juni 2017 jedoch, also zwei Tage vor der endgültigen Umsetzung, hat die Bundesnetzagentur nun die Vorratsdatenspeicherung bis auf Weiteres ausgesetzt. Es soll die abschließende richterliche Entscheidung abgewartet werden, die jedoch in diesem Jahr kaum noch zu erwarten ist.
Das „Gesetz zur Einführung einer Speicherfrist und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ beschreibt die Anpassungen, die in den entsprechenden Gesetzen erfolgen: der Strafprozessordnung (StPO), des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie des Strafgesetzbuches (StGB).
Wann dürfen öffentliche Stellen auf die hinterlegten Daten zugreifen?
Am wesentlichsten sind die Veränderungen der StPO. Hier ist ein eigens gefasster neuer Paragraph eingefügt worden, in dem bestimmt ist, wann der Zugriff auf die durch Vorratsdatenspeicherung erfassten Daten zulässig ist.
Liegt ein begründeter Verdacht vor, dass eine Person Täter oder Beteiligter an einer in §§ 100a oder 100g StPO festgehaltenen Straftat (oder eines strafbaren Versuchs) ist, können die Ermittlungsbehörden auf die Verbindungsdaten zugreifen. Es bedarf dabei meist zunächst einer richterlichen Anordnung. Unter anderem folgende Straftaten begründen den Zugriff auf die gespeicherten Daten:
- Hoch- und Landesverrat
- Staatsgefährdende Straftaten
- Mord und Totschlag
- sexueller Missbrauch von Kindern
- gemeinschaftliche Vergewaltigung/sexuelle Nötigung
- Geld- und Wertzeichenfälschung
- Raub und Erpressung
- Bandendiebstahl und Bandenhehlerei
- Sportwettbetrug
- besonders schwere Urkundenfälschung
- Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern
- schwere Fälle von Steuerhinterziehung
- Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung
- Einschleusen von Ausländern
- Völkermord
- schwere Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffenkotrollgesetz
- gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln
- u. v. m.
Wer darf auf die gespeicherten Vorratsdaten zugreifen? Berechtigt zum Zugriff auf die Daten – unter Voraussetzung eines begründeten Verdachts – sind:
- Bundespolizei sowie die jeweilige Landespolizei
- Staatsanwaltschaften
- Ordnungsbehörden
- Verfassungsschutz
- Bundesnachrichtendienst
- Militärischer Abschirmdienst
Was sagt das Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung?
Wie bereits erwähnt sah das Bundesverfassungsgericht die auf dem 2007 errichteten Gesetz basierende Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig an und kippte damit den ersten ernsthaften Versuch der Bundesregierung. Die verdachtsunabhängige Speicherung von Daten aller Bürger verstoße unter anderem gegen Artikel 10 des Grundgesetzes: die Unverletzlichkeit des Brief-, des Post- sowie Fernmeldegeheimnisses.
Die Vorratsdatenspeicherung sei laut Urteil zwar grundsätzlich denkbar. Es bedürfte aber einer dezentralen Speicherung der Daten und spezifisch definierter schwerer Straftaten, aufgrund derer die öffentlichen Stellen auf die Daten zugreifen dürften.
Zudem sei in vielen Bereichen nicht berücksichtigt worden, dass unter den gegebenen Voraussetzungen auch das besondere Berufsgeheimnis in Bedrängnis käme und Anwälte, Ärzte, Steuerberater und Co. ebenfalls damit rechnen müssten, überwacht zu werden. Auch wenn das neue Gesetz zwar unterbindet, dass derlei Daten abgefragt werden können, der Speicherpflicht unterliegen sie dennoch.
Zu dem aktuellen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten sind zahlreiche Klagen anhängig. Eine Entscheidung wird es in diesem Jahr jedoch nicht mehr hierzu geben.
