Das Wichtigste zum Datenschutz bei Bewerbungsunterlagen in Kürze
- Auch bei einer Bewerbung greift der Datenschutz, da die hierbei übermittelten Informationen zu den personenbezogenen Daten des Bewerbers gehören. Dazu zählen auch Notizen und Informationen, die aus einem Bewerbungsgespräch stammen.
- Die Nutzung, Verarbeitung und Speicherung von Bewerberdaten darf mithin stets nur zweckgebunden erfolgen und ist nur auf wenige Personen beschränkt, die mit dem Bewerbungsverfahren beauftragt sind.
- Ist der Zweck erfüllt – die Stelle abschließend besetzt – ist das Löschen von den Bewerberdaten für die Unternehmen verpflichtend, sofern der Bewerber einer darüber hinausgehenden Speicherung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
Greift der Datenschutz auch bei Bewerberdaten?
Inhaltsverzeichnis
In Lebensläufen und Bewerbungsmappen finden sich umfangreiche Informationen zu den Bewerbern. Ob nun Personendaten oder Zeugnisse: Grundsätzlich zählen all diese Informationen zu den personenbezogenen Daten. Der Schutz dieser sensiblen Daten ist durch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen vorgegeben. Mithin greift grundsätzlich auch bei einer Bewerbung der Datenschutz. Was bedeutet das nun genau für Bewerber und Personaler?
Sichtung der Bewerbungsdaten
Am Auswahlprozess im Zuge eines Bewerbungsverfahrens sind mitunter nicht nur einzelne Personen beteiligt. Regelmäßig werden neben dem eigentlichen Recruiter auch Zweit- und Drittmeinungen von der Unternehmensleitung oder anderen wichtigen Entscheidungsträgern eingeholt.
Dabei gilt in Sachen Datenschutz für die Bewerbungsunterlagen: Die Weitergabe muss streng begrenzt sein. Es dürfen jedoch grundsätzlich alle Personen, die an dem Bewerbungsverfahren beteiligt sind, die Unterlagen des Bewerbers einsehen, damit sie ein dezidiertes Bild gewinnen können. Dabei sind jedoch alle Betroffenen zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen die Daten nicht weitertragen.
Aber: Personen, die mit dem Bewerbungsprozess nichts zu tun haben, dürfen in der Regel keinen Blick in die Unterlagen werfen. So wäre der Datenschutz bei der Bewerbung nicht mehr gewährleistet, da weitere Personen unberechtigt auf die personenbezogenen Daten zugreifen können.
Wie ist die Aufbewahrung der Bewerbungsunterlagen mit dem Datenschutz vereinbar?
Eines der wichtigsten Grundprinzipien im Datenschutz ist die Zweckbindung. Hiernach dürfen personenbezogene Daten nur erhoben, genutzt und verarbeitet werden, wenn dies einem vorab eindeutig festgeschriebenen Zweck dient. Die Zustimmung hierzu geben Bewerber regelmäßig allein schon durch die Zusendung der Bewerbung.
Der Datenschutz bestimmt darüber hinaus, dass nach Zweckerfüllung die Daten nicht mehr zugänglich sein dürfen. In der Regel bedarf es der Löschung.
Gemäß Datenschutz darf eine Bewerbung mithin so lange aufbewahrt werden, wie die ausgeschriebene Stelle noch nicht besetzt ist. Bewerberdaten länger zu speichern, ist in aller Regel unzulässig. Ist die ausgeschriebene Position nicht mehr vakant, müssen die Unternehmen sämtliche hierfür zur Verfügung gestellte Bewerberdaten löschen. Hierzu zählen auch alle Informationen aus einem Bewerbungsgespräch (Notizen).
Sind die Bewerbungsunterlagen postalisch zugegangen, so müssen diese in der Regel spätestens nach zwei bis drei Monaten an den Bewerber zurückgesandt werden – sofern nicht deren Vernichtung bestimmt wurde.
