Das Wichtigste zum Fernmeldegeheimnis in Kürze
- Das im Grundgesetz festgeschriebene Fernmeldegeheimnis bestimmt, dass alle Informationen, welche über Telekommunikationswege ausgetauscht werden oder mit dieser Kommunikation in Zusammenhang stehen, nicht vom Staat abgehört oder gespeichert werden dürfen.
- Alle gewerblichen Anbieter von Telekommunikationsdiensten müssen das Fernmeldegeheimnis wahren.
- Der Grundsatz greift nicht, wenn Sie unter Verdacht stehen, eine bestimmte schwere Straftat begangen zu haben. Unter ganz spezifischen Umständen darf es ausgesetzt werden, ohne Sie darüber zu informieren.
Grundlagen: So schützt das Fernmeldegeheimnis deutsche Bürger
Inhaltsverzeichnis
Sowohl im Grundgesetz als auch im Telekommunikationsgesetz (TKG) wird der Grundsatz des Fernmeldegeheimnisses behandelt. Das Verbot an den Staat, Inhalt und Umstände einer Telekommunikation abzuhören ist somit tief im deutschen Recht verankert.
Dieser Ratgeber erläutert, wie weit sich das Fernmeldegeheimnis auswirkt, welche Pflichten sich dadurch für Telekommunikationsunternehmen ergeben und wann der Grundsatz ausgesetzt werden kann.
Das Fernmeldegeheimnis betrifft alle Kommunikationswege, also sowohl Briefe als auch anderweitige postale Erzeugnisse und E-Mails, Telefonate, SMS, Faxe oder sonstige digitale Kommunikationsmöglichkeiten.
Es ist dem Staat gemäß Art. 10 des Grundgesetzes im Sinne des Datenschutzes untersagt, den Inhalt der Kommunikationen, welche auf diesen Wegen stattfinden, abzuhören. Bereits die Informationen, dass eine Kommunikation erfolgte und wie oft und lange diese stattfand, unterliegen dem Grundsatz.
Pflichten der Diensteanbieter: Spionieren ist untersagt!
Anbieter von Telekommunikationsdiensten sind gemäß TKG dazu verpflichtet, das Fernmeldegeheimnis zu wahren. Dazu gehört, dass sie bestimmte personenbezogene Informationen über ihre Kunden geheim halten müssen.
Zu diesen Daten zählen:
- Nummer oder Kennung der bereitgestellten Anschlüsse
- Vertrags- und Rechnungsdaten
- Verbindungsdetails (genutzte Datenmenge, Zeitpunkt der Kommunikation usw.)
Ausnahmen vom Fernmeldegeheimnis: Dann dürfen Sie abgehört werden
Absatz 2 des zehnten Grundgesetzartikels bestimmt, dass das Fernmeldegeheimnis unter bestimmten Umständen außer Kraft gesetzt werden kann. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
- Sie stehen unter begründetem Verdacht, eine schwere Straftat begangen zu haben
- Die Überwachung Ihrer Kommunikationswege muss richterlich angeordnet werden
- Diese Anordnung darf nicht länger als drei Monate gültig sein
Nur, wenn die Ermittlung dadurch gefährdet wäre, dürfen die Behörden Ihnen die Aufhebung des Fernmeldegeheimnisses verschweigen.
Vielen Dank für diesen Artikel zum Fernmeldegeheimnis. Gut zu wissen, dass eine Abhörung richterlich angeordnet werden kann. Ich werde einen Abhörschutz einbauen, da ich die Befürchtung habe, abgehört zu werden.
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Fernmeldegeheimnis. Ich suche schon länger nach einem passenden Telefonservice für Ärzte. Interessant, dass Anbieter von Telekommunikationsdiensten gemäß TKG dazu verpflichtet sind, das Fernmeldegeheimnis zu wahren.
Hallo
Ich hatte eine Beziehung gehabt, es wurde gechattet. Der Mensch ist verstorben und seine Tochter hat den Verlauf gelesen.
Ist es auch ein strafbares Fernmeldegeheimnis?
Ich stehe im Mittelpunkt eines politischen Verbrechens. Meine Forderungen nach Auflösung der in der DDR an mir vollzogenen Zwangsadoption tangiert das Interesse der früheren DDR und der CDU Hessens, den gigantischen Missbrauch einer englisch-irirschen Erbschaft und die damit verbundene Geldwäsche zu verheimlichen. damit verbunden wurde ich inoffiziell zu einer Risikoperson, die dauerhaft und ständig in allen Lebensbereichen überwacht wird. Es gibt für mich seit 2010 weder ein Fernsprechgeheimnis noch eine andere selbstbestimmte Kommunikationsmöglichkeit. Landesbehörden und Justiz, sogar Medien und Fraktionen sind gegenüber Anfragen/Anzeigen zur Untätigkeit verpflichtet wegen einer sogenannten streng geheimen Verschlusssache. Alle Anfragen nach richterlicher Begründung bleiben unbeantwortet. Wie erreiche ich eine Überprüfung der Verletzungen von GG und TKG, wenn ein Ministerpräsident eine politische Straftat zur Verschlusssache erklärt, um sie geheim zu halten und das Opfer auszuschalten ?
ich bitte dringend um Hilfe gegen schwersten Amtsmissbrauch in Hessen.
