Das Wichtigste zu biometrischen Daten in Kürze
- Biometrische Daten beschreiben per Definition personenbeziehbare oder personenbezogene Informationen zu physischen, physiologischen oder verhaltenstypischen Eigenschaften einer identifizierbaren Person.
- Biometrische Daten können Identifikation sowie Verifikation einer natürlichen Person ermöglichen.
- Biometrische Merkmale wie DNA, Gesichtsgeometrie und Fingerabdruck zählen zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten und dürfen nur in Ausnahmefällen verarbeitet werden.
Was sind biometrische Daten?
Inhaltsverzeichnis
Biometrische Merkmale können zwei unterschiedlichen Zwecken dienen: der Identifizierung einer natürlichen Person oder aber der Bestätigung ihrer Identität (Verifikation). Letzteres findet in etwa Ausdruck darin, dass ein Personalausweis heutzutage verstärkt biometrisch ausgerichtet ist. Der Umfang der Angaben zur Person erhöht dabei nicht nur die Zuverlässigkeit bei der Identifikation, sondern erhöht zusätzlich auch die Fälschungssicherheit entsprechender Dokumente.
Die Bedeutung der Biometrie hat in den letzten Jahrzehnten an immer mehr Kraft gewonnen, nicht erst mit der Entschlüsselung der DNA und ihrer Verwendung in der Verbrechensverfolgung. Der Fingerabdruck gehört in der Kriminalistik schon seit mehr als 100 Jahren zu den standardisierten Verfahren (Daktyloskopie).
Biometrische Daten beschreiben dabei im Allgemeinen biologische Eigenschaften einer natürlichen Person – und sind als solche personenbeziehbar bzw. personenbezogen. Damit sind biometrische Daten durch den Datenschutz erfasst. Die Datenschutzgrundverordnung trifft folgende Definition:
„‚biometrische Daten‘ mit speziellen technischen Verfahren gewonnene personenbezogene Daten zu den physischen, physiologischen oder verhaltenstypischen Merkmalen einer natürlichen Person, die die eindeutige Identifizierung dieser natürlichen Person ermöglichen oder bestätigen, wie Gesichtsbilder oder daktyloskopische Daten;“ (Art. 4 Ziffer 14 DSGVO)
Neben DNA und Fingerabdruck fallen damit etwa auch folgende Informationen unter die biometrischen Daten:
- Geometrie des Gesichts (aber auch anderer Körperteile wie Händen)
- Regenbogenhaut der Augen (Iris) sowie der Augenhintergrund (Retina)
- Körpergröße
- Klangfarbe der Stimme
- Form der Ohren
- Zahnabdruck
- Hand- sowie Unterschriften
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Allgemeinen untersagt
Die DSGVO stellt besondere Kategorien personenbezogener Daten unter einen generellen Schutz. Biometrische Daten, ethnische, politische, gesundheitliche Informationen u. a. zu einer natürlichen Person dürfen gemäß Art. 9 Absatz 1 DSGVO grundsätzlich nicht verarbeitet werden. Doch nennt der Artikel in der Folge auch bestimmte Ausnahmen, die es vor allem öffentlichen Stellen ermöglichen, biometrische Daten zu erheben und zu verarbeiten.
Unter anderem in folgenden Fällen kann die biometrische Datenerfassung trotz des allgemeinen Verbots zulässig sein (vgl. Art. 9 Absatz 2 DSGVO):
- Der Betroffene hat eine eindeutige, freiwillige und informierte Einwilligung in die Verarbeitung erteilt (Vorsicht: nationale und internationale Rechte können hier auch trotz vorliegender Einwilligung die Verarbeitung untersagen!)
- Arbeits- und sozialrechtliche Erwägungsgründe können die Verarbeitung sensibler Daten erforderlich machen (etwa Gesundheitsdaten bei Krankmeldung des Arbeitnehmers, aber auch beim Schutz vor Gesundheitsgefahren)
- Die Verarbeitung kann erforderlich sein, wenn dies zum Schutz lebenswichtiger Interessen des Betroffenen oder anderer nötig, der Betroffene jedoch nicht zur Einwilligung in der Lage ist.