Ähnliche Vorgänge gingen auch dann konform mit dem Datenschutz, wenn eine Bewerbung, die schriftlich oder per E-Mail zugesandt wurde, unter ausdrücklicher Zustimmung des Bewerbers über die Bewerberrunde hinaus gespeichert bzw. aufbewahrt wird.
Mögliche Probleme mit dem Datenschutz bei Online-Bewerbung
Die Bewerbung per E-Mail ist in vielen Wirtschaftsbereichen heutzutage bereits Usus. Die Online-Bewerbungen können so leichter an weitere berechtigte Personen für die Einsicht weitergereicht werden. Ein Problem in Sachen Datenschutz ist bei Online-Bewerbungen dann jedoch regelmäßig deren Löschung.
Alle zuständigen Personen und Unternehmen müssen sich darüber im Klaren sein, dass sämtliche Kopien, E-Mails und Ausdrucke der Bewerbung nach Zweckerfüllung gelöscht bzw. vernichtet werden müssen. Hier bedarf es dann ggf. einer entsprechenden Schulung, um zu vermeiden, dass in irgendeiner Ablage auf dem PC eventuell doch noch unberechtigt Bewerberdaten abgelegt sind. Hierbei handelte es sich um einen Verstoß gegen den Datenschutz. Mit einer Bewerbung ist mithin besonders sorgsam umzugehen.
Sichere Vernichtung von Bewerbungsunterlagen gemäß Datenschutz
Es ist nicht zulässig oder mit dem Datenschutz vereinbar, eine Bewerbung einfach auf den Müll zu werfen. Die hierin enthaltenen Daten können so leicht auch von fremden und unbefugten Personen eingesehen werden.
Die Unternehmen sind gemäß Datenschutzgesetz verpflichtet, Bewerbungsunterlagen so zu vernichten, dass dies nicht mehr möglich ist. Für Ausdrucke denkbar wäre etwa das Schreddern.
Besonders wichtig ist der Datenschutz auch bei ausrangierten Festplatten, auf denen eine Bewerbung und andere persönliche Daten gespeichert waren. Das einfache Löschen von Daten vernichtet diese nicht sicher. Sie können mithilfe einfachster Softwaretools wiederhergestellt werden. Aus diesem Grund ist es von Bedeutung für den Datenschutz, dass keine Bewerbung und andere sensible Daten mehr rekonstruiert werden können.
Ein Datenschutzbeauftragter kann in dem Unternehmen gezielt Mitarbeiter schulen und gewährleisten, dass auch bei der Beseitigung von Festplatten und anderen Datenträgern kein Datenschutzverstoß riskiert wird.
Guten Tag in die Runde,
habe da ggf. ein rechtliches (Datenschutz) Problem:
Macht sich ein Unternehmen „strafbar“, wenn es Bewerbungen AUSSCHLIESSLICH per eMail entgegen nimmt und keine sichere/verschlüsselte Übernahme anbietet?
Schließlich ist dies ja eine Aufforderung an den Bewerber, den Schutz der eigenen Daten zu umgehen.
Guten Tag,
ich wollte mich erkundigen ob die Geschäftsführung die Tatsache, dass ich mich für seine Stellvertretung bekanntgeben kann an Personen im Betrieb, die mit dem Bewerbungsverfahren nichts zu tun hatten. Ich habe mich beworben, habe die Endrunde erreicht, es wurde eine andere Bewerberin aufgenommen. Die Sache ist für mich abgeschlossen. Nun habe ich erfahren, dass die Geschäftsführerin KollegInnen mitgeteilt hat, dass ich auch unter den BewerberInnen stand. Darf sie das? Unterliegt das nicht Datenschutzbestimmungen? Was kann ich dagegen machen?
Danke im Voraus und herzliche Grüße
R.
Hallo R.,
bitte wenden Sie sich ggf. an den Datenschutzbeauftragten Ihres Unternehmens.
