Jameda-Bewertung löschen lassen: Das Wichtigste in Kürze
Online-Bewertungen können auf Jameda unter einem Pseudonym erstellt werden. Auf dem Portal besteht keine Klarnamenpflicht. Nutzer sollten jedoch immer darauf achten, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen.
Nein. Die eigene Bewertung bei Jameda löschen zu lassen, ist nicht möglich. Patienten können diese allerdings ändern. Wie sie diesbezüglich vorgehen müssen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Eine negative oder falsche Jameda-Bewertung löschen zu lassen, bedarf eines Antrags durch den Arzt bei Jameda. Ärzte selbst können bei Jameda eine schlechte Bewertung nicht löschen. Besteht kein Recht, können Ärzte auf die negativen Bewertungen antworten. Hier erfahren Sie, wie Sie für eine Löschung vorgehen müssen.
Jameda: Negative Bewertung löschen
Inhaltsverzeichnis
Auf dem Internetportal Jameda können Ärzte zu ihren Praxen und Leistungen einstellen und so um Patienten werben. Im Gegenzug können Patienten nach diesen niedergelassenen Ärzten suchen und diese nach unterschiedlichen Kriterien bewerten. Dies geht mit Hilfe von Schulnoten von 1 (sehr gut) bis 6 (mangelhaft). So besteht die Möglichkeit zum Beispiel die Ausstattung und Hygiene in der Praxis zu kommentieren oder die Kommunikation mit Patienten sowie die Anbindung an die Infrastruktur zu bewerten.
Bei den Bewertungen müssen Patienten nicht ihren Klarnamen angeben, sondern können ein Pseudonym nutzen. Dies kann in Bezug auf datenschutzrechtliche Belange durchaus wichtig sein. Neben der Notenbewertung ist auch das Schreiben einer Rezension über das Freitextfeld möglich. Möchten Patienten ihre einmal auf Jameda abgegebene Bewertung löschen, ist das allerdings nicht so einfach möglich.
Patienten können auf Jameda ihre Bewertung zwar nicht entfernen, aber abändern. Hierfür müssen sie sich auf dem Portal über „mein Jameda“ einloggen und gehen dann wie folgt vor:
- Klicken Sie auf „Meine Bewertungen“.
- Wählen Sie „Bewertung ändern“ aus.
- Ändern Sie die Bewertung entsprechend.
Eine Mehrfachbewertung ist ebenfalls nicht möglich, sodass nur die Änderung der ursprünglichen Bewertung bleibt. Patienten dürfen kritisch bewerten, sollten aber darauf achten, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen.
Jameda: Falsche oder schlechte Bewertung löschen lassen
Jameda ist dazu verpflichtet, abgegebene Bewertungen zu prüfen. Da kritische Betrachtungen auch gesetzlich zulässig sind, kann eine Löschung meist nur dann erfolgen, wenn ein Verstoß gegen die Nutzungsrichtlinien oder geltendes Recht vorliegt. Meldet ein Arzt einen solchen Verstoß, sind die Abgaben immer zu überprüfen und gegebenenfalls durch Jameda zu entfernen. Um auf Jameda eine Bewertung löschen zu lassen, müssen Ärzte auf den Link „Problem melden“ klicken und die dort erforderlichen Angaben ausfüllen.
Wichtig ist, dass im Meldeformular möglichst gut und ausführlich begründet wird, warum diese Jameda-Bewertung gelöscht werden sollte. Eine einfache Unzufriedenheit reicht in der Regel nicht aus. Nach dem Absenden des Formulars muss die Meldung sowie die entsprechende Bewertung hinsichtlich der Richtlinien und gesetzlichen Grundlagen überprüft werden. Für die Dauer der Prüfung ist die Bewertung nicht sichtbar und wird nach dieser entweder wieder veröffentlicht oder gelöscht.
Ärzte haben darüber hinaus auch folgenden Möglichkeiten, wenn das Unternehmen die Jameda-Bewertung nicht löschen will:
- Nach der Meldung der unrechtmäßigen Bewertung an Jameda ist eine Abmahnung an Jameda sowie eine Unterlassungsaufforderung möglich, sofern die Bewertung weiterhin öffentlich bleibt
- Schadensersatzforderung an den Patienten, wenn dieser bekannt ist (im Rahmen des Datenschutzes sollte eine rechtliche Beratung dazu erfolgen, ob Jameda die Namen herausgeben muss oder nicht)
- Rechtliche Beratung heranziehen, um eine Löschung zu erwirken
- Auf die negative Bewertung antworten und die Sachlage öffentlich darstellen
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider habe ich einen Negativeintrag erhalten , der rechtlich und fachlich nicht richtig ist.
Beklagender , feiger , Patient – Herr Schelenz – ist nicht mein Patient und hat auch bei mir keine Liquidation unterschrieben .
Darüber hinaus werden grundsätzlich keine Pauschalrechnungen zum 3.5 7 oder 3.0 fachen Satz erstellt .
Ich darf Sie bitte dies zu prüfen .
Gleichzeitig ersuche ich Sie mir mitzuteilen ,wann ich jamedia beauftragt haben soll meine Praxis im Internet aufzuführen .
Mit freundlichen Grüßen
Dr.L.