- Die Daten wurden von dem Betroffenen selbst öffentlich gemacht.
- Für die justiziellen Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen kann die Verarbeitung ebenfalls erforderlich sein.
- Ein rechtliches und erhebliches öffentliches Interesse begründet die Verarbeitung (etwa bei der Strafverfolgung).
Sind die biometrische Authentifizierung und Gesichtserkennung noch zulässig?
In öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen kann die biometrische Zugangskontrolle über Iris, Stimme oder Fingerabdruck zur Sicherheit von schutzwürdigen Informationen eingesetzt werden. Ein grundsätzliches Verbot, biometrische Daten in diesem Zusammenhang zu verarbeiten, nennt die DSGVO nicht. Ohne rechtliche Grundlage für diese Verarbeitung sollte jedoch stets die Einwilligung der Betroffenen eingeholt werden.
Zudem mögen auch Zweck- und Verhältnismäßigkeit eine wichtige Rolle spielen: Öffentliche und nichtöffentliche Stellen sollten deshalb stets abwägen, wessen schutzwürdigen Interessen im Einzelfall überwiegen, die des Betroffenen oder die der Einrichtung.
Darf ein Zahlungsdienstleister wie Skrill o.ä. den Perso als Datei anfordern und dann eine Web Kamera-id Erfassung zum Abgleich fordern?
Aus meiner Sicht ist dies zulaessig, da die biometrischen Daten (Gesichtsphoto/Fingerabdruck) fuer das Entsperren des Telefons weder „veroeffentlicht“ noch sonst Dritten zugaenglich gemacht, sondern lediglich in verschluesselter Form auf dem Geraet hinterlegt werden. Ein Dritter hat hierauf keinen Zugriff. Anders verhaelt sich das hingegen mit Fingerabdrucksensoren an Zugangstueren, wo der „Life-Fingerabdruck“ mit einem zentral in einer Datenbank hinterlegten Template abgeglichen wird: Hier liegen die Referenzdaten (hoffentlich auch verschluesselt) auf einem zentralen Server, der sich in der Einfluss-Sphaere eines anderen (z.B., des Arbeitgebers befindet) und somit besteht nicht nur die Gefahr, dass jener die Daten zweckentfremdet verwendet, sondern auch, dass die Daten auf dem Weg zum Abgleich von Unberechtigten Dritten „abgegriffen“ werden. Dieses Risiko will die DSGVO moeglichst eliminieren.
Aber wie sieht es bei Arbeitsgeräten aus, die durch Azure / Intune / M365 verwaltet werden?
Wie kann der Arbeitgeber sicherstellen, dass die biometrischen Daten gelöscht werden, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt?
Mir ist immer noch nicht klar, ob das Sperren/Entsperren meines Handys / Laptobs mit dem Fingerabdruck nun erlaubt ist oder nicht. Ich beziehe mich dabei um geschäftlich genutzte Geräte meines Arbeitgebers.
Das würde mich auch interessieren. Bei uns geht es dabei um das Entsperren des Dienst-Tablets.
Zurzeit läuft das mit der Eingabe eines 6-stelligen Codes. Einige Kolleg*innen wünschen sich die Möglichkeit, das Gerät per Fingerabdruck entsperren zu können. Ist das zulässig?
Nein eigentlich nicht.. genau genommen ist der Fingerabdruck die Möglichkeit den Unterschied zu machen zwischen dem lebenden Menschen ist das Ebenbild gottes und der Person…ist die Unterschrift..
Du kannst eine Person tragen nämlich die welche bei Geburt an dich übergeben worden ist … jedoch bist du mehr als die Person… und dieses mehr gehört weder dem Staat noch einer Firma…sondern Dir….