Das Wichtigste zum Datenschutz beim Fotografieren anderer Personen in Kürze
- Abbildungen einer nartürlichen Person gehören ebenfalls zu deren personenbezogenen bzw. personenbeziehbaren Daten. Deshalb gelten für deren automatisierte Nutzung, Verarbeitung und Speicherung die Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze.
- Es ist im Allgemeinen gestattet, andere Personen auch ohne deren explizite Einwilligung abzubilden, sofern die Bilder allein für den privaten Gebrauch gedacht sind (Urlaubserinnerungen usf.) – und sofern der Abgebildete nicht eindeutig widerspricht.
- Die Verbreitung und öffentliche Schaustellung – auch in Sozialen Medien – ist hingegen regelmäßig nur zulässig, wenn die Abgebildeten hierin eingewilligt haben. Das Recht am eigenen Bild begründet diesen Schutz.
- Der Verstoß gegen den geltenden Datenschutz beim Fotografieren anderer Personen kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden. Bei einem Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz können zudem hohe Bußgelder und ebenfalls strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Inhaltsverzeichnis
Was umfasst das Recht am eigenen Bild?
Der Datenschutz soll personenbeziehbare und personenbezogene Daten vor Missbrauch und unbefugten Zugriffen schützen. Die meisten Menschen denken dabei zunächst an schriftliche Informationen und Telefondaten. Doch jeder natürlichen Person steht auch das Recht am eigenen Bild zu. Die auf Fotos und Videos abgebildeten Merkmale können nämlich ebenfalls den Personenbezug ermöglichen.
Immer weitere technologische Innovationen erleichtern zudem auch die Identifizierung von Personen allein anhand ihrer Bilder (Gesichtserkennung, Biometrie usf.). Videoüberwachung und das Online-Stellen von Privatbildern können so auch die Erstellung von Persönlichkeits- und Bewegungsprofilen ermöglichen. Wer hat sich wann wo mit wem getroffen? Was hat dieser oder jener genau gemacht? Auch aus diesen Gründen müssen Sie stets den Datenschutz beim Fotografieren anderer Personen bedenken.
Das Recht am eigenen Bild ist ebenso wichtig wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Beide Grundrechte leiten sich aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht ab, das per Grundgesetz jedem Bürger der Bundesrepublik gewährt wird – und darüber hinaus auch jedem Bürger der Europäischen Union im Rahmen der EU-Grundrechte-Charta.
Kunsturheberrechtsgesetz
Als personenbezogene Daten fallen damit auch Bilder aufgrund der Gewährung vom Persönlichkeitsrecht unter die besonderen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Somit gelten bei der automatisierten Verarbeitung dieselben Vorgaben wie für Telefonnummern, Adressen, Kontodaten usf. Aber ein weiterer Gesetzestext ist bei der Bilderstellung zusätzlich von großer Bedeutung: Wesentliche Grundsätze zum Datenschutz, der beim Fotografieren von Personen zu beachten ist, ergeben sich aus § 22 Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG).
Dieser Paragraph reguliert den Umgang mit Fotografien, auf denen andere Personen abgebildet sind. Die Erstellung solcher Fotos ist dabei grundsätzlich auch durch das BDSG nicht untersagt, wenn die Bilder allein für den privaten Gebrauch verwandt werden, die Betroffenen eingewilligt haben oder aber eine Rechtsvorschrift die Erhebung gestattet oder vorschreibt.
Problematisch für den Datenschutz ist das Fotografieren anderer Personen bei Ausflügen, Urlauben und Städtereisen also für Privatpersonen zunächst nicht. Wollen Sie die Erinnerungsbilder einfach nur in einem privaten Fotoalbum sammeln, dürfen auf diesen Bildern auch fremde Personen abgebildet werden.
Wann schon das Erstellen von Fotos anderer Personen unzulässig ist!
