Das Wichtigste zum Datenschutz in der Kita in Kürze
- Der Datenschutz ist auch in Kindertageseinrichtungen zu beachten, insbesondere zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Kinder.
- Datennutzungen, die nicht gesetzlich erlaubt sind, bedürfen einer Einwilligungserklärung durch die Eltern.
- Hierzu gehören beispielsweise auch Fotoaufnahmen in der Kita sowie deren anschließende Präsentation.
Was ist beim Datenschutz in der Kita zu beachten?
Inhaltsverzeichnis
Personenbezogene Daten wie Namen, Adressen oder aber auch Gesundheitsdaten dürfen nach dem Prinzip des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt grundsätzlich nicht erhoben, gespeichert oder genutzt werden, sofern keine gesetzliche Regelung oder Einwilligung des Betroffenen dies ausdrücklich erlaubt. Dies ist auch die Leitlinie beim Datenschutz in Kitas.
Der Datenschutz in der Kita dient auch dazu, die Persönlichkeitsrechte des Kindes zu schützen. Wenn Einwilligungen in Datennutzungen erforderlich sind, müssen die Eltern im Interesse ihrer Kinder entscheiden, ob sie eine solche geben wollen oder nicht.
Welche Erhebungen lässt der Datenschutz in Kindertagesstätten zu?
Grundsätzlich sind bestimmte Datennutzungen gemäß dem Datenschutz einer Kita auch ohne Einwilligung erlaubt. Hierzu gehört die Nutzung von personenbezogenen Daten, die für die Erbringung der Betreuung erforderlich sind. Erlaubt ist demnach die Erhebung folgender Daten:
- Name, Adresse und Geburtstag des Kindes
- Name, Adresse und Telefonnummer der Eltern
- Tetanusimpfung des Kindes
- Kontaktinformationen des Hausarztes
- Krankheiten des Kindes, die der Einrichtung bekannt sein müssen
Sollen mehr Informationen abgefragt werden, müssen die Eltern einwilligen, wobei zu beachten ist, dass auch stets der konkrete Zweck der Datenerhebung angegeben werden muss.
Fotos im Kindergarten: Was der Datenschutz vorsieht
Durch das Fotografieren im Kindergarten ist der Datenschutz direkt berührt. Denn Bilder der Kinder gehören ebenfalls zu den personenbezogenen Daten. Da Fotos in der Regel nicht für die Durchführung der Betreuung notwendig sind, gilt auch hier wieder: Es muss in jedem Fall eine Einwilligungserklärung der Eltern vorliegen.
Zu beachten ist aber auch, dass der Datenschutz bei Fotos im Kindergarten nicht nur im Moment der Aufnahme Anwendung findet, sondern sich selbstverständlich auch auf die öffentliche Präsentation erstreckt. Der Datenschutz in der Kita muss dabei so weit gehen, dass für die konkrete Form, in der die Fotos gezeigt werden, eine Einwilligungserklärung abgegeben werden muss. So ist es zum Beispiel ein Unterschied, ob die Bilder lediglich im Gemeinschaftsraum der Einrichtung ausgehängt werden oder auf der öffentlichen Internetseite zu finden sind.
Nicole meint
25. Oktober 2022 at 7:29
Hi, unsere Kita hat Profile der Kinder ausgehängt mit Daten wie Größe und Gewicht. Überschreitet die Kita damit nicht die Grenzen des Datenschutzes bezogen auf persönliche Daten?
David meint
11. Juli 2022 at 13:51
Hallo,
darf eine Kita/Schule grundsätzlich Fotos in sozialen Netzwerken teilen? Auch wenn Eltern dem zustimmen oder die Gesichter unkenntlich gemacht werden, vermute ich hier einen Verstoß, weil nicht transparent ist, wo und wie lange die Bilder gespeichert werden und zu welchem Zweck sie noch verwendet werden. Habt ihr vielleicht einen Link wo dazu etwas konkretes steht?
