FAQ: Datenschutz bei der Befreiung von der Maskenpflicht
Grundlegend befugt, die Glaubhaftmachung der Befreiung von der Maskenpflicht zu verlangen, ist insbesondere die Polizei. Infos zu weiteren Personengruppen, die entsprechende Nachweise verlangen können, finden Sie hier. Da die Gesundheitsdaten als besondere Kategorien personenbezogener Daten einzuordnen sind, darf nicht jede beliebige Person deren Herausgabe fordern.
Nein. Geschäftsinhaber sind regelmäßig durch die Datenschutzregelungen nicht befugt diese besonderen Nachweise zu verlangen. Sie können aber bei fehlender Weigerung entsprechend reagieren. Mehr dazu lesen Sie hier.
Die Corona-Verordnungen der Länder sehen regelmäßig keine Pflicht vor, ein entsprechendes ärztliches Attest zu besitzen. Es kann jedoch bei der Glaubhaftmachung helfen.
Chaotische Zustände bei der Maskenbefreiung
Inhaltsverzeichnis
Die Corona-Krise hat auch den Datenschutz vor besondere und neue Herausforderungen gestellt. Besonders im Fokus steht dabei häufig die Befreiung von der Maskenpflicht. Die Mundschutzpflicht gilt in den meisten Bundesländern mittlerweile nicht mehr nur beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln, sondern durchaus auch in Arztpraxen, Schulen, Büros oder gar auf öffentlichen Plätzen.
Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten jedoch in aller Regel bundesweit für Menschen, denen das Tragen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht zugemutet werden kann. Darunter können unter anderem Personen mit Lungenerkrankungen wie Asthma oder COPD, aber auch Herzleiden und psychischen Erkrankungen (z. B. bei Beklemmungen) fallen. Auch Gehörlose müssen regelmäßig keine Maske tragen, wenn dies zum Zwecke der Kommunikation erforderlich ist.
Im Falle einer Kontrolle müssen Betroffene in aller Regel glaubhaft machen, dass ihnen das Tragen eines Mundschutzes nicht zuzumuten ist, wenn sie ein Bußgeld umgehen wollen. Hilfreich dabei kann ein ärztliches Attest sein, dass die Gründe für die Befreiung von der Maskenpflicht eindeutig belegt. Doch wie steht es um den Datenschutz bei der Befreiung von der Maskenpflicht? Wem müssen Sie Ihr Attest tatsächlich vorzeigen?
Video: Dürfen Sie eigentlich mit Maske hinters Steuer?
Wie weit geht der Datenschutz bei der Befreiung von der Maskenpflicht?
Gesundheitsdaten fallen grundsätzlich unter die besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Als solche sind sie besonders schützenswert.
Das gilt mithin durchaus auch für Belege gesundheitlicher Einschränkungen wie ärztlicher Atteste. Nicht jeder darf diese einsehen.
Grundsätzlich müssen Betroffene laut Datenschutz über die Befreiung von der Maskenpflicht nur den folgenden Personengruppen auf Verlangen einen Nachweis erbringen:
- Polizisten oder Bundespolizisten
- Mitarbeiter der Ordnungsbehörden
- Kontrolleure der Deutschen Bahn
- je nach Rechtsgrundlagen im jeweiligen Bundesland z. B. auch Schulen
Für Inhaber von Geschäften hingegen sind die Befugnisse regelmäßig durch den Datenschutz begrenzt. Die Befreiung von der Maskenpflicht müssen Sie diesen gegenüber nicht glaubhaft machen. Gerade in diesem Bereich kommt es aber häufig zu Differenzen.
Wichtig: Alternativ zu einem ärztlichen Attest kann unter anderem auch ein Behindertenausweis als Nachweis über die Befreiung von der Maskenpflicht dienen, wenn die zugrunde liegende Behinderung diese glaubhaft machen kann.
Darf mir der Ladeninhaber trotz Befreiung von der Maskenpflicht den Zugang verwehren?
Auch wenn der Inhaber eines Geschäftes laut Datenschutz das der Befreiung von der Maskenpflicht zugrunde liegende Attest nicht selbst einsehen darf, stehen ihm unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung.
