Das Wichtigste zum Arbeitnehmerdatenschutz in Kürze
- Der Arbeitnehmerdatenschutz soll im Allgemeinen die Persönlichkeitsrechte, im Besonderen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Arbeitnehmer vor Missbrauch bewahren.
- Ein eigens errichtetes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz gibt es nicht. Stattdessen finden dezentral einzelne Regelungen in unterschiedlichsten anderen Gesetzestexten wie dem Bundesdatenschutzgesetz, dem Telekommunikationsgesetz, der Bildschirmverordnung, dem Einkommensteuergesetz u. v. m.
- Im Allgemeinen darf Ihr Arbeitgeber nur personenbezogene Daten zu Ihrer Person erheben, die für die Aufnahme, Beendigung oder Durchführung Ihres Beschäftigungsverhältnisses relevant sind.
- Die heimliche Überwachung von Telekommunikation, Aktivitäten am PC oder die heimliche Videoüberwachung durch den Arbeitgeber sind regelmäßig nicht zulässig.
Datenschutz für Arbeitnehmer: Was dürfen Arbeitgeber?
Inhaltsverzeichnis
Unter den Begriff „Arbeitnehmerdatenschutz“ fallen grundsätzliche Ihre allgemeinen Persönlichkeitsrechte, die vom Arbeitgeber zu berücksichtigen sind. Insbesondere meint dies auch Ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das Sie als Eigentümer Ihrer personenbezogenen Daten definiert.
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) weist aus, welche Arbeitnehmerdaten im Bereich einer Beschäftigung zu welchen Zwecken gespeichert werden dürfen. Maßgeblich hierbei ist § 26 BDSG-neu. Der Arbeitnehmerdatenschutz bezieht sich hierin insbesondere auf die Pflichten des Arbeitgebers im Umgang mit den personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter (auch ehemaliger) sowie Bewerber.
Im Allgemeinen bestimmt das BDSG, dass personenbezogene Daten nur dann erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, wenn der Betroffene diesem Vorgang zugestimmt oder aber eine eindeutige Rechtsvorschrift dies erlaubt bzw. anordnet. Bezogen auf die Mitarbeiterdaten ist Arbeitnehmerdatenschutz § 26 BDSG-neu von großer Bedeutung. Dieser gewährt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Arbeitnehmerdaten durch den Arbeitgeber.
Die Zustimmung zu dem Vorgang wird oftmals im Rahmen einer im Arbeitsvertrag integrierten Datenschutzerklärung vom Arbeitnehmer unterzeichnet. Bei Bewerbungen ist die persönliche Freigabe der Daten zum Zwecke der Prüfung durch den Betroffenen als Einverständnis anzuerkennen.
Vermutet der Arbeitgeber eine Straftat, so muss bereits anhand objektiver Anhaltspunkte ein konkreter Verdacht gegen einen bestimmten Mitarbeiter bestehen, um dahingehende Daten zu erheben. Dies muss jedoch verhältnismäßig sein, ist aber nicht zwangsläufig genehmigungspflichtig. Unter Generalverdacht stellen sollte er die Mitarbeiter nicht – oder sie gar ohne deren Wissen allesamt per Video oder Software überwachen, denn das stellt einen Verstoß bezüglich der allgemeinen Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeiter dar.
Doch der Datenschutz am Arbeitsplatz räumt Ihnen als Arbeitnehmer auch wichtige Rechte ein, die der Arbeitgeber zu beachten hat, um kein hohes Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen den Arbeitnehmerdatenschutz zu riskieren.
Datenschutz am Arbeitsplatz: „Was sind meine Rechte als Arbeitnehmer?“
Im Bundesdatenschutzgesetz sind keine Rechte für Arbeitnehmer im Einzelnen definiert. Sie ergeben sich meist aus den hierin den Arbeitgebern aufgegebenen Pflichten und zahlreichen Vorgaben in anderen Gesetzestexten wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Telekommunikationsgesetz, Einkommensteuergesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Bildschirmverordnung u. v. m. Ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz hingegen gibt es nicht.
