Das Wichtigste zum „Datenschutz bei der Kreditvergabe“ in Kürze
- Bei einem Kreditantrag muss der Antragsteller seine Daten angeben, damit einerseits seine Kreditwürdigkeit geprüft werden kann, andererseits aber auch, damit die Geldinstitute ihn im Falle eines Kreditausfalls ausfindig machen können.
- Da vor der Kreditangabe persönliche Daten erhoben werden, greift der Datenschutz. Bei der Kreditvergabe greifen das Prinzip der Datensparsamkeit und das Prinzip der Zweckbindung.
- Bevor Daten erhoben werden, sollte ein Datenschutzhinweis transparent darüber aufklären, welche Angaben für welche Zwecke gespeichert und wie sie verarbeitet werden.
- Bei einer Datenschutzverletzung können Betroffene mit Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen die Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten bzw. Ratings erreichen. Des Weiteren stehen den Betroffenen Auskunftsansprüche zur Verfügung.
Datenschutz bei der Kreditvergabe: Was ist hier zu beachten?
Inhaltsverzeichnis
Wer einen Kredit aufnehmen möchte, muss zwangsläufig seine Daten angeben, damit einerseits die Kreditwürdigkeit geprüft werden kann, andererseits aber auch, damit die Geldinstitute im Falle eines Kreditausfalls die Person ausfindig machen können.
Um herauszufinden, ob eine Person kreditwürdig ist, beauftragen Geldinstitute Auskunfteien wie die Schufa, um die Bonität zu prüfen. Des Weiteren können auch Daten erhoben werden, wenn Vergleichsportale genutzt werden. Da es sich dabei um persönliche Daten wie Namen, Adressen, Einkommen und Vermögen handelt, greift der Datenschutz.
Des Weiteren sollten Geldinstitute und Auskunfteien beachten, dass die Informationen der Kreditantragsteller nicht beliebig verwendet werden dürfen. Die Datenerhebung, -speicherung und -verarbeitung unterliegt den gesetzlichen Vorgaben für den Datenschutz. Unter Umständen gelten diesbezüglich Sondervorschriften.
Welche Prinzipien gelten für den Datenschutz bei der Kreditvergabe?
Grundsätzlich stellt das Erheben von Daten vor einer Kreditvergabe kein Problem dar, jedoch sollten Geldinstitute und Auskunfteien wissen, dass sie nur Informationen fordern, die auch tatsächlich für die Kreditvergabe benötigt werden. Dabei handelt es sich um das Prinzip der Datensparsamkeit.
Des Weiteren darf der Datenschutz bei der Kreditvergabe nicht verletzt werden, indem die Daten für andere Zwecke verwendet werden. Schließlich untersagt das Prinzip der Zweckbindung eine Datennutzung für andere als die angegebenen Zwecke.
Was können Kunden machen, wenn der Datenschutz bei der Kreditvergabe verletzt wird?
Grundsätzlich handeln Auskunfteien und Ratingagenturen nicht im rechtsfreien Raum. Bei einer Datenschutzverletzung können Betroffene mit Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen die Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten bzw. Ratings erreichen. Des Weiteren stehen den Betroffenen Auskunftsansprüche zur Verfügung.
Nicht nur gegen Ratingagenturen oder Auskunfteien können Betroffene vorgehen, wenn der Datenschutz bei der Kreditvergabe verletzt wird, sondern auch gegen Dritte. Hierzu gehören Unternehmen, die streitige oder bereits beglichene Forderungen unrechtmäßig als offene Forderungen melden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einer Internet Kreditbank habe ich ein Kredit angefragt und meine Unterlagen
übersandt. Angeblich sind meine Unterlagen nicht angekommen.
Heute rief ein fremder Mann mich unter meiner privaten Telefonnummer an und teilte mir mit, dass meine Unterlagen bei ihm angekommen sind. Mit dem angefragten Kreditbetrag. Bei den Unterlagen ist meine Telefonnummer
aber nicht angegeben. Bei den Unterlagen ist mein Personalausweis, Kfz schein, Kontoauszüge von Mieteinnahme und Rentennachweis in Kopie.
Direkt nach dem Telefonat habe ich dem Internet Kreditinstitut das mitgeteilt.
reagieren nicht darauf.
Was kann ich machen. Ich weiß ja gar nicht mit wem ich da zu tun habe.
Die Handynummer auf ich mir vom Display aufgeschrieben.
Der Mann teilte mir zwar mit, dass er meine Unterlagen vernichten würde.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich kontaktieren würden.
Mit freundlichen Grüße
M.
Hallo M.,
bitte beachten Sie, dass eine Rechtsberatung an dieser Stelle nicht möglich ist. Wenden Sie sich bitte ggf. an den zuständigen Datenschutzbeauftragten oder einen Anwalt.
Die Redaktion von datenschutz.org