Das Wichtigste zur elektronischen Gesundheitskarte in Kürze
- Seit 1. Januar 2015 haben Kassenpatienten keine Alternative mehr zur Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte. Die abschließende Einführung der elektronischen Funktion stockt jedoch noch immer.
- Die Umsetzung sollte der Verbesserung der Patientenversorgung dienen, stellt aber auch ein grundsätzliches Datenschutzrisiko dar.
- Betroffene können die PIN-geschützten, auf der Karte gespeicherten Daten zum Teil selbst bestimmen – nicht jedoch in vollem Umfang.
Plan gut, Umsetzung mangelhaft?
Inhaltsverzeichnis
Gesundheitsdaten zählen zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten und sind als solche besonders schützenswert. Die Digitalisierung von Daten wird in der Medizin deshalb vor große Herausforderungen gestellt. Die elektronische Gesundheitskarte sollte bei ihrer Einführung Abläufe erleichtern, indem auf ihr die elektronische Patientenakte hinterlegt wird. Das Projekt ist jedoch bis heute nicht endgültig umgesetzt worden, vor allem weil erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken bestanden und noch bestehen.
Vor allem der mögliche Verlust der Karte und damit der auf ihr hinterlegten Patientendaten stellt ein großes Problem dar. Wie kann verhindert werden, dass die Daten in die falschen Hände gelangen?
Dabei stellt die elektronische Gesundheitskarte auch eine wesentliche Chance dar, von der vor allem auch die Patienten profitieren können: Der Wechsel des Arztes oder auch im Falle eines Notfalles kann der behandelnde Arzt notwendige Daten unkompliziert einsehen, vor allem auch bezüglich Vorerkrankungen, Allergien oder aktueller Medikation.
Für die elektronische Gesundheitskarte geltende gesetzliche Grundlagen
Es wurde für die elektronische Gesundheitskarte kein eigenes Gesetz errichtet. Stattdessen erfolgte eine Anpassung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in unterschiedlichen Paragraphen. Daneben erweitern auch folgende Gesetze und Verordnungen die rechtlichen Rahmenbedingungen:
- § 97 Strafprozessordnung
- Nutzungszuschlags-Gesetz
- Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
- Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Erteilung von Zulassungen und Bestätigungen durch die Gesellschaft für Telematik
Wunschkonzert elektronische Gesundheitskarte: Was wird gespeichert?
Die mit einem Mikroprozessor ausgestattete elektronische Gesundheitskarte soll die Möglichkeit bieten, unterschiedlichste Gesundheitsdaten zu speichern, um die Versorgung von Patienten zu erleichtern. Unterschieden wird dabei zwischen verpflichtenden Daten sowie freiwilligen Angaben, die die Kassenpatienten selbst beeinflussen können sollen.
Zunächst soll die elektronische Gesundheitskarte vor allem Daten, wie Name, Geburtsdatum, Anschrift sowie Geschlecht enthalten. Hinzu sollen vor allem wichtige Notfalldaten kommen, z. B.:
- Welche Medikamente nimmt der Patient aktuell ein?
- Welche Arzneimittelunverträglichkeiten sind bekannt?
- Welche Allergien hat der Betroffene?
- besondere Hinweise wie Blutgruppe, Schwangerschaft, Implantate
- bis zu 20 Diagnosen des Hausarztes und Fremdbefunde
- ggf. Hinweis auf Patientenverfügung und Organspendeausweis
Darüber hinaus soll auch elektronische die Rezeptvergabe erfolgen, indem der Arzt Verschreibungen hinterlegen und die Angestellten in der Apotheke die elektronische Gesundheitskarte auslesen können. Weitere Informationen wie Arztbriefe oder die elektronische Patientenakte sollen nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Patienten gespeichert werden.
Die Betroffenen können eine allzu umfassende Speicherung von Gesundheitsdaten, nicht aber die elektronische Gesundheitskarte verweigern. Diese ersetzt bei Kassenpatienten seit 2015 alle anderen Karten. Zudem ist die elektronische Gesundheitskarte dank Lichtbild, Versichertennummer eindeutiger dem Patienten zuordenbar. Ist die elektronische Gesundheitskarte für Kinder bis 12 Jahren gedacht, wird kein Lichtbild benötigt.
Wie funktioniert die elektronische Gesundheitskarte und was sieht der Arzt?
Die elektronische Gesundheitskarte soll in Verbindung mit dem Ausbau der Telematikinfrastruktur zum Einsatz kommen. Dabei handelt es sich um eine geschützte Kommunikationsstruktur, die alle Ärzte bis Ende 2018 verpflichtend einführen sollen.