Die Redaktion von datenschutz.org
Hallo,
Beispiel: eine Bewerbung wird versendet, das Unternehmen recherchiert bei alten Arbeitgebern den Wahrheitsgehalt der in den Bewerbungsunterlagen gemachten Angaben, bzw. stellt sonstige Nachforschungen zum beruflichen Werdegang an – konfrontiert den Bewerber mit dem Ergebnis im Bewerbungsgespräch, ist das mit dem Datenschutz kompatibel?
Danke! LG
Hallo,
ich hatte mich bei einem Unternehmen beworben. plötzlich erhielt ich Antwort zu meiner Bewerbung von einem anderen Unternehmen (jeweils eine GmbH). Ich habe mich darüber beschwert. Dann wurde mir mitgeteilt, das sei ein Schwesterunternehmen, beide Unternehmen seien Tochterunternehmen der Stadt…. das nun antwortende unternehmen sei mit dem Bewerbermanagement betraut. Datenschutzrechtlich wäre dies eine auftragsverarbeitung. Ich kann nicht glauben, dass es über die DSVGO zulässig sein soll, dass über diesen Weg meine kompletten Bewerberdaten an alle möglichen mir unbekannten Unternehmen weitergeleitet werden dürfen, einfach mit der Begründung naja das ist ein Tochter- Schwester- Mutter- Unternehmen????
Hallo,
ich war neulich bei einem Unternehmen vorstellen. Im Raum wartete die ganze Teammannschaft (also, potenzielle Direktkollegen) auf mich. Alle hatten meinen Lebenslauf vor sich und eine Liste von Fragen, die sie nach dem studieren meines Werdeganges für mich hatten.
Dass so viele Zugriff auf meinen Daten bzw. Lebenslauf hatten, die weder HR sind noch Hiring Manager sind, habe ich nicht erwartet und das mulmiges Gefühl lasst mich bis heute nicht weg.
Darf der potentielle Arbeitgeber meinen Lebenslauf einfach so im Team verteilen?
Danke im Voraus.
Ich habe mich letztes Jahr bei einer Firma beworben und in paar Tagen dann abgesagt, da ich bei meiner Firma beförderung bekommen habe und mich entschieden da zu bleiben. Ich habe diese Firma darum gebeten, meine Bewerbung vertraulich zu behandeln.
Nach einem Jahr, unser Unternehmen hat angefangen mit dieser Firma, wo ich mich beworben habe zu arbeiten. Da wir verschiedene Situationen mit dieser Firma hatten, kam von diese Firma eine E-Mail mir und an meine Direktion, wo er mich persönlich angegriffen hat und wo diese Firma verraten hat, dass ich mich bei denen Beworben habe. Ich habe alle E-Mail behalten.
Das ist Datenschutz Verstoß und ich würde das hier gerne klären. Können Sie mir vielleicht hier weiterhelfen, an wen ich mich am besten wenden kann? Was brauche ich hier so alles?
Jobcenter hat meine Bewerbungsunterlagen innerhalb des Hauses verschlamt ( eingeworfen im Postkasten des Jobcenter unter Zeugen ) Wochen später fragte ich nach und mein Sachbearbeiter sagte mir, er würde sich darum kümmern und mich anschreiben. Seit Monaten ist nichts passiert. Erneute Anfrage bei ihm, seine Antwort: Meine Bewerbungsunterlagen wären nie auf seinem Tisch gekommen, er könne nichts tun.
Muss ich mir gefallen lassen, das meine Bewerbungsschreiben verschwunden sind und vielleicht irgendjemand im Hause Jobcenter meine Unterlagen eingesehen hat? Meine Bewerbungsunterlagen waren in einem großen Umschlag mit korrekter Adresse und korrekt adressiert mit meiner BG Nr. drauf.
Was kann ich tun?
Herzlichen Dank
Üblicherweise hat jedes Amt, aber auch Firma, eine POSTEINLAUFSTELLE, bei der ich das Poststück abgeben kann und eine Empfangsbestätigung verlangen kann! Oder einfach einen Stempel auf die Kopie des Schreiben geben lassen!
