Mit einer eindeutigen Mehrheit hat das Europäische Parlament heute den AI Act, eine neue Verordnung zu Künstlicher Intelligenz beschlossen. Mit dem KI-Gesetz verfolgt die EU das Ziel, die Risiken von KI-Systemen einzuhegen. Das Inkrafttreten der Verordnung ist jedoch frühestens 2026 zu erwarten.
Update vom 23. Mai 2024: Heute hat der Rat der Europäischen Union, der zusammen mit dem Parlament am Gesetzgebungsverfahren beteiligt ist, der Verordnung ebenfalls zugestimmt. Das Gesetz wird demnach wie geplant in Kraft treten.
Was das neue KI-Gesetz beinhaltet
Der AI Act legt einen Schwerpunkt auf die stärkere und wirksame Regulierung von KI-Anwendungen. Die Verwendung von KI sei mitunter undurchsichtig, komplex, datenabhängig und basiere auf dem autonomen Verhalten der Anwendungen. Dies bringe eine Gefahr für Grundrechte wie den Schutz personenbezogener Daten und die Achtung des Privatlebens mit sich. Zur Überwachung der Umsetzung soll ein Europäisches Amt für Künstliche Intelligenz geschaffen werden.
Das Herzstück der Verordnung ist die Einstufung von KI-Systemen nach den Risiken ihrer Anwendungszwecke. So ist gemäß dem KI-Gesetz zwischen folgenden KI-Anwendungen zu unterscheiden:
- Verbotene KI-Systeme, die ein „unannehmbaren Risiko“ mit sich bringen
- Hochrisiko-KI-Systeme
- Begrenzt riskante KI
- Risikoarme KI
Vom Verbot betroffen sind vor allem Anwendungen, die dazu geeignet seien, Menschen zu unterdrücken. Dies betrifft Social-Scoring-Systeme, auf biometrischen Daten basierende Überwachungssysteme (zum Beispiel Gesichtserkennung in Echtzeit) und die automatisierte Erkennung von Emotionen (zum Beispiel durch Ermittlungsbehörden).
Auch der beliebte Chatbot ChatGPT ist vom neuen KI-Gesetz betroffen: ChatGPT & Co müssen künftig strengere Transparenzanforderungen erfüllen. KI-erzeugte Inhalte sind der KI-Verordnung zufolge als solche zu kennzeichnen und der Generierung rechtswidriger Inhalte durch Chatbots ist durch die Verantwortlichen vorzubeugen.
AI Act soll Künstliche Intelligenz fördern und Grundrechte schützen
Mit der Zustimmung zum AI Act schließen sich die Abgeordneten dem Vorschlag der Europäischen Kommission an. Mit einer derart umfassenden gesetzlichen Regelung von Künstlicher Intelligenz betritt die EU Neuland. Das neue KI-Gesetz formuliert die folgenden Ziele:
- KI-Systeme, die im EU-Raum auf den Markt gebracht werden, müssen sicher sein und bestehende Grundrechte und Werte der EU achten.
- Mit dem KI-Gesetz soll durch klare und umfassende Regelungen Rechtssicherheit geschaffen werden, um Investitionen in KI zu fördern.
- Die Steuerungsmöglichkeiten des KI-Marktes und die Durchsetzung geltenden Rechts zur Wahrung der Grundrechte soll gestärkt werden.
- Ein einheitlicher europäischer Binnenmarkte für rechtskonforme, sichere und vertrauenswürdige KI-Anwendungen soll entwickelt werden.
Darüber hinaus betrachtet die Kommission das neue KI-Gesetz als Ergänzung zu bestehenden Regelungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Das KI-Gesetz ist für alle Mitgliedstaaten der EU bindend. Dies bietet den Vorteil, Rechtssicherheit durch klare Begriffsbestimmungen und einheitliche Regularien schaffen zu können. Ein Inkrafttreten der Verordnung ist jedoch frühestens 2026 zu erwarten.
Schreibe einen Kommentar