Das Wichtigste zum Datenschutz im Jobcenter in Kürze
- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Sozialgesetzbuch (SGB) sind die wesentlichen Grundlagen, auf denen der Datenschutz im Jobcenter fußt.
- Die personenebezogenen Daten, die bei Jobcenter und Arbeitsagentur im Rahmen der hoheitlichen Aufgaben erhoben werden, unterliegen dem Sozialgeheimnis.
- Datenverarbeitung und -übermittlung sind nicht in jedem Fall an die Einwilligung des Betroffenen gebunden, da gesetzliche Grundlagen diese in weiten Teilen gestattet.
- Die Löschung der Sozialdaten erfolgt spätestens 5 bzw. 10 Jahre nach Beendigung des Falles (Ende der Bedürftigkeit, Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung usf.).
Vorgaben für Jobcenter: Datenschutz nach DSGVO & SGB I, II, III und X
Inhaltsverzeichnis
Wie alle anderen öffentlichen Stellen unterliegt auch das Jobcenter dem Datenschutz. Der Umgang mit Sozialdaten natürlicher Personen sowie im Einzelfall auch Gesundheitsdaten erfordert eine besondere Sensibilität der Mitarbeiter. In den letzten Jahren wurden immer wieder Fälle bekannt, in denen Jobcenter entgegen dem Datenschutz Informationen an Dritte weiterleiteten, ohne dafür überhaupt eine Berechtigung zu haben.
Seit dem 25. Mai 2018 sind wesentliche Bestimmungen in Sachen Datenschutz auch dem Jobcenter von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) aufgegeben. Darüber hinaus jedoch sind weitere Maßgaben zum Umgang mit Sozialdaten dem Sozialgesetzbuch zu entnehmen. § 35 Absatz 1 SGB I legt ein generelles Sozialgeheimnis fest:
„Jeder hat Anspruch darauf, dass die ihn betreffenden Sozialdaten (§ 67 Absatz 2 Zehntes Buch) von den Leistungsträgern nicht unbefugt verarbeitet werden (Sozialgeheimnis). Die Wahrung des Sozialgeheimnisses umfasst die Verpflichtung, auch innerhalb des Leistungsträgers sicherzustellen, dass die Sozialdaten nur Befugten zugänglich sind oder nur an diese weitergegeben werden. […]“
Gemäß Datenschutz unterliegen Sozialdaten also einer weitgehenden Geheimhaltung und dürfen nicht einmal unter den Sachbearbeitern selbst freimütig bekannt gemacht werden. Befugt sind für die Einsicht in aller Regel nur die Mitarbeiter, die den Betroffenen auch tatsächlich betreuen bzw. mit dessen Fall beauftragt sind. Und auch die Weitergabe an Dritte ist stark beschränkt, jedoch nicht immer nur an das Vorliegen einer Einwilligungserklärung des Betroffenen gebunden.
Neben diesem allgemeinen Grundsatz greifen auch einzelne Abschnitte aus dem Büchern II, III und X Sozialgesetzbuch. Die wichtigsten Grundlagen sollen hier allgemein zusammengefasst werden.
