Das Wichtigste zur Datenschutzerklärung auf Englisch in Kürze
- Jeder, der in Deutschland eine Homepage betreibt, muss sich an die gesetzlichen Vorgaben im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) halten.
- Mit der Datenschutzerklärung erfüllen Website-Betreiber ihre Informationspflicht gemäß Art. 13 DSGVO. Grundsätzlich reicht eine deutschsprachige Erklärung aus.
- In manchen Fällen ist aber auch eine Datenschutzerklärung auf Englisch zwingend erforderlich, zum Beispiel wenn der Inhalt der Website auch als englischsprachige Variante zur Verfügung gestellt wird.
Datenschutzerklärung in Englisch: Wichtige Informationen für Website-Betreiber in Deutschland
Inhaltsverzeichnis
Gemäß der neuen, europaweit geltenden Datenschutzverordnung (konkret: Datenschutzgrundverordnung, kurz: DSGVO) ist jeder, der eine Website betreibt, dazu verpflichtet, dem Nutzer eine Datenschutzerklärung – in der Regel in der jeweiligen Landessprache – auf der entsprechenden Homepage zur Verfügung zu stellen. Denn der Verbraucher hat ein Recht darauf, auf verständliche Art und Weise darüber informiert zu werden, wer was zu welchem Zweck mit seinen Daten macht. Die Gewährleistung der Datensicherheit der Verbraucher muss für Homepage-Betreiber also oberste Priorität haben.
Wenn Unternehmen oder Privatpersonen mit eigener Internetpräsenz dieser Informationspflicht nicht nachgehen, dann flattert im Zweifelsfall sogar ein Brief vom Rechtsanwalt ins Haus – wegen Wettbewerbsverstoß.
In diesem Zusammenhang sorgen auch folgende Fragen stets für große Unsicherheit: Reicht eine deutschsprachige Datenschutzerklärung aus? Oder muss auch eine Datenschutzerklärung auf Englisch online gestellt werden? Datenschutz.org klärt auf!
Was ist bei der Übersetzung zu beachten?
Zunächst sollten Sie wissen: Nur unter bestimmten Umständen müssen Sie von der Datenschutzerklärung eine Übersetzung ins Englische anfertigen (lassen) – und zwar immer dann, wenn sich die Homepage auch an ein englischsprachiges Publikum richtet.
Englischsprachige Alternativen von prinzipiell deutschsprachigen Webseiteninhalten sind gar kein so seltenes Phänomen. Einen solchen Service bieten zum Beispiel diverse Seiten der einzelnen Ministerien der Bundesregierung an, aber auch Websites von Reiseanbietern oder Online-Shops. Insgesamt gilt jedoch: Auch die englische Variante der Datenschutzerklärung muss sich am deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) respektive am europäischen Recht (DSGVO) orientieren. Daher ist bei der Datenschutzerklärung auf Englisch „nur“ eine Übersetzung der deutschen Vorlage erforderlich.
Wann muss eine Datenschutzerklärung auf Englisch zur Verfügung gestellt werden?
Welche Voraussetzungen müssen tatsächlich erfüllt sein, damit die Datenschutzerklärung auf Ihrer Website auch auf Englisch vorhanden sein muss?
- Die Homepage ist sowohl als deutschsprachige als auch als englischsprachige Variante verfügbar. Dies ist ein eindeutiger Hinweis darauf, dass der Inhalt der Website auch auf Englisch sprechende Nutzer abzielt.
- Im Impressum werden beispielsweise britische oder US-amerikanische Kontaktdaten (Telefonnummer, Adresse) hinterlegt.
- Wenn es sich um einen Online-Shop handelt und die Möglichkeit der Lieferung ins englischsprachige Ausland besteht, muss die Datenschutzerklärung ebenfalls auf Englisch angeboten werden.
Hallo,
ich bin deutscher Staatsbürger und lebe auch in Deutschland, allerdings würde ich gern meine Homepage/Blog komplett auf Englisch halten.
Wie sieht es da rechtlich aus?
Reicht es dann aus, wenn meine Datenschutzerklärung ausschließlich in der englischen Sprache bereitgestellt wird, sowie meine anderen Inhalte auch?
Oder muss ich, weil ich deutscher Staatsbürger bin, auch eine Datenschutzerklärung auf Deutsch bereitstellen?
Vielen Dank und Grüße,
Simon
Hi,
Habe genau dieselbe Frage.. Hast du schon irgendwie eine Antwort erhalten?
LG Julian
Ich möchte gern für die englische Version meiner Website die deutsche Datenschutzerklärung ins Englische übersetzt haben. Bitte teilen Sie mir die Kosten dafür mit – ich kann nicht abschätzen, welche Textmenge die Erklärung in Ihrem Seitenschema ausmacht.
Hallo Joachim,
bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an einen Übersetzer. Eine Einschätzung zu den Kosten ist an dieser Stelle nicht möglich.
Die Redaktion von Datenschutz.org