Vorratsdatenspeicherung: Aktueller Stand
Ein Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, um die Vorratsdatenspeicherung doch noch vor deren Einführung zu stoppen, scheiterte zuletzt am 15. Juni 2017. Die Kläger aus Wirtschaft, Politik und juristischen Berufen sahen sich der Begründung gegenüber, dass die „effektive Strafverfolgung“ zunächst Vorrang habe.
Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits klar, dass es in diesem Jahr keine Verhandlung geschweige denn eine Entscheidung zur neuen Vorratsdatenspeicherung geben wird. Die Konsequenz daraus bedeutet:
Gibt es eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung?
Es gab in der Tat eine – bis zum Jahre 2014. Nachdem die Vorratsdatenspeicherung ein erstes Mal im Jahre 2010 in der Bundesrepublik gescheitert war, reichte die EU-Kommission Klage gegen die deutsche Bundesregierung ein. Der Grund: Die nicht erfolgte Umsetzung der zur Vorratsdatenspeicherung errichteten EU-Richtlinie 2006/24/EG, die bereits seit Mai 2006 in Kraft war. Aber hier kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) der BRD indirekt zu Hilfe:
Als Begründung gab er an, dass die Richtlinie gegen mehrere Grundrechte verstoße, die die Grundrechtecharta jedem Bürger der EU-Mitgliedstaaten einräumte: die Achtung der Privatsphäre und des Familienlebens, den Schutz personenbezogener Daten und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Zwar sei die Sammlung personenbezogener Daten nicht in jedem Fall unrechtmäßig, dennoch müsste diese starken Einschränkungen und einer festgelegten Eingrenzung des Personenkreises unterliegen.
Das war das vorzeitige Ende einer gemeinsamen Linie zur Vorratsdatenspeicherung in Europa. Deutschland entkam hohen Strafzahlungen. Ein Lieblingsprojekt der Regierenden blieb sie aber dennoch.
Vorratsdatenspeicherung: Pro & Contra
Wie alles im Leben offenbart auch die Vorratsdatenspeicherung Vor- und Nachteile. Doch welche Seite überwiegt? Schon das Wort allein erhitzt viele Gemüter. Schon seit über zehn Jahren brodelt die Auseinandersetzung zwischen Gegnern und Befürwortern. Letztere begründen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung gerne damit, dass so dem internationalen Terror – mit seinen unterschiedlichsten Fratzen -, der sich immer weiter und verzweifelter ausbreite, Einhalt geboten werden könne.
Die Widersacher halten dagegen und stützen sich gerne auf das tragische Beispiel Frankreich, ein Land, in dem es die Vorratsdatenspeicherung bereits gibt: Anschläge verhindert hat sie jedoch kaum, wie die Menschen in den letzten Jahren immer wieder erfahren mussten, sondern lediglich bei der Aufklärung geholfen. Gleiches gilt auch für Großbritannien, dem Land, in deren Hauptstadt einem an jeder Straßenecke ein Schild begegnet mit der Aufschrift: „Smile! You’re on CCTV“ (Bitte Lächeln! Sie werden auf Video aufgezeichnet!). Meint also am Ende mehr Überwachung doch nicht zugleich mehr Sicherheit, sondern nur weniger Freiheit?
Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Zusammenfassung einiger Argumente für und gegen die Vorratsdatenspeicherung vor, damit Sie sich selbst ein Bild von den verhärteten Fronten machen können:
Pro Vorratsdatenspeicherung | Contra Vorratsdatenspeicherung |
---|---|
Sie soll für eine verbesserte Terrorabwehr sorgen. | Vorratsdatenspeicherung kann angesichts der Tragödien in Frankreich und England Terror nicht gänzlich verhindern. |
Sie erleichtert die Aufklärung von Verbrechen, führt so Täter ihrer gerechten Strafe zu und verhindert weitere Verbrechen. | Die Vorratsdatenspeicherung ist kein Allheilmittel bei der Verbrechensaufklärung. Auch herkömmliche Ermittlungsmethoden können greifen. |
Ermöglicht die Aufdeckung von kriminellen Vereinigungen. | Die verdachtsunabhängige Speicherung stellt alle Menschen unter einen Generalverdacht. |
Das Internet kann durch Vorratsdatenspeicherung nicht mehr als rechtsfreier Raum gelten. | Mit geringem Aufwand lassen sich IP-Adressen und andere Spuren im Netz auch weiterhin auf ein Minimum reduzieren. |
Es werden keine Kommunikationsinhalte gespeichert. | Es werden zumindest Inhalte von SMS/MMS gesammelt. |
Der Zugriff auf die Vorratsdaten wird nur unter strengen Auflagen zugelassen. | Eine hundertprozentige Sicherheit vor dem Missbrauch gespeicherter Daten gibt es nicht. |
Die Vorratsdatenspeicherung ist nach Bundesverfassungsgericht grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar. | Die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen sind durch die Höchstspeicherfrist maßgeblich eingeschränkt. |
Die gespeicherten Daten zu Anwälten und anderen Vertrauensberufen sind vor Zugriff geschützt. | Das Berufsgeheimnis von Anwälten, Notaren, Ärzten & Co. wird aufgeweicht, da trotz fehlender Zugriffsrechte dennoch sämtliche Daten gesammelt werden. |
Die Provider müssen höchste Sicherheitsauflagen erfüllen und Mitarbeiter entsprechend schulen. | Es fehlt an unabhängiger Kontrolle, welche Daten am Ende tatsächlich gespeichert, abgefragt und wie und wann genutzt werden. |
Mehr Überwachung führt zu mehr Sicherheit. | Mehr Überwachung führt zu weniger Freiheit. Und absolute Sicherheit gibt es nicht. |
Sicher ist: Beide Seiten haben gute Argumente. Doch bleibt die Frage, wie weit die Bereitschaft der Menschen in Zukunft gehen wird, auf eigene Freiheiten zu verzichten, nur um vermeintlich mehr Sicherheit zu gewinnen.
Es ist ein großes Problem der Vorratsdatenspeicherung im Internet und der Telekommunikation, dass vor allem die Versprechungen, mit denen so mancher Politiker und Verfechter der Höchstspeicherfrist sich an die Bevölkerung wendet, sich als offensichtliche Mogelpackung entpuppen. In Zeiten, in denen Angst und Unsicherheit propagiert werden, ist es leichter, mit immer weiteren Mitteln zur Überwachung mehr Sicherheit zu versprechen. Immer weitere Überwachungsmethoden werden nach und nach durchgesetzt – von der Ausweitung der Videoüberwachung bis hin zu dem nun ins Gespräch geratenen Staatstrojaner.
Aber: Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht dafür geeignet, die Sicherheit im Land insgesamt zu erhöhen, sondern vor allem dafür, bereits begangene Straftaten aufzuklären. Terroristische Anschläge, Morde, Vergewaltigungen, Kinderpornographie und andere schwerwiegende Straftaten gänzlich verhindern kann sie aber nicht.
Mal Ankdote aus dem realen Leben zum Thema Voratsdatenspeicherung und meine Daten in der Hand der Staatsorgane. So ziemlich jeder Polizist hat schonmal seine Möglichkeiten der dienstlichen Informationsbeschaffung für private Zwecke missbraucht, mehr als einmal gehört von den Personen selbst, es ist erschreckenend wie einfach es ist für solche Personen Daten über andere Personen abzurufen ohne das ein dienstlicher Bedarf dafür besteht. Das allein spricht für mich schon für das Minimierungsprinzip was die Menge und Speicherzeit der Daten angeht, abgesehen davon wird ein Krimineller die Mittel und Wege finden, seine Taten zu verschleiern.
Ja ich sag nur cum ex. Unser Kanzler sagt dann immer, „… ich kann mich nicht erinnern.“ Vielleicht verraten seine Vorratsdaten ja etwas. Mal daran gedacht?