In einigen Fällen ist es nicht einmal zulässig, andere Personen überhaupt abzubilden. Dies stellt dann einen Verstoß gegen die allgemeinen Persönlichkeitsrechte dar. Entsprechende Regelungen enthält dabei § 201a Strafgesetzbuch (StGB). Hiernach dürfen Sie Personen nicht abbilden – oder entsprechende Aufnahmen auch nicht gebrauchen – wenn
- diese sich in einer Wohnung oder einem anderen gegen Einblick geschützten Bereich aufhält
- bei der Aufnahme die Hilflosigkeit dieser abgebildet wird (Stichwort: „Gaffer“)
- die verbreitete Aufnahme dem Ansehen der abgebildeten Person schaden kann
- die Nacktheit einer Person eines Alters unterhalb von 18 Jahren abgebildet wird und diese Bilder gegen Entgelt angeboten, hergestellt, verschafft werden
Grundsätze für den Datenschutz beim Fotografieren anderer Personen
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte, die Sie bei der Erstellung von Fotografien – im privaten und beruflichen Bereich – beachten sollten:
- Grundsätzlich dürfen Sie Fotos und Videos erstellen, auf denen auch andere Personen abgebildet sind. Eine Ausnahme gilt hier, wenn diese dem Vorgang eindeutig widersprechen.
- Ohne die Einwilligung der abgebildeten Personen, dürfen Fotos und Videos aber weder verbreitet noch öffentlich zur Schau gestellt werden (§ 22 Satz 1 KunstUrhG).
- Erhielt die abgebildete Person eine Entlohnung dafür, dass sie abgebildet wird, kann die Einwilligung im Zweifel als erteilt angesehen werden (§ 22 Satz 2 KunstUrhG).
- Ist der Abgebildete verstorben, sind die Verbreitung und Veröffentlichung der Bilder in den ersten zehn Jahren nach dessen Tod nur gestattet, wenn dessen Angehörigen hierin einwilligen (§ 22 Satz 3 KunstUrhG). Hierunter fallen Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder und – wenn keiner der zuvorgenannten vorhanden ist – auch die Eltern des Abgebildeten.
- Keiner Einwilligung bedarf es bei der Verbreitung und Veröffentlich regelmäßig, wenn die Bilder zur Zeitgeschichte gehören, Personen auf den Bildern nur als Beiwerk erscheinen, Versammlungen, Aufzüge, Demonstrationen usf. abgebildet sind oder die Abbildungen einem höheren Interesse der Kunst dienen (§ 23 Absatz 1 KunstUrhG). Dies gilt jedoch ebenfalls nur, insofern die schutzwürdigen Interessen des Abgebildeten bzw. dessen Angehörigen dadurch nicht verletzt werden.
- Als personenbezogene Daten dürfen auf Abbildung von natürlichen Personen nur automatisiert gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, wenn der Betroffene einwilligt, ein Gesetz dies gestattet bzw. bestimmt oder diese Daten öffentlich zugänglich sind.
Die hier genannten Vorschriften gelten in beinahe allen Lebensbereichen, sodass etwa auch Mitarbeiterfotos dem Datenschutz im Unternehmen unterliegen. Sie dürfen mithin nicht ohne deren Einwilligung etwa auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden.
Bei der Öffentlichkeitsfahndung oder gesetzlichen Observation durch Ermittlungsbehörden hingegen sind diese Vorgaben nur beschränkt gültig. Hier sind Rechtsvorschriften vorhanden, die die Veröffentlichung solcher Bilder unter engen Voraussetzungen gestattet.
Wie ist das mit Fotos, die unternehmensintern verwendet werden?
Intranet, Outlook, Skype, Intranet-Fotoalben von Firmenveranstaltungen?
Hallo zusammen,
ich wurde in meiner Firma für ein Jahresheft das nur Intern ist Fotografiert, ich gab für das Heft meine Zustimmung. Nun habe ich aber fest gestellt, das ohne meines Wissens und ohne das ich gefragt wurde, ein Bild sowie mein Name auf der Homepage erscheint und das wollte ich ganz und gar nicht!