Im Folgenden stellen wir Ihnen einige wichtige Rechte vor, die Sie in Sachen Datenschutz als Arbeitnehmer haben:
- Allgemeines Auskunftsrecht des Betroffenen: Sie dürfen die zu Ihrer Person gespeicherten Daten – und damit auch Ihre Personalakte – jederzeit einsehen. Die Inhalte muss der Arbeitgeber streng vertrauliche behandeln.
- Recht auf Löschung, Berichtigung oder Sperrung: Falsche, widerrechtlich erhobene oder veraltete Daten können Sie auf Antrag löschen, berichtigen oder Sperren lassen. Das gilt etwa auch, wenn das Arbeitsverhältnis gelöst wird.
- Recht auf aktive Zustimmung: Besondere personenbezogene Daten (Gesundheitsdaten, Informationen zu Sexualität, Ethnie oder Religion) dürfen zur Wahrung vom Arbeitnehmerdatenschutz nur unter eindeutiger Einwilligung Ihrerseits erhoben, verarbeitet und genutzt werden – oder wenn diese frei und öffentlich für jeden zugänglich sind (etwa bei Facebook, Twitter & Co.).
- Recht auf Zurückhaltung von sensiblen Daten: Werden Sie zum Beispiel arbeitsunfähig geschrieben, darf Ihr Arbeitgeber in aller Regel nicht verlangen, dass Sie den genauen Grund für die Krankschreibung angeben.
- Recht zu lügen: Will Ihr Arbeitgeber sensible Informationen von Ihnen erfragen, zu deren Freigabe Sie grundsätzlich nicht verpflichtet sind, können Sie die Beantwortung entweder verweigern oder dürfen sogar lügen. Die Lüge wird damit durch den Arbeitnehmerdatenschutz gedeckt.
Ist in Ihrem Unternehmen kein Datenschutzbeauftragter eingesetzt, können Sie sich bei einem vermuteten Verstoß Ihres Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmerdatenschutz an den Betriebsrat wenden. Andere Anlaufstellen können die Datenschutzbeauftragte des jeweiligen Landes oder ein Anwalt sein.
Unser Arbeitgeber hat das Geburtsdatum von jedem Arbeitnehmer als Passwort zu Anmeldung einer APP benutzt, worüber ich sehr verärgert war und darum gebeten habe, uns neue Passwörter zuzusenden, die nichts mit persönlichen Daten zu tun haben.
Als schriftliche Antwort bekam ich, dass „die Möglichkeit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten im Rahmen meines Arbeitsverhältnisses als dienstlicher Zweck aus der gesetzlichen Regelung des § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG folgt. Die Etablierung einer dienstlichen Informations- u. Kommunikationsplattform wie ….., zu der ausschließlich Mitarbeiterinnen u. Mitarbeiter des Unternehmens Zugang haben, ist ein solcher dienstlicher Zweck. “ Die Nutzung der App ist freiwillig und meines Erachtens, hätte sich der Arbeitgeber Passwörter verteilen können. Dafür habe ich meinem Arbeitgeber nicht meine persönlichen Daten zur Verfügung gestellt.
Korrektur: Die Nutzung der App ist freiwillig u.meines Erachtens hätte der AG auf einer anderen Grundlage die Passwörter verteilen können
woher hat meine arbeitsgeber meine gesundheit-daten -entweder von meine arzt oder krankenkasse ,ICH HABE KEINE BEWEISE ,100% SICHER ,ER HAT ,MEINE DATEN GEKAUFT,ER FRAGTMICH STÄNDIG ÜBER ARBEITVERTRAG AUFHEBUNG,DANN KOLLEGEN UND VORGESETZTE STÄNDIG ZUM PROVOZIEREN ,WAS NUN,UND WENN ICH SELBER KÜNDIGUNG BEKOMME ICH VON AGENTUR FÜR ARBEIT SPEERE,
Ja Hallo ich habe einen Kollegen der per Email meine alte Firma um Auskunft gebeten hat warum ich gekündigt wurde. Mein alter Chef hat mich darüber informiert. Der Kollege ist aber nicht mein Arbeitgeber. Jetzt weiß ich garnicht richtig wie ich mich verhalten soll.
