Das Wichtigste zum Kontaktformular und seinem Datenschutz in Kürze
- Ein Kontaktformular ermöglicht dem Besucher einer Internetseite, mit dem Betreiber in Verbindung zu treten.
- Hierbei übermittelt er personenbezogene Daten über das Formular.
- Daraus folgt, dass der Betreiber die Grundsätze des Datenschutzes befolgen und auch eine Datenschutzerklärung für das Kontaktformular zur Verfügung stellen muss.
Was ist beim Kontaktformular in Sachen Datenschutz zu beachten?
Inhaltsverzeichnis
Ein Kontaktformular dient auf einer Website in der Regel dazu, dass die Besucher auf unkomplizierte Weise mit dem Seitenbetreiber in Verbindung treten können. Was zunächst recht einfach klingt, kann Probleme bergen. Denn auch beim Kontaktformular ist der Datenschutz zu beachten. Wer hier nachlässig handelt, kann sich teure Abmahnungen oder Bußgelder einfangen.
Der Grund hierfür: Bei den im Formular erhobenen Informationen wie Namen und Kontaktdaten handelt es sich um die sogenannten personenbezogenen Daten. Diese lassen die eindeutige Identifikation einer bestimmten Person zu und unterliegen daher einem besonderen Schutz.
Datensparsamkeit beim Kontaktformular
Grundsätzlich sind auch beim Kontaktformular die grundlegenden Datenschutz-Prinzipien zu befolgen. Dazu gehört an erster Stelle der Grundsatz der Datensparsamkeit. Es dürfen also nur diejenigen Daten erhoben werden, die auch tatsächlich für die getätigte Anfrage benötigt werden.
Im Normalfall ist dies bei einer ersten Kontaktaufnahme nur die E-Mail-Adresse sowie der Name. Somit dürfen in einem Kontaktformular aus Datenschutz-Gründen nicht übermäßige Angaben verpflichtend sein.
Wenn dem Besucher die Möglichkeit gegeben werden soll, mehr Informationen zu geben, als notwendig sind, kann es mehr Felder als für die essentiellen Daten geben, etwa für die Telefonnummer.
Dann müssen aber diejenigen Felder, die tatsächlich unabdingbar sind, als Pflichtfelder klar gekennzeichnet werden. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die übrigen Felder nicht auch fälschlicherweise als verpflichtend angesehen werden.
Auch Formulardaten unterliegen der Zweckbindung
Beim Kontaktformular gebietet der Datenschutz, dass die erhobenen personenbezogenen Daten nur für den angegebenen Zweck genutzt werden dürfen, in diesem Fall also nur für die erste Kontaktaufnahme und die Anfrage des Nutzers.
Dies beinhaltet auch, dass die Daten, nachdem der Zweck der Erhebung entfallen ist, gelöscht werden müssen und nicht mehr für andere Zwecke weiterverwendet werden dürfen.
Kontaktformular: Eine Datenschutzerklärung ist Pflicht
Um dem Gebot der Transparenz zu entsprechen, ist es notwendig, dass das Kontaktformular einen Datenschutz-Hinweis erhält. Dieser sollte so platziert sein, dass sie für den Nutzer leicht zugänglich ist. Zudem sollte klar sein, dass sich diese Datenschutzerklärung auf das Kontaktformular bezieht.
Die Datenschutzerklärung für das Kontaktformular kann dem Muster der allgemeinen Erklärung folgen, muss aber dem Einzelfall angepasst werden. Wichtig ist, dass sie sich explizit auf die Angaben bezieht, welche im Formular erhoben werden, und die Zweckbindung für die einzelnen Angaben enthält.
Seit wann gilt das Gesetz, dass die Datenschutzerklärung unter dem Kontaktformular Pflicht ist?
Im Internet erscheint bei unserer Fahrschule die Angabe , dass wir BFS-Staplerschein ausbilden. Dies ist nicht korrekt, wir hätten diesen Eintrag gerne gelöscht.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea
Hallo Andrea,
bitte wenden Sie sich an den Betreiber der Website, auf der die Fehlinformationen zur Verfügung gestellt werden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Und wie sieht es aus wenn kein Kontaktformular aber eine Email Adresse auf der Homepage angegeben ist über die eine Kontaktaufnahme ermöglicht wird?