Ist es zulässig das dies die Firma einfach machen darf? Oder könnte ich meine Firma in dem Punkt Klagen, da es doch rechtwidrig ist, oder sehe ich das Falsch?! Bitte um Hilfe Danke im vorhinein
Hallo Karo,
Sie können eine ggf. erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Prüfen Sie ggf. die erteilte Einwilligung inhaltlich und dem Umfang nach. Wenden Sie sich zur Klärung auch an Ihren Arbeitgeber.
Die Redaktion von datenschutz.org
Irgendwie kurios dieser „Datenschutz“. Der Staat kann sich ja per Gesetz die Erlaubnis zu allem möglichen geben und Daten über uns ohne Ende sammeln, während wir Bürgerinnen nicht einmal mehr Fotos von anderen Menschen machen können sollen. Auch keine Mails mehr verschicken können sollen, wenns nach Meinung mancher geht. Wir zerstören so doch nur unser eigenen Leben!
Die einzigen die vom eskalierenden Rechtsstaat profitieren, sind die Rechtsanwätlinnen die mit eigentlich sinnloser Bullshitarbeit eine Menge Geld verdienen. Dieses System wird wohl früher oder später am eigenen Unsinn zugrunde gehen, hoffentlich.
Kann es sein, dass es sich bei der EU DSGVO um einen eskalierenden Unsinn handelt, der das Leben der Menschen unnötig verkompliziert?
Wenn schon jede Fotoaufnahme an sich personenbezogene Daten sein soll, auch wenn diese nicht „getagt“ oder sonst wie zu konkreten Personen zugeordnet sind, sollen dann Fotografen mit 10.000en Fotos alle Fotos durchschauen um eine Auskunft nach DSGVO machen zu können. So kann das doch nicht gemeint sein?
Was ist mit den Urheberrechten der Fotografen, gelten die nicht mehr? Müssen die nun die Fotos hergeben und auf ihre Urheber- und Verwertungsrechte verzichten!
Sollten wir dann nicht endlich die EU zerschlagen bevor wird immer mehr Lebenszeit und Lebensenerige mit bürokratischen, rechtlichen Unsinn beschäftigen müssen. Als einzelne können wir den Zumutungen durch den „Rechtsstaat“ nicht entziehen. Das ist doch kein Leben mehr. Die reinste Diktatur! Kein Wunder wenn verschwörungsesoterischer Unsinn verzweifelter Menschen blüht!
Hallo Datenschutz.org Team,
ich habe eine komische Konstellation und weiss nicht wie ich damit umgehen soll.
Ich bin in einem Tischfussball Verein und unsere Spielstätte ist in einer normal zugänglichen Billardhalle.
Wir veranstalten jede Woche ein TiFu Turnier zwischen Vereinsmitgliedern und Nicht-Mitgliedern, und ich möchte gerne die Stimmung, wenn über 20 Leute an den Kickertischen stehen einfangen, und dann auf unserer Vereinsseite auf Facebook posten um aufzurufen, dass mehr Leute kommen sollen, bzw. damit der Sport mehr Aufmerksamkeit erhält. Der Fokus liegt hier ganz klar auf der Situation.
Auch auf Youtube und Facebook wollen wir LiveStreams machen um für unseren Sport zu werben.
Muss ich dafür bei jedem Einzelnen die Erlaubnis einholen?
Reicht es ggf. wenn ich die Gesichter der Spieler verpixle?
Unterscheidet sich da etwas rechtlich zwischen Foto und LiveStreaming?
Muss ich vom Betreiber und vom Spieler separate Einwilligungen einholen?
Wer muss darauf aufmerksam machen, dass hier ggf. Fotos Veröffentlicht werden? Betreiber oder Verein, oder beide?
Der Sport ist ein ziemlicher Nischensport. Die Reichweite also verhältnismäßig gering. Aber das spielt ja in der Rechtefrage keine Rolle.
