Das Wichtigste zur Positionierung von Datenschutz- und Impressum-Informationen in Kürze
- Impressum und Datenschutzerklärung gehören auf jede Website. Fehlt eines der beiden Elemente, droht dem Seitenbetreiber eine Abmahnung.
- Die Datenschutzerklärung muss mit einem Klick von jeder Unterseite einer Website aus erreichbar und eindeutig gekennzeichnet sein.
- Es ist daher nicht erlaubt, die Datenschutzerklärung im Impressum unterzubringen. Experten empfehlen, die Hinweise zum Datenschutz und das Impressum getrennt aufzuführen.
- Es ist möglich, die Hinweise zum Datenschutz und das Impressum auf derselben Seite zu platzieren, sofern der Link zu dieser eindeutig gekennzeichnet ist – z.B. mit der Formulierung „Impressum & Datenschutz“.
Datenschutzerklärung im Impressum unterbringen: Dies ist nicht ausreichend!
Inhaltsverzeichnis
Die rechtlichen Anforderungen zum Datenschutz an Websites, Blogs und Co. sind mitunter hoch und in ihrer Gesamtheit von vielen Betreibern unbekannt. Dass jede Seite nebst einem Impressum auch dem Datenschutz einen Platz widmen muss, ist mittlerweile bekannt.
Doch dürfen diese beiden Punkte – Datenschutz und Impressum – zusammen auf einer Seite untergebracht werden? Welche Regelungen bestehen diesbezüglich? Dieser Ratgeber erklärt, wie Sie die beiden Pflichtangaben rechtssicher auf Ihrer Website unterbringen.
Rechtliche Anforderungen an die Erreichbarkeit von Impressum und Datenschutzerklärung
§ 13 des Telemediengesetzes (TMG) besagt:
(1) Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten […] in allgemein verständlicher Form zu unterrichten […]. Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein.“
Ein jeder Websitebetreiber gilt als Diensteanbieter – unabhängig davon, ob er eine rein private Seite bzw. einen persönlichen Blog führt oder eine gewerbliche Homepage. Weiterhin bestimmt § 5 TMG, dass eine Impressumspflicht besteht. Diese greift bei rein privaten Websites nicht. Allerdings ist die Einschätzung einer Seite als „persönlich“ nicht klar definiert. Im Zweifel empfiehlt es sich daher, stets ein Impressum zu verfassen.
Dann müssen Impressum und Datenschutz nicht getrennt behandelt werden
Für viele Websitebetreiber stellt die Anforderung, zwei separaten Links dauerhaft einen Ehrenplatz auf der Seite zu geben, vor gestalterische Grenzen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, die Hinweise zum Datenschutz und das Impressum zusammen unterzubringen.
Dies geht allerdings nur, wenn der Link dazu eindeutig auf beide Punkte hinweist. Die Bezeichnungen „Datenschutz & Impressum“ oder „Datenschutzerklärung & Impressum“ sind hierfür geeignet.
Übrigens: Gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) muss ein Impressum nicht von jeder Seite aus erreichbar sein. Bis zu zwei Klicks sind dem Besucher demzufolge zumutbar.
So können Sie Ihr Impressum beispielsweise von einer Unterseite „Kontakt“ aus verlinken.
Versteckte Datenschutzerklärung? Es droht eine Abmahnung!
Bringen Sie die Hinweise zum Datenschutz im Impressum unter, ohne dies ausreichend kenntlich zu machen, begehen Sie einen Verstoß gegen geltende Bestimmungen zum Datenschutz im Internet und riskieren eine Abmahnung.
In diesem Fall müssen Sie nicht nur die daraus entstehenden Anwaltskosten tragen, sondern ebenfalls eine strafbewährte Unterlassungserklärung unterzeichnen.
Hab mlch vertippt bei Eingabe des neunen Passwortes!!!Kann mit diesen Seiten nichts tun?!?!
weder Impressum noch Datenschutz müssen IMMER vorhanden sein, da liegt Ihr falsch. Trifft zwar in 99% zu, aber dir Verallgemeinerung ist falsch.
