Das Wichtigste zum Datenschutz in der Kita in Kürze
- Der Datenschutz ist auch in Kindertageseinrichtungen zu beachten, insbesondere zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Kinder.
- Datennutzungen, die nicht gesetzlich erlaubt sind, bedürfen einer Einwilligungserklärung durch die Eltern.
- Hierzu gehören beispielsweise auch Fotoaufnahmen in der Kita sowie deren anschließende Präsentation.
Was ist beim Datenschutz in der Kita zu beachten?
Inhaltsverzeichnis
Personenbezogene Daten wie Namen, Adressen oder aber auch Gesundheitsdaten dürfen nach dem Prinzip des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt grundsätzlich nicht erhoben, gespeichert oder genutzt werden, sofern keine gesetzliche Regelung oder Einwilligung des Betroffenen dies ausdrücklich erlaubt. Dies ist auch die Leitlinie beim Datenschutz in Kitas.
Der Datenschutz in der Kita dient auch dazu, die Persönlichkeitsrechte des Kindes zu schützen. Wenn Einwilligungen in Datennutzungen erforderlich sind, müssen die Eltern im Interesse ihrer Kinder entscheiden, ob sie eine solche geben wollen oder nicht.
Welche Erhebungen lässt der Datenschutz in Kindertagesstätten zu?
Grundsätzlich sind bestimmte Datennutzungen gemäß dem Datenschutz einer Kita auch ohne Einwilligung erlaubt. Hierzu gehört die Nutzung von personenbezogenen Daten, die für die Erbringung der Betreuung erforderlich sind. Erlaubt ist demnach die Erhebung folgender Daten:
- Name, Adresse und Geburtstag des Kindes
- Name, Adresse und Telefonnummer der Eltern
- Tetanusimpfung des Kindes
- Kontaktinformationen des Hausarztes
- Krankheiten des Kindes, die der Einrichtung bekannt sein müssen
Sollen mehr Informationen abgefragt werden, müssen die Eltern einwilligen, wobei zu beachten ist, dass auch stets der konkrete Zweck der Datenerhebung angegeben werden muss.
Fotos im Kindergarten: Was der Datenschutz vorsieht
Durch das Fotografieren im Kindergarten ist der Datenschutz direkt berührt. Denn Bilder der Kinder gehören ebenfalls zu den personenbezogenen Daten. Da Fotos in der Regel nicht für die Durchführung der Betreuung notwendig sind, gilt auch hier wieder: Es muss in jedem Fall eine Einwilligungserklärung der Eltern vorliegen.
Zu beachten ist aber auch, dass der Datenschutz bei Fotos im Kindergarten nicht nur im Moment der Aufnahme Anwendung findet, sondern sich selbstverständlich auch auf die öffentliche Präsentation erstreckt. Der Datenschutz in der Kita muss dabei so weit gehen, dass für die konkrete Form, in der die Fotos gezeigt werden, eine Einwilligungserklärung abgegeben werden muss. So ist es zum Beispiel ein Unterschied, ob die Bilder lediglich im Gemeinschaftsraum der Einrichtung ausgehängt werden oder auf der öffentlichen Internetseite zu finden sind.
Wir diskutieren gerade bei Facecook, ob es erlaubt ist, ein Foto einer Kindergartengruppe bei Facebook und in den Print-Medien zu veröffentlichen, die mit ihren Betreuerinnen einen öffentlichen Nikolausmarkt besucht hat und dabei mit dem Nikolaus fotografiert wurde. Hätte hierzu die Einwilligung aller Elternteile eingeholt werden müssen?
In unserem Kindergarten dürfen jetzt auch keine Aushänge mehr fotografiert werden. Wenn beispielsweise für die Vorschulkinder ein Ausflug geplant ist, hängt vorher meist ein Zettel aus, auf dem steht wo es hin geht, wann es los geht, was mitzubringen ist. Für die Eltern ist es da natürlich am einfachsten, den Zettel abzufotografieren. Das soll jetzt nicht mehr möglich sein.
Müssen tatsächlich auch die Persönlichkeitsrechte eines Blatt Papiers geschützt werden? Sorry, dass ich es so überspitzt formuliere, aber irgendwann kann man sich nur noch mit Humor weiter helfen bei diesem Thema…
Hallo Elternbeirat, natürlich gibt es das nicht. Wir haben auch ein Fotoverbot erlassen und das Abfotografieren der Aushänge (ohne Personenbezug) aber zugelassen. Hier kommt es darauf an, wie sehr man sich vertrauen kann, ob auch wirklich nur Aushänge fotografiert werden. Darüber solltet ihr intern untereinander und dann nochmals mit der Leitung sprechen.