Zur Verbrechensbekämpfung u.a. Betrug ist das sehr gut, ABER der „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ wird in der BRD oft übertrieben, denn wer bestimmt ob etwas
verhältnismäßig ist oder nicht !? ….. das ist das Problem.
Hallo ,
bezüglich Vorratsdatenspeicherung emails etc.
Am 20 Januar 2015 hatte ich per email einer Mietwucherfirma die Meinung gesagt. Ich erhielt mitte März eine Vorladung zur Polizei zu erscheinen und tat dies auch nach 5 Tagen. Da teilte mir der Polizist mit das er meine IP adresse habe ,das er Microsoft in Amerika angerufen habe, und ich nannte ihm meine email adresse meine mobilfunknummer wie viel ich verdiene wo ich arbeite (letzteres brauchte ich ihm nicht zu nennen er jedoch wies mich nicht darauf hin ich wusste es nicht und nannte ihm diese Daten) Frage bzg. IP adresse: da eine zeitliche Differenz von beinahe 2 Monaten zwischen der Tat und meiner Vorladung geherrscht hatte was das Verfassungswidrig?
Datenschutz hin oder her – da ich nichts zu verbergen habe, finde ich es schon schlimm…
Nur als Beispiel: Hatte Ende Juni 2017 eine OP an der Wirbelsäule, die schief ging. Ich tätigte einen Anruf in die Praxis zu meinem Operatuer. Da die Sprechstundenhilfe, mit der ich sprach, keinen Vermerk in meine Patientenakte machte, gehe ich nun in der Gerichtsverhandlung (nach 3 Jahren Rechtsanwaltsarbeit) den Bach runter, weil ich den Anruf nicht belegen kann, da mir der Anbieter vom Händyvertrag nicht „bestätigen“ kann, dass ich an besagtem Tag die Nummer der Praxis angerufen habe. Habe jetzt noch knapp 3 Wochen Zeit, es zu beweisen.
Schmerzensgeld ADE – ich verliere den Prozess. Der einzigste Zeuge bei dem Telefonat war mein Mann und der verstarb vor 2 Jahren.
Ich „sch….“ auf Datenschutz
Kerstin
Ich bekomme von meinem Telekommunikationsanbieter einmal im Monat einen Einzelverbindungsnachweis (EVN) in elektronischer Form. Diesen speichere ich auf einem Verschlüsselten Laufwerk. So kann ich mehrere Jahre meine Anrufe zurückverfolgen, ähnlich handhabe ich es auch mit meinen Kontoauszügen.
Nur weil Sie nicht in der Lage sind, einen solchen Nachweis zu beantragen oder diesen entsprechend zu speichern, befürworten Sie also eine Vorratsdatenspeicherung für alle Bürger? Mal abgesehen davon dass diese Vorratsdaten Ihnen in diesem Fall sowieso nichts genützt hätten.
ich fahre regelmäßig mit polnischen Fahrzeugen durch die Gegend. In der Zulassung steht der Halter. Wenn ich mit diesem Fahrzeug geblitzt werde, kam es auch schon mal vor, das an den Halter in Polen, sogar in polnischer Sprache ein Zahlungsbescheid kam. Aber, auch dort in der Zulassungsstelle in Polen ist keine Deutsche Adresse bekannt! Statt Aufklärung auf Anfrage, woher man sich sicher ist, das ich das da als Deutscher am Steuer des polnischen Fahrzeuges bin, bekam ich als Antwort einen Tag Erzwingungshaft, wenn ich die mal 15 oder 35 € nicht bezahle! Keiner will mir Auskunft geben, woher eine Stadtverwaltung, vor allen 100 km weg von Cottbus (Stasihochburg) weiß, das ich das im polnischen Auto bin? Alles, was in polnischer Sprache zu mir nach Polen kam, habe ich gezahlt! keine Frage! Es geht mir jetzt auch nicht um die 35 € wegen 16 km/h! Sondern um das Prinzip! die Blitzerstelle kann nur die Zulassungsstelle eigendlich in Polen fragen, wem das Kennzeichen gehört! Oder gibt es hier eine Illegale Datei?
