Das Wichtigste zur Bestellungsurkunde von Datenschutzbeauftragten
- Die Benennung von Datenschutzbeauftragten ist in Art. 37 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt.
- Die Bestellungsurkunde, die ein Datenschutzbeauftragter enthält, dient als Nachweis über seine Benennung.
- Sie enthält nicht nur das Datum der Bestellung, sondern auch seine Aufgaben.
Bestellungsurkunde: Als Datenschutzbeauftragter unerlässlich
Inhaltsverzeichnis
Die Benennung bzw. Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist in Art. 37 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt. Weitere Bestimmungen, die insbesondere die Bedingungen, unter denen für Unternehmen eine Benennungspflicht besteht, sowie den Kündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte betreffen, finden sich im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Wenn es sich um eine interne Benennung handelt, so heißt dies, dass ein Mitarbeiter des Unternehmens, also jemand, der sich dort schon in einem Arbeitsverhältnis befindet, mit den Aufgaben im Bereich des Datenschutzes betraut wird. In diesem Fall reicht die Bestellungsurkunde, damit er Datenschutzbeauftragter wird.
Bei externen Datenschutzbeauftragten ist dies nicht ausreichend. Da diese nicht in dem Unternehmen angestellt sind, brauchen sie neben der Bestellungsurkunde als Datenschutzbeauftragter gemäß DSGVO zusätzlich einen Dienstleistungsvertrag, in dem die genauen Leistungen festgehalten werden. Dazu gehören zum Beispiel die konkreten Aufgaben sowie der Preis, der für diese Dienstleistung berechnet wird.
Was enthält die Bestellungsurkunde, die ein Datenschutzbeauftragter erhält?
Die genaue Form der Bestellungsurkunde, die ein Datenschutzbeauftragter bekommt, ist weder in der DSGVO noch im BDSG festgelegt. Mindestens sollte sie jedoch folgende Angaben aufweisen:
- gesetzliche Grundlage
- Datum, zu dem die Benennung wirksam wird
- Aufgaben
- Stellung im Unternehmen
Es ist wichtig, dass beide Seiten die Bestellurkunde unterschreiben: Datenschutzbeauftragter und Vertreter des Unternehmens. Sollte trotz Benennungspflicht kein Datenschutzbeauftragter bestellt werden, drohen hohe Sanktionen. Diese Pflicht sollte also nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
Die Bestellungsurkunde betrieblicher Datenschutzbeauftragter – ein Muster
Doch wie sieht eine solche Bestellungsurkunde, die ein Datenschutzbeauftragter erhält und welche ihn formal in seine Funktion versetzt, nun konkret aus? Um diese Frage zu beantworten, stellen wir Ihnen im Folgenden ein Muster zur Verfügung.
Dieses lässt sich sowohl auf einen intern bestellten betrieblichen Datenschutzbeauftragten als auch eine externe Benennung anwenden. Doch beachten Sie: Eine solche Vorlage kann niemals ungeprüft übernommen werden – sie muss stets an den Einzelfall angepasst und ggf. ergänzt werden.
Sehr geehrte Frau / geehrter Herr …,
hiermit bestellen wir Sie gemäß Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG mit Wirkung zum [Datum] zur/zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
Zu Ihren Aufgaben gehören gemäß Art. 39 DSGVO u.a. die Unterrichtung und Beratung in Sachen des Datenschutzes, die Kontrolle der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sowie die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.
In Ihrer Funktion als betriebliche/r Datenschutzbeauftragte/r sind Sie weisungsfrei.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Bestellungsurkunde betrieblicher Datenschutzbeauftragter: Muster zum Download
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