Danke!
Gruß
David
Jay Th meint
22. März 2022 at 9:53
Hallo, ich habe eine Frage. in der Kita werden am ende des Jahres Fotocds erstellt (mit Einwilligung der Eltern natürlich). Die Fotos kann man nur anschauen. Mehr kann mit den Fotos nicht getan werden, da sie gesichert sind (man kann sie weder abspeichern, noch weitergeben,…)
Jedoch neigt sich die CD Ära bald dem Ende zu. Hat jemand eine Alternatividee oder sollte man dies komplett sein lassen (wegen Datenschutz).
Liebe Grüße
Carla meint
31. Januar 2023 at 22:48
Das Thema interessiert mich auch. Gäbe es eine solche Möglichkeit nicht auch über einen Link?
Thorsten meint
24. Januar 2022 at 23:46
Hallo,
Von meinem Kind wurde im Kindergarten eine Sonne erstellt.Im Grunde sind das Beobachtungen über mein Kind.
Wo ich jetzt eine Kopie von dem Blatt haben wollte,hieß es das ich das nicht bekomme da das interne Daten sind.Wir können das gerne besprechen aber ohne Abdruck.Ist das rechtens?immerhin handelt es sich um Daten über mein Kind.
Ina meint
10. Dezember 2021 at 19:16
Hallo,
Ich habe in einer kleinen Kita fotografiert. Natürlich haben alle Eltern ihr Einverständnis dazu gegeben.
Darf ich das Gruppenfoto bzw. die Gruppencollage auch digital rausgebenoder nur als Print Abzug ?
Alle Eltern haben sich ja angemeldet und somit zugestimmt, dass ich die Fotos machen darf.
Scholz meint
26. Oktober 2021 at 10:41
Hallo, wie sieht es aus mit dem Impfausweis und dem Untersuchungsheft (wegen der Impfberatung). Darf der Kindergarten da Fotokopien machen oder reicht auch das Vorzeigen und der Kindergarten macht sich Notizen?
Ulrike meint
5. August 2021 at 8:17
Hallo 🙋🏼♀️
Meine Große wechselt von der Krippe in den KiGa. Seit sie in der Krippe ist, freue ich mich auf die Bilder von ihr, da ich sie gern in unser Fotobuch mit aufnehmen möchte. Unsere Wrzieherinnen machen auch fleißig Bilder. Auf Nachfrage, wann wir die Bilder denn bekommen, hieß es, dass sie aus Datenschutzrechtlichen Gründen keine Bilder digital mehr heraus geben dürfen.
Stimmt das? Kann ich von den bisherigen Eltern eine Genehmigubg einholen und so unsere Bilder bekommen?
Danke
Helena meint
19. Juli 2021 at 12:52
Dürfen Erzieherinnen darum bitten, dass es keine whatsapp Gruppen der Eltern untereinander gibt? Darf die Einrichtung solche Gruppen verbieten? Welche Rechte haben Eltern-Vertreter und Erzieherinnen, die von solchen Gruppen wissen und mitgekommen haben, dass es nicht nur dem Informationsaustausch geht?
Hannes meint
29. Mai 2021 at 11:54
Unser Kind kommt bald in den Kindergarten. Ich wusste gar nicht, dass hier auch spezielle Datenschutzrichtlininen gelten. Gut zu wissen, dass man bestimmte relevante Krankheiten für die Einrichtung offen leben muss. Dadurch können Kinder im Idealfall besser betreut werden.
Peggy meint
18. April 2021 at 21:52
Hallo,
Wir haben in unserer Kita eine WhatsApp Gruppe der Eltern unserer Gruppe (ohne Erzieher). 1-2 mal im Monat gibt eine Erzieherin ein Feedback an eine Mutti, wie es in der Gruppe so läuft, was gemacht wird und was geplant ist. Ab und an gibt es ein Bild der Bastelarbeiten. KEINE Fotos und Namen der Kinder. Anschließend leitet die Mutti es in unsere Elterngruppe.