Hallo,
Wir haben seit 3 Jahren Problem mit der Deutschen Post. Wir sind 2018 nach Schondorf a. A gezogen. Die Briefzusteller legen unsere Briefe bei den Nachbarn rein und umgekehrt. Zum Teil sind es auch Briefe wo sehr persönliche Daten enthalten sind wie Lohnabrechnungen, Steuererklärung etc. Die Briefe landen dann geöffnet in unserem Briefkasten. Welcher Nachbar Zugriff auf die Daten bekommen hat ist im Anschluss nicht nachzuvollziehen. Wir haben uns daher, da wir dachten das würde funktionieren, ein Postfach von der Deutschen Post bestellt. Es hatte sich die Lage leider auch hier nicht geändert. Der Briefzusteller hatte einfach die Briefe unter den Postfächern vertauscht so das selbst Kreditkarten von anderen Postfachinhabern in unserem Postfach gelandet sind. Selbst Briefe die uns die Deutsche Post selber gesendet hat auf dem Briefumschlag ein großer Aufdruck „Bitte in den Briefkasten nicht ins Postfachlegen“ wurde dann doch in Postfach abgelegt. Offensichtlich kennt die Deutsche Post das Datenschutzgrundgesetz nicht bzw. ist Ihnen nicht bewusst welche Auswirkungen Fehlerhafte Briefzustellungen haben.
VG Klaus
Hallo bin in Kurzarbeit und soll Vollzeit arbeiten
hallo ich hab mal eine Frage zu einer Namensliste die an unserem schwarzen Brett hängt , wo jeder mit vollem Namen aufgeführt ist und wie hoch seine „verursachten“ Schäden die Firma gekostet haben, wir sind ein mittelständisches Transportunternehmen mit ca. 30 Fahrern und einer aus der Verwaltung meint diese machen zu dürfen da es nicht der DSGVO unterliegen würde !! ist das so ??
Auch ich habe eine eilige Anfrage. Ich werde aufgrund Arbeitsunfähigkeit nach langer Krankheit in Rente gehen. Selbstverständlich musste mein Arbeitgeber zusehen, dass mein bisheriger Arbeitsplatz wieder besetzt wird. Nun hat man jemand gefunden, der meine Stelle haben möchte und der Betriebsrat soll dem Bewerber nun zustimmen .
Die Personaler haben nun in ihre Vorlage geschrieben, dass ich so krank bin und bald berentet werde. Ich hab nix mit dem Personalrat zu tun und will auch nix mit denen zu tun haben. Ausserdem denke ich dass meine Krankheit nix damit zu tun hat, das meine Arbeit jemand anders macht. Stimmt es, das es gegen den Datenschutz verstösst wenn ich dem nicht zugestimmt hat ?
Hallo,
meine Firma hat für sämtliche Mitarbeiter Zusatzkrankenversicherungen abgeschlossen, jedoch ohne die Erlaubnis der Mitarbeiter einzuholen. Nebenbei wurden ebenfalls die persönlichen Kontaktdaten der Mitarbeiter an die zuständige Krankenkasse weitergegeben.
Ist ein solches Verhalten zulässig?
Hallo, ich bin als externer Mitarbeiter bei meiner früheren Firma eingesetzt.
Darf meine ehemalige Firma in meine personalakte von damals schauen da ich nun als externer wieder vor Ort bin.
Hintergrund der Geschichte. Mir wurde nach 9 Monaten als Zugänge gesperrt. Meiner Firma wurde mitgeteilt ich sei aufgrund eines Vorfalles von damals als ich bei meiner ehemaligen Firma angestellt war nicht mehr eewünscht.
Bei der telefonischen Mitteilung sprach man noch dass man sich dazu aus Datenschutz rechtlichen Gründen nicht äußern kann. Als die Aussage schriftlich angefordert wurde wurde es anders formuliert. Es gab einen Vorfall, man wisse aber nicht was.
Ich bekam von meinem damaligen Arbeitgeber keine Abmahnung oder ähnliches. Und ich würde nicht gekündigt.