Beispiel: eine in Deutschland gehostete Seite ohne Werbung die rein privat ist benötigt KEIN Impressum.
Hallo ich möchte ein Webradio starten Welchen Datenschutz brauche ich wenn ich dann diese Seite auf eigenen Instagram Account benutzen möchte?
Ohne das ich von Instagram eine Abmahnung bekomme?
Und ein Impressum. Allerdings bin ich aus Österreich.
MfG
Ich habe leider keine ausreichende Antwort gefunden für die Unterbringung von Impressum und Datenschutz in der Navigation als Untermenü, also wenn man mit Mousover darüber fährt.
Meines Erachtens sollte dies aber auch unzulässig sein, oder?
Die Tatsache, dass sich noch nicht mal die Experten einig sind was rechtsicher in eine Datenschutzerklärung rein muss, zeigt wieder mal wie hinrissig Gerichte über Dinge entscheiden, die entweder weltfremd oder aus einem anderen Jahrhundert stammen. Ich sag nur Neuland! Immer noch!
Was in der DSE drinsteht, interessiert doch außer irgendwelchen Abmahnagenturen doch eh niemand.
Als Betreiber zweier privater Webseiten und Webmaster einer Miniwebseite eines Kumpels, der selbständig ist, warte ich eigentlich drauf, dass mir irgendeiner die Abmahnpyranias wegen irgendeiner völlig belanglosen Kleinigkeit eine Abmahnung um die Ohren haut.
Ich habe jeweils ein Impressum, allerdings noch nicht das schöne sperrige Wort „Datenschutzerklärung“ in meiner Menüliste. Und selbst wenn ich das nun da hinpacke (Design ade), in der mobilen Seitenansicht verschwindet das Menü hinter einem List-Button. Damit hab ich schon wieder verloren, da die DSE nicht mit einem Klick erreichbar ist, sondern zwei Klicks braucht. Also an jede Seite noch nen bräsigen Link zur DSE hinpacken? Na Klasse!
Man verliert die Lust! 🙁
Guten Tag
Ich erstelle gerade eine Homepage für mich als Musiker.
Was Paragraphen an geht bin ich ein absolutes Greenhorn! :-/
Gibt es vorgefertigte Datenschutzerklärungen und Imressum für Musiker, welche ich kopieren und gegebenenfalls mit meinen Daten ergänzen kann?
Was muss ich dabei beachten?
MfG
Florens
Ich betreibe eine Homepage, den Platz dafür habe ich von unserem Internetanbieter ko0stenlos bekommen (10 MB). Neben meinem ganz normalen Job bin ich kleingewerblich als Künstlerin , Malerin tätig. Meine Homepage ist nur zum Anschauen, besteht aus mehreren Seiten, auf der Startseite ist meine E-Mailadresse und Mobilnummer zu sehen. Es sind keine Preise, kein Besucherzähler, nichts zum Speichern vorhanden. Nur tote Tabellen mit meinen Bildern und erklärender Text dazu. Brauche ich dafür eine Datenschutzerklärung?
Ja, natürlich.
Auch, wenn sich jemand „nur“ Ihre Seite ansieht, wird doch zumindest seine IP geloggt.
Auch, weil Besucher mit Ihnen Kontakt über die Mailadresse aufnehmen können – was passiert mit der Mail? Was passiert mit den vom Besucher angegeben Daten?
„Es ist daher nicht erlaubt, die Datenschutzerklärung im Impressum unterzubringen. Experten empfehlen, die Hinweise zum Datenschutz und das Impressum getrennt aufzuführen.“
Für juristische Laien wie mich klingt dieser Satz, wir auch der gesamte Datenschutzwahnsinn, wie ein beliebiges, vollkommen sinnloses Regelwerk, wie ein bürokratischer Alptraum, wie eine mittelschwere Form einer Zwangsneurose. „Zeilen, die mehr als zehn Worte enthalten, müssen hellgrün eingefärbt werden, sonst droht eine Abmahnung.“ Die Leute, die sich diesen ganzen Schwachsinn ausgedacht haben, sind schuld daran, daß ich jetzt auf jeder Website den Cookie-Hinweis wegklicken muß – NIEMAND liest diese Hinweise. Bei jedem Arzt muß ich Datenschutzblätter unterschreiben, die NIEMAND liest oder begreift, nur um eine absurde juristische Forderung zu erfüllen.
