Immer wieder steht die Einstellung zum Datenschutz beim Autobauer Tesla in der Kritik. Die hochmodernen Elektrofahrzeuge können nämlich u. a. Fahrdaten und Videos aufzeichnen – und zwar über die integrierte Dashcam sowie den sogenannten Wächtermodus (Sentry-Mode). Diese Informationen landen dann unter Umständen in der Cloud von Tesla selbst. Nun kam heraus, dass Tesla solche personenbezogenen Daten an Behörden weitergeleitet hat, die dadurch Verkehrsstraftaten und Unfälle aufklären konnten. Einen Verstoß gegen den Datenschutz sieht Tesla aber nicht – und wälzt die Verantwortung auf die Fahrer selbst ab. Diese hätten der Datenübermittlung immerhin durch Annahme der Datenschutzerklärung zugestimmt.
Ob Fahrerflucht oder illegales Autorennen: Fahrdaten von Tesla helfen Behörden bei der Strafverfolgung
Eine Geldstrafe und die Entziehung der Fahrerlaubnis, mit diesen Konsequenzen musste ein Fahrer in Berlin leben, nachdem seine Tesla-Fahrdaten ausgewertet wurden. Mit Tempo 160 raste er durch die Stadt, verlor die Kontrolle über seinen Wagen, rammte dabei eine Ampel und wollte nach dem Unfall Fahrerflucht begehen. Die Videoaufzeichnungen und Fahrdaten leitet Tesla auf Anfrage an die Ermittlungsbehörden weiter. Die Daten sind umfangreich: Geschwindigkeit, Pedalstellung, Beschleunigung, Bremsvorgänge, Unfall und und und – die Behörden erhalten ein genaues Protokoll der Unfallfahrt.
„Der Tesla hat seinen eigenen Fahrer verpfiffen.“
– Andreas Winkelmann, Amtsanwalt in Berlin
Und auch unabhängig von einem Unfall konnten Berliner Ermittler dank der Unterstützung der Tesla-Fahrdaten schon Strafverfahren erfolgreich abschließen. Ein Fahrer wurde z. B. auf der A100 bei erlaubten 80 km/h mit 203 km/h geblitzt. Die Polizei vermutete eine Straftat gemäß § 315d StGB (Verbotene Kraftfahrzeugrennen). Im Rahmen der Ermittlungen erfolgte eine Anfrage auf Herausgabe der Fahrdaten bei Tesla. Die umfassenden Infos ergaben, dass der Fahrer sogar noch schneller fuhr (in der Spitze bis 208 km/h). Nach der Verurteilung ging der Fahrer in Berufung.
Einhaltung vom Datenschutz für Tesla Sache der Fahrer
Besondere Kritik gilt dem Wächtermodus: Rundumkameras können Passanten, die sich dem Fahrzeug nähern, ungefragt aufnehmen oder aber als Dashcam dauerhaft Fahrsituationen erfassen. Stimmen die Halter dem Upload in die Cloud des Fahrzeugherstellers zu, können sie diese Bilder und Daten einsehen – unter Umständen auch der Konzern selbst. Doch: Die unberechtigte Aufnahme von natürlichen Personen stellt einen klaren Datenschutzverstoß dar (Stichwort: Recht am eigenen Bild).
Michael Will, der Präsident des bayerischen Landesamts für Datenschutz, bestätigt, dass diese unzulässigen Aufzeichnungen immer wieder auch in Bußgeldverfahren gegen Fahrzeughalter eines Tesla münden. Die Schuld für entsprechende Verstöße gegen den Datenschutz jedoch sieht Tesla bei den Haltern selbst. Diese seien für die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze verantwortlich. Sie könnten jederzeit die Datenschutzregeln beeinflussen und der Datenweitergabe an Tesla widersprechen.
Das Problem: Wer als Halter für mehr Datenschutz bei seinem Tesla sorgen und die Datenübermittlung begrenzen will, muss im Zweifel mit Einschränkungen rechnen. Darauf verweist zumindest der Fahrzeughersteller selbst. Möglich seien bei einer Beschränkung „eingeschränkte Funktionalität, ernsthafte Schäden oder Funktionsunfähigkeit“.
Angesichts der Haltung Elon Musks auch zu anderen rechlichen Fragestellen wie etwa Baugenehmigungen, mag der laxe Umgang mit Datenschutzfragen kaum zu verwundern. Mehr zum fragwürdigen Umgang mit dem Datenschutz seitens Tesla erfahren Sie im folgenden Bericht der ARD-Politikmagazins Kontraste:
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