Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Ab diesem Termin gelten für alle, die Daten erheben, speichern und verarbeiten, neue Gesetze. Doch wie sieht die DSGVO für Rechtsanwälte aus? Gibt es Gefahren für die Mandanten der Kanzlei?
Die Auftragsverarbeitung als kritischer Punkt
Die meisten Befürchtungen um die DSGVO haben Rechtsanwälte wegen der unbekannten Pflichten und Verantwortungen. Gepaart mit den empfindlichen Strafen, die für Datenschutz-Verstöße verhängt werden können, ist die Panik nachvollziehbar. Auf der anderen Seite kann ein Anwalt durch einen Bruch der Verschwiegenheitspflicht seine Berufserlaubnis aufs Spiel setzen.
Besonders bei der Auftragsverarbeitung (ehemals Auftragsdatenverarbeitung) scheiden sich die Geister. Zentral ist die Frage, ob eine generelle Verarbeitung der Mandantendaten bei einem IT-Anbieter zulässig ist. Dabei ginge es nur um die Lagerung und Sicherung der Daten. Den Inhalt der Dateien soll der Dienstleister niemals zu Gesicht bekommen.
Ob mit der neuen DSGVO Rechtsanwälte für jeden ihrer Kunden eine eigene Genehmigung für die Auftragsdatenverarbeitung brauchen, wird sich ab dem 25. Mai zeigen, wenn das Gesetz in Kraft tritt und die Konsequenzen auch durchgesetzt werden können. Auch ob dafür überhaupt eine Grundsatzentscheidung getroffen werden muss, wird sich erst noch zeigen.
Was sich ändert
Eine bedeutende Änderung, die die DSGVO auch für Rechtsanwälte bringt, ist die Nachweispflicht. Ein Unternehmen muss in der Lage sein, die Verfahren der Datenverarbeitung im Verfahrensverzeichnis nachzuweisen. Das gilt auch für Anwälte, die aber – mit Hinweis auf das Verhältnis zu ihren Mandanten und die Verschwiegenheitspflicht – eine reduzierte Auskunft geben können.
Auch Mandanten und Klienten haben ein Auskunftsrecht gegenüber der Kanzlei. In Zukunft wird mit der Mandatserteilung dann wohl auch eine Belehrung über den Datenschutz und die Datenerhebung fällig. Auch in Folge der neuen DSGVO werden sich Rechtsanwälte weiterhin vor ihrer Aufsichtsbehörde verantworten müssen.
Kurz und Knapp zusammengefasst
Die neue DSGVO ist für Rechtsanwälte ebenso interessant wie für IT-Anbieter. Viele Regeln der neuen Verordnung waren bereits im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in dieser oder ähnlicher Form festgelegt. Das Verhältnis von Mandant und Anwalt wird dadurch nicht gefährdet.
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Datenschutz. Gut zu wissen, dass die DSGVO den Normalverbrauchen schützen soll. Ich bin aufgrund eines Datenschutzfalls auch auf der Suche nach einen Anwalt.
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema DSGVO. Ich suche gerade einen geeigneten Rechtsanwalt. Interessant, dass die meisten Befürchtungen um die DSGVO Rechtsanwälte wegen der unbekannten Pflichten und Verantwortungen haben.
Ich brauche einen Rechtsanwalt. Interessant, dass selbst diese von er neuen DSGVO betroffen sind. Das war mir nicht bewusst.
Wow, die DSGVO ist ja nun wirklich schon eine Weile in Kraft. Da fällt mir ein, dass mein Bruder gerade auch auf der Suche nach einer Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht ist. Bei ihm geht es glaube ich auch um einen Datenschutzfall.
Ich beschäftige mich schon seit einiger Zeit mit die neue Datenschutzgrundverordnung für Rechtsanwälte. Es ist jedoch immer gut, sich weiter zu informieren.
Guten Tag! Sie stellen in Ihrem Artikel über Besonderheiten der neuen DSGVO für Rechtsanwälte die Frage nach Gefahren für die Mandanten. Welches sind denn diese Gefahren? Es ist schwer, diese im darauf folgenden Text zu erkennen. Oder sie sind nur grob umrissen.
Hallo Thomas,
im Rahmen eines Mandatsverhältnisses werden je nach Sachverhalt sehr sensible Daten gegenüber dem rechtlichen Vertreter preisgegeben. Gelangen diese in falsche Hände, kann sich dies auf unterschiedlichste Lebensbereiche der Betroffenen auswirken (Arbeitsverhältnisse, Mietverhältnisse, familiäres und persönliches Umfeld, Missbrauch von Kontodaten u. v. m.). Da dies mithin abhängig von den jeweiligen Inhalten richtet, kann eine pauschale Aussage hierzu kaum getroffen werden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Bleibt zu hoffen, dass sich der Anwalt mit dem Code einer Seite ebenso gut auskennt wie der Entwickler und der Entwickler sich so gut mit dem Recht wie der Anwalt. Ist es denn überhaupt möglich alles abzudecken? Bricht er nicht schon mit der Verschwiegenheitspflicht, wenn er Auskunft erteilt?
Hallo Bernd,
die berufliche Verschwiegenheitspflicht von Anwälten hat gegenüber der DSGVO auch weiterhin Vorrang. Einem Auskunftsersuchen muss so in aller Regel auch weiterhin nur bedingt Folge geleistet werden (sofern das eigene Mandat nicht beeinträchtigt wird z. B., und stets auch nur in Bezug auf den Auskunftsersuchenden Betroffenen).
Die Redaktion von Datenschutz.org