- Zunächst kann er etwa die Polizei hinzurufen. Die Polizisten selbst sind dann befugt, die Glaubhaftmachung entsprechend zu verlangen. Können Sie kein Attest vorlegen oder auf anderem Wege die Maskenbefreiung glaubhaft machen, kann sie dies dem Ladeninhaber dann mitteilen.
- Der Ladeninhaber kann Ihnen den Zugang zu seinem Geschäft untersagen. Selbst wenn Sie von der Maskenpflicht befreit sind, hat er noch immer das Hausrecht. Er kann Ihnen also – egal ob mit oder ohne gültige Befreiung – durchaus verbieten, sein Geschäft ohne Mundschutz zu betreten.
Sich dann auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu berufen, muss auch nicht immer funktionieren. Ziel des Gesetzes ist nach § 1 AGG nämlich:
“[…] Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.”
Behinderungen schließen dabei gesundheitliche Einschränkungen und Erkrankungen nicht automatisch mit ein. Nicht nur der Datenschutz gerät bei Befreiung von der Maskenpflicht und Corona-Krise also an seine Grenzen.
Wie die betroffenen Inhaber das am Ende aber regeln, zeigt sich im jeweiligen Einzelfall. Manche dulden Menschen ohne Maske in ihren Geschäften, auch wenn sie laut Datenschutz für die Befreiung von Maskenpflicht keinen Nachweis verlangen dürfen, andere verweisen betroffene Personen strikt aus ihren Geschäften, weil sie unter anderem auch einen Imageschaden fürchten.
Wichtig: Es gibt keine Attestpflicht! Ein ärztliches Attest kann zwar als Nachweis dienen, es ist jedoch in keiner Corona-Verordnung der Bundesländer verpflichtend vorgeschrieben. Verfügen Sie jedoch über ein entsprechendes gültiges Attest, kann es hilfreich sein, dieses stets mitzuführen und vorzuzeigen, um möglichen Konflikten vorzubeugen.
Mir ist es schon mehrmals seit 2020 und ganz aktuell auch wieder passiert, dass Ärzte mich nicht in die Praxis kommen lassen ohne Maske. Ich habe ein Befreiungsattest seit 2020 wegen einer Behinderung. Ich schreibe immer vor der Terminvereinbarung, dass ich ein Attest habe und habe es auch immer bei mir, zeige es auch vor. Aber dennoch wird mir der Arztbesuch verweigert. Meines Erachtens sollte man mal in aller Deutlichkeit klar machen, dass Arztbesuche zur Grundversorgung gehören und ein Arztbesuch nicht verweigert werden darf. Warum sowas im Jahr 2022 immer noch ein Problem ist, ist mir unverständlich. In kaum einem anderen Land gibt es überhaupt noch eine Maskenpflicht, nicht einmal in Krankenhäusern und Pflegeheimen und schon gar nicht in Arztpraxen, wo ja nur die noch fitteren Patienten hinkommen. Ärzte sollten definitiv einmal ein bisschen reflektieren, was sie machen.
Hab vor paar Minuten mit der Arzthelferin meiner behinderten Tochter telefoniert, die sagt es dürfe kein Attest mehr zu Befreiung ausgestellt werden und es gäbe ein gerichtliches Urteil dazu. Haben sie was davon gehört? Im Internet steht bis jetzt immer die Ausnahmen dazu drin, wird aber von denen wohl nicht akzeptiert und keiner darf ohne Maske bei denen rein. Sie hat Ende letztes Jahr eine Bescheinigung bekommen, daßsie die Maske immer wieder absetzen muß, komplett befreien will er sie nicht und das obwohl sie als Säugling mehrere Lungenentzündungen hatte und einen angeborenen Immundefekt hat. Seit einigen Wochen zusätzlich auf die Masken im Gesicht und Lippen reagiert. Was kann ich machen?
Unser Sohn ist ärztlich vom Maske-Tragen befreit (Baden Württemberg). Wir haben das Attest der Schule vorgelegt. Dies akzeptiert die Schule bisher nicht. Plötzlich fordert die Schule eine Kopie des Attestes, dem wir nur mit Geheimhaltungsvereinbarung zugestimmt haben, die uns die Schule nicht unterschreibt. Wie sieht das (datenschutz)-rechtlich aus. Kann mir da jemand weiterhelfen?
