Das Wichtigste zur Datenschutzerklärung auf Russisch in Kürze
Betreiben Sie eine Website innerhalb der EU, deren Inhalte Sie zusätzlich in russischer Sprache zur Verfügung stellen, bedarf es ggf. der Übersetzung der Datenschutzerklärung ins Russische. Eine Übersetzung allein genügt aber nicht in jedem Falle.
Russland verfügt über eigene Datenschutzgrundsätze, die auch Unternehmen außerhalb der Russischen Föderation beachten müssen (zumindest wenn sie personenbezogene Daten russischer Staatsbürger zum Zwecke geschäftlicher Beziehungen erheben). Hier bedarf es also mitunter auch einer inhaltlichen Anpassung.
Russisches Datenschutzrecht: Datenschutzerklärung anpassen?
Inhaltsverzeichnis
Zwar hat die Datenschutzgrundverordnung dazu beigetragen, dass innerhalb der EU klarere oder zumindest einheitliche Regelungen geschaffen wurden. Kompliziert aber bleibt es, wenn Drittländer außerhalb der EU beteiligt sind, denn diese haben mitunter gänzlich andere Datenschutzvorgaben. So zum Beispiel auch die Russische Föderation. Aufgrund historisch gewachsener Vorbehalte treffen Worte wie „Datenschutz“ und „Russland“ nur selten positiv in einem Satz aufeinander.
Aber: Auch in Russland gab es 2015 grundlegende Datenschutzänderungen. Mit dem Gesetz Nr. 152-FZ sollen die personenbezogenen Daten russischer Staatsbürger besser vor Missbrauch geschützt werden. Auch vor ausländischen Datenverarbeitern. Doch wie verhält es sich nun mit einer Datenschutzerklärung auf Russisch? Wann genügt diese? Wann ist sie zusätzlich erforderlich? Zu unterscheiden sind verschiedene Konstellationen.
Seite nur in russischer Sprache: Genügt eine Datenschutzerklärung auf Russisch?
Ausschlaggebend für die Sprache der Datenschutzerklärung ist auch in Russland maßgeblich der Angesprochene. Stellen Unternehmen in der EU eine Seite allein auf Russisch zur Verfügung, ist eine anderssprachige Datenschutzerklärung als eine russische in der Regel nicht erforderlich.
Anders sieht es etwa aus, wenn die Seite auch in anderen Sprachen zur Verfügung gestellt wird und so etwa auch EU-Bürger in Deutschland oder Frankreich angesprochen werden. Dann ist neben der russischen auch eine deutsche bzw. französische Datenschutzerklärung vonnöten.
Wichtig: Die Datenschutzerklärung, ob auf Russisch, Deutsch oder einer anderen Sprache, müsste in diesem Fall mitunter an unterschiedliche Datenschutzgrundsätze angepasst werden, nämlich an …
- … die russischen, sofern die personenbezogenen Daten russischer Staatsbürger betroffen sind und wenn zumindest ein wirtschaftlicher Hintergrund der Datenerhebung zugrunde liegt (zum Beispiel bei Kaufangeboten, die sich direkt an Bürger der Russischen Föderation wenden).
- … die europäischen, wenn EU-Bürger von der Erhebung personenbezogener Daten betroffen sind.
Achtung: Müssen Sie das russische Datenschutzrecht beachten, wenden Sie sich an einen Datenschutzbeauftragten, der sich auch mit diesem genauestens auskennt, um mögliche Lücken zu vermeiden.
Datenschutzerklärung auf Russisch genügt nicht immer: Profis befragen
Aus dem Vorgenannten ergibt sich, dass die Übersetzung der Datenschutzerklärung in die russische Sprache allein nicht automatisch genügt, da hier ein anderes Landesrecht berührt wird. Ein Datenschutzexperte, der sich mit dem russischen Datenschutzrecht auskennt, kann Ihnen helfen, eine auch nach russischem Recht wirksame Datenschutzerklärung aufzusetzen und zu klären, welche Anforderungen überhaupt zu erfüllen sind.
Diese können Sie dann ggf. übersetzen und neben der deutschen auch eine Datenschutzerklärung auf Russisch zur Verfügung stellen, wenn Sie sich inhaltlich an russische Bürger richten.
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