Dabei käme das Zwei-Schlüssel-Prinzip zur Anwendung, bei dem die Daten so lange verschlüsselt sind, bis eine vom Patienten eingegebene, für die elektronische Gesundheitskarte generierte PIN das Auslesen ermöglicht. Das soll die Informationen auch bei Verlust der Gesundheitskarte schützen. Die Notfalldaten beträfe dies hingegen nicht, um auch ohne Zutun des Patienten darauf zugreifen zu können.
Elektronische Gesundheitskarte: Vor- und Nachteile der Patientenakte in Scheckkartenformat
Im folgenden eine Auflistung einiger in der Diskussion rund um die elektronische Gesundheitskarte stehender Vorteile und Nachteile:
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Verbesserung der Notfallversorgung durch schnellen Zugriff auf relevante Daten | Einsehbarkeit der Notfalldaten ohne PIN zugänglich und so angreifbarer |
einfacher Arztwechsel durch Mitnahme der wichtigsten Informationen | Entschlüsselung durch Unbefugte nach Verlust der Gesundheitskarte nicht gänzlich auszuschließen |
Vermeidung doppelter Untersuchungen bei unterschiedlichen Ärzten | hoher Kosten- und administrativer Aufwand für die Schaffung der benötigten Telematikinfrastruktur |
wirtschaftlicherer Ablauf der medizinischen Versorgung | Unklarheit bezüglich der Begrenzbarkeit der Einsicht unterschiedlicher Personengruppen |
Infrastrukturausbau von Krankenkassen durch Zuschüsse unterstützt | unklar, ob Zuschüsse der Krankenkassen ausreichen (und ob die Kosten indirekt doch wieder an Versicherte weitergegeben werden) |
nicht alle Patienten fähig, den PIN zu merken/einzugeben (z. B. bei Demenz) |
Bei der BARMER-Krankenkasse lasse ich mir vor dem Arztbesuch immer eine Versicherungsbestätigung (Behandlungsausweis) zuschicken. Seit diesem Jahr ist die Barmer nur noch bereit, dieses Schriftstück per FAX an den Arzt zu schicken. Der Arzt muss die Daten manuell erfassen, aber der Datenschutz bleibt gewahrt. Was nächstes Jahr noch möglich ist, kann man nicht abschätzen.
Einfach lachhaft, das Getöse um den Datenschutz. Wen außer den zuständigen Ärzten soll denn interessieren, was ich für Vorerkrankungen habe oder was ich für Medikamente brauche.
Steinzeit, zurück in die Höhle.
Aber den ganzen Tag auf Facebook, WhatsApp usw. Daten ohne Ende austauschen.
Die Menschheit verblödet vollends, davor muss man sich schützen!
Seitdem da ein Foto auf der Karte draufmusste, nehme ich die Karte nicht mehr mit!! Zum Arzt geh ich auch nicht mehr, weil sich jeder das blöde Foto anschaut gezwungenermaßen, odef auch noch so indiskret ist und im Inet hochläd, wird doch eh von Chinas oder amis gehackt früher oder später.
Ich bin dagegen, dass man uns wie Ware behandelt, es geht hier doch nicht mehr um Gesundheit, sondern um Kosten zu sparen und trotzdem Beiträge zu erhöhen, zuzüglich zur Plünderung von Gesundheitsdaten. Hauptsache das Klima zerstören durch unnötige Co2 Produktion aufgrund der immer aufrechtzuerhaltenen Datenmasse, komischerweise spielt hierbei das Thema ominöserweise keine Rolle
Ich habe mit meiner PKV seit längerem nutzlose Auseinandersetzungen, weil sie mir Krankheiten
andichtet, die völlig aus der Luft gegriffen sind und das nur aus dem Grund, daß sie mir eine
Tarifänderung, die für mich vorteilhaft und auch finanziell notwendig ist, verweigert.
Nicht auszudenken, wenn solche Leute bestimmen oder auch nur Zugriff haben auf meine Daten
ohne daß ich was dagegen unternehmen könnte. So gut sich das auf den ersten Blick mit der Gesundheitskarte anhört, umso fraglicher wird die Sache, wenn ich meine Briefwechsel mit meiner
PKV anschaue.
Dieser hysterische Datenschutz wird in Deutschland doch völlig übertrieben! Datenschutz soll dem Bürger helfen – hier schadet er ihm. Beispiel: Du klappst auf der Straße zusammen. Unklar, ob dafür „Rücken“, Wirbelsäulenschaden, Rheuma, schlechtes Essen oder etwas Anderes ursächlich ist.