Soweit ich weiß, dürfen sie nur einsehen und Aktenvermerk machen, wie kann man das rechtlich begründen? Vielen Dank für eure kurze Antwort, wenn ihr mir helfen könnt. LG
Hallo,
ich bin 58 Jahre Alt leide an Atemwegserkrankungen u.a. Astma, Apnoe (ungeimpft), kann aus Luftnot Gründen weder OP noch FFP2 Masken tragen und soll nun in 6 Wochen zur REHA.
Die REHA Einrichtung fordert, obwohl dort meine Erkrankungen seitens des RT bereits schon vorliegen, in Ihrem Anschreiben von Ihren Patienten Einhaltung der FFP2 Maskenpflicht in allen Bereichen der Einrichtung. Wie kann ich vorgehen, wenn dort keine anderorts ausgestellte Befreiung oder Attestierung, über die Dauer der Therapie akzeptiert wird? Wenn in der Konsequenz nun von Seiten der REHA Einrichtung keine Befreiungen anerkannt werden, kann ich die REHA dann aus triftigem nachweisbaren Grund verweigern, ggf beim RT – per schriftlicher Eingabe – auf die Zuweisung einer anderen Einrichtung bestehen, wo Maskenbefreiung möglich ist?
Danke für die Antwort
Das würde mich auch interessieren. Bin auch befreit und soll demnächst meine Reha antreten.
Daher möchte ich gerne die Reha absagen, da ich mir aus gesundheitlichen Gründen einen Rehaaufenthalt mit Maske nicht vorstellen kann. Welche Nachteile entstehen mir dadurch möglicherweise auch in Bezug auf mein Krankengeld?
Hallo ich hab eine frage meine Tochter hat ein Attest maskenbefreihung vom arzt bekommen ,das wurde von der behinderten Werkstatt einbehalten und die weigern sich es meiner Tochter wieder auszuhändigen dürfen sie das oder ist das unzulässig?
In einem bayerischen Landkreis arbeite ich in einem größeren Einzelhandelsgeschäft. Es gibt ab und zu Kunden, die keine Maske tragen. Einige zeigen bereitwillig ihr Attest vor. Andere sind der Meinung aus Datenschutzgründen dieses Attest nicht vorzuzeigen zu müssen und trotzdem einkaufen zu dürfen – dies geben sie meist extrem lautstark und mit absichtlichem Krawall kund.
Das Gesundheitsamt dieses Landkreises in Bayern hat uns auf Anfrage folgendes mitgeteilt: Das Infektionsschutzgesetz steht in diesem Fall über dem Datenschutzgesetz. Wenn diese Kunden bei uns maskenfrei einkaufen möchten, dann dürfen (laut unserer Konzernleitung sogar „müssen“) wir a) das Attest einsehen und b) mit dem Personalausweis abgleichen und zwar vor der Eingangstür. Weigern sich die Kunden und beziehen sich auf den Datenschutz, dann müssen wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und sie dürfen nicht in das Geschäft. Dabei ist die Lösung ganz einfach: Die Kunden haben die Möglichkeit die Polizei zu rufen, diese sind als behördliche Stelle berechtigt das Attest anzusehen und uns ggf. ein OK zu geben und dann können sie einkaufen. Warum machen diese Kunden das nicht?
Kunden, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen dürfen, zeigen uns meist bereitwillig ihre Daten. Warum auch nicht, sie wollen nur einkaufen und keinen Streit deshalb. Kein Angestellter hat ein Interesse daran sich diese Daten zu merken – oder den ärztlichen Befund zu enträtseln. Selbst wenn das Attest selbst geschrieben oder gefälscht wurde, dies erkennen wir nicht und wird auch nicht nachrecherchiert.
Anfang dieses Jahres mussten alle Kunden zwecks Nachverfolgung ihre Daten (ob nun echt oder erfunden) auf ein Kontaktformular schreiben, ehe der Kunde den Laden betreten durfte – nicht ein einziger Kunde hat sich beschwert. Das sich nun manche maskenfrei attestierte Kunden mit entsprechendem Lärm auf den Datenschutzgesetz beziehen, hat meiner Meinung nach einzig und alleine politische Gründe. Oder sie haben ihre Maske versehentlich zu Hause gelassen.