Viele Grüße
Nick
Muss zu jeder Aktion in der Kita eine neue Einverständniserklärung von den Eltern eingeholt werden oder reicht eine am Anfang des Jahres (für detailliert Internet; intern; päd. Zwecke)
Gruß
Hallo,
seit der neuen DGSVO ist es uns Eltern in der Kita verboten worden, Fotos von den Kindern zu machen (zu privaten Zwecken). Dies finden wir sehr schade, denn die Kinder verbingen ja einen großen Teil ihres bisherigen Lebens dort und das sollte festgehalten werden. Wir haben daher drei Fragen:
1) Hat dies mit der neuen DGSVO überhaupt etwas zu tun?
2) Kann es uns Eltern verboten werden, das eigene Kind zu fotografieren? Falls ja, auf Grundlage welchen Gesetzes?
3) Kann es uns Eltern verboten werden, das eigene Kind zusammen mit anderen Kindern zu fotografieren (zu privaten Zwecken ohne Veröffentlichung)? Falls ja, auf Grundlage welchen Gesetzes?
Danke im Voraus für eine Klärung.
Wieso darf ich mein eigenes Kind allein in der Kita nicht fotografieren? Das scheint mir doch sehr weit hergeholt.
Unser Träger verbietet dies nämlich.
Hallo Sandra, der Träger ist verantwortlich für die Einhaltung der DSGVO (mit empfindlichen Bußgeldern bei Verstößen). Da er nicht überwachen kann, ob wirklich immer nur das eigene Kind fotografiert wird, empfiehlt sich ein generelles Verbot.
Das ist sehr unschön, zugegeben.
Viele Grüße
Nick
Guten Tag,
ich habe als Leitung eines Kindergartens zwei Fragen.
Wie verhält es sich mit Bildern aus dem Kindergarten, die in einer Cloud gespeichert sind und darüber, z.B. dem päd. Team, zwecks Entwicklung zur Verfügung gestellt werden. Sind Clouddienste und die Homepage des Kindergartens bei dieser Frage ähnlich zu betrachten? Wir könnten auf die Clouddienste verzichten und über unseren Web Host (Homepage) die Bilder zwischen speichern. Eine langfristige Archivierung erfolgt nicht über diesen Dienst.
Dürfen wir zwecks Dokumentation des Kindergartens die Gruppenfotos der einzelnen Jahrgänge langfristig speichern und z.B. beim 25er Jubiläum aushängen? Müsste ich hierfür die Einverständniserklärungen ebenso archivieren?
Herzlichen Dank für einen Hinweis
Hallo Matthias,
bitte beachten Sie, dass eine rechtliche Beratung an dieser Stelle nicht möglich ist. Wenden Sie sich hierfür an den zuständigen Datenschutzbeauftragten. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass Clouddienste nicht immer innerhalb der EU ihren Sitz haben. Als Datenverarbeiter ist in der Regel zu gewährleisten, dass die Datenschutzgrundsätze gemäß DSGVO auch bei Drittinstituationen eingehalten werden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo
Ich würde gerne 25 Kinder im Kindergarten kostenlos je ein Bild schenken welches für die Eltern ein Geschenk zu Weihnachten sein soll .die Kindergärten Tanten machen einen Rahmen dazu brauch ich eine Erklärung der Eltern wär blöd dann wissen sie ja was sie bekommen vielen dank
Hallo Martin,
bitte wenden Sie sich zur Klärung an einen Datenschutzbeauftragten oder die zuständigen Stellen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Dürfen die Kleidungsstücke, die Schuhe, die Windeln, sowie die Pflegeutensilien der Kinder noch mit deren Namen gekennzeichnet werden?
Hallo,
wenden Sie sich zur Abklärung dieses Sonderfalles bitte direkt an den zuständigen Datenschutzbeauftragten.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Darf eine Tageszeitung, ein Foto mit Kindergartenkinder,
zur Kindergarteneinweihung 2014, im Jahr 2018 aus
politischen Gründen ohne Rückfrage der Eltern noch einmal
veröffentlichen?
Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldung.
Auntie
Hallo Auntie,
bitte wenden Sie sich zur Abklärung dieses besonderen Falles bitte an den zuständigen Datenschutzbeauftragten. Hier spielen zu viele Faktoren eine Rolle, um eine pauschale Beantwortung zu ermöglichen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Guten Tag. Wenn ein Fest ansteht, wurden bis jetzt Listen ausgehängt, wer was mitbringt. Jetzt wurde dies verboten. Gilt es nicht als Einverständniserklärung, dass meine Daten von allen eingesehen werden, wenn ich mich in die Liste schreib? Mfg
Hallo Sarah,
bitte wenden Sie sich zur Klärung an den Datenschutzbeauftragten Ihrer Einrichtung.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Aus aktuellem Anlass habe ich auch eine Frage zum Thema.
