Das Wichtigste zum Arbeitnehmerdatenschutz in Kürze
- Der Arbeitnehmerdatenschutz soll im Allgemeinen die Persönlichkeitsrechte, im Besonderen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Arbeitnehmer vor Missbrauch bewahren.
- Ein eigens errichtetes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz gibt es nicht. Stattdessen finden dezentral einzelne Regelungen in unterschiedlichsten anderen Gesetzestexten wie dem Bundesdatenschutzgesetz, dem Telekommunikationsgesetz, der Bildschirmverordnung, dem Einkommensteuergesetz u. v. m.
- Im Allgemeinen darf Ihr Arbeitgeber nur personenbezogene Daten zu Ihrer Person erheben, die für die Aufnahme, Beendigung oder Durchführung Ihres Beschäftigungsverhältnisses relevant sind.
- Die heimliche Überwachung von Telekommunikation, Aktivitäten am PC oder die heimliche Videoüberwachung durch den Arbeitgeber sind regelmäßig nicht zulässig.
Datenschutz für Arbeitnehmer: Was dürfen Arbeitgeber?
Inhaltsverzeichnis
Unter den Begriff „Arbeitnehmerdatenschutz“ fallen grundsätzliche Ihre allgemeinen Persönlichkeitsrechte, die vom Arbeitgeber zu berücksichtigen sind. Insbesondere meint dies auch Ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das Sie als Eigentümer Ihrer personenbezogenen Daten definiert.
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) weist aus, welche Arbeitnehmerdaten im Bereich einer Beschäftigung zu welchen Zwecken gespeichert werden dürfen. Maßgeblich hierbei ist § 26 BDSG-neu. Der Arbeitnehmerdatenschutz bezieht sich hierin insbesondere auf die Pflichten des Arbeitgebers im Umgang mit den personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter (auch ehemaliger) sowie Bewerber.
Im Allgemeinen bestimmt das BDSG, dass personenbezogene Daten nur dann erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, wenn der Betroffene diesem Vorgang zugestimmt oder aber eine eindeutige Rechtsvorschrift dies erlaubt bzw. anordnet. Bezogen auf die Mitarbeiterdaten ist Arbeitnehmerdatenschutz § 26 BDSG-neu von großer Bedeutung. Dieser gewährt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Arbeitnehmerdaten durch den Arbeitgeber.
Die Zustimmung zu dem Vorgang wird oftmals im Rahmen einer im Arbeitsvertrag integrierten Datenschutzerklärung vom Arbeitnehmer unterzeichnet. Bei Bewerbungen ist die persönliche Freigabe der Daten zum Zwecke der Prüfung durch den Betroffenen als Einverständnis anzuerkennen.
Vermutet der Arbeitgeber eine Straftat, so muss bereits anhand objektiver Anhaltspunkte ein konkreter Verdacht gegen einen bestimmten Mitarbeiter bestehen, um dahingehende Daten zu erheben. Dies muss jedoch verhältnismäßig sein, ist aber nicht zwangsläufig genehmigungspflichtig. Unter Generalverdacht stellen sollte er die Mitarbeiter nicht – oder sie gar ohne deren Wissen allesamt per Video oder Software überwachen, denn das stellt einen Verstoß bezüglich der allgemeinen Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeiter dar.
Doch der Datenschutz am Arbeitsplatz räumt Ihnen als Arbeitnehmer auch wichtige Rechte ein, die der Arbeitgeber zu beachten hat, um kein hohes Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen den Arbeitnehmerdatenschutz zu riskieren.
Datenschutz am Arbeitsplatz: „Was sind meine Rechte als Arbeitnehmer?“
Im Bundesdatenschutzgesetz sind keine Rechte für Arbeitnehmer im Einzelnen definiert. Sie ergeben sich meist aus den hierin den Arbeitgebern aufgegebenen Pflichten und zahlreichen Vorgaben in anderen Gesetzestexten wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Telekommunikationsgesetz, Einkommensteuergesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Bildschirmverordnung u. v. m. Ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz hingegen gibt es nicht.