Das Argument der protestierenden Kunden von wegen Datenschutz und Krankheitsbefund auf dem Attest hätte man vielleicht umgehen können, wenn man zwei Atteste ausgestellt hätte. Eins für die Behörden mit ärztlichen Befund und ein Weiteres ohne diesem Befund für Geschäfte etc.
Gestern wurde mir beim Arzt trotz Attest die Behandlung verweigert
Grund : Maskenpflicht für alle! -?-
Ist das rechtens?(in BW)
(Auf meinem Attest steht „aus medizinischen Gründen befreit“)
berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
§ 4 Medizinische Gesichtsmaske und Mund-Nasen-Bedeckung
4) Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske einschließlich einer FFP-2-Maske gilt nicht
punkt 2
2.für Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung oder medizinische Gesichtsmaske tragen können; die Verantwortlichen sind berechtigt, zur Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen dieser Ausnahme die Bescheinigung im Original einzusehen,,
sehr schwammig formuliert die Verordnung
die Verantwortlichen sind berechtigt, zur Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen dieser Ausnahme die Bescheinigung im Original einzusehen
welche verantwortliche ist da gemeint denn genau?
jeder laden Besitzer oder?
Hallo Dirk,
in den Verordnungen können die Bundesländer die Berechtigungen ggf. ausweiten. Auf Grundlage solcher Formulierungen können mitunter auch Ladeninhaber die Vorlage eines Attests verlangen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
An der Grundschule meines Kindes gibt es 2 Kinder die eine Maskenbefreiung haben. Vor allem bei einem Kind ist es bekannt, dass seine Eltern für ihre Kinder zu einer neuen Ärztin gegangen sind die gegen die Maskenpflicht ist und schon vielen ein Befreiungsattest ausgestellt hat (=Mutter hat es vor der Schule mehreren anderen erzählt + dass sie einfach will dass ihre Kinder in der Schule keine Maske tragen müssen). Zudem ist bekannt dass die Eltern diese Ärztin dafür bezahlt haben und es eine Privatärztin ist, zu der sie sonst nicht gehen. Die Eltern sind bekennede Corona Leugner und haben zuvor von Hausarzt und Kinderarzt trotz mehrfacher Anfrage keine Befreiung erhalten. Sprich andere Eltern die auch Kinder in den Klassen mit dieser Familie haben vermuten dass diese Befreiungs-Atteste nicht berechtigt sind + dass die Kinder dieser Corona Leugner Familie sich auch sonst nicht an die Hygieneregeln halten. Ihre Kinder sind jedoch von früh Morgends bis späten Nachmittag, in der Schule, u. anderem in der Hausaufgabenbetreuung (Eltern haben sozusagen das Komplettprogramm gebucht!) Mehrere andere Eltern + wir wiederrum haben ihre Kinder wegen dieser „Leugner Familie“ nun vom Präsenzunterricht abgemeldet und machen homeschooling. Laut Schulleitung dürfen bei uns die Lehrer die Kinder nicht dazu anhalten/ zwingen die Maske zu tragen – bringt wohl auch nichts. Einige Kinder haben geschildert dass die Kinder der Leugner Familie auch wenn sie eine Maske angeboten bekommen stets wehement verneinen mit dem Verweiß sie hätten eine Befreiung und würden das daher gar nicht aufsetzen = Lehrerin hat sich wohl bisher nie durchsetzen können- aber um das mangelnde Durchsetzungsvermögen der Schule gehts uns hier im Moment mit den Fragen nicht. Sondern: Welche Möglichkeiten haben die anderen Eltern + die Schule in dieser Situation? (abgesehen vom Brief an die Schulleitung + Gespräch mit der Leugner Familie). Nachdem wir den Namen der Ärztin nicht kennen, die diese Befreiungsatteste ausgestellt hat um sie bei der Ärztekammer zu melden, fragen wir uns was wir machen können, vor allem aber wo wir uns hinwenden können (außer an die Schule + Elternschaft um gegen diese Atteste vorzugehen, die unserer Meinung nach nicht gerechtfertigt sind ? Irgendwelche praktische Ideen? Es handelt sich hierbei um eine Grund- und Realschule in Baden Würtemberg. Vielen DANK für konstruktive Vorschläge
Sie sollten die Leugner-Familie am besten mit Forke und Fackel davon jagen. Sowas geht gar nicht. Wie können die nur so rücksichtslos sein und alle anderen gefährden?