Weitere Grundsätze beim Datenschutz im Jobcenter
Sowohl DSGVO als auch SGB gestalten den Datenschutz im Jobcenter, untersagen dabei jedoch nicht grundsätzlich die Datenverarbeitung oder Datenübermittlung ohne Vorliegen einer Einwilligung des Betroffenen. Wie bei anderen vertraglichen Bindungen ist es auch ohne diese zulässig, zur Erfüllung der Aufgaben notwendige personenbezogene Daten zu verarbeiten (Grundsatz der Erforderlichkeit). Dies umfasst zuvorderst die nachfolgenden Datenkategorien:
- Kontakt- und Stammdaten (z. B. Name, Geburtsdatum, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Bankverbindung)
- Daten zur Leistungsgewährung ( z. B. Lebenslauf, Abschlüsse, Bewerbungsdaten und Qualifikationen, Stellenangebote, Leistungsfähigkeit)
- Gesundheitsdaten (z. B. ärztliche Gutachten, Daten zu Reha-Maßnahmen
- Befragungsdaten zu Forschungszwecken (für statistische Erhebungen)
Datenübermittlung teils auch ohne Zustimmung der Betroffenen gestattet
Die Regelungen zum Datenschutz untersagen weder Jobcenter noch Agentur für Arbeit die Übermittlung von Daten an Dritte. In den folgenden Fällen ist die Weitergabe der Sozialdaten z. B. ohne Einwilligung zulässig (Empfängerkategorien):
- Sozialleistungsträger
- Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Bildungsträger
- Finanzämter
- Vertragsärzte
- Zollbehörden, Strafverfolgungsbehörden, Polizei, Verfassungsschutz & Co. (z. B. zur Aufdeckung von Schwarzarbeit und anderen Straftaten)
- Gerichte
- Ämter, Ministerien
- Vermieter, Energieversorger (im Falle der Direktüberweisung an diese)
Eine Einwilligung vom Betroffenen ist gemäß Datenschutz vom Jobcenter einzuholen, wenn an folgende Empfänger Sozialdaten übermittelt werden sollen (eine fehlende Zustimmung untersagt die Datenübermittlung folglich):
- Schuldnerberatung
- Suchtberatung
- psychosoziale Betreuungseinrichtungen
- Schulen
Sozialdatenschutz gewährt dem Jobcenter feste Speicherfristen
Die Betroffenenrechte gelten grundsätzlich auch gegenüber öffentlichen Stellen wie Jobcenter und Arbeitsagentur. Es gibt jedoch vereinzelt gesetzliche Fristen, die die vorzeitige Löschung von Sozialdaten verhindern.
Gemäß Datenschutz sind Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit dazu verpflichtet, folgende Löschfristen zu berücksichtigen (Fristbeginn ist jeweils die Beendigung des jeweiligen Falles):
- 5 Jahre bei personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Inanspruchnahme der Beratungs- und Vermittlungsleistungen verarbeitet wurden
- 10 Jahre bei Daten zum Bezug von Leistungen nach dem SGB II
Dies gilt in der Regel jedoch nicht für Daten, die nur auf Grundlage der Einwilligung des Betroffenen verarbeitet und übermittelt wurden, da er hier zumeist von seinem Recht auf Widerruf Gebrauch machen kann.
Ich habe frueher im Sozialamt gearbeitet, musste auch schon einmal Wohngeld beantragen und habe mir immer alles selber herausgesucht. Der Laden hat mir noch NIE etwas vermittelt. Allerdings bekommt man, nachdem man sich selber Arbeitsstellen gesucht hat oft ein lustiges Schreiben in welchem exakt die neue Stelle als „Vermittlungsvorschlag“ des Jobcenters verkauft wird.
Ich bin wegen meiner Mutter wieder zurueck nach Deutschland gekommen, sie brauchte mehr Hilfe und obwohl ich vorher 6 Jahre durchgehend im europaeischen Ausland gearbeitet habe, landet man beim Jobcenter und wird wie ein Schmarotzer behandelt. Mein letztes Gehalt, welches klar als Gehalt fuer den Vormonat ausgewiesen ist aber zwei Tage verspaetet einging, wurde auf den laufenden Monat angerechnet und so wird man vom Jobcenter sofort mittellos gemacht. Zum Datenschutz, den interessiert dort keine Sau und als mir einmal der Kragen geplatzt ist und ich deshalb beim Datenschutzbeauftragen des Landes nachgefragt habe wurde mir mitgeteilt, dass das meine Privatsache ist und ich mir einen Anwalt nehmen muss. Es besteht kein oeffentliches Interesse wenn normale Sachbearbeiter sich medizinische Unterlagen besorgen, den Arbeitablauf von Praxen aendern wollen und dafuer Leistungen zurueckhalten. Die Hobbypsychologen wollten sicher nur meine Fachaerzte mit klugen Ratschlaegen unterstuetzen. Wer dort auf solches Pack stoesst begreift, dass die von unseren Steuern bezahlte Security die Mitarbeiter schuetzt, die dort ihre kranken Machtspielchen treiben. Frueher fand ich es schlimm wenn ¨Kunden“ dort ausgerastet sind. Mittlerweile hoffe ich nur, dass es den richtigen Mitarbeiter trifft und nicht Kolleg*innen, welche wirklich versuchen zu helfen.
Hallo!
Darf Jobcenter den Sozialamt anfragen, wer bei Leistungsempfänger und gleichzeitig Eigentümer des Hauses zur Miete oder auch ohne wohnt? Vorausgesetzt natürlich, das derjenige überhaupt Sozialhilfeempfänger ist.