Guten Tag . Ich habe die Staatssicherheit mehrfach erlebt , in ihren Methoden Auswirkungen der Deformierung erzeugend , lähmend in breite Schichten der DDR Bevölkerung , bis zur Stagnation des Kulturellen Stillstandes in nicht nur SED Köpfe . 30 Jahr nach 1989 und 42 Jahr nach den deutschen Herbst 1977 , will sicher KEIN mündiger Bürger Lebensverhältnisse wie in China haben , da wo “ Bückling “ Verhalten belohnt wird mit Kindergartenpunkte . Freiheit , ist weniger geworden beschränkter , die Freiheit des denken s bleibt unzensiert erhalten , ebenso unsere aufgezwungene Achtsamkeit vor Menschen welche mündige Freiheit hinrichten . In der DDR tauchte in den Wendewochen , im Herbst 1989 immer wieder eine Losung auf : Mehr Sicherheit gegen die Staatssicherheit !!!
Wielange bleiben Email daten (von emailadresse X zu emailadresse X gespeichert?).
Lg Mario
Ich fand diesen Artikel sehr gut und hilfreich. Vielen Dank dafür.
MFG Luca
BlaBlaBla und immer wieder die selbe Begründung! Der europäische Gerichtshof und das BVG in Deutschland ebenso etliche andere Gerichte haben eine klare Aussage getroffen, keine VDS in dieser Form! Auch die Bundesnetzagentur stoppte daraufhin die Speicherung und fast alle Provider halten sich daran.
Das ist gut so!
Ich persönlich habe mich damals an der Klage beim BVG angeschlossen, der Herr Schäuble dachte er kann mit dem Kopf durch die Wand. Wie eine derzeitige VDS aussehen würde über angeblich nur 10 Wochen? Scheiße! Wir alle wissen doch was da getrieben wird, schon schlimm genug dass die Geheimdienste rund um die Uhr alles erschnüffeln, und alles unter dem Deckmantel „Terror Abwehr“.
Und zum Pro & Contra sei gesagt das Kriminelle und Terroristen ganz genau wissen wie man die VDS umgehen kann, dass weiß sogar ich. Dienste welche die Anonymität sicherstellen gibt es einige, einige schlechter als andere, aber diese anderen schieben seit Jahren den Riegel vor und sogar Geheimdienste nutzen besagte um unerkannt zu bleiben.
Warum werden im Darknet nur ganz wenige Kriminelle erwischt und wieso?
Das bedarf keiner Erklärung mehr, und wer dies redlich und bewusst nutzt für seine Zwecke und grobe bekannte Fehler vermeidet ist und bleibt anonym. Wenn man sich Addons und Plugins installiert oder nicht weiß wo es verschlüsselte und Tor gerechte Speicher und Mail Account sich befinden, oder wer finanzielle Transaktionen abwickeln muss tritt früher oder später in eine dieser Fallen. Wer aber dies alles vermeidet umgeht eine VDS!
Und wegen ein paar weniger Dummköpfe sollen alle europäischen Bürger einer General Kontrolle unterzogen werden? 1984 akzeptieren? Schon schlimm genug das momentan 300 Millionen User das Betriebssystem Win 10 nutzen, allein die AGB und der Datenschutz zeigt eindeutig an das alles bei Windows gespeichert wird, alles! Ich frage mich da wirklich wie leichtfertig und gutgläubig diese Nutzer unbeschwert ihr Leben gestalten, Google nutzen und die sozialen Netzwerke, man weiß alles von diesen Usern und die VDS (IP) weißt dem ganzen noch einen Name zu inklusive Bewegungsprofile, persönliche Mitteilungen, Anrufe/Sofortnachrichten/SMS/Seitenaufruf etc.
