Aktuell rollt in Deutschland eine neue Abmahnwelle auf Webseitenbetreiber zu. Der Grund: Die Einbindung von sogenannten Google Fonts auf den jeweiligen Webseiten. Nach einem Urteil kann dies einen Verstoß gegen den Datenschutz darstellen. Müssen nun dutzende Webseitenbetreiber eine Strafe zahlen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Google Fonts erhalten haben?
Darum werden Abmahnungen wegen Google Fonts verschickt
Viele Webseitenbetreiber erhalten in den letzten Tagen Post von einem Rechtsanwalt. Das Schreiben wirft dem Betroffenen einen Verstoß gegen den Datenschutz wegen der Einbindung von Google Fonts vor. Gefordert wird zudem eine Entschädigungszahlung in Höhe von 170 Euro.
Den Anstoß für die Abmahnwelle gab ein Urteil vom Landgericht München I am 20.01.2022 (Az.: 3 O 17493/20) mit welchem die Richter festgestellt haben, dass die Remote-Einbindung von Google Fonts rechtswidrig sei.
Bei Google Fonts handelt es sich um ein interaktives Verzeichnis mit über 1400 Schriftarten, die von Google bereitgestellt werden. Nutzen Sie diese remote (das bedeutet, dass die Schriftarten nicht auf Ihrem Server gespeichert sind), so kann das einen Verstoß gegen den Datenschutz darstellen. Durch die entstehende Verbindung mit dem Google-Server wird Ihre IP-Adresse nämlich in die USA übermittelt. Das kann wiederum eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zur Folge haben.
Genau auf diesen Umstand berufen sich die Kanzleien, die aktuell eine Abmahnung wegen Google Fonts auf Webseiten verschicken.
Wegen Google Fonts eine Abmahnung erhalten: Was nun?
Haben Sie nun eine Abmahnung erhalten, weil Sie Google Fonts auf Ihrer Webseite remote eingebunden haben, stellt sich die Frage, wie Sie auf das Schreiben reagieren sollten.
Grundsätzlich bleibt die konkrete Rechtslage in diesem Fall weitgehend unklar, sodass Sie der Zahlungsaufforderung erst einmal nicht nachkommen und der Abmahnung widersprechen sollten. Daher empfiehlt es sich, dass Sie Hilfe bei einem kompetenten Anwalt suchen. Dieser kann Sie beraten und ggf. den Schriftverkehr übernehmen.
Bereits in der Vergangenheit haben sich viele Abmahnwellen als rechtsmissbräuchlich herausgestellt.
Wie können Sie Google Fonts datenschutzkonform nutzen?
Damit Sie gar nicht erst in die Gefahr geraten, eine Abmahnung wegen Google Fonts zu erhalten, gibt es einen einfachen Weg die Schriftarten auf Ihrer Webseite einzubinden. Sie können diese nämlich von Google herunterladen.
Anschließend laden Sie die Fonts über Ihren eigenen Server wieder hoch. Dadurch unterbinden Sie eine Weiterleitung der Daten in die USA. In diesem Falle ist die Nutzung der von Google bereitgestellten Schriftarten datenschutzkonform.
Wenn man sich mal die Datennutzungsregelungen auf der Google Seite von Google-Fonts anschaut, steht da klar und deutlich, dass die IP-Adresse beim Dienst „Google Fonts“ nicht gespeichert und verarbeitet wird. Also können sich die Webseitenbetreiber genau darauf berufen und sie sind (meiner Ansicht nach) weder verpflichtet noch in der Lage nachzuweisen, dass Google sich an die eigenen Erklärungen hält.
Wir haben einige dieser Besucher-Logs nebeneinander gehalten und es ist ganz eindeutig, dass irgendein Bot die Seiten gecrawlt hat und kein echter User. Zum einen sind da die Zeiten, die mit unter nur wenige Sekunden voneinander entfernt sind.
Zum Zweiten ist die Argumentation ja, dass der arme Besucher psychische Schäden davon getragen hat, weil Google seine IP-Adresse hat (was ja gar nicht der Fall ist). Das bedeutet: Der gute ist psychisch so fertig mit der Welt, dass er 2 Sekunden später eine andere Webseite besucht, den Quelltext check und wieder psychisch so am Ende ist, dass er 1 Sekunde später direkt wieder auf eine dritte Seite geht, den Quelltext sieht und mal wieder so psychisch fertig ist das….. usw. usw.
Und ein letzter Punkt: Wer sagt denn, dass der Abruf des Quelltextes nicht nach der Zustimmung der entsprechenden Cookies/Einstellungen erfolgte? Auf dem Screenshot ist keine belegbare Uhrzeit zu sehen…
Im Übrigen denke ich auch, dass ein Schaden erst mal vor Gericht nachgewiesen werden muss und es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass eine Person alleine im August 2022 über 650.000 Webseiten besucht hat, die ihn alle psychisch fertig gemacht haben.
Ich schmeiße das Schreiben einfach weg. Wenn die wirklich noch mal schreiben, fechten wir das sehr gerne aus.