Darf das Jobcenter meinen Lebenslauf ohne mein/e Wissen/Zustimmung an Zeitarbeitsfirmen geben? es liegt keine Eingliederungsvereinbarung vor, da ein neuer Antrag gestellt und bisher kein Termin vereinbart wurde.
Ich bekomme seit Tagen Anrufen von Zeitarbeitsfirmen, die (angeblich) meine Daten vom Jobcenter haben…
Eine Frechheit, was die Ämter sich heraus nehmen und teils auch dürfen, und anderes obwohl nicht vorgesehen, dennoch vornehmen, nur um Leistungen zu verweigern oder zu verzögern. Das wo viele derzeit mit den Ämtern überhaupt nichts zu tun hätten, und unverschuldet nun in die Beißzange gerät, wo man nur Daten abgreift und in Leben anderer herumschnüffelt, um für ihre Zwecke Studien zu erstellen. Sowas von staatlichen Einrichtungen ist des Landes unwürdig, und nicht vertretbar, und das Bürgergeld wird das eher verschärfen statt verbessern. Die meisten haben überhaupt jede Menge Unwissen dort.
Guten Tag,
bei der Agentur für Arbeit in Hanau werden, für alle sichtbar, Personen und deren Hausanschrift ausgehängt. Aufenthaltsort soll unbekannt sein. Ist dies mit dem Datenschutz vereinbart?
Vielen Dank.
An Datenschutz.org:
Ich habe in jedem Schreiben in der Fußzeile stehen: „Daten des Schreibens an dritte untersagt, schriftliche Anfrage an Absender zwingend. Berechtigte Weitergabe an dritte aufgrund der Gesetzeslage ist sofort dem Absender zu melden mit Daten des dritt-Empfängers“.
Kann ich mich darauf berufen, wenn zB Daten an eine Strafbehörde übergeben worden sind und keine Info an mich gekommen ist vom JC?
Weiterhin habe ich gem. DSGVO Akteneinsicht mit Übersendung an mich per digitalem Datenträger angefordert.
Darf JC das einfach ablehnen und lediglich persönliche Akteneinsicht in den Räumen des JC allein zulassen?
(Die Kosten der 4-5 DVD,s oder einen 8 GB Stick zahle ich gerne – allerdings nur nach dem Kostenverfahren gemäß des Jobcenters: das billigste vom billigen…)
Hallo,
ich habe eine Selbstauskunft gemäß Artikel 15 DSGVO bei der Agentur für Arbeit beantragt.
Der Datenschutzbeauftragte schreibt, dass er ca 3 Monate zum ausdrucken brauch, dabei bin ich erst seit 6 Monaten arbeitslos, das kann nicht viel sein.
Muss ich das akzeptieren?
„Sozialdaten unterliegen Sozialgeheimnis“ und das ist gut so!
Von mir stimmen viele Daten nicht, was schon mit meinem Geburtsort anfängt. Zusätzlich wurde auch noch gelöscht, dass ich körperbehindert bin.
Ich habe u.a. deshalb ein Stellenangebot bzw. eine „REKRUTIERUNG“ (siehe: promedica24.de/ratgeber/der-rekrutierungsprozess/) vom Jobcenter bekommen, obwohl mich die Arbeitgeberin wegen meiner Körperbehinderung gar nicht einstellen *darf*.
Das verursacht nicht nur Ärger und Empörung bei mir (da ich ja auch noch anderen Bewerbungen nachgehe), sondern auch bei den Arbeitgebern.
Ich habe – damit dies in Zukunft nicht mehr geschieht – darum gebeten, dass mir meine Daten als geziptes Paket geschickt werden, damit ich sie einsehen kann und ggf. weitere Fehler korrigieren kann. Doch leider weigert sich die sogenannte Integrationsfachkraft, dies zu tun.
Soll ich mich diesbezüglich an den Bundesdatenschutzbeauftragten wenden oder gleich an die Presse?
Hallo,
wenn ich als Unternehmen Leistungen (z.B. KuG) beim Jobcenter beantrage,und hierfür personenbezogne Daten weitergeben muss.
Bin ich als Unternehmen verpflichtet, einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit dem Jobcenter/Agentur für Arbeit zu schließen, oder ist das über eine andere gesetzliche Regelung abgedeckt ?
