Das Wichtigste zum Vertrag für einen externen Datenschutzbeauftragten in Kürze
- Ein externer Datenschutzbeauftragter benötigt neben seiner Benennung noch einen Dienstleistungsvertrag, auf dessen Grundlage er tätig wird.
- Dieser Vertrag kann zwischen dem Unternehmen und dem Dienstleister frei ausgehandelt werden.
- In der Regel enthält der Dienstleistungsvertrag die Aufgaben und die entsprechenden Preise sowie Laufzeiten und Kündigungsfristen.
Ein externer Datenschutzbeauftragter braucht einen Vertrag
Inhaltsverzeichnis
Grundsätzlich hat ein Unternehmen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die Wahl, ob es einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten bestellt. Bei letzterem muss neben der regulären Benennung auch ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen werden, der das genaue Vertragsverhältnis, das zwischen dem Unternehmen und dem externen Dienstleister eingegangen wird, regelt.
Dagegen wird ein interner Datenschutzbeauftragter lediglich benannt. Da es sich bei ihm um einen Mitarbeiter des Unternehmens handelt, ist sein Verhältnis zu diesem bereits durch den Arbeitsvertrag geregelt.
Externer Datenschutzbeauftragter: Was der Vertrag enthalten sollte
Der Dienstleistungsvertrag kann zwischen den beiden Vertragsparteien frei gestaltet werden. Damit die Zusammenarbeit ohne Probleme vonstattengeht, sollten jedoch einige Punkte beachtet werden.
Als Grundlage der Zusammenarbeit sollten im Vertrag natürlich die Aufgaben festgehalten werden, die der externe Datenschutzbeauftragte im Unternehmen zu erfüllen hat. Diese können je nach Größe des Unternehmens sowie nach Art und Umfang der betriebenen Datenverarbeitung variieren.
Von den zu erbringenden Leistungen hängt in der Regel auch ein weiterer Punkt ab: die Kosten. Da es hier keine allgemeinen Regelungen gibt, hängt die Vergütung, die ein externer Datenschutzbeauftragter erhält, vom Vertrag und den darin festgelegten Preisen ab.
Formalitäten im Vertrag festhalten
Des Weiteren sollten auch einige formale Regelungen enthalten sein, so etwa, wie lange ein solcher externer Datenschutzbeauftragter laut Vertrag seine Funktion ausüben soll. Diese Vertragslaufzeit sollte nicht zu kurz angesetzt sein, damit der Dienstleister in der Erfüllung seiner Aufgaben eine gewisse Unabhängigkeit aufzuweisen hat.
Zudem sollte zwischen beiden Seiten eine Kündigungsfrist vereinbart werden, die sowohl für das Unternehmen als auch den externen Datenschutzbeauftragten akzeptabel ist. Für das Unternehmen wird hier im Vordergrund stehen, sich die Möglichkeit eines unproblematischen Wechsels offenzuhalten, um flexibel zu bleiben.
Vertrag externer Datenschutzbeauftragter: Muster nach DSGVO zum Download
Wie kann solch ein Vertrag konkret aussehen? Einen Mustervertrag, den ein externer Datenschutzbeauftragter mit dem Unternehmen vereinbaren könnte, stellen wir Ihnen hier vor.
Es handelt sich hierbei aber nur um eine grobe Orientierung und ein Beispiel dafür, wie ein solches Dokument gestaltet werden könnte. Die Details wie Leistungen, Preise und Laufzeiten müssen stets im Einzelfall zwischen den Vertragsparteien abgesprochen und festgelegt werden.
Hier können Sie sich das Muster kostenlos herunterladen:
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