Für eine Antwort wäre ich wirklich dankbar.
Wie sieht das denn aus mit der Aufzeichnung von Beweismaterial? Nehmen wir mal an, ich filme aus meiner privaten Wohnung heraus jemanden, der auf der öffentlichen Straße mein Auto mit der Brechstange verschönert um das Video später als Beweis vor Gericht nutzen zu können. Erlaubt? Verboten?
Hallo,
wir sind nach einer Geburtstagsfeier angeheitert in einem Tanzlokal unterwegs gewesen und haben uns dort zu einer Teilnahme bei einer Show ( Gläserne Dusche) hinreissen lassen und mitgemacht.
Sie haben ohne Einwilligung Fotos und Video ins Netz ( Facebook, Instagram) veröffentlicht.
Auf den Fotos sind wir in Unterwäsche und intimen Posen, die rufschädigend sind.
Reicht es wenn im Eingangsbereich, ein Schild hängt mit dem Vermerk „Hier wird fotografiert und veröffentlicht“.
Ist damit dieses Lokal abgesichert?
Wir haben weder unterschrieben noch einer Einwilligung zugestimmt und sind nicht persönlich gefragt worden.
Mit freundlichen Grüßen
Harald
„die verbreitete Aufnahme dem Ansehen der abgebildeten Person schaden kann“
Das bedeutet, dass ich niemanden Fotografieren darf, wenn er gerade eine Straftat begeht, weil die Verbreitung eines Fotos beim Begehen einer Straftat würde ja dem Ansehen dieser Person schaden. Richtig?
Darf eine Parkraum Überwachung mein Fahrzeug fotografieren
Hallo,
mein Nachbar hat mich mehrfach fotografiert, wie ich eine angebliche Ordnungswidrigkeit
begangen habe (was definitiv) nicht der Fall ist.
Die Bilder hat er beim Ordnungsamt vorgelegt und wollte mich somit anschwärzen.
Daraufhin hat mich das Ordnungsamt telefonisch kontaktiert und meinten, wenn sie nochmal
derartige Beweise hätten (Füttern von Vögeln auf Privatgelände )Anm. ist erlaubt
würde man mir eine Strafe erteilen.
Mir geht es um das Recht am Bild / Video. Was kann ich tun, bzw. wie würde ein Rechtsanwalt vorgehen. Da das mit Kosten verbunden ist, wüßte ich gerne vorher, ob das überhaupt etwas bringt. vielen Dank
Gruß
S.
Guten Tag, ich habe da mal eine Frage.
Eine Person macht Bilder von meinem Auto mit Nummernschild.
Kann ich dagegen vorgehen?
Darf die jenige Person das?
Die Person soll es angeblich von amtswegen machen.
Hallo Datenschutz Team,
ich würde mich gerne mit Euch in Verbindung setzen. Wie kann ich das bewerkstelligen.
Frage fürs Netz:
Ich bin im Gesangs-Verein und dort wird werden im Unterricht Fotos von Privatpersonen geschossen und im Facebook veröffentlich. Es ist kein Konzert sondern nur das wöchentliche Stimmtraining im Vereinsbüro. Ich habe den Bildern und Videos entgegen gesprochen und mündlich verboten Aufnahmen von mir zu machen. Wenn nun die anderen Gesangskollegen trotzdem meine Bilder verbreiten-was kann ich rechtlich für Schritte einleiten lassen?
Ich bin dankbar über sachmässige Beanwortung meiner Frage.
Viele liebe Grüße
Amy
Hallo Amy,
bitte beachten Sie, dass eine rechtliche Beratung (ob telefonisch oder per E-Mail) nicht möglich ist.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Guten Tag,
Fall: Bowlingbahn im Keller eines Ferienparks in den Niederlanden mit der Familie und Freunden
Info: Bowlingbahn steht auch für Nicht-Feriengäste offen / ist buchbar
Ein Foto von der Rückseite von Bowlingschuhen (Schuhe gehören dem Ferienpark und die gleichen Modelle in mehreren Grössen stehen für die Gäste in einem offenen Schrank in Fächern bereit) von einem 12 Jährigen wird gemacht, weil man über die Grösse 46 in dem Alter staunt.