Wer es mit der Post schickt, kann ein EINSCHREIBEN mit RÜCKSCHEIN nehmen. Macht in Deutschland Mehrkosten von 4,70 Euro.
Es gibt auch elektronische Zustelldienste mit rechtlich anerkanntem Zustellnachweis.
Hallo,
liegt ein Verstoß gegen den Datenschutz vor, wenn das Unternehmen, bei dem ich mich bewerbe, Erkundigungen über mich bei meinem aktuellen Arbeitgeber einholt? Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße
Frank
Natürlich darf das vorherige Unternehmen ohne Zustimmung der/des Betroffenen KEINE Auskunft geben! Dadurch wäre nicht nur das Datenschutzgesetz verletzt, sondern auch die Fürsorgepflicht des Unternehmens.
Guten Tag,
ich bin erwerbslos und beziehe ALG II. Nun habe ich mich vor einiger Zeit auf eine Stelle initiativ schriftlich beworben. Eine Einladung zum Vorstellungsgespräch habe ich jedoch abgelehnt. Nun hat mich diese Firma beim Arbeitgeberservice denunziert und somit meine Arbeitsvermittlerin in Aufruhr gebracht. Jetzt soll ich mich für ein „Missverständnis“ entschuldigen und mein Interesse für diese Stelle noch einmal bekunden. Für mich stellt sich die Frage, hat die Firma hier einen Datenschutzmissbrauch betrieben? Eigentlich möchte ich mich unter diesen Umständen dort gar nicht mehr bewerben, da die Voraussetzungen für eine gute Zusammenarbeit nicht gegeben sind.
Hallo Petra,
besteht die Pflicht, sich nachweislich um eine angemessene Beschäftigung zu bemühen, kann das Jobcenter von Unternehmen, bei denen der Pflichtige sich beworben hat, um Auskunft über den Bewerbungsverlauf bitten, insbesondere bezüglich der Wahrnehmung vereinbarter Bewerbungsgespräche. Ob in Ihrem Fall ein Verstoß gegen den Datenschutz vorlag, können wir an dieser Stelle nicht bewerten.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Guten Tag wertes datenschutz.org-Team,
das Unternehmen, in dem ich derzeit tätig bin, arbeitet als Consultancy im Personalbereich. Wir vermitteln unter anderem Kandidaten/Bewerber an Geschäftskunden. Dazu erheben wir die persönlichen Daten der Bewerber und reichen diese an die Geschäftskunden weiter.
Die Kandidaten sind darüber informiert, wie ihre Daten behandelt werden, bzw dass diese weitergegeben werden. Meine Frage nun:
Müssen wir die Einhaltung des Datenschutz bei den Geschäftskunden kontrollieren, oder liegt die Verantwortung dafür allein bei den Geschäftskunden?
Und können Verstöße des Datenschutzes bei den Geschäftskunden auf unser Unternehmen abwälzt werden?
Beste Grüße,
Matthias.
Hallo Matthias,
bitte wenden Sie sich zur Prüfung der Abläufe in Ihrem Unternehmen an einen Datenschutzbeauftragten. Eine Klärung des Sachverhaltes ist hier nicht möglich.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Guten Tag,
haben Sie ein Musterschreiben für den Antrag auf Löschung von Bewerberdaten 2019?
Es wäre sehr hilfreich, vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Bewerbungsbiene
Guten Abend,
ich beabsichtige mich demnächst bei einem Unternehmen auf eine Stelle zu bewerben. Ich habe mich bei diesem Unternehmen schon im Jahr 2007, also vor 12 Jahren beworben. Dies geschah auf dem klassischen Weg per Post und einer Bewerbungsmappe. Besteht die Mögichkeit, dass das Unternehmen noch Kopien meines Lebenslaufs und Zeugnisse hat? Ggf. wurden diese ja auch eingescannt und aufgehoben. Evtl hat man es damals mit dem Datenschutz auch noch nicht so genau genommen und meine Mappe liegt noch in einer Schublade oder digital auf einer Festplatte?
ich habe mal eine Frage zur Beweerberrunde. Ist es eigentlich eine verletzung des DSG das während der Runde Personenbezogene Daten vor der Gruppe erfragt werden. Wie Vorlieben Hobbies oder sogar die Krankengeschichte. Ich habe wenig lust darauf irgenwem meine Lebensgeschichte zu erzählen den ich nicht kenne. kann ich mich dagegen wehren wenn ich von Jobcenter dazu gezwungen werde?