Mit freundlichen Grüßen
K.H.
Hallo Kai,
auch dies ist – neben dem Kontaktformular – für die Besucher der Seite eine Möglichkeit, mit dem Betreiber in Kontakt zu treten.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo,
muss die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung vom Nutzer explizit bestätigt werden (durch Setzen eines Häkchens in einer Checkbox), bevor er das Kontaktformular wegschickt oder reicht es wenn in einem extra Feld auf die Datenschutzerklärung des Webseitenbetreibers mit einem Link zur Datenschutzerklärung hingewiesen wird? Danke für Ihre Rückantwort, MfG,Aniko
Hallo Aniko,
ist eine Einwilligung in die Datenschutzerklärung erforderlich für die Datenverarbeitung, so ist in der Regel eine aktive Reaktion des Nutzers erforderlich. Handelt es sich hingegen nur um Hinweise zum Datenschutz, die erläutern, auf welcher rechtlichen Grundlage Daten erhoben werden, und eine Einwilligung nicht für die Verarbeitung erforderlich ist, kann auch ein allgemeiner Hinweis genügen. Bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihres Einzelfalles aber an einen Datenschutzbeauftragten, da wir nur allgemeine Aussagen diesbezüglich treffen können.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Guten Tag, Ich habe eine Frage bzgl. Kontaktangaben des DPO. Muss seine E-Mailadresse erwähnt werden oder reicht auch ein Link zu einem Kontaktformular?
Hallo Fabienne,
in der Regel müssen laut Art. 37 Abs. 7 DSGVO die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht werden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Super! Vielen Dank für die klaren Angaben! Ist eine große Hilfe bei diesem umfassenden Thema.
Schwierig schwierig
vorallem wird dieses Problem in Zukunft wenn es überhaupt schon soweit erst gekommen ist nicht besser und ich glaube da rede ich nicht für mich alleine sondern für uns alle betrifft selbst die hinter dem datenschutz sitzen
Also jedenfalls muss sich wie erwähnt in Zukunft dies bezüglich mächtig was ändern sonst sehe ich schwarz was den datenschutz in Zukunft betrifft weil das Internet in Zukunft noch weiter und intensiver wird uns bevor dies geschieht und man komplett davon abhängig ist weil man muss weil man geht ja auch mit der zeit und nicht dagegen und ohne internet in zukunft rein garnichts mehr geht und wie schön beschrieben StVO auch somit was dies betrifft auch somit entlastet wird wenn das datenschutz System auch sicherer ist
Und warum gibt es bei Ihnen hier keine Erklärung zum Datenschutz beim Kontaktformular?
Hallo Martin,
da unsere Seite nicht über ein solches Kontaktformular verfügt, muss dies auch nicht in der Datenschutzerklärung aufgeführt werden. Falls Sie sich aber auf eine Datenschutzerklärung beziehen, die Sie übernehmen könnten, müssen wir Sie darauf hinweisen, dass eine solche Erklärung stets an die Datenverarbeitung angepasst werden muss, die im konkreten Fall vorliegt, und somit in jedem Fall individuell angefertigt werden muss. Ein Anwalt kann hierbei behilflich sein.
Die Redaktion von Datenschutz.org
… aber ist diese Kommentar-Funktion unter diesem Beitrag nicht genau das Gleiche wie ein Kontakt-Fomular? Schliesslich werden hier doch auch auch personenbezogene Daten abgefragt (per Pflichtfeld)…
Dann frag ich mich warum es einen datenschutz überhaupt gibt???
Wo keiner ist oder keine neue Anregungen für Verbesserungen
Ich hätte da was den dateschutz betrifft einige Anliegen was sich datenschutz überhaupt erst garnicht nennen dürfte weil mein Anliegen nämlich gegen das datenschutz System geht weil es nicht richtig funktioniert weil dann dieses problem erst garnicht erst zu stunde gekommen wäre mfg