Das Wichtigste zum Thema „Datenschutzbeauftragter werden“ in Kürze
Da es keine konkrete Eignungsqualifikation gibt, um Datenschutzbeauftragter (DSB) zu werden, steht diese Möglichkeit grundsätzlich jedem offen (sofern kein Interessenkonflikt besteht). Die Aufgabengebiete eines DSB erfordern dennoch bestimmte Fähigkeiten, die Sie dafür vorweisen müssen.
Möchten Sie Datenschutzbeauftragter werden, wird bspw. von Ihnen verlangt, dass Sie sich mit den zentralen Rechtsvorschriften des Datenschutzes sowie der gängigen Datenschutzpraxis auskennen. Welche weiteren Auswahlkriterien eine Rolle spielen, können Sie hier nachlesen.
Der Prozess selbst ist recht simpel, da Sie einfach intern von Ihrem Arbeitgeber zum Datenschutzbeauftragten ernannt werden können. Andernfalls kann ein Unternehmen Sie auch als Externen beauftragten, diesen Posten zu übernehmen. In beiden Fällen sind vorab absolvierte Seminare und eine etwaige Datenschutzbeauftragter-Ausbildung zwar keine Pflicht, aber gern gesehen.
Datenschutzbeauftragter werden: Alle Voraussetzungen
Inhaltsverzeichnis
Kann jeder Datenschutzbeauftragter werden? Und wie werde ich Datenschutzbeauftragter?
Zur ersten Frage gibt es eine einfache Antwort: Ja. Es ist laut Art. 37 Abs. 5 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Regel jedem erlaubt, diesen Job auszuüben. Dafür ist keine akademische Qualifikation erforderlich.
Die Antwort auf die zweite Frage ist hingegen abhängig davon, welche Kenntnisse Sie bereits vorab mitbringen. Denn auch wenn Sie für den Job des Datenschutzbeauftragten keine Ausbildung oder dergleichen absolviert haben müssen, kommen Sie dafür nur in Frage, wenn Sie etwaige fachliche Voraussetzungen erfüllen.
Diese sind z.B.:
- ausreichendes Fachwissen in den Bereichen Datenschutzpraxis und Datenschutzrecht der jeweiligen Branche
- Verständnis der DSGVO bzw. des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
- informationstechnologisches Verständnis von Datensicherheit (etwaige IT-Erfahrung ist von Vorteil)
- Kenntnisse, die die Erfüllung aller geforderten Aufgaben eines DSB gemäß Art. 39 der DSGVO gewährleisten
Der Weg zum Datenschutzbeauftragten auf einen Blick
Falls Sie Interesse daran haben, sich mit dem Thema Datenschutz beruflich auseinanderzusetzen, sollten Sie mitunter auch einen Ausbildungskurs zum Datenschutzbeauftragten in Erwägung ziehen. Dieser ist zwar nicht vorgeschrieben, um sich für den Job selbst zu qualifizieren, aber er wird von vielen Arbeitgebern als willkommene Zusatzqualifikation angesehen.
Abgesehen von Kernkompetenzen, die grundsätzlich vermittelt werden, kann ein solcher Kurs je nach Anbieter unterschiedlich aufgebaut sein. Das betrifft unter anderem auch dessen Dauer. So können Lehrgänge von fünf Tagen bis zu mehreren Wochen lang gehen – enden tun sie jedoch immer mit einer Abschlussprüfung. Das nach erfolgreich bestandener Prüfung ausgestellte Zertifikat weist Sie letztendlich als Datenschutzbeauftragten aus.
Um Datenschutzbeauftragter werden zu können, lernen Sie in einem Ausbildungskurs z.B. folgende Inhalte:
- Tätigkeiten des Jobs
- aktuelle Rechtsgrundlagen des Datenschutzes
- nationale/internationale Datenschutzentwicklungen
- Datenübermittlung (z.B. E-Mail-Sicherheit, Internetnutzung etc.)
- Nutzung von Daten zu Werbezwecken
- Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit (z.B. Firewalls)
- Videoüberwachung
- Datenschutz-Audits und wie diese durchgeführt werden
Wichtig: Ausgewählte Hochschulen und Universitäten bieten bspw. auch Zertifikatsstudien oder Weiterbildungen rund um die rechtliche Komponente des Datenschutzes an (Hochschule Merseburg, Fernuni Hagen, Universität Oldenburg, University of Maastricht etc.). Berufsbegleitende Bachelor- und Masterstudiengänge mit den Schwerpunkten Datenschutzrecht und IT-Sicherheit sind ebenfalls vereinzelt möglich. Informieren Sie sich bei Interesse am besten online über die Angebote, die für Sie in Frage kommen.
Interner/externer Datenschutzbeauftragter werden: Welche Unterschiede gibt es?
Gemäß § 5 Abs. 4 des BDSG und Art. 37 Abs. 6 der DSGVO können sowohl ein interner Mitarbeiter der jeweiligen Firma als auch ein Externer Datenschutzbeauftragter werden.
Grundsätzlich kann jeder Arbeitgeber diese Position freiwillig besetzen. Er kann aber mitunter auch gesetzlich dazu verpflichtet werden. In beiden Fällen gelten wesentliche Unterschiede, je nachdem, ob der Job an jemand internen oder externen vergeben wird.
Wie wird man interner Datenschutzbeauftragter im Unternehmen?
Sind Sie in einem Unternehmen tätig, kann Ihr Arbeitgeber Sie als betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestimmen. Diesem ist gestattet, eine sogenannte Benennung auszusprechen, wenn er Sie für ausreichend qualifiziert hält, die notwendigen Aufgaben zuverlässig erledigen zu können.
Wichtig: Es darf laut Art. 38 Abs. 6 der DSGVO kein Interessenkonflikt vorliegen. Führen Sie also neben Ihrer Tätigkeit noch andere firmeninterne Aufgaben aus, können Sie das Interesse des Unternehmens womöglich nicht mit den geltenden Datenschutzvorschriften vereinbaren. In diesem Fall kann die Einstellung einer externen Person Abhilfe schaffen.
Wie kann man externer Datenschutzbeauftragter werden?
Möchte ein Unternehmen Interessenkonflikte von eigenen Mitarbeitern vermeiden, kann es die Position auch mit einer externen Person besetzen.
Hierbei sieht die DSGVO in Art. 37 Abs. 6 allerdings vor, dass – anders als bei internen Mitarbeitern mit gültigem Arbeitsvertrag – ein gesonderter Vertrag für den externen Datenschutzbeauftragten abgeschlossen werden muss.
Dieser sogenannte Dienstleistungsvertrag regelt die konkreten Aufgaben, die Sie als Datenschutzbeauftragter im Unternehmen übernehmen, welche Bedingungen diesen zugrunde liegen und Ihren Lohn für die jeweiligen Tätigkeiten.
Auch als Externer könnten Sie jedoch Aufgaben außerhalb des Datenschutzbereiches übernehmen oder in diesem Bereich für mehrere Unternehmen gleichzeitig tätig sein. Das kann in der Regel ebenfalls zu Interessenkonflikten führen. Der Arbeitgeber ist also angehalten, jegliche Konfliktkonstellationen so gut wie möglich zu vermeiden.
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