Hallo, ich habe eine Frage:
Der Text oben sagt „jedoch grundsätzlich alle Personen, die an dem Bewerbungsverfahren beteiligt sind, die Unterlagen des Bewerbers einsehen,…“
Wie darf diese Einsicht erfolgen? Darf ich Bewerbungen firmenintern an die am Auswahlverfahren Beteiligten per Mail weiterleiten?
Danke!
Darf das Unternehmen, in dem ich mich bewerbe, die Unterlagen an meine derzeitige Firma weiterleiten?
Grundsätzlich haben die meine Daten ja schon.
Hallo,
ich verlange die unverzügliche Löschung von Bewerberdaten nach DSGVO und bekomme als Antwort sowas wie:
Ich kann Ihnen daher versichern, dass wir Ihre Daten ausschließlich in unserem Unternehmen verarbeitet haben. Die Löschung Ihrer Daten werden wir endgültig nach sechs Monaten vornehmen, wie wir dies in unserer allgemeinen Information an Bewerber auch mitteilen.
Manche teilen mir auch mit, dass die Daten nach drei Monaten gelöscht werden.
Ist das rechtens, obwohl ich die unverzügliche Löschung verlange?
Danke
Gruß
Marc
Hallo Marc,
da es auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu Klagen seitens eines abgelehnten Bewerbers kommen kann, ist es den Unternehmen in der Regel gestattet, die Bewerbungsunterlagen bis zu 6 Monate aufzubewahren, um sich in einem entsprechenden Falle angemessen äußern zu können. Nach Ablauf von 6 Monaten sollten die Daten von abgelehnten Bewerbern jedoch in aller Regel gelöscht werden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Prima Bericht und Danke für die gute Beantwortung der Fragen!
Um einen Überblick zu bekommen, hat es mir sehr geholfen.
Hallo,
der Bewerber gibt mit seiner Zusendung der Bewerbung die Zustimmung zu den Datenschutzbestimmungen. Kann man dies mit einem Paragraphen aus der DSGVO oder BDSG belegen?
MfG
Hallo,muss ich meinen Lebenslauf ,bei einem Vorstellungsgesprächs,bei einer Personaldienstleistung ohne konkretes Stellenangebot(Zweckbindung) überlassen? MfG
Sehr geehrte Damen und Herren,
muss das „Merkblatt zur Datenerhebung nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO- Bewerber“ immer der schriftlichen Bewerberkommunikation beifügt werden?
Oder ist es abhängig von der Personenzahl, die Einsicht in die Bewerbungsunterlagen hat?
(Bei uns sind es max. vier Personen)
Ich freue mich von Ihnen zu hören
Beste Grüße
Gabriela
Hallo Gabriela,
die Hinweise zur Datenverarbeitung sind in der Regel bei Erstkontakt an den Betroffenen herauszugeben, unabhängig von der Anzahl der verarbeitenden Personen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meinem Unternehmen war es bisher immer üblich, dass wir die Bewerber zu einem Gruppengespräch eingeladen haben. Überlicherweise stellen wir anfangs unser Unternehmen vor. Im Anschluss daran stellen die Bewerber Ihren Lebenslauf in der Gruppe vor, ehe es dann zu den fachspezifischen Fragen und zu einer Gruppendiskussion kommt.
Meine Frage ist:
Ist es nach der neuen DSGVO weiterhin möglich, dass die Bewerber sich in einer Gruppe kurz vorstellen, sprich ihren Lebenslauf vorstellen? Welche Möglichkeiten habe ich als Unternehmen, dass wir dieses Verfahren in der Form weiter führen können? Schließlich würde es viel mehr Zeit in Anspruch nehmen, wenn man die Bewerber einzeln zum Gespräch bittet.
