Das Wichtigste zum Datenschutz beim Facebook-Like-Button in Kürze
- Eine anerkannt rechtssichere Methode, den Facebook-Like-Button einzubinden, gibt es aktuell nicht. Seit Januar 2017 ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einer Entscheidung bezüglich der Buttons betraut.
- Allein die Einbindung eines Facebook-Like-Buttons über das Facebook-Plugin führt dazu, dass personenbezogene Daten über die Websitebesucher an die Facebook Inc. weitergeleitet werden – ohne dass dagegen widersprochen werden kann.
- Die Zwei-Klick-Lösung sowie die manuelle Verlinkung zur „Like-Seite“ könnten den Datenschutzrichtlinien entsprechen – dies ist jedoch noch nicht gerichtlich bestätigt.
- Alternativ zum Facebook-Like-Button können Sie einen Link zu Ihrer Facebook-Seite setzen oder Teilen-Buttons mit dem Plugin „Shariff“ einbauen – hierbei werden keine personenbezogene Daten per se übermittelt.
Den Facebook-Like-Button datenschutzkonform einbinden: Ein Ding der Unmöglichkeit?
Inhaltsverzeichnis
Datenschützer, Verbraucherverbände und Internetaktivisten sind sich einig: Soziale Netzwerke wie Facebook sind ein datenschutzrechtlicher Alptraum. Dennoch möchten viele Websitebetreiber nicht auf den beliebten „Like-Button“ von Facebook verzichten – wertet dieser die Inhalte einer Seite mitunter erheblich auf.
Dieser Ratgeber erläutert, warum der Facebook-Like-Button in Sachen Datenschutz und –Sicherheit alle Alarmglocken klingeln lässt. Weiterhin beleuchtet folgender Text, welche rechtlich sicheren Alternativen zur Einbindung des Facebook-Buttons bestehen.
Wieso ist der Facebook-Like-Button für den Datenschutz so bedenklich?
Durch die Einbindung des Facebook-Plugins ermöglichen Websitebetreiber Ihren Nutzern, bestimmte Inhalte oder die gesamte Website zu „liken“ oder auf ihrem Facebook-Profil zu teilen. Dadurch lässt sich die Reichweite eines Webangebotes bzw. die Anzahl an Seitenbesuchern erhöhen.
Gleichzeitig ermöglicht das Plugin aber auch die automatisierte Übertragung personenbezogener Daten der Seitenbesucher an die Server der Facebook Inc. Die Problematik dabei:
- Sobald ein Nutzer die Seite betritt wird eine direkte Verbindung zwischen seinem Computer und den Servern der Facebook Inc. hergestellt.
- Es ist weder für Seitenbetreiber noch für Nutzer nachvollziehbar, welche Daten genau übertragen werden.
- Es gibt – anders als bei der Einbindung von Google Analytics – keine Möglichkeit eines „Opt-outs“ – eine Abschaltfunktion für Nutzer, mit welcher er der Datenerhebung widersprechen kann.
Facebook-Like-Button richtig einbinden: So geht es
Es wird deutlich: Möchten Sie den Facebook-Like-Button in Sachen Datenschutz korrekt einbinden, sollte dies keinesfalls mithilfe des Facebook-Plugins erfolgen. Zwei Methoden haben sich als zweckmäßig erwiesen:
- Zwei-Klick-Lösung
- Einfache Verlinkung des „Like-Links“
Bei der Zwei-Klick-Lösung, welche von Heise online entworfen wurde, ist das Plugin im Standardzustand inaktiv. Mit einem ersten Klick auf den Button wird es aktiviert, mit einem weiteren kann „gelikt“ werden. Der Vorteil dieser Variante besteht darin, dass der Nutzer die Datenübertragung an die Facebook Inc. selbst startet, indem er den Button aktiviert.
