Das Wichtigste zu Affiliate-Links laut DSGVO in Kürze
Wenn beispw. ein Blogger Geld damit verdient, dass er in einem Beitrag ein Produkt einbaut, das die Leser mit einem Klick auf den Link kaufen können, handelt es sich um einen Affiliate Link.
Da heutzutage auf so gut wie jeder Website personenbezogene Daten über die User gesammelt werden, muss jede Seite in der EU eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung vorweisen können.
Wer mit seiner Seite Geld verdient, bspw. mit Affiliate-Links, muss laut DSGVO darüber aufklären. In der DSGVO selbst tauchen Affiliate-Links nicht wortwörtlich auf. Allerdings funktioniert Affiliate-Marketing in der Regel über Cookies, die Daten sammeln, worüber der User in Kenntnis gesetzt werden muss.
Nutzer müssen wissen, was mit ihren Daten geschieht
Inhaltsverzeichnis
Spätestens seit die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 an den Start gegangen ist und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) entsprechend angepasst wurde, ist die Sorge um eine regelkonforme Datenschutzerklärung bei einigen Webseitenbetreibern wie beispielsweise Bloggern groß. Denn mit der Novellierung wurden auch neue Bußgelder erlassen, die mitunter so hoch sein können, dass dies den Ruin selbst für ein großes Unternehmen bedeuten könnte. In diesem Ratgeber erfahren Sie, warum Sie Affiliate-Links wegen der DSGVO angeben müssen.
Was haben Affiliate-Links mit der DSGVO zu tun?
Die DSGVO soll für alle Bürger in der Europäischen Union (EU) mehr Datensicherheit erzeugen. Sie sollen unter anderem genau darüber aufgeklärt werden, auf welchen Seiten im Internet welche Art von Daten erhoben werden. Daneben muss ein Nutzer beim jeweiligen Webseitenbetreiber die Löschung der durch ihn zur Verfügung gestellten Informationen beantragen können. Der Betreiber muss diesem Wunsch nachkommen.
Aber warum werden auch Affiliate-Links von der DSGVO berührt? User, die eine Website zum ersten Mal besuchen, werden in aller Regel danach gefragt, ob sie Cookies akzeptieren. Bejahen sie diese, werden fortan Daten über sie gesammelt.
Dieser Punkt bedingt bereits, dass eine vollständige und DSGVO-konforme Datenschutzerklärung auf der Seite angeboten werden muss. Schließlich muss – wie bereits erwähnt – jeder Internetnutzer schnell und einfach erfahren können, was mit den Informationen angestellt wird.
Wann muss ich Affiliate-Links in meiner DSGVO-konformen Datenschutzerklärung angeben?
In der DSGVO müssen Affiliate-Links dann auftauchen, wenn etwa ein Blogger mit dieser Art von Marketing Geld verdient. Das Prinzip funktioniert so: Ein User klickt auf einen Link beispielsweise in einem Blog-Beitrag über Gesichtspflege. Landet er dann auf einer Seite, auf der er das passende Produkt kaufen kann, erhält der jeweilige Blogger (Affiliate) eine Provision. Diese kann auf Grundlage des Klicks allein oder erst beim Kauf erfolgen. Mehrkosten fallen für den Leser beim Kauf nicht an.
Da viele Shops, die Affiliate-Marketing betreiben, Cookies verwenden, müssen die Affiliate-Links in der DSGVO-gerechten Datenschutzerklärung eines Affiliates auftauchen. Unternehmen, die Artikel im Internet verkaufen, wollen natürlich möglichst viel über ihre Nutzer wissen, um entsprechende Werbung anbieten zu können. Sie sammeln beispielsweise Informationen über:
- die IP-Adresse
- den Standort
- die Mail-Adresse
- das Alter
- die Telefonnummer
Aber auch der Blogger selbst hat unter Umständen ein Interesse an gewissen Daten etwa zum Suchverhalten seiner Nutzer. Cookies können schließlich auch Auskunft darüber geben, wie lange eine Person auf einer Seite bleibt, wodurch der Betreiber dann wiederum Schlüsse ziehen kann.
Affiliate-Links in einer DSGVO-gerechten Datenschutzerklärung anzugeben, ist außerdem nicht nur aus rechtlichen Gründen sinnvoll. Authentizität, das Vertrauen der User und Transparenz sind ebenfalls wichtige Faktoren, die den Erfolg solch einer Marketing-Strategie maßgeblich mitbestimmen können.
Als Blogger muss man auch einen Opt-out anbieten und dem Wunsch des Lesers nachkommen. Doch wie ist das technisch umzusetzen? Seiten mit Affiliatelinks sollen unter Umständen für manche User nicht aufrufbar gemacht werden. Welche Lösung gibt es dafür? Und wer ist haftbar? Der Blogger oder die Website, auf die weitergeleitet wird?