Ich habe mal eine Frage: Ich habe vor wenigen Tagen einen gelben Brief vom Jobcenter bekommen, über eine Nachzahlung von knapp 1200 Euro. Seitdem muss ich, wenn ich mit Karte bezahle, jedes mal meinen Pin eingeben, was ich vorher nie/selten musste.
Kann es sein, dass meine Daten an Dritte weitergegeben wurden, ohne meine Zustimmung und ist dies rechtens?
Sehr geehrte Damen und Herren,
zwar habe ich mein Anliegen bereits an eine zuständige Behörde für Datenschutz zugesendet, jedoch möchte ich auch über diese Seite Informationen bzw. Erfahrungen von Datenschutzverletzung seitens des Jobcenters erfahren.
Mein Fall:
Ich beziehe ALG II, aufgrund meiner EU-Rente und meiner gesundheitlichen Einschränkung. Jedoch bin ich stets aktiv und suchte einen Minijob. Ich arbeitete 2 Tage in einer Praxis, wo man mir nach diesen Tagen auch zu verstehen gab, mich einzustellen.
Ich kontaktierte meine zuständige Sachbearbeiterin, um mich abzusichern bezüglich der 2 Probetage. Einen Tag später erhielt ich von dieser Sachbearbeiterin ein seltsames Formular
„Angebot einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
bei einem Arbeitgebe“
Ich sah keinen Zusammenhang zu meiner Situation mit diesem Formular und wandte mich an dies Sachbearbeiterin, diese mir mitteilte nicht darauf zu reagieren, dies sei nur eine formelle Angelgenheit.
Ich hatte nun nach 5 Tagen der Probezeit einen Termin in der Praxis bezüglich eines Arbeitsvertrags.
Als ich zu diesem Gespräch ging, war der Arzt sehr irritiert und teilte mir mit, ebenso dieses Formular erhalten zu haben (ohne Einverständniserklärung oder Absprache meinerseits). Somit wurde mir natürlich die Frage gestellt bezüglich dieser Eingliederung. Somit musste ich offenlegen, wie meine gesundheitliche Situation ist etc. Ich habe dies nie im Vorfeld offenbart, was auch mein Recht ist. Denn sonst hat man auf dem aktuellen Arbeitsmarkt auch keine Chance. Hinzu hat die Sachbearbeiterin nie eine Vermittlung für einen Arbeitsplatz meinerseits geleistet. Ich war immer eigens aktiv auf Suche.
Nun habe ich in der Vergangenheit auf 2 Arbeitsstellen, wo ich auf Minijob-Basis angemeldet war, nur eine kurze Beschäftigung aufgrund, dass man von mir Mehrstunden unentgeltlich verlangte. Man wollte somit einen Midijob mit mir praktisch ausführen. Jedoch sollte die angemeldete Form weiterhin ein Minijob sei. Dies ist jedoch rechtswidrig und nachdem ich mich dagegenstellte, wurde mir an diesen 2 Stellen gekündigt.
Die Information meiner letzen 2 Arbeitgeber hat die Sachbearbeiterin ebenso an diesen Arzt, wo ich hätte beschäftigt werden können, mitgeteilt (ebenso ohne Absprache meinerseits).
Somit gab dieser Jobcenter Daten von mir preis, was unzulässig ist. Es wurden Daten herausgegeben was meine gesundheitliche Einschränkung betrifft, es wurde ein Formular des Jobcenters an einen möglichen Arbeitgeber versandt, dies erklärt, dass ich ALG II beziehe . Doch auch dies ist ein Verstoß. Kein Arbeitgeber muss über einen Bezug des Jobcenters informiert werden. Hinzu hat die Sachbearbeiterin Hinweise an diesen Arzt weitergegeben, wo ich bereits beschäftigt war.
Wenn Sachbearbeiter so vorgehen, ist dies ziemlich kontraproduktiv. Denn somit verhindert man mögliche Arbeitsverträge. Doch sind diese Sachbearbeiter dafür zuständig eine Vermittlung bzw. Unterstützung zu sein, für den Arbeitssuchenden.
Es würde mich sehr interessieren, ob jemand bereits solch eine Erfahrung gemacht hat oder jemand die Möglichkeit eines Widerspruchs kennt.