Das bedeutet aber auch, dass Seitenbesucher vor der Aktivierung über die Konsequenzen informiert werden müssen – etwa mit einem Pop-Up-Fenster. Wie Sie diese Option einbinden, erfahren Sie auf der Seite von Heise online.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, den „Like-Link“ zu Facebook selbst einzubinden. Dies kann zum einen manuell erfolgen, indem Sie am Ende jeder Seite folgenden Link einfügen:
Beachten Sie, dass die URL jedes Mal angepasst werden muss. Beispiel: Die aktuelle Seite www.datenschutz.org/facebook-like-button-datenschutz/ soll einen Facebook-Like-Button erhalten. Hierfür muss auf der Seite folgender Link untergebracht werden (in der Regel wird hierbei das „Daumen-Hoch-Bild“ von Facebook verlinkt): https://www.facebook.com/plugins/like.php?href=https://www.datenschutz.org/facebook-like-button-datenschutz/
Das bedeutet, dass diese Möglichkeit vor allem dann geeignet ist, wenn Sie vergleichsweise wenig Content auf Ihrer Seite unterbringen. Soll das verlinkte Bild standardmäßig auf allen Seiten Ihrer Website erscheinen, muss ein entsprechendes Plugin konfiguriert und eingebunden werden.
Übrigens: Mit einem Klick auf den Link öffnet sich zunächst eine weitere Seite, auf welcher der Nutzer mit einem erneuten Klick auf den Facebook-Like-Button den Vorgang validieren muss.
Facebook-Like-Button in die Datenschutzerklärung aufnehmen: Das reicht oft nicht aus
Trotz datenschutzrechtlicher Bedenken kursiert die Auffassung, ein Hinweis auf das Social-Media-Plugin in der Datenschutzerklärung reiche aus, um den Facebook-Like-Button in Sachen Datenschutz korrekt einzubinden. Doch ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf bestätigt, dass die Einspielung via Facebook-Plugin grundsätzlich gegen Datenschutzvorgaben verstößt – unabhängig von der Behandlung in der Datenschutzerklärung.
Doch auch, wenn Sie den Facebook-Like-Button wie im vorherigen Kapitel beschrieben datenschutzkonform einbinden, sollten Sie einen Hinweis auf die Konsequenzen eines Klicks auf die entsprechenden Schaltflächen im Pop-Up-Fenster (bei der Zwei-Klick-Lösung) und in der Datenschutzerklärung unterbringen.
Muster: So behandeln Sie den Facebook-Like-Button bei der Zwei-Klick-Variante
Diese Website verwendet Facebook Social Plugins, welches von der Facebook Inc. (1 Hacker Way, Menlo Park, California 94025, USA) betrieben wird. Erkennbar sind die Einbindungen an dem Facebook-Logo bzw. an den Begriffen „Like“, „Gefällt mir“, „Teilen“ in den Farben Facebooks (Blau und Weiß). Informationen zu allen Facebook-Plugins finden Sie unter folgenden Link: https://developers.facebook.com/docs/plugins/
Die Plugins werden erst aktiviert, wenn Sie auf die entsprechenden Schaltflächen klicken. Sofern diese ausgegraut angezeigt werden, sind die Plugins inaktiv. Sie haben die Möglichkeit, die Plugins einmalig oder dauerhaft zu aktivieren.
Die Plugins stellen eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und den Facebook-Servern her. Dies erfolgt erst nach der Aktivierung des Plugins. Der Websitebetreiber hat keinerlei Einfluss auf die Natur und den Umfang der Daten, welche das Plugin an die Server der Facebook Inc. übermittelt. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.facebook.com/help/186325668085084
Das Plugin informiert die Facebook Inc. darüber, dass Sie als Nutzer diese Website besucht haben. Es besteht hierbei die Möglichkeit, dass Ihre IP-Adresse gespeichert wird. Sind Sie während des Besuchs auf dieser Website in Ihrem Facebook-Konto eingeloggt, werden die genannten Informationen mit diesem verknüpft.