Der RTW düst mit Dir ins Krankenhaus und Du ahnst bereits aus füheren Vorfällen, was Dir fehlt, sagst das auch brav auf, aber Dir ist in der Dramatik der Lage der Name des Medikaments gerade nicht mehr gegenwärtig, das Du gewöhnlich nimmst. Folge: Langwierige, teure Diagnostik im Krankenhaus.
Im nächsten Step evtl. beim Rheumatologen und Neurologen ggfs. das Gleiche. Einige Wochen später überweist der Arzt zum MRT ins Krankenhaus. Die stellen nach 3 Stunden fest, dass sie gar nicht wissen, was sie machen sollen – mit einer Überweisung auf der Karte wäre das kein Problem. Inzwischen könnte der Patient verstorben sein, aber zum Glück wurden ja seine Daten geschützt … Das alles wäre zugunsten einer schnellen, schmerz-einschränkenden Hilfe vermeidbar, wenn die Befunde incl. Bildbefunde etc. auf der Karte auslesbar wären!
Übrigens: Wenn man deren Inhalt ausdruckte und am nächsten Laternenpfahl aufhängte oder in der Tageszeitung veröffentlichte – wer würde sich darum kümmern? Statt dessen muss all das heute per FAX (kein Scherz!) an den jew. Medicus übermittelt werden!
Aus diffuser Datenschutz-Angst sind heute wichtige Übermittlungen von Patient an Arzt per e-mail unmöglich, es muss durch per Fax geschehen. So ein Museums-Gerät hat natürlich jeder … ich habe mir inzwischen eins kaufen müssen.
Wenn kein Fax zur Hand, was der Normalfall sein dürfte: Soll man den Befund nun dem Arzt am Telefon vorlesen? Oder von Hand abschreiben und – 2 Tage Postlaufweg – dem Hausarzt per Brief zusenden?
Diese Vorfälle sind kein Enzelfall. Und sie zeigen, wie Datenschutz schaden kann. Du kannst zehnmal Deine Daten freigeben; aus Angst vor irgendwas akzeptieren Ärzte keine e-mail. Die Folge ist eine erzwungene Doppel- und Dreifach-Diagnostik, teuer und belastend.
Ich kenne mehrere gesetzliche Krankenkassen die neben der eGK auch noch die Papierform zulassen, zum teil große Kassen.
Die Ärzte sind eher die, die sich sträuben, denn die (bzw Arzthelfer*) haben Mehraufwand… Versicherungsbestätigung in Papierform anfordern, einsehen, kontrollieren, Überweisung-Blatt ausdrucken, unterschreiben lassen… Und dann alles in den PC eingeben…
Die Ärzte werden auch garantiert von der kassenärztlichen Vereinigung und anderen eGK „pushern“ gegängelt… Mit Drohungen, die Kosten werden nicht übernommen, genauso wie den Patienten Angst gemacht wird – german Angst – und (fast) alle machen mit…
Falsch.
Wenn der Patient versichert ist, und die Dienstleistung des Arztes den GKV Leistungen entsprechen müssen die Kassen die kosten übernehmen.
Ich habe es live wochenlang erlebt wie sich Arzt und Arzthelfer* dagegen sträubten, und dann eines besseren belehrt werden mussten…
Er hätte die Behandlung ablehnen müssen… Das wiederum gibt anderweitigen Ärger… dringende dürfen nicht abgelehnt werden…
Also… Wehrt euch…
Durch den elektronischen Personalausweis ist jeder Bürger heute mit der sichersten eID ausgestattet, jeder Bürger ab 16 Jahren hat sich in der Öffentlichkeit auszuweisen!
Eine Identifikation durch die eGK ist nicht notwendig.
Gesundheitsdaten müssen nicht auf die Karte und schon gar nicht auf eine Datenbank in einem Server. Ärzte kommen jetzt schon nicht mehr nach mit der Absicherung ihrer IT-Infrastruktur, bleiben auf den Kosten hängen.
Gesundheitsdaten müssen vom Patienten leicht und sicher verwaltet und vor Zugriff unberechtigter im Sinne des Patienten (auch Krankenkassen die damit Geld verdienen wollen) geschützt werden!