Freundlich grüßt
Monika [personenbezogene Daten von der Redaktion entfernt]
Bei meinem Anliegen handelt es sich um einen Telekommunikationsanbieter.
Frage: darf ein solcher Anbieter unaufgefordert einen Privatkunden (Verbraucher im rechtlichen Sinne) anrufen um diesem einen B2B Vertrag für Telekommunikationsdienstleistungen anzubieten? Hier verliert der Verbraucher bei Zustimmung zum neuen Vertrag sein Widerrufsrecht und wird als juristische Person behandelt obwohl diese/r davon kein Wissen hat. Handelt es sich hierbei um einen Verstoß gegen die DSGVO oder nur gegen das BDSG. Hinzu kommt dass der Telekommunikationsanbieter seinen vertraglich gebundenen Subunternehmen (Callcenter) Listen mit Kundendaten übermittelt damit dieser per Kalt-Akquise neue Verträge erzeugt, also eine bewusste Herausgabe geschützter Kundendaten ohne vorheriger Zustimmung durch den Kunden.
Der Kunde hat normalerweise hierzu kein schriftliches Opt-In gegeben und schon überhaupt nicht um als Verbraucher angerufen zu werden und in einem B2B Vertrag zu enden.
Ich arbeite in einem solchen Callcenter und habe diesen Missbrauch auch gemeldet, allerdings nur unternehmensintern, bisher ohne Resultat.
Falls es sich um eine nicht rechts-konformes Verhalten handelt wie und wo kann ich dies melden? Es handelt sich um Fälle im 6-stelligen Bereich, systematisch und bewusst.
Ich beziehe Strom über meinen Vermieter, der seine angemeldete Firma als Stromlieferant nutzt (ist ja rechtens). Nun gab es einen Stromausfall der die Basisstation meiner Telefonanlage zerstört hat. Die zwei Handteile sind okay. Nun hat der Vermieter/Stromanbieter alles zur Überprüfung gefordert und gg Unterschrift und Rückgabeaufforderung auch bekommen. Jetzt verweigert er die Rückgabe, auch der Anwalt kann nichts ausrichten. Da auf den heilen Handteilen noch über 200 Datensätze von Privat- u. Firmenkontakten sind, will ich diese unbedingt zurück. Hier liegt ein grober Verstoß gg die Datenschutzgrundverordnung vor. Was kann ich tun um hier weiterzukommen?
Hallo,
einen möglichen Datenschutzverstoß können Sie gegenüber den Aufsichtsbehörden melden (insbesondere Landesbeauftragte für Datenschutz).
Die Redaktion von Datenschutz.org
Seit die neuen Anschlüsse, auch ein Fax, nur noch mit VoIP überträgt, ist ein Fax genauso unsicher wie eine Mail!
Thema Fernmeldegeheimnis – Telefonieren
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie begründet sich der Schutz der personengebundenen Daten beim beruflichen Telefonieren? Ich spreche hier vom ganz normalen Telefonservice, der in jeder kleinen und großen Firma egal welcher Branche absolviert werden muss.
Anrufer, Kunden, die eine Ware oder Dienstleistung von uns erhalten möchten oder einfach nur das Gespräch zu Chef und Fachkollegen suchen und eine Telefonnachricht mit ihren persönlichen Angaben, mit denen sie identifizierbar sind, freiwillig angeben und zwangsläufig auch angeben müssen – sonst kann auch kein Rückruf erfolgen.
Wie verhält sich das hierbei mit der Einwilligungserklärung? Wir können doch nicht von jedem Anrufer erst eine Einwilligungserklärung bezüglich Verarbeitung seiner personengebunden Daten unterzeichnen lassen, ehe wir ein Telefonat führen können???
Ich bin sehr dankbar über ein Feedback.
Herzliche Grüße
Mandy B.
Hallo Mandy,
es scheint eine Verwechslung von Datenschutz und Fernmeldegeheimnis vorzuliegen. Letzteres ist ein Grundrecht, das das Ausspionieren des Inhalts von Post- und Fernmeldekommunikation verbietet. In Ihrer Frage geht es aber um datenschutzrechtliche Einwilligungen.
In der Regel liegt bei normalen Telefonverkehr kein Problem vor, zumal wenn – wie Sie schreiben – die Personen ihre Angaben freiwillig zum Zwecke des Rückrufs angeben. Zudem ist grundsätzlich keine Einwilligung erforderlich, wenn es um Daten geht, die für die Erfüllung oder Anbahnung eines Vertrags (also zum Beispiel den Kauf oder die Bestellung einer Ware oder Dienstleistung) erforderlich sind.
Im Zweifel haben Sie stets die Möglichkeit, einen Anwalt oder Datenschutzbeauftragten um Rat zu fragen.
Die Redaktion von Datenschutz.org