Laut KitaLeitung ist dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr erlaubt. … Was haben diese allgemeinen Infos mit Datenschutz zu tun? Früher hingen diese Infos in der Garderobe, das wir Eltern wussten, was so gemacht wird. Seit Corona erfahren wir nichts mehr über den Tag der Kinder.
Meine Fragen, können wir auf solche Infos bestehen und wie ist es am besten durchführbar?
Annette meint
16. Februar 2021 at 18:31
Der Kindergarten gibt keine Eltern-Kontaktlisten an uns heraus. Wir sollen uns einer WhatsApp-Gruppe anschließen. Müssen wir das akzeptieren? Wir lehnen WhatsApp ab, weil es uns nicht sicher ist. Haben wir ein Recht auf eine Elternliste mit Mail-Anschrift? Wir müssen uns ja mit anderen Eltern austauschen können.
Erich meint
2. Juni 2021 at 0:05
Hallo,
der Kindergarten darf keine Kontaktlisten herausgeben, außer es gibt von jedem eine entsprechende Einwilligung für eben genau diesen Zweck. Diese muss zwingend separat dokumentiert werden.
Whatsapp ist abzulehnen (generell, Fremdverarbeitung durch Facebook, im Regelfall keine Einwilligung der Kontakte vorhanden, welche bei Einsatz von Whatsapp zu Facebook übertragen werden).
Vorschlag: Schließt euch untereinander kurz und tauscht die Mail-Adressen aus. Lasst den Kindergarten außen vor!
JackBlack meint
20. November 2020 at 0:47
Hallo,
Leider sitzen wir ja momentan dank Corona ausserhalb der KiTa und haben keinerlei Einblicke.
Nun wurde angedacht die Weihnachtsfeier zu filmen und dann den Eltern zur Verfügung zu stellen. Dazu sollte auch eine Einverständniserklärung unterschrieben werden.
Da aber bereits im letzten Jahr Aufnahmen der ganzen Gruppe von einigen Eltern gemacht wurden und kurze Zeit später durch Whatsapp (gehört ja zu Facebook) flackerten. Nicht als private Nachricht sondern offen als Satus, für jeden Kontakt öffentlich. Dies wurde recht schnell bemerkt und die Bilder entfernt.
Ich selbst achte sehr auf den digitalen Abdruck unseres Kindes, da dieser nicht in 8-10 Jahren mit Videos aufgezogen werden soll, wo er bei dem Weihnachtslied stottert. Daher habe ich starke Bedenken meine Freigabe dazu zugeben.
Es kamen daraufhin auch Kommentare das man dann ja die Aufnahmen ohne unser Kind machen könnte. Das Kind versteht so etwas mit 3,5 Jahren nicht, für mich ist es jedoch schon ein Ansatz von Mobbing.
Gerade die Eltern die fitter mit Medien sind und so etwas umwandeln können sind „Influencer“, deren Privatleben und Kinder bunt plakatiert werden. Genau auf so einer Plattform möchte ich eigentlich kein Video unseres Kindes sehen.
Sehe ich diese Sache zu eng, da starker Gegenwind von den anderen Eltern kommt?
Sollte die KiTa dort besser auf meine Bedürfnisse und die des Kindes eingehen?
Hat die KiTa überhaupt vorher nachgedacht, welche Konsequenzen ohne die Freigabe entstehen?
Es ist deren Weihnachtsfeier und wir werden es alle wohl überstehen wenn wir nur ein Einzelfoto bekommen.