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Beste Grüße
Hallo,
die Einwilligung der Betroffenen kann auch solche Maßnahmen weiterhin gestatten. Bitte wenden Sie sich für eine abschließende und fundierte Klärung an Ihren Datenschutzbeauftragten.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo,
Ich habe mich bei einer Personaldienstleistung (auf Aufforderung von meinem Fallmanager von der Arbeitsagentur) beworben. Darf die Personaldienstleistung ohne meine Zustimmung meine Unterlagen (Bewerbung, e-Mail Schreiben, welche ich an die Personaldienstleistung gesendet habe) an den Fallmanager senden?
Vielen Dank.
Hallo Ursula,
ausschlaggebend ist in der Regel die vorliegende Vereinbarung mit der Arbeitsagentur. Ggf. dürfen Prüfungen erfolgen, die die Bewerbungsmaßnahmen des Betroffenen zum Thema haben.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Guten Tag,
ein Arbeitgeberper ist auf mich zugekommen und hat um Zusendung meiner Bewerbungsunterlagen gebeten. Diese habe ich ihm vor mehr als 4 Wochen zugeschickt. Er hat bis heute nicht geantwortet. Da ich mittlerweile eine neue Stelle habe, habe ich um Löschung meiner Unterlagen und um entsprechende Bestätigung gebeten. Hierauf reagiert er ebenfalls nicht. Was kann ich machen, da ich meiner Unterlagen gerne gelöscht haben möchte?
Hallo Patrizia,
personenbezogene Daten von Bewerbern, die nicht angestellt wurden, müssen in der Regel nach Ablauf von 6 Monaten gelöscht werden. Wenden Sie sich ggf. an den zuständigen Datenschutzbeauftragten.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Guten Tag,
braucht ein Arbeitgeber für die Bearbeitung von Bewerbungen, wenn der Bewerber unter 16 Jahre alt ist, eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten?
Vielen Dank.
Hallo Mara,
im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens ist die separate Einwilligung in die Datenverarbeitung durch den Betroffenen in aller Regel nicht zusätzlich erforderlich.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Guten Tag,
gilt dies denn auch speziell für Bewerber unter 16 oder gibt es für Bewerber unter 16 besondere Regeln?
Vielen Dank.
Hallo Mara,
eine besondere Regelung ist uns an dieser Stelle nicht bekannt. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an einen Datenschutzbeauftragten.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo Redaktion,
ich lasse mir nach einer Absage bestätigen, das sämtliche Unterlagen ( Bewerbung) vernichtet bzw. gelöscht wurden.
Problem:
Wie kann ich denn überhaupt sicher sein, das das Unternehmen auch w i r k l i c h meine Daten gelöscht hat ?
Kann man sich über den rechtlichen Weg / Rechtsanwalt eine Art *Überprüfung* / Datenschutzbeauftragten etc. Hilfe in Anspruch nehmen?
Danke vorab für Antwort
Hallo, ich arbeite seit einem halben Jahr in einem Unternehmen als Führungskräftenachwuchs und durchlaufe während dieser Ausbildung verschiedene Abteilungen. Nun habe ich erfahren, dass alle Führungskräfte vor meinem Einsatz in ihrer Abteilung meinen Lebenslauf von der Personalabteilung erhalten. In einem Fall hat eine Führungskraft meinen Lebenslauf an alle Mitarbeiter der Abteilung versendet. Somit sind meine persönlichen Daten auch bei Kollegen „gespeichert“ und jederzeit einsehbar. Ich weiß nicht was ich tun soll, ohne, dass meine Ausbildung leidet bzw. ich das Unternehmen verlassen muss.
Hallo Regina,
wenden Sie sich ggf. vertrauensvoll an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens. Ggf. kann auch die Personalstelle zu einer Klärung beitragen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo,
ich habe auch das Problem, jeder der eine kleine möchtergern Position hat, hat meinen Lebenslauf auf seinem Handy und ich werde darauf angesprochen… ist das rechtens ?..