Im Folgenden stellen wir Ihnen einige wichtige Rechte vor, die Sie in Sachen Datenschutz als Arbeitnehmer haben:
- Allgemeines Auskunftsrecht des Betroffenen: Sie dürfen die zu Ihrer Person gespeicherten Daten – und damit auch Ihre Personalakte – jederzeit einsehen. Die Inhalte muss der Arbeitgeber streng vertrauliche behandeln.
- Recht auf Löschung, Berichtigung oder Sperrung: Falsche, widerrechtlich erhobene oder veraltete Daten können Sie auf Antrag löschen, berichtigen oder Sperren lassen. Das gilt etwa auch, wenn das Arbeitsverhältnis gelöst wird.
- Recht auf aktive Zustimmung: Besondere personenbezogene Daten (Gesundheitsdaten, Informationen zu Sexualität, Ethnie oder Religion) dürfen zur Wahrung vom Arbeitnehmerdatenschutz nur unter eindeutiger Einwilligung Ihrerseits erhoben, verarbeitet und genutzt werden – oder wenn diese frei und öffentlich für jeden zugänglich sind (etwa bei Facebook, Twitter & Co.).
- Recht auf Zurückhaltung von sensiblen Daten: Werden Sie zum Beispiel arbeitsunfähig geschrieben, darf Ihr Arbeitgeber in aller Regel nicht verlangen, dass Sie den genauen Grund für die Krankschreibung angeben.
- Recht zu lügen: Will Ihr Arbeitgeber sensible Informationen von Ihnen erfragen, zu deren Freigabe Sie grundsätzlich nicht verpflichtet sind, können Sie die Beantwortung entweder verweigern oder dürfen sogar lügen. Die Lüge wird damit durch den Arbeitnehmerdatenschutz gedeckt.
Ist in Ihrem Unternehmen kein Datenschutzbeauftragter eingesetzt, können Sie sich bei einem vermuteten Verstoß Ihres Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmerdatenschutz an den Betriebsrat wenden. Andere Anlaufstellen können die Datenschutzbeauftragte des jeweiligen Landes oder ein Anwalt sein.
Mein Arbeitgeber überwacht das Büro mit einer Live Kamera. Er sagte, dass er nur auf die Daten zugreifen kann, wenn er sich in seiner App einloggt. Letztens war die Situation eskaliert, weil er der Meinung war, dass ich mit einer Praktikantin mich negativ über ihn äußerte. Er daraufhin der Praktikantin über mein Privatleben erzählte. Die Information hätte er über Google recherchiert. Dies gab er vor mir und vor der Praktikantin zu. Was kann ich hier dagegen tun?
Hallo,
Mein Arbeitgeber hatte von mir verlangt, mir auf Firmenkosten und unter Firmenadresse eine Bahncard zu besorgen. Ich bin mitlerweile seit 9 Monate aus dem Unternehmen ausgeschieden und war nicht mehr im Besitz der Bahncard, sondern hatte diese beim Ausscheiden mit übergeben. Der Arbeitgeber vergass, dass Bahncard-Abo zu kündigen und hat nun, nachdem ein Inkassoverfahren gestartet wurde, dem Inkassounternehmen meine PRIVATADRESSE ohne Rückspräche mit mir mitgeteilt. Nunmehr wendet sich das Inkassounternehmen mit der Forderung direkt an mich.
Frage: Durfte mein Arbeitgeber meine Privatadresse einfach so an das Inkassounternehmen weitergeben? Die Bahncard wurde über 3 Jahre nachweislich immer über die Firmenadresse bestellt, erhalten und durch die Firma bezahlt.
Danke und Grüße
A.
Hallo Anselm,
bitte wenden Sie sich zur Prüfung der Forderung an einen Anwalt.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo,
diese Email habe ich von einem Auftraggeber gerade erhalten.
im Rahmen unserer Complianceprüfung benötigen wir bitte
die Namen und die Anschriften der bei uns eingesetzten Mitarbeiter. Des Weiteren müssen uns in Zukunft etwaige ändern für den Folgetag
Vorab mit Name und Anschrift mitgeteilt werden.