Zusatzinfo: Auf der Rückseite aller Bowlingschuhe steht die Grösse. Auf dem Foto sieht man ausschliesslich die Rückseite der parkeigenen Schuhe; evt. noch einen Miniteil einer beigen (Durchschnitts)Hose, aber auf keinen Fall ist die Person zu erkennen – durch nichts!
Man will das Foto nicht für öffentliche Zwecke nutzen (posten auf Social media etc.).
Wenn der Junge nun sagt, dass er will, dass das Foto auf dem privaten I-Phone gelöscht wird:
Muss es dann gelöscht werden, oder reicht – wenn man das Foto nicht löschen möchte – eine Erklärung an den Jungen, dass er in keinster Weise als Person auf dem Foto erkennbar ist und man es nicht öffentlich nutzen wird? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Wie ist das wen der Vater meinens Sohnens ein Video ständig rumzeigt von mir. Wo ich mit seinem Sohn zu sehen bin . Es ist ein Video wo ich noch antidepresive genommen habe und nicht ich selbst war . Ich schimpfte mein Sohn an er fiel hin im Kinderzimmer weil ich ihn leicht schubste was aber nicht schlimm war. er spielt die sizuation sehr hoch und findet ich wäre herzlos. Er zeigt es überall in der schule oder Ärzten oder Bekannten jeden den er gegen mich finden kann wie Jugendamt spielt er es vor. Mir reicht es langsam ich nehme heute keine Tabletten mehr es nervt einfach soo dargestellt zu werden wie ich heute nicht bin. Ich möchte ihn anzeigen geht das?
Ich würde sagen, er macht sich selbst straffällig, weil er nicht eingegriffen hat. Unterlassene Hilfeleistung
Moin Moin wie ist es dann wenn ich die den Hinweis an der Tür Klingel mit den BDSG und DSGVO stehen-
angebracht habe und und dort steht das alle Personen in Bild und Ton sowohl auch per Video
aufgenommen werden,wenn diese Personen sich nicht Ausweisen beziehungsweise
sich nicht legemitieren und mit waffengewalt in meine Wohnräume eindringen!
MfG!
Guten Morgen, wie verhält es sich mit alten Fotos, die auf diversen Firmenfeiern in Laufe der letzten Jahrzehnte geschossen wurden? Viele Mitarbeiter haben das Unternehmen bereits verlassen, auf Gruppenbildern kennt man auch einige nicht mehr. Kann man ein Sammelsurium an alten Fotos an einen in Rente gehenden Kollegen aushändigen, ohne die Rechte der abgebildeten Kollegen zu verletzen? Es erfolgt keine Veröffentlichung oder Verunglimpfung. Lediglich als Erinnerung gedacht und als Abschiedsgeschenk. Es dürfte schwer werden, hierzu von allen die Zustimmung zu bekommen, da der Kontakt nicht mehr existiert.
Viele Dank vorab!
Hallo liebes Team,
es geht um eine Freiwillige Feuerwehr-Wache. Die beziehen auf ihrer Internetseite keine personenbezogenen Daten und es handelt sich um einen Verein also ist keine SSL-Verschlüsselung nötig. Jetzt wollen sie aber Bilder von den Aktiven auf die Website laden. Es gibt von allen eine Einwilligung. Nun ist meine Frage: Brauchen wir nun doch eine SSL-Verschlüsselung, eine Datenschutz-Erklärung und Cookie-Hinweise? Die Bilder fallen nun ja unter personenbezogene Daten.
Die Verwirrung ist nun groß. Danke für eure Antwort!
Hallo Patricia,
ja, Fotos zählen zu den personenbezogenen Daten.