Grüsse
Line71
Danke für diesen Kommentar. Es ist dermaßen schlimm, wie die JobCenter agieren, dass ich ihnen niemals gestatten würde, z.B. medizinische Daten über mich zu bekommen. Diese Jobcenteragentur ist im Grunde eine Arbeitsverhinderungsagentur. Ich sollte z.B. als Erzieher*in arbeiten und habe früher auch in Sozialpädagogik eine 2 (in einem Studium) bekommen. Leider musste ich das Studium abbrechen und habe deshalb nur ein Vordiplom. Ich arbeitete 8 Monate in einer Kita im Rahmen einer AME. Die Kita wollte mich gern behalten und ich wollte auf jeden Fall 12 Monate voll arbeiten, um dann die „Externenprüfung“ für die staatl. Anerkennung als Erzieherin zu machen, doch dies wurde abgelehnt und ich zur nächsten „Kompetenzfeststellungsmaßnahme“ geschickt, obwohl meine Kompetenz in Bezug auf die Arbeit mit Kindern von Träger und Einsatzstelle sehr geschätzt wurde.
Und heute müssen aus der Stadt in der ich wohne, dringend gesuchte Fachkräfe – die aus dem Ausland angeworben wurden – wieder abreisen und die Arbeit kündigen, weil sie keinen Kita-Platz (mit aufgrund von Mangel an Erziehern/Erzieherinnen) für ihr Kind finden können.
hallo habe nur probleme mit jobcenter wie weit dürfen die den gehen datenschutz gehen mein auto ist kaputt gegangen habe es dan noch verkauft habe dan mir ein kleinwagen gehollt 1800 euro von den rest wert habe dan kaufvertrag hin geschickt ,fahrzeug schein auch das gleiche auch mit den motorad jetzt wollen sie das ich von den 2 fahzeuge das ich ihn die fahrzeugbrief einreiche auch tüv berichte das ist doch nicht normal ist das datenschutz noch sozial geheimnis ist doch datenschutzverstoss so sehe ich das mfg harry
Wow – so viele Möglichkeiten Punkte und Kommata zu setzen. Und dann ist nur eines an der falschen Stelle.
Aber zu deiner Frage: das Jobcenter muss das Vermögen der Leistungsbezieher prüfen. Falls also ein Verkaufserlös beim Autoverkauf erzielt wird, muss das überprüft werden, da es Obergrenzen für eigenes Vermögen im SGB II gibt.
Eine Kopie des Fahrzeugbriefs ist aber nur notwendig, wenn du die Anschaffung gefördert bekommst. Gleiches gilt für die TÜV Bescheinigung. Die ist nur relevant wenn es Vorgaben zu den Eigenschaften der Autos bei Förderungen gibt. Ein Datenschutzverstoß ist das dann jedenfalls nicht. Es zwingt dich ja keiner, die Förderung anzunehmen.
Hoffe, das konnte helfen.
Darf eine (in meinem Bekanntenkreis ) Justitzvollzugsbeamtin aus privatem Interesse Einsicht in meine Daten vom Jobcenter erhalten ?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute meinen Weiterbewilligungsbescheid bekommen. Dieser Brief kam offen bei mir an. Der Klebestreifen war komplett trocken, das bedeutet der wurde seitens des Jobcenters nicht zugeklebt.
Das hat zur Folge,dass nun jeder der den Brief in der Hand hatte meine Daten haben könnte. Verstößt das nicht massiv gegen die DSGVO? Und wenn ja, wie kann ich mich dagegen wehren?
Mit freundlichen Grüßen
Keine Sorge, ich als ehemaliger Postmitarbeiter der deutschen Post war in der Zustellung tätig, wir unterliegen dem Postgeheimnis, auch nach dem ausscheiden, geschweige dürfen wir nichts lesen. Also nochmal, mach dir keine Sorgen. Peace out 🙂
Als wenn das jemand interessiert und macht, besonders bei Postkarten. Glaubt doch kein Mensch, das Menschen sich tatsächlich mal an was halten.
Ich finde es bezeichnend für das Land, dass man versucht sich selbst zu schützen, und Behörden reichen alles von einem in der Gegend herum. Meinte eine Empfangsdame vom AA ob man den Ausweis dabei hat, als ein Umschlag abgegeben wurde. Diesen fand man dann als bestätigt im System, dafür hatte man seine Zustimmung aber nicht gegeben. Hier werden wichtige Daten erhoben und zweckentfremdet. Zudem wird man von unterschiedlichen Personen angerufen, die man nicht mal persönlich sah, und die Fragen einen Löcher am Telefon in den Bauch unter Androhung von Sanktionen, das ist Nötigung und Erpressung, da kann ja Hinz und Kunz am Telefon sein. Die Putzfrau, weil irgendso ein Spacken mal wieder vergessen hat was ein- und abzuschließen und die vertreibt sich als ostdeutsche oder sonst woher mit ihrer Familie ein paar Spässchen.