Danke
Deedi meint
28. Oktober 2020 at 11:02
Hallo alle zusammen,
In der Kita meiner zwei Kinder werden die Fotos mit dem Smartphone gemacht. Frage dies geht doch absolut gegen das Datenschutz Gesetz oder nicht? Ich bin selber Erzieherin und bei uns ist das ein absolutes tabu, selbst das Handy in der Arbeitszeit bei uns zu tragen. In den Pausen zur eigennutzung ok aber sonst nicht.
Also meine Frage bezieht sich einfach auf diese Situation das die entwicklungsbilder unserer Kinder mit dem Smartphone gemacht werden. Es ist ein junges Team, alle sind sie in den ganze. Netzwerken wie instergram und Co unterwegs und haben sicherlich eine cloud wo alles gespeichert wird. Was kann ich tun das sie dies unterlassen??
Ich würde mich sehr über Hilfe mit handfesten Dingen die ich der Kita vorlegen kann. Vielen Dank im voraus
K. W. meint
23. Juli 2020 at 14:12
Hallo
Wir, eine kleine Gruppe Eltern, würden gerne Gruppenintern ein Abschiedsgeschenk für die Vorschulgruppenleitung unseres Kindergartens organisieren. Haben dafür um eine Namensliste der Vorschulkinder gebeten um niemanden zu vergessen.
Die Kigaleitung verwehrt und diese aus Datenschutzgründen. Zu Recht?
Ronja meint
6. März 2020 at 15:21
Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass bei uns in der Kindertagesstätte die Eltern immer gefragt wurden ob sie wünschen, dass ihr Kind fotografiert wird, deswegen verwundert es mich wenig, dass heute eine Einwilligungserklärung dafür verlangt wird. Außerdem ist es doch vollkommen legitim, dass bestimmte Daten für die Kita zugänglich gemacht werden müssen, speziell wenn es um Krankheiten und Allergien geht.
Agnes meint
3. März 2020 at 9:17
Hallo
In der Krippe meiner Tochter war ganz lange ein Zettel mit den Schlafzeiten der Kinder, wo man immer wieder schauen konnte wie lange eigenes Kind Mittagsschlaf gemacht hat. Jetzt gibt es den Zettel nicht mehr. Es hieß aus Datenschutzgründen.
Ist das denn so?
Agnes
Mama15 meint
28. Januar 2020 at 4:39
Hallo, wir haben eine Datenschutzerklärung in unserer Kita unterschrieben und gestattet, Fotos und Videoaufnahmen zu machen. Man sagte uns damals, dies sei für Veranstaltungen der Kita und Projekten in der Kitagruppe selbst. Nun hat unser Sohn erzählt, er wird gefilmt, wenn er frech war und gestänkert hat und, dass man sich zusätzlich Notizen macht. Auch sagt er, dass ihm die Aufnahmen gezeigt werden, wie er sich in einem bestimmten Moment verhalten hat. Da sich zeitgleich bei ihm eine große Unsicherheit seiner selbst ausgeprägt hat, haben wir dies angesprochen. Man sagte uns zunächst, dass diese Aufnahmen uns sein Fehlverhalten zeigen sollten. Nachdem wir klar gemacht haben, dass dies zu unterbleiben hat, sagte man uns, dass diese Art Aufnahmen für die Entwicklungsbeobachtung sind und wir ja unser Einverständnis gegeben hätten. Nun erzählte unser Sohn, es sei recht speziell auf ihn gemünzt. Dafür haben wir nicht unterschrieben. Ich finde dies in jeglicher Hinsicht bedenklich. Was haben wir hier für Rechte?
Carla meint
31. Januar 2023 at 22:42
Sie haben jederzeit das Recht Ihr Einverständnis zu widerufen.
Corina meint
17. Januar 2020 at 10:53
Hallo liebes Team.
Ich bin Erzieherin und in unserem Kindergarten ist es noch erlaubt, den Portfolioordner trotz Fotos am Ende der Kindergartenzeit mit nach Hause zu geben. Es liegt auch eine explizite schriftliche Einwilligung der Eltern vor.