Darf ich als Arbeitgeber diese Daten über meine Mitarbeiter an meinem Kunden weitergeben ?
Ich habe mit dem Kunden einen Werkvertrag. Es Ist daraus nicht hervorzusehen das ich verpflichtet bin diese Daten herauszugeben.
Vorsicht – das gibt es auch!
Grundlose fristlose Kündigung mit sofortiger Abgabe des IT Equipments. Arbeitnehmer ( selbst Führungskraft ) stimmt sich daraufhin mit dem Gesellschafter ab die Daten auf seinem Handy zu löschen. Diese willigt ein. Fünf Wochen später behauptet der Arbeitgeber, der Mitarbeiter hätte Kundendaten gelöscht und schickt ihm die fristlose Kündigung. Der Horror ging weiter, indem dem Mitarbeiter sogar unterstellt wurde er sei Remote von daheim auf den Server gegangen und hätte dort Daten gelöscht.
Hallo,
mein alter Arbeitgeber hat nach etwa 6 Monaten nach Ausscheiden aus dem Unternehmen immer noch meine alte Mailadresse geschaltet und prüft diese regelmäßig auf neue Eingänge.
Prinzipiell ja keine große Sache, aber da ich mich selbstständig gemacht habe und einige meiner Kunden und Lieferanten mir früher Mails unter der alten Adresse geschickt haben, kommen immer wieder mal Mails bei meinem alten Arbeitgeber an die für das neue Unternehmen gedacht waren.
Es gibt keine automatische Rückantwort mit dem Hinweis das ich nicht mehr für das Unternehmen tätig bin und der alte Arbeitgeber informiert mich auch nicht über die fehlgeleiteten Mails.
Die Mails enthalten üblicherweise Kontaktdaten, Angebote oder auch Projektinformationen zu IT-Sicherheitslösungen die bei meinen Kunden zukünftig eingesetzt werden sollen oder bereits im Einsatz sind.
Wie lange darf der alte Arbeitgeber meinen Account eigentlich nutzen?
Besteht keine Informationspflicht (automatische Antwort) seitens des Arbeitgebers an die Sender, dass ich nicht mehr dort arbeite?
Muss der alte Arbeitgeber im Falle einer offensichtlich falsch erhaltenen Mail, je nach Inhalt, uns nicht darüber informieren?
Ich habe auf postalischem Wege eine Kündigung in der Probezeit erhalten (1Monat Kündigungsfrist). Bereits 1 Tag später würde ich von Kollegen angesprochen, die weder Führungskräfte, noch in leitender Funktion der betroffenen Bereiche sind. Wohlgemerkt ohne mein Wissen und meine Zustimmung! Ich betrachte das als massive Verletzung meiner informellen Selbstbestimmung, sowie meiner Persönlichkeitsrechte. Stimmt meine Einschätzung? Und was sollte man in einem solchen Fall Unternehmen?
Hallo,
darf mein Arbeitgeber meine Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum im Betrieb öffentlich in Listen aushängen?
Darf mein Arbeitgeber eine Funktion in unserem betrieblichen System nutzen, um zu prüfen, wie lange ich für einen Vorgang brauche?
Darf der Arbeitgeber von mir verlangen , die Ortungdienste zu aktiveren bei Verwendung der Dienstlichen App ?
Hallo,
darf der Arbeitgeber meine private Adresse einem Kollegen weitergeben, wenn es der betriebliche Ablauf erfordert, ohne mich vorher zu fragen?
Grüße!
Hier noch eine Frage:
Der Arbeitgeber lässt die Gehaltsabrechnung und Zeitsaldoführung extern durchführen. Hier wird die Firma gewechselt, der neue Dienstleister erhält deswegen die Personaldatensätze aller Mitarbeiter. Ist der Arbeitgeber hier nicht verpflichtet, das Einverständnis aller Arbeitnehmer generell (Betriebsvereinbarung) oder sogar persönlich, abzufragen?
Danke für den Beitrag zum Arbeitsrecht. Meine Tante arbeitet als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht für ein großes Unternehmen. Für sie ist es sehr wichtig, immer up-to-date mit allen neuen Änderung zu bleiben. Deswegen werde ich ihr den Artikel mal weiterleiten.