In unserer Kitagruppe werden von uns Eltern Geburtstagskerzen gebastelt. Leider dürfen wir nicht die Namen unserer Kinder drauf schreiben. Angeblich aus Datenschutz.
Ist das wirklich so??? Kommt mir etwas seltsam vor.
Hallo Jana,
bitte wenden Sie sich an den Datenschutzbeauftragten oder die Leitung, um die rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen genauer zu definieren.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Guten Tag, zu Beginn der Kindergartenzeit (2013) hatten wir eine Einwilligungserklärung unterschrieben. Gilt diese für die gesamte Dauer (also ca. 4 Jahre), oder muss diese auch entsprechend immer wieder neu eingeholt werden (evtl. jährlich), bzw. zu jährlichen Foto-Events? Müsste nicht auch zumindest nach dem neuen Datenschutzgesetz EU, mittlerweile eine neue Datenschutzrichtlinie im Kindergarten zur Unterschrift vorgelegt werden?
MFG
Hallo,
eine Einwilligungserklärung ist in der Regel solange gültig, bis der Sachgrund aufgelöst oder aber diese widerrufen wird.
Hinweise zur Datenverarbeitung und der Umgang mit personenbezogenen Daten bedürfen mit Umsetzung der DSGVO in der Regel einer erneuten Prüfung.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hey, super Seite! Vielen Dank. Meine beiden Kinder besuchen einen städtischen Kindergarten in L. Hier dürfen laut Leitung keinerlei Fotos gemacht werden. Uns trifft das, da wir gerne mal Fotos von Geburtstag UNSERER KINDER im Kindergarten mit deren ausgewählten Freunden hätten zum Beispiel. Ist dies nicht relativ einfach über die Einwilligung der Eltern möglich? Es geht uns (allen Eltern…) vor allem darum das Kindergatenleben der Kids auch in irgendeiner Form zumindest ein wenig zu dokumentieren. Sorry falls sich die Frage mit anderen ähnelt…LG
Hallo Tim,
eine vorliegender Einwilligung der Eltern kann in entsprechenden Fällen die Regeln des Datenschutzes wahren. Bitte wenden Sie sich für eine genaue Klärung an den Kindergarten.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Liebe Datenschutz Redaktion,
bei uns herrscht derzeit Unklarheit über folgende Punkte
– In unserer Kita werden Fotos gemacht, welche in die Portfolios geklebt werden. Hierzu gibt es eine Einverständniserklärung er Eltern. Allerdings werden die Fotos extern entwickelt (in einem Fotostudio). Wird für eine externe Fotoentwicklung eine extra Einverständniserklärung benötigt?
– Ist es weiterhin erlaubt den Geburtstagskalender mit Foto, Namen und Geburtsdatum offen in der Kita auszuhängen?
– Muss jede Kita ein Verarbeitungsverzeichnis führen? Wie sieht so eins aus?
Vielen Dank für die Mühe!
Hallo,
bitte wenden Sie sich für eine verbindliche, abschließende und umfangreiche Klärung an einen Datenschutzbeauftragten. Wir können dies an dieser Stelle nicht leisten.
Beachten Sie: Ein Verarbeitungsverzeichnis ist bei öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen immer dann vonnöten, wenn entsprechend personenbezogene Daten verarbeitet werden. Der Inhalt richtet sich nach Artikel 30 DSGVO.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Liebe DatenschutzRedaktion,
– gibt es durch die DSGVO Einschränkungen bzgl. der Entwicklung von Fotos bei einem Drittanbieter? (Fotostudio?) Dürfen wir die gemachten Fotos weiterhin in einem Fotostudio entwickeln lassen, oder bedarf es da einer extra Erlaubniserklärung?
– darf der Geburtstagskalnder der Kinder weiterhin mit Bild, Name und Geburtsdatum offen in den Betreuungsräumen ausgestellt werden oder bedarf es da einer extra Erlaubniserklärung?
– benötigt jede Kita ein Verarbeitungsverzeichnis?
Vielen Dank für die Mühe
Hallo Hendrik,
bitte wenden Sie sich für eine verbindliche und abschließende Klärung sowie datenschutzkonforme Umsetzung an einen Datenschutzbeauftragten.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo,
Wie sieht es mit folgenden Situationen aus?