Im Kindergarten meiner Tochter soll, laut Erzieherinnen, eine Rausgabe des Ordners nicht mehr erlaubt sein laut DSGVO. Hier liegt auch von allen Eltern eine schriftliche Einwilligung zur Verbreitung der Fotos im Portfolioordner vor.
Ist dies richtig? Darf der Ordner nicht mehr rausgegeben werden ohne die Fotos alle zu schwärzen oder zu entfernen?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Beruflich, wie privat 😉😊
K. meint
9. November 2019 at 8:27
Hallo, ich bin Erzieherin in einer Krippe und bei uns kam die Frage auf, wie wir die Fotos für die Portfolioarbeit entwickeln. Über den Drucker im Büro ist es teurer und die Qualität leidet. Bei den üblichen Anbietern ist es besser und günstiger, aber da man die Bilder dafür hochladen muss, kam die Frage nach dem Datenschutz auf. Verstoßen wir wirklich gegen etwas, wenn wir die Bilder zum Entwickeln z. B. bei Rossmann über die App hochladen?
Tina meint
31. Juli 2019 at 10:08
Hallo,
mein Sohn hat als angehender Schulanfänger mit den anderen Kindern zusammen im Kindergarten übernachtet. Davon hat ein Erzieher Bilder gemacht, die ich nun gerne haben möchte. Einige davon würden uns ausgedruckt ausgehändigt, den Rest digital zu bekommen sei jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Ich frage mich nun, warum der Kiga Bilder machen und speichern darf, ich sie aber nicht bekomme.
Daneila meint
22. August 2019 at 9:39
Das interessiert mich auch, eine Freundin hat das selbe Problem. der Kidnergarten will gespeicherte Bilder von ihrem Sohn nicht rausrücken.
Ina meint
6. Juni 2019 at 14:00
Hallo, bei uns im Kindergarten werden für die Kinder mit der viel liebe Portfolio Ordner geführt. Diese sind nach meinen Erachten das Eigentum meines Kindes und es kann darüber entscheiden. Nun wollten wir neulich uns den Ordner ausleihen und mit nach Hause nehmen damit wir diesen in Ruhe zusammen (auch mit dem Papa) anschauen können. Bzw. übers das Wochenende auch mal mit zu den Großeltern nehmen, damit diese den Ordner auch anschauen können. Als wir das beim letzten mal gemacht haben war dies kein Problem. Als wir uns das jetzt vor kurzen noch einmal überlegt haben hieß es plötzlich: „Wir dürfen die Portfolio Ordner nicht mehr mit nach Hause geben wegen dem Datenschutz“. Ich könnte schließlich Bilder abfotografieren und veröffentlichen. Wenn das Kind allerdings die Einrichtung verlässt, dann bekommen wir den Ordner mit nach Hause.
Jetzt Frage ich mich wo da der rechtliche Unterschied ist. Ich konnte auch nirgend wo im Internet und ähnlichen einen passenden Gesetzestext finden. Ich stoße immer wieder nur auf den Punkt das der Ordner Eigentum vom Kind ist und das Kind bzw. wir als die gesetzlichen Vertreter darüber bestimmen dürfen.
Wer ist hier nun im Recht? Der Kiga oder ich als Mutter die Anteil am Kindergartenleben des Kindes nehmen will?
Antje meint
21. Mai 2019 at 19:26
Hallo,
In unserer Kita sollen alle Bilder und Portfolio künftig über einen Fremdserver mit eingeschränktem Zugriff , Eltern des Kindes und Erzieher, gespeichert und bearbeitet werden. Muss ich dies wortlos akzeptieren oder kann ich dies verweigern? Bisher würden die Bilder extern ausgedruckt und ins Portfolio geklebt und anschliessend gelöscht. Mir behagt der Gedanke daran gar nicht, dass alle Daten mit Bilder meines Kindes auf einem fremden Server liegt wo ich nicht mal die Haftung oder Löschung kontrollieren kann.