Und was man nie zum Besten gab, wird allerwelt auf dem Silbernen Tablett serviert, weil AA sich alles erlaubt, und nichts vernünftiges auf den Weg bringt. Unter unter dem Schirmchen, wir wollen alle in Arbeit bringen, Hauptsache die Wirtschaft läuft, koste es was es wolle.
Voller Einsatz….Fragt sich nur von wem und unter welchem Preis.
Datenschutz auf Papier.
Hallo, ich war letztens mehrmals persönlich bei der Arbeitsagentur in Köln und musste feststellen das dort das Sozialgeheimnis nach § 35 Absatz 1 nicht gewährt wird. Die Gespräche finden in einem Großraumbüro mit ca. 6 oder mehr Beratungsplätzen statt die nur durch eine Sichtschutzwand abgetrennt ist sodass ich die Gespräche der anderen Arbeitssuchenden und die auch meine Gespräche hören konnten. Ist das zulässig? Ich dachte es würde eine abwechselnde Terminvergabe stattfinden lt. § 78a SGB X.
Wieso darf, Job Centers meine Adresse an Vater meines Kinder weiter geben ?
Als ich den Antrag auf Weiterbwilligung abgegeben habe wurde mir mitgeteilt das ich die Kontoauszüge der letzten 6 Monate einreichen muss ,sonst würde mein Antrag nicht bearbeitet werden. Also habe ich meine Kontoauszüge rausgesucht und die schön geordnet in einen Briefumschlag gesteckt und beim Jobcenter in den Briefkasten der im Vorraum hängt,eingeworfen. Hab natürlich ein paar Zeilen dazu geschrieben und auf dem Briefumschlag “ Leistungsabteilung “ rauf geschrieben.Damit jeder weiß wohin damit. Da s war am 5.8.19 Heute bekomme ich ein schreiben vom Jobcenter in dem ich aufgefordert werde meine Kontoauszüge ein zu reichen. Das Schreiben ist vom 8.8.19. Ich weiß nicht wie lange braucht ein Brief um da anzukommen wo er hin soll.3 Tage sind anscheinend zu wenig oder muß erst jeder Mitarbeiter in meinen Kontoauszügen rumschnüffeln.Was hat sowas noch mit Datenschutz zu tun. Vielen Dank
Hallo, wie ist es, wenn man eine abschliessende EKS einreichen muss und dabei Daten seiner Kunden, sprich Rechnungen mit Kundenanschriften, Zahlungsnachweise und Eingänge als Nachweis in Kopien einreichen muss?
Ist schon klar, dass man seine Einnahmen belegen muss, aber auf den Rechnungen stehen ja die kompletten Adressen der Kunden.
Grüße
Hallo, eine Antwort auf diese Frage würde mich auch intressieren. Stehe vor dem selben Problem. Ich darf doch nicht einfach die Daten meiner Kunden weiter geben ? mfg
Ich habe genau dasselbe Problem . Dies scheint allerdings neu zu sein . Offensichtlich ist es eine weitere Schikane des Jobcenters. Als ich bei der Regionaldirektion nachfragen, konnten Sie es mir nicht erklären. Ich hätte gerne den Gesetzestext dazu. Ich komme aus Halle Saale
Ich bekam diese Woche nicht so schöne Post vom Jobcenter. Im gelben Umschlag ( also Einschreiben Einwurf) habe mir nichts zu Schulden kommen lassen. Ich beanspruche Aufstockung da ich nicht so viel Verdienst habe.
Ich muss wegen Falschberechnung rückwirkend eine Summe von über 800 Euro zurückbezahlen.
Nun gut dagegen werde ich wohl nichts tun können.
Was mich hier nur stört, warum schickt man solche Briefe im gelben Umschlag ( war mein erster in meinem Leben) als ob der Gerichtsvollzieher hinter mir her wäre. Ich schäme mich schon vom Postboten echt. Das zweite was ich gar nicht verstehe, meine Sachberarbeiterin schrieb aussen !! auf dem Briefumschlag meine BG – Nummer mit Kugelschreiber darauf. Das müsste doch wirklich nicht sein. Allein aus Datenschutzgründen. Ich überlege sie per Email darauf anzusprechen oder was kann ich hier tun? Telefonisch kann ich meine Sachbearbeiterin nie erreichen.