Packt euch mal vor’n Kopp. Wie behämmert muss man sein? Schon mal drüber nachgedacht, dass jegliche Atemschutzmaske (ffp oder OP) viel zu grob ist, um Viren zu filtern? Das geht nur mit speziellen Gasmasken mit Anschraubfiltern.
Wer Sarkasmus findet, darf ihn behalten…
Bin aufgrund meiner Schwerhörigkeit zu 50 Grad schwerbehindert und habe seit 2.11.2020 ein ärztliches Attest mit der o.g. Begründung eine Maskenbefreiung, welches die Bundesregierung dementsprechend geregelt hat, insofern, dass meine Begleitperson und ich beide von der Maskenpflicht befreit sind. Ich arbeite seit 11 Jahren an einer Grundschule in Baden Württemberg und seit heute gilt die absolute Maskenpflicht mit der Ausnahme, dass Kinder, die ein Attest vorlegen, davon zu befreien sind. Mein Rektor möchte nun im Schulamt oder Regierungspräsidium Stuttgart überprüfen lassen, ob meine weitere Befreiung akzeptiert werden kann. Ich bin auf Lippenlesen angewiesen und halte die Sicherheitsabstände und das Lüften im Klassenraum ein und bitte die Kinder in meinem Beisein, wenn sie mit mir reden, die Maske runterziehen. Welche Rechte und Möglichkeiten bleiben mir? Für die Antwort bedankt sich Tina
Ich gebe mein befreiendes Atest (bin Multimorbid erkrankt…) unter gar keinen Umständen aus der Hand! Ich zeige es auf verlangen durch Berechtigte vor; aber mit Abstand und händige es nicht aus! Ich gehe regelmässig davon aus das der mir gegenüberstehende Kontrollierende weder fachlich, noch sachlich, in der Lage ist zu entscheiden, ob das Atest begründet ist oder nicht. Ein Anspruch auf Einziehung oder Beschlagnahme bestreite ich. Niemand kann in Deutschland gezwungen werden, Beweise beizubringen die seine „Schuld“ beweisen könnte. Ausserdem gilt sowohl die Unschuldsvermutung (bis zum Beweis des Gegenteils durch ein ordentliches Gerichtsverfahren…) und zum anderen befinden wir uns hier im Bereich des Ordnungswidrigkeitsrechts d.h. weit, weit unterhalb des Strafrechts. Bis jetzt in keinem Laden auf Schwierigkeiten gestossen mit meinem Atest. Es enthält keinerlei Hinweise darauf wegen welcher Erkrankungen die Befreiung erfolgt!
Ich hatte heute, mal wieder, eine wilde Diskussion mit einer Kassiererin im Supermarkt….
…Sie betreten unseren Laden…. Auf dem Attest steht gar kein Grund….. Sie müssen einen Nachweis bringen…. etc. …. ich hab ihr dann gesagt, sie sei nicht befugt, zudem geht sie meine Krnakheit gar nix an…… und laber, laber, laber!, die sind nicht informiert und sind nur nervig, ist zwar selten, aber kommt durchaus vor, speziell in Berlin!
Wo ist das Problem das Attest vorzuzeigen? Man kann nicht nur immer auf sein Recht bestehen und sich dann beschweren das dies andere auch tun.
Attestinhaber beruft sich auf den Datenschutz der Ladeninhaber auf sein Hausrecht.
Ich habe Kunden, die Ihren Sauerstoff mitführen und eine Maske tragen um sich und andere zu schützen, daher fällt es mir sehr schwer zu glauben das die Maskenbefreiung wirklich notwendig ist. Wobei ich nicht eine generelle Möglichkeit ausschließen möchte.
Ich gebe gern eine Eidesstattliche Erklärung darüber ab, dass ich einen medizinischen Grund für die Befreiung und auch ein Attest habe, welches ich ausschließlich befugten Personen zeigen werde.
Meine Gesundheitsdaten gehen niemanden etwas an.
Und da Maskenbefreite ohnehin unter dem Generalverdacht stehen, Falschatteste zu haben, muss man diese Originalurkunden sehr sorgfältig behandeln.
So krank kann man nicht sein das man in Geschäften keine Maske tragen kann… und wer so „krank“ ist der muss sowieso in solchen Zeiten zuhause bleiben !!!!