Dass es sich um eine Website der FFW handelt ist irrelevant. Die DSGVO verlangt den Einsatz der HTTPS-Verschlüsselung auf den meisten Webseiten, zumindest solchen mit Eingabeformularen.
Das Veröffentlichen der Bilder hat nichts mit der SSL-Verschlüsselung zu tun. Aber wenn du eine Einverständniserklärung hast, auf der die betroffene Person aktiv der Veröffentlichung im Internet zugestimmt hat, dann bist du auf der sicheren (sichereren) Seite.
Sollte eure Website mit Cookies arbeiten (das tun eigentlich alle), dann ist auch ein Cookie-Banner nötig, weil du musst ja deine Besucher transparent informieren. Zudem musst du einen Hinweis auf die jew. Datenverarbeitung in der Datenschutzerklärung vornehmen.
LG, Steffen
Was kann ich unternehmen wenn ein Nachbar wegen Hausverkauf auch mein Fahrzeug mit Kennzeichen im Internet verbreitet? Ich möchte das Foto mit meinem Fahrzeug nicht drauf haben.
Ich beziehe mich hier auf den Link: [Link entfernt]
wenn meine Schwester mir angst einjagt und das filmt und an Freunde weiter schickt ohne mich zu fragen ist das erlaubt
LG
Julius
Eine Bekannte hatte sich dazu von einem Anwalt für Strafrecht beraten lassen. Als freie Fotografin wollte sie sich beruflich absichern. Da die DSGVO noch recht neu ist und nicht allzu viele Urteile zu bestimmten Fällen existieren, ist dieses Feld sicher noch nicht so klar geregelt wie andere Gesetze.
Hallo!
Ich arbeite im Rahmen des Kleingewerbes als Fotografin!
Wenn ich Fotos auf einem Geburtstag/ Hochzeit mache bekommen diese Fotos nur die Auftraggeber (Geburtstagskind/Hochzeitspaar) per DVD. Es werden keine Fotos veröffentlicht.
Ist es dann ebenfalls erforderlich von jedem einzelnen Gast eine Genehmigung unterschreiben zu lassen?
Gibt es einen Vordruck dafür?
Danke!!!
Sehr gute Frage.. darauf suche ich auch schon lange eine Antwort. Ich bin als Fotograf genau in der gleichen Situation.
Lg Michael
Hallo,
ich arbeite in einer Altenpflegeeinrichtung. Bei Einzug unterschreiben alle Bewohner oder deren Betreuer eine Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung und Weiterverarbeitung von persönlichen Daten und Fotos. Man kann jedem einzelnen Punkt (z.B. Veröffentlichung in Presse, oder im Internet oder Werbezwecke etc.) zustimmen oder ablehnen oder alles komplett ablehnen. Unsere Leitung ist der Meinung, dass man jetzt nach Einführung der europäischen DSGVO bei jeder Feier oder anderen Veranstaltung jeweils eine zusätzliche Einwilligungserklärung für Fotos braucht.
Reicht die eine bei Einzug oder braucht man tatsächlich die zusätzliche bei jedem neuen Foto?
Hallo, darf ich ein Profilfoto aus WhatsApp, das als Foto ausgedruckt wurde, an eine andere Person auf dem Postweg verschicken? Ohne die Einwilligung der zu sehenden Person?