Vielen Dank für Antworten
Ergänzend möchte ich bemerken, dass keinerlei Unterstützung in den ganzen Jahren statt gefunden hat, obwohl ich hoch und weit qulifiziert bin und ein Anruf ggfs. schon eine Änderung herbei geführt hätte haben können. Ich habe vor den Studien als Prüferin im ReWe gearbeitet. Meine Anfrage an den Arbeitsvermittler, ob er nicht tätig werden könnte mich in meinem letzten angestellten Beruf als Rechnungsprüferin im örtlichen Rechnungsprüfungsamt vor zu schlagen, schlug auf taube Ohren und wurde nicht einmal kommentiert. Auch der Vorschlag einer Berliner Arbeitsvermittlerin, die sich mich in gleicher Funktion vorstellen konnte, wurde im jetzigen JC keine Aufmerksamkeit geschenkt, es gab nicht einmal eine Reaktion darauf, schlichtweg wurde es überhört.
Es kann nicht sein, dass ich mich 20Jahre lang lernend, studierend (guter Abschluss) und mit 4,5Berufen nun zwangsvermitteln lassen muss.
Bis vor kurzem waren die Fördermöglichkeiten für ALG2 Empfänger nicht mit denen nach ALG1 vergleichbar! Somit gab es keine adäquate Hilfe von adäquaten Vermittlern.
Hallo,
ich habe erstmalig ein Informationsschreiben des JC´s bekommen, dass meine persönlichen Daten inkl. Bewerburngsunterlagen an Dritte Arbeitgeber (gemeint sind wahrscheinlich potentielle Arbeitgeber, denn es gibt grds. ja mehrheitlich nur einen Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer).
Da ich nicht einmal den Inhalt meiner betreffenden Daten mit irgend jemandem vom JC abgeglichen habe, habe ich keine Information darüber, welche Daten (und ob diese überhaupt richtig sind) übermittelt werden sollen?
Es hat sich zudem in der Vergangenheit herausgestellt (mehr durch ein Zufall), dass über lange Zeit Daten von mir im Lebenslauf (mehr liegt dem JC nicht vor von mir) im System des JC´s falsch eingepflegt waren, so dass meine Bedenken doch nachvollziehbar sein sollten. Meines Erachtens gibt es keine Datenschutzvereinbarung der BA oder des JC in Niederachsen mit dem entsprechenden Landesdatenschutz……?
Für ein Feedback bin ich dankbar.
FG
Hallo,
die Miete meiner künftigen Mieterin wird durch das Jobcenter bezahlt.
Muss ich als Vermieter dem Jobcenter meine Steuer ID angeben?
MFG
Monika
Nein, warum das? Meines Erachtens ist nur die Mietunterlage notwendig, wenn aus ihr alle Daten, die relevant sind, hervorgehen. Eine Mietbescheinigung sollte reichen. Es geht ja um die Immobilie und das Mietverhältnis und nicht Ihre Angaben als Steuerpflichtiger Bürger. Nach dem Grund sollten Sie fragen, meine ich.
Hallo,
in einem Brief des Jobcenters ist im Anschriftenfeld die Kundennummer ersichtlich. In früheren gerichtlichen Entscheidungen wurde ausgeführt, dass dies datenschutzrechtlich nicht bedenklich sei, da aus der Kundennummer keine Rückschlüsse auf Sozialdaten und/oder Leistungsbezug gezogen werden könnten. Gilt dies nach der DSGVO noch immer? Ich persönlich finde die Kombination des Namens des JC + vollständiger Name und Adresse des Kunden + Kundennummer sehr bedenklich.
Vielen Dank
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bewerbungsvorschläge der Bundesanstalt für Arbeit sowie die der kommunalen Jobcenter sind neben den üblichen Nachweisen zum Bewerbungsverfahren, mit dem Zusatz versehen
„Wir weisen darauf hin das der vorgenannte Arbeitgeber seinerseits befugt ist, der BA das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens mitzuteilen.“
Da wir meinen das niemand außer der Person einer Übermittlung von Daten über dieselbe zustimmen kann außer die Person selbst und darüber hinaus ein eventueller zukünftiger Arbeitgeber nicht befugt ist Daten zwecks Weitergabe zu erheben, sind wir der Meinung das dieses Verfahren gegen erstens das BlnDSG und/oder zweitens gegen das DSGVO verstößt.