Während die Amerikaner den gesamten deutschen Datenverkehr am dicken Internetknoten in Frankfurt abfangen und speichern, https hin oder her, während alle Flugdaten und alle personenbezogene Daten aller Fluggäste direkt und vollständig an Herrn Trump übermittelt werden, muß ich hier unter Androhung von Geldstrafen darauf achten, Datenschutzhinweise und Impressum auf zwei getrennten Seiten unterzubringen? Und auf jeder Webseite müssen Sätze stehen wie „wir nehmen den Schutz Ihrer Daten sehr ernst“? Merkt keiner, wie vollkommen absurd das alles ist? Was ist los mit den Leuten?
Mir fällts schwierig, eine eindeutige Antwort drauf zu finden: wenn meine Website 100% statisch ist, ohne Austausch oder Erfassung jeglicher Daten, warum brauche ich dann eine Datenschutzrklärung?
Manche Quellen sagen: „Mittlerweile werden IMMER Daten vom Nutzer erfasst, etwa die IP-Adresse“.
Das bezweifle ich. Ich habe eine normale private Website, gehostet von einem normalen Webhost, und nirgendwo steht, dass mein Host aus irgendwelchem Grund IP-Adressen sammelt.
Kann ich dann auf die Datenschutzerklärung verzichten?
Danke!
Hallo Jürgen,
zu beachten ist, dass Hoster in der Regel zumindest Log-Files sammeln, die ebenfalls unter die personenbezogenen Daten fallen. Sofern Ihr Hoster Log-Files erhebt, begründet dies in der Regel den Abschluss eines entsprechenden Auftragsdatenverarbeitungsvertrages sowie einer Datenschutzerklärung auf Ihrer Website.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Ich frage mich immer wieder aufs Neue, wie es in einem Rechtsstaat möglich ist, dass private Institutionen die Funktion des Staates übernehmen dürfen, andere Mitbürger „bestrafen“ und sich dabei selber bereichern. Das wäre, wie wenn ich durch die Straßen ziehe, Parksünder aufschreibe und denen ein Ticket mit meiner Kontonummer an die Scheibe hefte.
Der grösste Blödsinn seit Langem! Haben die Eurokraten lnageweile gehabt?
Auch Webseiten, die ohne eine Anmeldung von Jedem eingesehen werden können müssen hiernach eine eine Datenschutzerklärung enthalten, obwohl keinerlei Daten abgefragt werden?
Mitgliederlisten dürfen nicht mehr an die Mitglieder verteilt werden? In Vereinen möchte man sich doch mit Personen gleicher Interessen austauschen. Anonym Mitglied zu werden bringt doch nichts. So kann man Vereine auch kaputt machen!
Dürfen die Mitglieder denn noch eine Einladung zur Mitgliederversammlung erhalten oder müssen sie dafür vorher ein Einverständnis abgeben?
Unsere Webseite dient nur der Information und Vereinsvorstellung, ich werde sie erstmal vom Netz nehmen.
Hallo Peter,
die Verarbeitung von personenbezogenen Daten kann weiterhin ohne Einwilligung erfolgen, wenn Sie auf einer Rechtsgrundlage beruht. Bei Vereinen kann beispielsweise ein berechtigtes Interesse am Austausch der Mitglieder bestehen. Auch Einladungen zu Mitgliederversammlungen müssten aufgrund des Vertrags, den die Mitglieder bei ihrem Eintritt eingehen, unproblematisch sein. Die juristischen Einzelheiten können wir hier leider nicht vollständig klären, hierzu müssten Sie sich im Zweifel an einen Anwalt wenden oder sich beim Landesdatenschutzbeauftragten erkundigen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Gute Erklärung, sehr verständlich dargelegt. Vielen Dank für die nützlichen Informationen.