Da sollen Richter über den Zugriff wachen und alles regeln? Ich lach mich schlapp, und vertrauen habe ich da ebenso wenig in die Geschichte. Was für Richter sollen das sein? Für Familienrecht oder anderes? Nein Danke, solang da diese Daten keiner extrem strengen Überwachung unterliegen werden sie schon bei unerlaubtem Musik Download heraus gegeben! Oder die Behörden selber erhalten unkontrollierten Zugang zu diesen Daten durch die Bestandsdatenauskunft! Jeder Polizeibeamte hätte somit Zugriff jederzeit und auf alles. Wie das abläuft zeigte die Vergangenheit und keinen hat es interessiert. Totalüberwachung im Überwachungsstaat, so etwas kann keiner wirklich wollen!
Auch von Seiten der VDS Gegern kommt immer dasselbe BlaBlaBla. Die Speicherung der in der VDS genannten Daten aufgrund gesetzlicher Vorgaben und Regelungen ist besser, als die derzeit praktizierte unkontrollierte Speicherung nach Gusto der ISP.
Ich vertraue vollkommen auf die richterliche Kontrolle der Auskunftsbegehren. Wenn ich dem deutschen Staat derart mißtrauen würde wie so mancher Schreiber hier, würde ich schleunigst auswandern um mich vor dem Mißbrauch meiner Daten zu schützen. Am besten auf eine einsame Insel ohne Internet oder noch besser in die Weite der Mongolei.
Das Kernproblem an der Sache sind drei Dinge.
1.) Zum einen werden private Körperschaften (Provider, soziale Medien etc.) zu Hilfs-Sheriffs ernannt, die per Dekret munter Datenpakete schnüren. Dabei haben viele dieser Unternehmen einen internationalen Charakter, eigene unternehmerische Absichten und glänzen immer wieder durch Datenlecks. Will man die wirklich in vorderster Front mit so etwas beauftragen?
2.) Gerne kommt von Befürwortern der beschwichtigende Einwand: „Ich habe ja nichts zu verstecken!“ Gesprochen wie ein chinesischer Musterbürger! Woher zum Geier wollt ihr das denn wissen? Denn ob man was zu verstecken hat, hängt ganz entscheidend davon ab, wer nachschaut und mit welcher Intention er das tut. Und das geschieht naturgemäß komplett im Verborgenen, ohne Einfluss und Zutun unsererseits. Es gab und gibt Regierungen auf dieser Welt, die ein solches Konstrukt im ureigensten Interesse mit Kusshand begrüßen würden.
3.) Die vermeintlich präventive Rechtfertigung dieses Rundumschlags ist ohnehin ein unrealistisches Heilsversprechen. Menschen und Organisationen, die dieser Datensammlung nach dem Schrotschuss-Prinzip entgehen wollen, kriegen das mit relativer Leichtigkeit und geringen Zugeständnissen hin. Hier wird mit Kanonen nicht nur auf Spatzen geschossen, sondern auch noch blindlings in die falsche Richtung! Peer to Peer Kommunikationen, TOR Browser, eine auf Anonymität optimierte Linux Distribution etc. Für die „Terroristen“, die man damit in Minority Report artiger Manier stellen will, stellt die Vorratsdatenspeicherung keine große Hürde dar. Was soll der Affenzirkus also?
Telefon abgehört?
folgendes ist meiner Freundin gestern passiert: Beim Telefonieren von Festnetz zu Handy mit der Vorwahl 01040 war das Gespräch unterbrochen und es wurden die letzten 2 Minuten der Antworten des Gesprächspartners wiedergegeben.
Was ist der Hintergrund? Wurde sie abgehört? wer speichert da? Hat jemand eine Erklärung dafür?
Hallo Bettina,
wir können dies an dieser Stelle nicht klären. Bitte wenden Sie sich an den Telefondienstleister.
Die Redaktion von Datenschutz.org