Allein die Handlungen die Ihr eigenes Leben und das Ihrer eventuellen Schutzbefohlenen betrifft, darf für Sie von Interesse sein oder hat Ihnen ein anderer Mensch die Erlaubnis erteilt, dass Sie sich in seine privaten gesundheitlichen Beweggründe einbringen dürfen?
Wer mit Asthma oder COPD ohnehin kaum Luft bekommt, den bringt man mit Maske um! Und deswegen kann man die armen Menschen doch nicht einsperren, oder wollen Sie für jene die Einkäufe erledigen?
Muß ich der Polizei mein ärztliches Attest mit Diagnose vorzeigen.
Es geht hier um den Datenschutz über meinen Gesundheitszustand der auch einen Polizisten nichts angeht.
Hallo Marianne,
die Kontrolle auch von Attesten im Zuge der Maskenbefreiung fällt in den hoheitlichen Aufgabenbereich von Polizei- und Ordnungsbehörden. Polizisten können mithin regelmäßig die Vorlage entsprechender Nachweise verlangen.
Die Redaktion von datenschutz.org
Fragen Sie mal den Polizisten nach seinem Beamtenausweis (nicht Dienstausweis), nur allein der Beamtenausweis legitimiert den Polizisten hoheitlich Aufgaben durch zu führen.
Hallo Andreas,
nicht alle Polizisten sind Beamte (oder müssen Beamte sein). Es gibt auch angestellte Bedienstete. Diese sind im Rahmen der Vorlage eines entsprechenden Dienstausweises – also im Rahmen ihres Dienstverhältnisses – zur Ausführung der hoheitlichen Aufgaben berechtigt.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Ich würde auch einem Polizisten das Attest nicht aushändigen, lediglich die Existenz bestätigen. Zu oft wurden schon Atteste nicht mehr ausgehändigt, angezweifelt (von der Polizei …) oder zerrissen. In D ist nicht festgelegt, dass derartige Beurkundungen mitzuführen sind. Bei einer schriftlichen Anhörung kann man letzten Endes das Attest einem Richter vorlegen.
Hallo Micha,
die Befugnisse sind durch die entsprechenden Polizeigesetze sowie die Corona-Verordnungen entsprechend festgelegt. Polizisten dürfen mithin Atteste zum Zwecke der Prüfung zur Einsichtnahme verlangen.
Die Redaktion von datenschutz.org
Nun, die Aussage zum Verwehren des Zutritts bei Befreiung ist nicht ganz richtig. Aufgrund einer Atemwegserkrankung, die chronisch ist, muss jemand nach dem AGG Zutritt erhalten, da diese Erkrankung damit unter den Begriff der Behinderung fällt. Diese Auskunft wurde mir von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes schriftlich bestätigt
Hallo Nana,
vielen Dank für Ihren Hinweis.
Die Redaktion von datenschutz.org
Alle in Deutschland existierenden Gesetze sind für Arsch. Der Bürger in Deutschland hat viele Pflichten aber in jeder Form eingeschränkte Rechte. Ist ein Gesetz zu Gunsten eines Bürgers ausgelegt, wird es schnell geändert. Die Grundrechte wurden abgeschafft und Meinungsfreiheit gab es noch nie.
Wenn es keine Meinungsfreiheit gebe, dürftest du das hier nicht ungestraft schreiben, denk mal darüber nach.
Einschränkungen der Grundrechte begann schon immer mit kleinen Änderungen.
Es gibt sehr wohl eine Meinungsfreiheit. Das heißt aber nicht im Gegenzug, daß jeder verpflichtet ist eine rausgehauene Meinung anzuhören und als seine zu akzeptieren. Ich arbeite selber im Handel und kann die Kommentare hier wirklich nicht verstehen. Mit welcher Frechheit und Ignoranz hier Leute (ob behindert, versehrt oder sonst wie eingeschränkt) hier über Rechte, Vorschriften oder Berechtigungen berichten lässt mich wieder mal an der Menschheit und Intelligenz zweifeln. „Ein Ladenbesitzer darf mich nicht kontrollieren….“, die Polizei hat meine Krankheit nicht zu interessieren etc… Will die Polizei auch garnicht wissen!.. kratzt sie nicht! Die haben ganz andere Sorgen. Aber schützen sollen sie mich. Die Leute im Handel und auf der Straße sind mir egal. Ich habe eine Befreiung. Bla, bla, bla. Ich, ich, ich
Zensurtest:
Mensch Klaus, jetzt hast du aber auch deine Meinung rausgehauen, ist ja auch dein gutes Recht:)
Schonmal drüber nachgedacht, dass es immer mehr Leute gibt die keine Lust mehr auf diese Gängelung haben und sich einfach nur noch verarscht fühlen?