Paul meint
30. April 2019 at 10:30
Hallo,
in unserem Kindergarten sollen mit Verweis auf den Datenschutz künftig keine Fotos der Kinder an ihrem jeweiligen Garderobenplatz mehr erlaubt sein. Hintergrund ist, dass der Garderobenraum als öffentlicher Raum gilt, weil man durch die Fenster von draußen hineinschauen kann.
Ist es deshalb notwendig/statthaft, das Anbringen von Fotos grundsätzlich zu untersagen? Oder ist es eine individuelle Entscheidung der Eltern?
Danke und Grüße
VR meint
30. April 2019 at 5:40
Hallo,
Ich habe auch eine Frage bezüglich Fotos im Kindergarten.
Bei Veranstaltungen wie dem Sommerfest des Kindergartens das im Kindergarten stattfindet soll den Eltern verboten werden zu fotografieren. Begründet wird dies mit der Datenschutzgrundverordnung.die kitaleitung findet dies selbst unglücklich, wird aber vom Träger dazu angehalten. Es kam jetzt die Frage auf ob man nicht wie bei öffentlichen Sportveranstaltungen am Tag des Festes einen Aushang am Eingang auf das Gelände machen kann, mit dem Hinweis dass man möglicherweise fotografiert wird. Ich meine solche aushänge bei öffentlichen Veranstaltungen gesehen zu haben.
Vielen Dank im voraus.
katrin meint
9. April 2019 at 10:52
Liebes Team,
wir haben Fotos im Portfolio unserer Kita Kinder. Dort sind die Kinder u.a. mit Ihren freunden abgebildet. Müssen wir jetzt für jedes Einzelne Foto wo ein anderes Kind mit drauf ist eine Einwilligung ein holen? oder reicht eine generelle Einverständniserklärung der Eltern ( Aller Eltern) der Kindertagestätte das Fotos von ihrem Kind auch bei anderen Kindern im Potfolio seirn darf.
Anna meint
6. Dezember 2019 at 15:25
Das würde mich auch interessieren.
Bislang wurde dem Kind beim Verlassen des Kindergartens dieser Ordner als Erinnerung überreicht.
Jetzt soll das nicht mehr möglich sein, weil eben auch Fotos von anderen Kindern im Ordner sind.
Müssen die Ordner wirklich vernichtet werden?!?
LT meint
25. März 2019 at 19:47
Die Mütter und Väter unserer Kitagruppe haben eine Whatsapp Gruppe , zu welcher die Erzieher hinzugefügt wurden . Diese geben nun täglich durch Bilder und Videos einen Einblick in den Kitaalltag. Einige Eltern finden es nicht so gut hinsichtlich des Datenschutzes. Die anderen sagen , wir haben eine Fotografiererlaubnis erteilt , diese bezog sich aber auf Fotos fürs Portfolio oder Aushänge in der Kita , wer hat nun recht und können die Erzieher dafür “ belangt “ werden ? Oder reicht die Standardfotografiererlaubnis ? Können die Eltern die dagegen sind dies unterbinden?
Nick meint
9. April 2019 at 19:48
Hier liegen gleich mehrere Verstöße vor. Einmal ist das Vorgehen der Erstellen der Fotografien nicht von der Einwilligung gedeckt (Zweckverstoß), andere Rechtfertigungsgründe sind jedenfalls nach der Schilderung nicht erkennbar. Die Versendung an alle ist ebenfalls nicht zulässig ohne Einwilligung. Letztlich verstößt die Versendung über WhatsApp nach überwiegender Auffassung auch gegen technische und organisatorische Verpflichtungen, da die Fotos so undefiniert gespeichert und zugänglich sind.
Also ja, die Eltern können dies unterbinden.