Nutzen Sie die Funktionen des Plugins – etwa indem Sie einen Beitrag teilen oder „liken“ – werden die entsprechenden Informationen ebenfalls an die Facebook Inc. übermittelt.
Muster: So weisen Sie auf den Button bei einer einfachen Verlinkung hin
Datenschutzerklärung für den Facebook-Like-Button: Vorlage zum Download
Hier können Sie die beiden Varianten zur Datenschutzerklärung für den Facebook-Like-Button downloaden:
Download als PDF Download als .doc
Droht eine Abmahnung, wenn der Like-Button von Facebook dem Datenschutz nicht entspricht?
Das Landgericht Düsseldorf entschied im März 2016, dass die Einbindung des Facebook-Like-Buttons nicht nur dem Datenschutz nicht entspricht, sondern ebenfalls als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden kann.
Binden gewerbliche Seiten den Button ein, müssen die Betreiber also damit rechnen, eine Abmahnung von einem Mitbewerber zu erhalten. Der Datenschutzverstoß berechtigt benachteiligte Konkurrenten dazu,
- eine Abmahnung kostenpflichtig für dem Empfänger abzusenden,
- die Unterzeichnung einer strafbewährten Unterlassungserklärung zu verlangen und
- bei einem erneuten Verstoß die Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe einzufordern.
Die Vertragsstrafe kann hier durchaus bis zu 2.500 Euro betragen.
Alternativen zum Facebook-Like-Button: Dem Datenschutz Tribut zollen
Möchten Sie partout keine Abmahnung riskieren, bleibt nur der Verzicht auf den Facebook-Like-Button. Den Datenschutz im Internet wahren Sie mit folgenden Alternativen:
- Link zu Ihrer Facebook-Seite einbinden: So können Ihre Besucher zwar keine Inhalte Ihrer Seite durch einen Like hervorheben, dafür können sie Ihre Facebook-Präsenz stärken, indem sie dort ihre Likes abgeben.
- Teilen-Buttons von Shariff verwenden: Heise online entwickelte ein Plugin, welches die Einbindung verschiedener Social-Media-Funktionen ermöglicht, ohne den Datenschutz zu verletzen. Mit Shariff können Sie eine Schaltfläche zum Teilen der Inhalte auf Facebook in Ihre Seite einbinden.
Mein gefällt mir Button wird nicht blau wenn ich Like! Was muß ich machen
Hallo Katrin,
diese Frage Stelle ich mir auch gerade. Hast du momentan ne Ahnung ob das Erlaubt ist? Würde mich über eine Antwort sehr freuen 🙂
LG
Wie ist es denn wenn ich nur den Url-Link zum Teilen als Text oder Bild-Schaltfläche zur Verfügung stelle, gibt es damit auch Probleme? Im Grunde wird dieser ja nur aktiviert wenn man auf die Schaltfläche klickt. Vorher können keine Daten übermittelt werden. Oder sehe ich das falsch?
Also schaltet jetzt ganz Deutschland alle Like-Buttons ab? Die DSGVO und die Praxisferne der Gerichte treiben immer buntere Blüten.
Und nebenher hat der US Kongress festgelegt, dass US Firmen im Ausland uneingeschränkt alle Daten den staatlichen Behörden zur Verfügung zu stellen haben. D.h. als deutscher Amazon-Kunde ist man 100% transparent. Ich mache mir vor einem Missbrauch der Daten durch NSA & Co. mehr Sorgen, als seitens Facebook, die zumindest als börsennotiertes Unternehmen im Licht der Öffentlichkeit stehen.
Hallo Frank,
dass der Facebook-Button den Datenschutz missachtet, ist keine Folge der DSGVO, sondern gehört seit Jahren zu den üblichen Bedenken bezüglich der Social Plugins. Von Praxisferne kann nur eingeschränkt die Rede sein, da es u.a. mit der Zwei-Klick-Methode oder dem Shariff-Button durchaus praktikable Lösungen gibt.
Die Redaktion von Datenschutz.org