Das Wichtigste zum Thema „Datenschutzbeauftragter im Verein“ in Kürze
- Unter Umständen ist ein Datenschutzbeauftragter (DSB) im Verein Pflicht.
- Diese Pflicht wird in nationalen und internationalen Gesetzestexten reglementiert.
- Ein Datenschutzbeauftragter kann aus dem internen Kader fortgebildet oder extern angeheuert werden. Beides hat Vor- und Nachteile.
Datenschutzbeauftragter im Verein in der DSGVO
Inhaltsverzeichnis
Seit dem 25. Mai 2018 gilt in Europa die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO). Die Verordnung reguliert die Verarbeitung personenbezogener Daten für den gesamten Bereich der Europäischen Union. Der Gesetzestext ist eine Bemühung, den Datenschutz mit freiem Datenverkehr in Zeiten der Digitalisierung zu vereinbaren. Als solcher bringt er viele Neuerungen mit sich, die weitreichende Auswirkungen auch auf Vereine haben.
Vereine werden trotz ihrer oft gemeinnützigen Funktion hier nicht bevorzugt behandelt. Auch ein Datenschutzbeauftragter für einen Verein kann verpflichtend sein, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Welche diese sind und worauf ein Verein in puncto „Datenschutzbeauftragter“ sonst noch achten sollte, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wann ist ein Datenschutzbeauftragter für Vereine Pflicht?
In der Regel muss ein Verein die personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter verarbeiten, um diese betreuen zu können. Eine solche Verarbeitung ist durch die neue DSGVO streng reglementiert.
Konkret sind personenbezogene Daten ebenjene Informationen, die sich auf eine identifizierbare natürliche Person beziehen. Je nachdem, in welcher Form und von wie vielen Mitgliedern diese Daten bearbeitet werden, muss ein Datenschutzbeauftragter von Verein bzw. Vorstand angestellt bzw. bestimmt werden.
Art. 37 DSGVO regelt, unter welchen Umständen ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss. Diese sind:
- Die Verarbeitung erfolgt durch eine Behörde oder öffentliche Stelle, mit Ausnahme von Gerichten.
- Die Kerntätigkeit des Verantwortlichen besteht in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen.
- Die Kerntätigkeit besteht in der umfangreichen Verarbeitung von Daten nach Artikel 9 und 10 DSGVO.
Hieraus geht nicht zwangsläufig eine Verpflichtung für Vereine hervor, allerdings wurde die DSGVO von den europäischen Mitgliedstaaten zum Teil in heimische Gesetzestexte implementiert, weshalb aus diesen weitere Bestimmungen hervorgehen können.
In Deutschland greift das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), welches die Pflicht zum Datenschutzbeauftragten weiter reglementiert.
Dabei ist egal, ob es sich hier um Festangestellte, freie Mitarbeiter, Teilzeitbeschäftigte oder Ehrenamtliche handelt. Entscheidend ist, ob die betroffenen Personen im Verein Daten verarbeiten. Werden Daten behandelt, die einer Vorabkontrolle bedürfen, also etwa eine Auskunft über politische Meinung, politische Überzeugung oder die Gesundheit geben, dann ist gemäß Artikel 37 DSGVO ein Datenschutzbeauftragter (DSB) für den Verein ungeachtet der Mitarbeiterzahl Pflicht.
Welche Aufgaben erfüllt ein Datenschutzbeauftragter im Verein?
Der Datenschutzbeauftragte sorgt für die sachgemäße Umsetzung der geltenden nationalen und übernationalen Datenschutzgesetze, überarbeitet bestehende Abläufe und Mechanismen und ist Ansprechpartner für Neuerungen und Streitfragen. Ein Datenschutzbeauftragter für den Verein kann extern angeheuert oder aus dem Verein heraus fortgebildet werden.
Guten Tag,
Ist es zulässig,das mein Mann Datenschutzbeauftragter unseres Vereins wird,wenn ich Vorsitzende bin?
Viele Grüße
Bärbel
Guten Tag,
wir sind ein Förderverein mit 5 Vorstandsmitgliedern im sportlichen Bereich und erheben lediglich Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, um die Mitgliedsbeiträge einziehen und mit den Mitgliedern notfalls kommunizieren zu können.
Einen DSB müssen wir meiner Kenntnis nach nicht stellen.
Reicht es im Sinne der DSGVO aber aus, auf dem Beitrittsformular lediglich auf die Speicherung dieser Daten hinzuweisen oder ist hier mehr erforderlich?
Vielen Dank und herzliche Grüße,
Christina
Hallo,
benötigt eine Schützenbruderschaft, die nur Personen einer bestimmten Religionszugehörigkeit aufnimmt einen DSB?
Mit freundlichen Grüßen
Sascha
Datenschutzerklärung für unsere Homepage
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin im Vorstand unseres Vereins für Gehörlose und somit zuständig für unsere Vereins-Homepage initiative-schluessel-fuer-alle.de. Bisher haben wir keine Datenschutzerklärung für unsere Homepage.
Leider kenne ich mich diesbezüglich nicht gut aus, und es fällt mir aufgrund meiner Gehörlosig-keit schwer, mich zu erkundigen.
Ich möchte Sie freundlich fragen, ob es eine Muster-Datenschutzvereinbarung gibt, die wir ver-wenden können?
Eine zweite Frage wäre, ob die Mitglieder des Vereines eine Datenschutzvereinbarung unter-schreiben müssen, und wenn ja, ob es auch dafür ein Muster gibt, das wir verwenden können.
Ich danke Ihnen für Ihre Mühe und freue mich auf eine baldige Antwort von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Johann
Hallo Johann,
Beispiele für die Inhalte einer Datenschutzerklärung finden Sie u. a. auf folgender Seite: https://www.datenschutz.org/datenschutzerklaerung/
Bitte wenden Sie sich an einen Datenschutzbeauftragten, um prüfen zu lassen, welche Voraussetzungen im Rahmen Ihrer Tätigkeit im Einzelfall zu erfüllen sind. Eine pauschale Bewertung ist an dieser Stelle nicht möglich.
Die Redaktion von Datenschutz.org