Viele Grüße
Nick
Schmitt meint
22. März 2019 at 13:42
Hallo,
Ich hatte neulich das jährliche Entwicklungsgespräch und habe mir den Bewertungsbogen ( auch zur Vorlage beim Kinderarzt ) abfotografiert. Heute wurde ich darauf hingewiesen das dies nicht rechtens war und mir keine Kopien oder Fotos zustehen, eine Begründung konnte man mir hier nicht erläutern.
Ist diese Aussage korrekt? Steht mir als Elternteil dieses Recht nicht zu?
Vielen Dank vorab .
Nick meint
9. April 2019 at 19:44
Hallo, ein Bewertungsbogen erfasst persönliche Daten in einem Dateisystem. Die DSGVO ist daher anwendbar. Nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO besteht ein Recht auf Kopie.
Viele Grüße
Nick
MJ meint
21. Januar 2019 at 9:42
Guten Morgen,
wir hatten vor zwei Wochen ein Entwicklungsgespräch über unsere Tochter. Auf Nachfrage, ob ich das Protokoll davon haben kann, hieß es „Nein, aus datenschutzrechtlichen Gründen“.
Ich hatte das Protokoll unterschrieben und wir hatten besprochen, dass ich mit meiner Tochter zum Arzt gehe, um bestimmte Faktoren abklären zu lassen. Dafür wollte ich gern das Protokoll mitnehmen.
Habe ich wirklich nicht das Recht, das Protokoll mitzunehmen? Oder müsste der Arzt es in der Kita anfordern?
Vielen Dank
Nick meint
9. April 2019 at 19:40
Hallo MJ, wenn Du Erziehungsberechtigter bist, hast Du das Recht auf Herausgabe einer Kopie. Der Datenschutz wird hier mißverstanden.
Lediglich höchstpersönliche Aufzeichnungen der pädagogischen Kräfte über die Kinder sind nicht herausgabepflichtig, ansonsten muss zu jeder Aufzeichnung Zugang gewährt werden.
Viele Grüße
Nick
Elisabeth meint
9. April 2021 at 11:47
Alle Dokumentationen zum Kind sind Eigentum der Eltern und für diese jederzeit einsehbar
Rebekka meint
20. Januar 2019 at 17:43
Kann ich meine Erklärung zum Datenschutz widerrufen bzw bei einzelnen Punkten widersprechen. In unserer Kita hängt eine offen zugängliche „smily-Liste“ zur Bewertung unserer Kinder aus, es werden gute blaue und böse rote smileys vergeben. Ich habe den Eindruck, dass diese Liste das persönlichkeitsrecht angreift, da Kinder mit mehreren roten smileys als „böse Kinder“ dargestellt werden. Ist eine öffentliche Bewertung überhaupt zulässig?
Nick meint
9. April 2019 at 19:50
Einwilligungen sind jederzeit widerruflich (Art. 7 DSGVO).
Die Bewertung dieser Art ist darüberhinaus wegen der Prangerwirkung auch im Übrigen rechtlich sehr fraglich.
Viele Grüße
Nick
Claudia meint
4. Januar 2019 at 7:30
Hallo,
zuerst einmal finde ich diese Seite super!
Ich habe eine Frage zum Thema Fotos: Bisher kam in unseren Kindergarten einmal im Jahr ein Fotograf, um Bilder von den Kindern zu machen. Immer mehrere Bilder, auf denen die Kinder einzeln abgebildet waren (ggf. mit Geschwistern) und EIN Gruppenfoto. Nun wurde es vom Träger des Kindergartens (städtische Behörde) verboten, den Fotografen kommen zu lassen. Wir finden das alle sehr schade. Sollte es nicht möglich sein, mit einer Einverständniserklärung der Eltern die Fotos weiterhin machen zu lassen? Die Fotos werden nicht veröffentlicht, sondern nur den Eltern auf Wunsch zur Verfügung gestellt (also immer die der eigenen Kinder und die Gruppenfotos).
Viele Grüße