1. Dürfen Erzieherinnen WhatsApp Gruppen erstellen und Informationen bezüglich des Programms in der Kita den Eltern auf diesem Wege mitteilen?
2. Dürfen mit Einwilligung ALLER Eltern Fotos von den Kindern in diese WhatsApp Gruppe geschickt werden?
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen, da bei uns Chaos im Kindergarten aufgrund der neuen Datenschutzrichtlinien diesbezüglich herrscht und wir auf Mittel von 1990 zurück greifen müssen.
Hallo Lirona,
eine Einwilligung in die Datenverarbeitung gestattet entsprechende Vorgänge in aller Regel. Zu beachten ist insbesondere bei WhatsApp-Gruppen, dass die Teilnehmer auch auf die Telefonnummern und ggf. hinterlegte Profilbilder der anderen zugreifen können. Hier ist deshalb häufig Vorsicht geboten. Bitte wenden Sie sich an einen Datenschutzbeauftragten, um prüfen zu lassen, wie sich der Informationsaustausch datenschutzkonform gestalten ließe.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo,
In unserer Kita besteht derzeit Unsicherheit in Bezug auf:
– Mitteilung des Verursachers bei Bissverletzug des Kindes (in Hinblick auf Wundheilung bei Menschenbissen und Infektionsgefahr zu betrachten)
– auf den Werken des Kindes soll der Name nicht mehr verzeichnet werden, diese wurden bislang an einer Tagel am Gruppenraum ausgehangen, um den den Eltern zu zeigen, was die Kiddies schon können. Derzeit werden die Namen auf die Rückseite geschrieben und es sei nicht gewünscht, dass die Eltern den Namen des Kindes suchen, um zu sehen, was es gebastelt/ gemalt hat. Gefahr ist hier, dass die kleinen Kunstwerke aber so beschädigt oder verunreinigt werden. Hintergrund ist natürlich auch hier der Datenschut, nicht dass ein Kind diskriminiert wird…
Hallo Tanja,
bitte wenden Sie sich für die Klärung solch spezieller Fälle an einen Datenschutzbeauftragten. Wir können dies an dieser Stelle nicht abschließend klären.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo,
in einem Infobrief, der ca. halbjährlich und persönlich an die Eltern der Gruppe übergeben wird, informieren wir diese über Neuzugänge und Abgänge. Bis jetzt haben wir immer die vornamen der Kinder und den Zeitpunkt genannt. (aber keine weitere Informationen) Verletzen wir hiermit bereits die Datenschutzrichtlinien?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Brigitte
Hallo Brigitte,
die Weitergabe personenbezogener Daten ist ggf. an die Einwilligung der Betroffenen bzw. deren rechtliche Vertreter gebunden. Bitte wenden Sie sich an den Verantwortlichen oder einen Datenschutzbeauftragten, um den Sachverhalt genauer zu prüfen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo, muss jetzt für jedes einzelne Bild eine Einwilligung gegeben werden oder reicht eine generelle? Bei uns im KiGa werden jetzt gar keine Bilder mehr von uns für die Kinder gemacht, weil keiner weiß, wie das genau ist. Ich finde das sehr schade.
Hallo Tilly,
für die Verbreitung und Veröffentlichung von Bildern Dritter gelten nach wie vor dieselben Regelungen gemäß Kunsturhebergesetz. Fehlt die Veröffentlichungsabsicht, ist jedoch ebenfalls in der Regel das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu berücksichtigen. Hier bedarf es einer Abwägung der Interessen. Allgemein gilt jedoch, dass Betroffene oder deren rechtliche Vertreter der Erstellung von Bildern auch aktiv widersprechen können. Eine Einwilligung kann den Umgang mit der Frage vereinfachen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Muss ich in der KiTa jedes Foto einzeln „absegnen“ oder gibt es die Möglichkeit über eine generelle Foto Vollmacht, damit auch weiterhin Fotos in das Portfolio gemacht werden können bzw. an die Eltern verteilt werden?
Aktuell gibt es bei uns keine Fotos mehr. 🙁
Hallo Mandy,
die Veröffentlichung von Fotos Dritter ist in der Regel gemäß Kunsturhebergesetz in Abhängigkeit der Einwilligung der Betroffenen zu stellen. Wenden Sie sich zur Klärung bitte ggf. an den Datenschutzbeauftragten Ihres Arbeitgebers.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo. Darf ich mit Enwilligung der Eltern Fotos bei Drittanbietern z. B dm bestellen.