Wir bitten Sie freundlichst um Annahme und Klärung dieses Zustandes.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas
Hallo Thomas,
bitte wenden Sie sich ggf. zur Klärung an den Berliner Landesbeauftragten für Datenschutz. Wir können keine Meldung von potentiellen Datenschutzverstößen entgegennehmen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Darf das Jobcenter private Unterlagen meines Vermieters einsehen? In diesem Fall handelt es sich um die private Betriebskostenabrechnung meiner Vermieterin
Da fragt dann womöglich jemand beim Arbeitsamt an, mit dem man Zoff oder Verfahren am laufen hat unter dem Vorwand, sie suchen einen Arbeiter und das AA grätsch dazwischen und gibt mal sauber alles weiter was man selbst unter Verschluss hat, und ob das rund läuft, ist egal, weil derjenige für den Staat arbeitet, und was unternimmt der schon bei Verstößen, wenn das Kind in Brunnen fiel? Denen ist es doch egal, ob sie jemanden irgendwas versauen. Denen gehts nur um mehr Geld für Bauwerke die kein Mensch braucht, anstatt mal die Bevölkerung anständig zu versorgen, wie die meisten ihre Pflicht im Umkehrschluss erfüllen, und dass ohne Transparentbesichtigung aller Vorgänge im Staat oder bei den Arbeitgebern. Die Jobcentergeisterbahn ist eine Einbahnstr..
Habe gestern eine Einwilligungserklärung von der Fallmanagerin erhalten, die nicht mit dem
Datenschutzparagraphen übereinstimmt. Sie sagte aber erst zu mir, dass wäre die neue Datenschutzregelung und da müßte ich unterschreiben.
(gemäß § 40 Absatz 1 Satz 1 SGB II i.V.m dem §67 b Abs. 1 bis 3 SGB X, sowie Artikel 7 Abs. 3
der Richtlinie (EU) 2016/679
Damit sie in meinem Fall meine pers. Daten, die Schul- u. Berufs-
ausbildung, den berufl. Werdegang, Fertigkeiten, Kenntnisse, Angaben üb. die Mobilität u.
gesundheitlichen Einschränkungen
„an den für meine kurz- bzw. langfristige Eingliederung in Arbeit verantwortl. Partner (für mich jetzt anonym) übermitteln kann.
Sie meinte auf meine Anfrage hin, dass sie mich in Arbeit buchen möchte. Bisher habe ich immer meine Eigenbemühungen gebracht und mich mehr, als von ihr gefordert, beworben.
Schon einmal wollte sie mich anhalten, dass meine Daten an den Arbeitgeberservice gegeben werden, da sagte ich, dass ich vorher mit ihr die Stellen besprechen möchte. Denn sie achtet nicht
darauf, dass ich keinen Führerschein habe (kein räumliches Sehen) und so schwer bestimmte Firmen erreichen kann od. nur spät erreiche. So war es auch, als meine schwer kranke Mutter noch gelebt hat u. ich als pflegende Angehörige bekannt war. Da haben sie mich bis 70-80 km weit weg geschickt, dort sollte ich arbeiten und das ohne Auto. Meine Mutter hat gar nicht verstanden, warum so gemein reagiert wurde.
Ist bei anderen auch so eine Einwillgungserklärung vorgelegt worden?
Die angegebenen Paragraphen sind nicht mit dem 4a Datenschutzparagraphen übereinstimmend.
Hallo Marienkäfer,
bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle, um sich diesbezüglich aufklären zu lassen. Über die genauen Vorgänge beim Jobcenter können wir an dieser Stelle keine Angaben machen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo Datenschutz.org
Sie können schon über die genauen Vorgänge beim Jobcenter Angaben machen.
Sie wollen nur nicht, weil Sie genau wissen das bei den Jobcentern einiges nicht
Datenschutz-konform verläuft.
Hallo Rainer,
da wir selbst keinen Einblick in die internen Abläufe der Jobcenter haben, ist eine Bewertung dieser unter datenschutzrechtlichen Aspekten nicht möglich.
Die Redaktion von datenschutz.org