Danke
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
Sie haben dort sehr übersichtlich diese 6 Punkte aufgeführt. Mein Problem ist, dass sich diese logisch zu wiedersprechen scheinen. Vielleicht können Sie das für mich auflösen. Wie kann man — sieht man von analogen Bildern ab — ein Foto machen ohne dies als „personenbezogene Daten“ automatisch verarbeitet wird? Ein Bild welches erkennbar eine Person beinhaltet ist doch immer „personenbezogene Daten“. Diese muss ich in der Digitalkamera elektronisch verarbeiten und wenn man ein privates Urlaubsalbum drucken möchte muss das Bild auf den Computer kopiert werden. Alle Prozesse in der Kamera laufen automatisch ab, alle Prozesse auf dem Weg zum (Online-)Drucker auch usw. Was ist ein „automatischer Prozess“ ? Reicht eine einzige manuelle Aktion um diese Definition zu durchbrechen? Es gibt doch keine Handverarbeitung digitaler Bilder?! Mit freundlichen Grüßen, Jörg
Hallo, ich möchte eine Frage loswerden. Dürfen wir als Unternehmen das Bild von einer Spendenübergabe bei Facebook posten? Die Einwilligungen von den Personen auf dem Foto liegen uns vor, außer von dem Weihnachtsmann. Er ist ja nicht zu erkennen und somit erledigt sich das Thema mit Datenschutz? Dank im Voraus. VG Julia
Hallo,
gilt für mich auch die DSGVO, wenn ich als deutscher Staatsbürger außerhalb Europas in der Öffentlichkeit fremde Personen ohne deren Erlaubnis filme, diese Videos veröffentliche, so dass sie auch in Deutschland/Europa zu sehen sind?
Grüße,
Hannes
Hallo
Wenn man Schiffe fotografiert, sind die Personen auf dem Schiff Beiwerk falls die Fotos hochgeladen werden? Denn das Foto soll ja das Schiff darstellen….. nicht die Person.
Gruß Martin
Meine Mutter hat ihre E-Card (Austauschkarte) mit einem FALSCHEN Foto einer anderen Dame erhalten (lt GKK muss sie jetzt eine Registrierungsstelle aufsuchen und sich identifizieren lassen, obwohl die Panne seitens GKK passiert ist, welche Rechte hat sie bzw. muss sie jetzt 42 km die Hinfahrt nach St Pölten aufnehmen (da frühester Termin in St Pölten, andere Stellen hätten nächsten freien Termin Ende Mai/Juni), um sich identifizieren zu lassen, damit sie nicht bei jedem Arztbesuch die Geschichte von vorne erzählen muss (wegen OP holt sie sich akt viele Feedbacks seitens Ärzte ein). Welche Rechte hat sie hier? Und wie kommt meine Mutter dazu, die Panne zu korrigieren. Lg
Was ist wenn man privaten Wohnraum durch ein offenes Badfenster filmt und dieses Video anderen Personen zugänglich macht?
Hallo Frank,
der Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich kann im Zweifel strafrechtlich belangt werden (§ 201a StGB).
Die Redaktion von Datenschutz.org
Guten Tag!
Ich komme vom Ausland und mir wurde erzaehlt dass ich meine Stock Fotos, auf die ich rechte habe fuer die ich gezahlt habe (iStock, Fotalia, Adobe, usw…) nicht benutzen darf auf gedruckten Medien? Ich dachte als erstes „Das kann doch nicht sein! Die Models wurden doch gezahlt dafuer!“.
Ich recherschiere hier Online ueberall was das neue Datenschutz Gesetz angeht, und kann soweit nicht irgendwelche informationen finden was diese Aussage angeht. Ich dachte es gilt hauptsaechlich fuer Webseitendaten wie Cookies usw?
Kann mir mal hier jemand den wegweisen?
Vielen Dank Leute!
Hallo
Ich stehe in der Öffentlichkeit (Gemeinderat, Feuerwehrkommandant, Zivilschutzbeauftragter,..)
Nun wurde in einer Causa betreffend die Gemeinde ein Foto vom Gemeinderat auf Facebook zusammen mit einem Kommentar veröffentlicht. Der Poster behauptet wir sind öffentliche Personen und daher sei es rechtens das Foto zu posten.
Eine geistig behinderte Person wurde im sozialen Netz ( Facebook ) gesichtet , das Foto des behinderten Menschen machte die jüngere Schwester des behinderten Menschen und stellte dieses Foto zur Show in Facebook mit Hinweis :
Ein schöner Nachmittag mit meiner Schwester / meinem Bruder .