Hallo,
darf der Arbeitgeber meinen Namen, Dienst-telefonnummer und Dienst-Email Adresse ohne mein Wissen auf die Homepage stellen? (noch ist da kein Foto von mir aber ich habe eine E-Mail mit einer Aufforderung für ein Fotoshooting erhalten). Ist das alles rechtens?
Hallo,
mich würde folgendes interessieren:
Arbeitnehmer ist für Gefahrengut zuständig. Es werden 3 Mitarbeiter für diesen Bereich im Wechsel eingesetzt.
Nun folgende Ordnungswidrigkeit:
Verstoß gegen §17 Abs. 1 Nr. 2, §37 Abs. 1 Nr. 3b GGVSEB
§10 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 GGBefG, Anl. 7 Nr 1
Es besteht die Vermutung, dass Mitarbeiter 1 diesen Fehler begangen hat.
Darf der Arbeitgeber (ohne Rücksprache mit dem Mitarbeiter) die Privatadresse des Mitarbeiters an die entsprechende Polizeiverwaltungsstelle rausgeben? Zwecks Einleitung eines Bußgeldverfahrens
Würde mich über eine aussagekräftige Antwort freuen. Danke im Voraus
Danke für die Informationen zum Arbeitnehmerdatenschutz. Meine Bekannte ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Sie hat auch zunehmend mit Datenschutz von Arbeitnehmern zu tun. So eine kleine Übersicht ist nicht schlecht, denn Datenschutz betrifft ja jeden Arbeitnehmer, egal, ob es sie interessiert oder nicht.
Hallo, darf mein Arbeitgeber von mir verlangen das ich mit meinem Namen, abgefertigte Pakete im Online Handel unterschreibe. Das Weltweit. z.B.sp abgepackt durch Peter
Hallo Liebe Redaktion,
ich habe nur eine kurze Frage, darf mein Arbeitgeber ohne mein Einverständnis meine private Handynummer, Adresse und Geburtsdatum unter dem Kollegium bekannt machen?
Danke im Voraus!
Darf mein Abteilungsleiter meine Arbeitszeiterfassung kopieren und diese mit nach Hause nehmen?
Hallo Artina,
die DSGVO bestimmt nicht grundsätzlich, dass Arbeitnehmerdaten ausschließlich in den Betriebsräumen aufbewahrt werden dürfen. Ausschlaggebend ist die angemessene Sicherung der personenbezogenen Daten. Wenden Sie sich für die Klärung bitte an den zuständigen Datenschutzbeauftragten.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo,
ich arbeite an einem deutschen Flughafen und habe gestern folgendes Schreiben von meiner Abteilungsleitung erhalten.
Mein Arbeitgeber möchte folgende personenbezogene Daten von mir für eine Weiterbildung in Deutschland an einen in der Türkei ansässige Firma übermittel mit folgendem schreiben:
„Für die Anmeldung bei der Schulung benötige ich Deine / Ihre Passdaten : vollständige Vor und Zunamen, Geburtsdatum und – ort sowie die Passnummer.
Des Weiteren eine Zustimmung der Übermittlung der Daten an den Kunden, hier reicht ein einfacher Zweizeiler.“
Kundennamen wurden hierbei von mir ersetzt.
Ich verlasse zu keinem Zeitpunkt der Schulung Deutschland und sehe meine Daten da sie zu einer Firma mit ihrem Firmensitz in Istanbul(Türkei) welches durch die DSGVO als ein unsicheres Drittland ohne angemessenes Datenschutzniveau definiert ist gefährdet. Des weiteren finde ich die Erhebung sämtlicher personenbezogener Daten von mir als unverhältnismäßig.
Darf ich in so einem Falle der Erhebung und Weitergabe meiner personenbezogenen Daten widersprechen und mich weigern?
Diese Weiterbildung ist für meine Arbeit an sich nicht notwendig und nur eine Zusatzqualifikation.