Hallo Trude,
die DSGVO findet in der Regel keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zu ausschließlich privaten und familiären Zwecken.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Darf ich in der Kita gemachte Fotos über Drittanbieter zb. Drogeriemärkte online ausdrucken?
Hallo Berlin,
uns ist nicht bekannt, dass die Nutzung der allgemein zugänglichen Fotodrucker nicht mehr zulässig wäre. In der Regel werden auf den Geräten keine Daten gespeichert.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Wollte man nun besonders kleinlich sein, könnte man einwenden, dass beim Thermosublimationsdruck ein Negativ des Bildes auf dem Farbband verbleibt.
Hallo liebes Team,
wenn ich vor Inkrafttreten der neuen Verordnung die Bilder meiner Kinder bekommen sollte, dies aber nicht erfüllt wurde, bekomme ich die Bilder dann noch. Ich habe mich ja an die Frist gehalten und rechtzeitig den Auftrag gegeben. Bevor die neue Verordnung kam.
Liebe Grüße
Hallo Mandy,
die Erfüllung eines Vertrages wird in aller Regel nicht durch die Umsetzung der DSGVO verhindert, da diese nicht rückwirkend Wirkung entfaltet.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Guten Tag,
meine Frage betrifft die Beobachtungsbögen, die in den KiTas bei der Sprachförderung erhoben werden. Auf welche Rechtsgrundlage können wir uns beziehen? Wo finde ich hierfür geeignete Informationen?
Besten Dank.
Mit Freundlichen Grüßen,
Michaela
Hallo Michaela,
hierzu liegen uns keine Informationen vor. Bitte wenden Sie sich zur Erstellung eines geeigneten Verarbeitungsverzeichnisses sowie geeigneter Hinweis zur Datenverarbeitung an einen Datenschutzbeauftragten.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo,
darf in der Kita eine Namensliste ausliegen, in der man sein Kind bei An- und Abwesenheit einträgt und dies für alle sichtbar ist? Es ist auch eine längere Abwesenheit (Urlaub) ableitbar.
Hallo Christiane,
ein berechtigtes Interesse bzw. eine vorliegende Einwilligung können die öffentliche Auslage von personenbezogenen Daten im Einzelfall ermöglichen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Uns Eltern wurde verboten, während des Sommerfestes Video- oder Fotoaufnahmen zu machen. Dürfen wir Eltern das rechtlich tatsächlich nicht??? Wir haben alle bei der Anmeldung eine allgemeine Einverständniserklärung zum Machen von Fotos (und eine weitere zur Veröffentlichung) unterschrieben…
Hallo Tanja,
bitte wenden Sie sich an die betreffende Institution, um zu erfragen, auf welcher Grundlage das Verbot ausgesprochen wurde. Wir können dies an dieser Stelle nicht klären.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo,
dürfen die Bilder über eine Internetplattform den Eltern zur Verfügung gestellt werden, wenn eine Einwilligung der Eltern vorliegt?
Mfg
Hallo Julia,
mit einer Einwilligung für diese konkrete Nutzung ist dies möglich.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Guten Tag,
in unserem Kindergarten werden Essenslisten , Listen mit der Zusammensetzung der künfigen Schulkindern, die die Grundschule zur Verfügung stellt, ausgehängt.
Ist dies nicht – zumindest – unvorsichtig?
Hallo Anni,
die Freigabe dieser Daten kann ggf. unter Einverständnis der Eltern erfolgen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo, dem Kindergarten liegen Einwilligungserklärungen der Eltern aus dem Jahr 2014 vor. Dürfen auch jetzt noch – d. h. nach der neuen Datenschutzgrundverordnung – Fotos auf dieser Grundlage gemacht und veröffentlicht werden oder müssen neue Einwilligungserklärungen eingeholt werden? Danke!
Hallo Katja,
Einwilligungen müssen immer konkret dem Zweck der Datenverarbeitung entsprechen. Wenn Einwilligungen vorliegen, die die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen, sind sie in der Regel als Grundlage zulässig, anderenfalls müssten neue eingeholt werden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Guten Morgen,
Wie sieht es aus, wenn man Bilder zur Dokumentation von Projekten in Portfolios einklebt. Dürfen dort auch Kinder auf den Bildern zu sehen sein, auch wenn das Portfolio nicht dem Kind gehört.
Angelika
Hallo Angelika,
die Öffentlichmachung von Bildern anderer ist in der Regel an deren Einwilligung – bzw. der des gesetzlichen Vertreters – gebunden (aufgrund des Rechtes am eigenen Bild).
Die Redaktion von Datenschutz.org