Hallo,
meine Frage: Sind Unternehmen dazu verpflichtet mit der Bewerbung intern zu bleiben. Ich habe den Fall, das ich mich bei einem Unternehmen beworben habe und nun über ein Bekannten erfahren habe das mein Ex-Arbeitgeber, der dort ab und an Aufträge übernimmt, über die Bewerbung wusste und das dann noch in seiner Firma rumerzählt.
Gehört das zu einer Verletzung des Datenschutzes?
Vielen dank für Ihre Anwort.
Hallo Dietmar,
Bewerbungsverfahren gehen in aller Regel mit einer betrieblichen Verschwiegenheitsverpflichtung einher. Die Weitergabe der Bewerberdaten an Unbefugte/nicht mit dem Berwerbungsverfahren Betraute kann damit ggf. als Verstoß hiergegen gewertet werden. Vermuten Sie einen Verstoß, können Sie diesen ggf. gegenüber dem Datenschutzbeauftragten des Unternehmens oder des Landes melden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Guten Tag,
wenn eine Initiativ Bewerbung per Mail eingegangen ist, benötige ich als Arbeitgeber die Erlaubnis, dass diese gespeichert werden darf. Kann dies einfach durch eine Mail erfolgen oder muss der Bewerber ein Dokument unterschreiben und es der Firma senden?
Vielen Dank.
Joseph
Hallo Josef,
die Speicherung zum Zwecke der Prüfung der Bewerbung ist in aller Regel gestattet. Bewerberdaten dürfen nach Ablehnung des Bewerbers/Abschluss der Bewerberrunde jedoch zumeist nur maximal 6 Monate aufbewahrt werden, wenn keine Einwilligung des Betroffenen bzgl. einer darüber hinausgehenden Speicherung vorliegt.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo,
Wir haben immer wieder Bewerber die sich in zeitlichen Abständen erneut bewerben. Darf ich eine Liste führen, die nur Namen enthält von Bewerbern?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo Eduard,
in der Regel ist die Löschung von personenbezogenen Daten von abgelehnten Bewerbern nach 6 Monaten erforderlich, sofern keine Einwilligung der Betroffenen in die weiterführende Speicherung vorliegt.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Guten Morgen!
Wie sieht es mit dem Schutz personenbezogener Daten bei Bewerberrunden aus, d.h. wenn sich z.B. 10 Personen für Stellen in einem Unternehmen bewerben, diese aber zusammen befragt werden (und hier ggf. vom Personaler personenbezogene Daten „in der Runde“ sozusagen öffentlich besprochen werden)?
Vielen Dank im Voraus
Ich befinde mich z. Zt. in einer Umschulung. Ich habe dort bei Beginn zugestimmt, das meine Daten gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Dies schließ maßnahmen zur Arbeitsvermittlung ein. Das war für mich auch ok. Das nun auftretende Problem besteht darin, das man mir seitens des Bildungsträgers, die Auskunft darüber verweigert, an welche Unternehmen meine Daten gegangen sind. Das gefällt mir natürlich nicht. Ich möchte wissen, WER meine Bewrebungsunterlagen bekommt.
Ist die Verweigerung des Bildungsträgers legal?
Was kann ich tun?
Hallo,
vermuten Sie einen Datenschutz-Verstoß können Sie diesen u. a. gegenüber dem Landesbeauftragten für Datenschutz melden. Ob ein Verstoß in Ihrem Fall vorliegt, können wir an dieser Stelle nicht abschließend bewerten.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Muss der Bewerber noch explizit eine Einverständniserklärung abgeben – dass seine Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden dürfen?
Hallo,
einer gesonderten Einwilligung bedarf es in aller Regel nicht, da es berechtigtes Interesse eines Unternehmens ist und auch im Auswahlverfahren unerlässlich.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Gute übersichtliche Seite