Vielen Dank
Matthias
Hallo Matthias,
bitte wenden Sie sich zur Klärung an Ihren Arbeitgeber bzw. den zuständigen Datenschutzbeauftragten.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo,
im Rahmen einer Re-Zertifizierung im Bereich Ausbildungsqualität,
sollen die Namen (Vor- und Zuname) und geschäftlichen Email-Adressen unserer Azubis dem zertifizierenden Unternehmen zu einer anonymen Umfrage zur Verfügung gestellt werden. Lt. unserem Datenschutzbeauftragten können diese Daten weitergegeben werden, mit der Begründung da dies im Rahmen der Durchführung des Beschäftigtenverhältnisses liegt und auch eine Zweckbindung der Daten zu erkennen ist.
Können Sie diese Auffassung teilen?
Hallo Peter,
bitte beachten Sie, dass wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen dürfen und auch nicht die Arbeit eines Datenschutzbeauftragten ersetzen können.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Ich bin bei einer Werkfeuerwehr tätig, wo das Führen von Fahrzeugen nötig ist. Welchen Daten darf der Arbeitgeber aus meinen Führerschein abfragen? Darf er eine Kopie des Führerschein verlangen?
mfG
Hallo Frank,
bitte wenden Sie sich an den zuständigen Datenschutzbeauftragten oder den Arbeitgeber, um sich bezüglich der Grundlage entsprechender Unterlagen zu informieren.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Verpflichtung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen
Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Ein Verstoß gegen die Vertraulichkeits- und Datenschutzvorschriften stellt einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten dar. der entsprechend geahndet werden kann, Verstöße gegen diese Verpflichtung können mit Geldbuße und/oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Ein Verstoß kann zugleich eine Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten oder
spezieller Geheimhaltungspflichten darstellen. Auch (zivilrechtliche)
Schadenersatzansprüche können sich aus schuldhaften Verstößen gegen diese Verpflichtung ergeben. Ihre sich aus dem Arbeits- bzw. Dienstvertrag oder gesonderten Vereinbarungen ergebende Vertraulichkeitsverpflichtung wird durch diese Erklärung nicht berührt. ‚
Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Tätigkeit weiter.
Muss ich so etwas unterschreiben ohne dass ich mündlich darauf hingewiesen wurde das so eine Unterzeichnung freiwillig ist und auch Erforderlich sein muss da ich mit Personenbezogenen Daten nichts zu tun habe nur als Reinigungskraft Arbeite.
Hallo Willi,
wenden Sie sich zur Klärung an den zuständigen Datenschutzbeauftragten. Auch ein Anwalt entsprechende arbeitsrechtliche Vertragsbestandteile prüfen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo,
mein Vorgesetzter legte mir kürzlich eine Aufzeichnung meiner Parkzeiten vor der Dienststelle meines Außendienst-Einsatzgebietes vor, in der ich meine Mittagspause und tgl. Schreibarbeit erledige. Auf Nachfrage, woher er die Zeiten kennt, schob er einen MA vor, der ihm angeblich die Zeiten zuträgt. Mit dem Hinzuziehen eines „Schlichters“ kam heraus, dass in meinem Auto ein Peilsender nachgerüstet wurde. Hierzu hätte es eine offizielle Ansprache & Belehrung mit Unterschriftenleistung gegeben. Auf Bitte um Einsichtnahme in Protokoll und Belehrungsbuch konnte nichts nachgewiesen werden.
Im/am Auto selbst ist nichts zu erkennen.
Unklar ist, ob der Arbeitgeber die Daten über den Peilsender, Dienst-oder gar Privathandy vornimmt.
Zur Info: Es gibt keine Tourenplanung. Das Dienstfahrzeug kann privat mitgenutzt werden („xy“-Cent/ Privat-KM)
1) Darf mich der Arbeitgeber ohne meiner Zustimmung eine Peilsender einbauen und überwachen?
2) Darf er mich über das Dienst- oder Privathandy orten?
Hallo Emmi,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um die rechtliche Dimension einer solchen Überwachung prüfen zu lassen. In der Regel ist beim Einsatz entsprechender Mittel Vorsicht geboten.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo, ich möchte mein derzeitiges Arbeitsverhältnis auflösen, da ich eine neue Stelle antreten werde. Nach meinem Verständnis kann ich dann nach Unternehmensaustritt auf die Löschung meiner Personalakte bestehen?!?