„Gesundheitsdaten müssen vom Patienten leicht und sicher verwaltet und vor Zugriff unberechtigter im Sinne des Patienten (auch Krankenkassen die damit Geld verdienen wollen) geschützt werden“
Hallo Peter,
Ist das Deine Meinung , oder ist das irgendwo in Gesetzen oder Verordnungen niedergeschrieben. Wenn ja, wo? Ich würde mich schon gerne wehren.
ich bin seit Jahrzenhntzen in der GKV-DAK und habe die eGK bisher verweigert, sondern mir in Papierform eine Bestätigung meiner KV ausstellen lassen. Nun verweigert mir dies die DAK mit der Begründund des SGB 5 § 15 ABS 6. Ich zahle als berentete Ärztin, die die Solidargemeinschaft der gKV für sehr wichtig erachtet über 800.–€ monatlich KK-Beiträge, könnte damit leicht in die PKV wechseln, was ich aber nicht will.
Was kann ich argumentativ weiter tun?
Vermeidung doppelter Untersuchungen bei unterschiedlichen Ärzten – klingt erst mal gut, aber im Falle einer Fehldiagnose eines Arztes bleibt es vermutlich dabei – zum Nachteil des Patienten 🙁
Hey Samuel, genau das habe ich mir auch gedacht.
Der Vorteil liegt nur bei der Kasse, nicht beim Patienten.
Meine Frau hatte drei Sono-Untersuchungen am selben Organ bei versch. Ärzten ohne Befund. Die vierte Untersuchung ergab dann die letztendlich treffende Diagnose mit direkt anschließender OP. Eigentlich wäre nach der Ersten Untersuchung mit einer Fehldiagnose abgeschlossen worden, sollte es nach Spahn gehen..
Grüße
Arne
Hallo Samuel, hallo Arne!
Genau so ist es. Solche Erfahrungen mache ich ständig. Die Diagnose meiner MS hat Jahre gedauert, weil ein Arzt die falsche Diagnose vom anderen abgeschrieben hat. So geht wertvolle Zeit verloren. Genau das ist die größte Gefahr bei der elektronischen Gesundheitskarte.
Ich habe herausgefunden, dass meine Krankenkasse mein Foto etwa ein Jahr lang gespeichert hat, obwohl sie es nicht machen dürfte und ich kann es nachweisen. Ich bin sauer wegen dem Zwang zum eGK. Irgendeine Idee wie ich gegen der Krankenkasse vorgehen kann? Am liebsten wäre mir eine Entschädigung. Kann ich in so einem Fall in Deutschland etwas erreichen? Oder dürfen die Krankenkassen machen was sie wollen? Und das rechtswidrig gespeichertes Foto ist nur eine Lappalie, die nur mich aufregt?
LG
Hatte vor 2 Jahren die von der Gematik veröffentlichten Dokumente gelesen, wie sie die erfolgreiche Umsetzung u.a. datenschutzrechtlicher Fragen ihrer TI validieren:
Die Validierung wird nicht etwa von externen Firmen wie z.B. TÜV-Süd vorgenommen – nein!
Für einen 4-stelligen Betrag können einschlägig vorgebildete z.B. Informatiker eine Schulung bei der Gematik absolvieren, nach deren erfolgreichen Abschluss sie die TI bewerten dürfen!
-Wer wundert sich, dass da keine negativen Testergebnisse von Validierern gefunden werden?!
„Vor allem der mögliche Verlust der Karte und damit der auf ihr hinterlegten Patientendaten stellt ein großes Problem dar.“
Auf der Karte sind keine Patientendaten gespeichert. Die liegen in der Gematik-Cloud. Und da kommen wahrscheinlich viele Leute ran, ohne jemals eine eGK gesehen zu haben.
Das amtliche Dokument ist mein Personalausweis. Da ist ein Foto hinterlegt. Ich muß mich jederzeit ausweisen können. Mein Perosnalausweis ist also beim Besuch eines Arztes dabei. Damit auch ein Foto. Gibt es Interessenverbände, die diesen Quatsch mit dem Foto aktiv unterbinden wollen. Wo kann ich mich anmelden. Natürlich hat mein Ausweis jetzt ein Bild, so wie die Krankenkasse es wünscht. Wir sind die Bürger und sollten die Politiker etwas mehr zügeln. Zum Foto, bBin ich es oder bin ich es nicht, reicht die Qualität oder reicht sie nicht, ist aktuell oder nicht, haben ich jetzt einen Bart oder nicht, mit Brille oder doch ohne, Augenklappe, Gegenlichtaufnahme.
Was wollen die mit so einem Bild. Aber es ist echt! Mein alter Ausweis ist ohne Bild bis 2025 gültig, also noch sieben Jahre. Wenn die KV meine Beiträge nicht zurückerstattet ist das konkludentes Verhalten. Wenn mein Bild bemängelt wird dann prüfen wir wer die Daten des Fotos in die Finger bekommen hat. Zweite Runde, solange bis klar ist: Meine Daten gehören mir!