Und womit? Mit Recht!
Wenn es doch wenigstens wissenschaftliche Belege geben würde, das Masken schützen, aber es gibt sie nicht, weil sie es nicht tun!
Warum haben wir denn jetzt so hohe Zahlen, also positive Testergebnisse – wir haben doch alle so brav Maske getragen und und und, trotzdem endet diese „Pandemie“ nicht.
Was sollen wir denn noch machen?
Ich bin fassungslos über die Naivität, nein scheinbar sogar Dummheit der meisten Leute – vermutlich war das schon vor Corona so, aber es kam erst jetzt richtig zum Vorschein.
Bevor jetzt Kommentare ala Coronaleugner kommen, nein, ich leugne das Virus nicht, trotzdem kann ich Zahlen interpretieren und noch selbstständig denken 🙂
Wer auch noch anfangen will:
[Link von der Redaktion entfernt]
Nein, ich habe nichts mit der Seite zu tun, teile sie nur gerne an Leute die noch denken wollen 😀
Glaube noch nicht einmal, daß jedem sein Bürgerlichen Pflichten bewusst sind. Rechte wollen alle. Aber dann hört es auch schon auf
Ich habe eine Frage. Wenn man an einer Tankstelle kein Geld hat, muss man einen Schuldschein ausfüllen. Da stehen alle Daten der Person drin, mehr als in so einem Attest. Wo ist dann der Sinn dahinter das ein Ladenbesitzer das Attest nicht fordern darf?
„Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass Supermarktinhaber eine Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen haben. Wird ein Geschäft für den „allgemeinen Publikumsverkehr“ eröffnet – wie es bei Supermärkten der Fall ist –, erteilt der Besitzer „generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis“ , vgl. LG Bonn, Az.: 10 O 457/99.“
Es reicht der gesunde Menschenverstand, damit behinderte Menschen nicht von der Grundversorgung ausgeschlossen werden.
Das AGG ist fürn Arsch. Ich bin befreit aufgrund von Behinderung und nicht wegen Krankheit.
Das zitierte Aktenzeichen bezieht sich auf Zugangsbeschränkungen zu virtuellen Chaträumen. Wenn Du das nicht selbst recherchiert hast, so sei dies ein ernsthafter Hinweis, nicht alles ungeprüft hinzunehmen, nur weil es zu Deiner Meinung paßt. Wenn Du das aber geprüft hast, finde ich Dein Vorgehen gefährlich.
Ein Ladenbesitzer hat Hausrecht. Punkt.
Sehe ich ebenso. Warum können offensichtlich junge , nicht erkennbar behinderte oder gesundheitlich eingeschränkte Personen nicht für den sozialen Frieden ihre ach so geheime Befreiung vorzeigen? Ich kann mir denken , warum ….
ich persönlich habe mein Attest immer vorgezeigt. Kann aber verstehen, wenn einige das nicht wollen, weil einfach die Mitarbeiter oft keine Ahnung vom Datenschutz haben.
Ich habe erlebt, wie ich in einem Geschäft war und ein Kunde sich beschwerte, dass ich keine Maske auf hatte. Da schrie die Mitarbeiterin durch den Laden: „das ist ok, die hat Asthma“
Ganz ehrlich – ich hätte sie am liebsten zusammengeschrien. Aber ich habe den Korb genommen, vorne hingestellt und habe das Geschäft verlassen. Sowas geht gar nicht.
In einem anderen Geschäft wurde ich von einem MA gefragt, ob ich befreit bin. Ich ja, möchten Sie das Attest sehen? ER: nein, legen Sie es offen in den Wagen, damit die Kunden das sehen!
Ich wie bitte, nein, das mache ich bestimmt nicht. Das geht doch nicht jedem was an. ER: doch die fragen sonst mich. Hab gesagt, das ist mir doch egal, dann sagen Sie die ist befreit und das muss reichen!