Selbst wenn in meiner akte etwas sensibles vermerkt wäre, dürfte darauf zurück gegriffen werden?
Und darf man einen externen Mitarbeiter ablehnen.
Und stellt die Art und Weise nicht eine Art der Verleumdung dar?
Anstatt einfach ablehnen und fertig. Nein man stellt mich damit auch bei meinem aktuellen Arbeitgeber bloß.
Ich hoffe das thema passt hier wenigstens teilweise.
Guten Tag,
habe eine frage ich habe ein Arbeitsverhältnis angefangen.
Nach einer gewissen Zeit kam ein schreiben von einem Bonusprogramm das mein Arbeitgeber anbietet und darin war meine Kontonummer schon eingedruckt ich habe aber mich nicht für dieses Bonusprogramm angemeldet geschweige ein Antrag gestellt.
Und desweiteren kam nun so eine karte wo nur der Arbeitgeber drauf einzahlen kann, womit man einkaufen kann. diese ist partner von Mastercard und DATEV wirbt mit Benefits für Mitarbeiter –
steuerfrei und motivierend wo von ich nichts halte.
Darf er DAS ????????
Guten Morgen,
mein Arbeitgeber hat ein Schreiben an alle meine Kollegen gesendet. Im Anhang war ein Schriftstück mit meiner Privatanschrift. Das darf doch nicht sein?
Mein Arbeitgeber will unbedingt meine e-mail Adresse haben, ich will das aber nicht. Kann er da drauf bestehen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ende letzten Jahres eine befristete Beschäftigung in einer Kultureinrichtung des Öffentlichen Dienstes fristgemäß gekündigt. Die Gründe sind vor allem in den schlechten Arbeitsverhältnissen zu finden.
Wie ich vor einiger Zeit herausgefunden habe, hat der Leiter der Abteilung, in der ich angestellt war, in einer Broschüre, die zudem im Internet ganz einfach einsehbar ist, von meiner Kündigung und dem Austrittsdatum berichtet. Ich war in letzter Zeit schon von meinem Vermieter, einigen Nachbarn und Bekannten darauf angesprochen worden. Daneben haben potenzielle Arbeitgeber bei Vorstellungsgesprächen mich darauf aufmerksam gemacht. Ich war mit der Veröffentlichung meiner Kündigung im Zusammenhang mit meiner Namensnennung, die nach meinem Austritt erfolgte, niemals einverstanden und bin es auch heute nicht, denn ich habe die negativen Folgen zu tragen. Ebenfalls wurde ich niemals zuvor von meinem ehemaligen Arbeitgeber nach meiner Erlaubnis gefragt.
Ist solche ein Verhalten rechtens? Falls nicht, was kann man dagegen machen?
Vielen Dank für eine Antwort!
Hallo H.,
hierbei spielen einige Faktoren eine Rolle, die wir aus der Ferne leider nicht beurteilen können und dürfen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an einen Anwalt zu wenden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Mach gerade eine ähnliche erfahrung. Was kann ich dagegen tun? Anruf beim ehemaligen arbeitgeber und um löschung bitten? Beim datenschutz beauftragten beschweren????bin überfragt.
Hallo, Guten Tag!
Darf das Jobcenter fordern, dass meine Telefon-Nr. in der Bewerbung aufgeführt wird?
Freundliche Grüße!
Moin,
Mein Arbeitgeber hat mir schriftlich per persönlichen Einschreiben mit Rückschreiben innerhalb meiner Probezeit fristgerecht gekündigt.
Leider stand auf dem Etikett des Einschreibens, das es meine Kündigung beinhalte, so das mir der Postbote leider schon draußen vor der Haustür lautstark verkündete, oh, das tut mir Leid, ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt, ich habe hier Ihr Kündigungsschreiben…
Durch dieses Verhalten wissen meine gesamten Nachbarn und dadurch der ganze Ort, dass mir gekündigt wurde…
Ich kritisiere nicht den Postboten, sondern meine ehemalige Firma, hat diese nicht gegen den Datenschutz verstoßen indemsie außen, völlig unnötigerweise, Kündigung auf den Umschlag schrieb?