Ist es eventuell ein Sonderfall, denn die beiden Unternehmen gehören zur selben Gruppe (ähnlich wie bei Schwarz-Gruppe mit Kaufland und Lidl)
Vielen Dank und Grüße
Hallo Daniel,
Unternehmen und Arbeitgeber sind in aller Regel aufgrund unterschiedlichster Gesetzesgrundlagen dazu verpflichtet, gewisse Aufbewahrungsfristen einzuhalten (auch bezogen auf Unterlagen von ehemaligen Mitarbeitern). Bitte wenden Sie sich an die Personalstelle oder den Datenschutzbeauftragten, um sich über entsprechende Löschfristen und deren rechtliche Grundlage informieren zu lassen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Ich habe am 31.08.2018 meine Kündigung in meiner Firma abgegeben und schon zwei Stunden später,wußten es die Kollegen!
Hat mein Arbeitgeber gegen das Datenschutzgesetz verstoßen?
K.
Hallo Kerstin,
aus Gründen des betrieblichen Ablaufs kann sich die Zulässigkeit der Verkündigung einer erfolgten Kündigung ergeben. Bitte wenden Sie sich ggf. zur Prüfung an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens oder einen Anwalt.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
Thema Einzelhandel: Ist es richtig, dass auf Kassenbons/Kassenbelegen, die an den Kunden ausgegeben werden, nicht mehr der Name (auch nicht nur der Vorname) des jeweiligen Mitarbeiters stehen darf? Gibt es dafür evtl. einen Eintrag im DSGVO?
Vielen Dank und viele Grüße.
Hallo Linda,
sofern die Einwilligung des Betroffenen in die Datenweitergabe nicht erfolgte, ist der Name des Angestellten häufig nicht mehr abzubilden (sondern alternativ ggf. zu anonymisieren). Grundlage dieser Regelung ist, dass die Einwilligung des Betroffenen in die Datenverarbeitung und -weitergabe hierfür erforderlich ist, sofern keine gesetzliche Bestimmung dies grundlegend gestattet oder sogar gebietet.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo,
mein Chef hat ohne mich zu fragen meinen Namen auf seiner Internetseite eingetragen.
Hallo, hat mein alter Arbeitgeber das Recht meinen neuen Arbeitgeber zu Erfahren, oder fallen diese Informationen unter das neue Datenschutzgesetz? (Es besteht eine Wettbewerbsvereinbarung mit dem „alten“/noch aktuellem Arbeitgeber)
LG
Hallo Martin,
eine solche Pflicht sieht das Arbeitsrecht nach hiesiger Kenntnis nicht vor.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Darf mein Arbeitgeber meinen Firmen E-Mail Acount nach privaten e-Mails durchsuchen und gegen mich verwenden.wenn ich gekündigt habe ,jedoch noch 3monate freigestellt bin und anschließend in ein Konkurrenz unternehmen wechseln möchte???
Hallo Ro,
wenn der E-Mail-Account ausschließlich für dienstliche Zwecke vorgesehen war, also keine private Nutzung gestattet war, ist dies in der Regel durchaus zulässig.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Ich möchte einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz meines letzten Arbeitgebers melden.
Wie kann ich das machen, bzw. wohin darf ich mich wenden.
Hallo Sabrina,
bei Verstößen ist in der Regel die Datenschutzbehörde Ihres Bundeslandes zuständig.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Darf der Arbeitgeber verlangen zu unterschreiben dass der Datenschutzbeauftragte des Bundeslandes auf meinen privaten PC Einsicht nehmen darf?
Hallo Ellen,
den Aufsichtsbehörden ist es im Zuge ihrer Kontrollfunktion in angemessenem Rahmen gestattet, auf elektronische Arbeitsplätze zuzugreifen, um etwa einen Datenschutzverstoß aufzudecken und nachzuweisen. Wie hier im Einzelnen verfahren wird, bleibt abzuwarten.
Die Redaktion von Datenschutz.org