Das Wichtigste zum Datenschutz im Krankenhaus in Kürze
- Der Datenschutz im Krankenhaus ist enorm wichtig, da hier besondere Arten personenbezogener Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Diese sind besonders schützenswert.
- Neben dem Datenschutz ist auch das besondere Berufsgeheimnis für Angestellte im Gesundheitswesen von Bedeutung. Ein Verstoß gegen die besondere Verschwiegenheitspflicht kann als Straftat gewertet werden.
- Ein häufiger Irrtum: Enge Angehörige von Patienten sind nicht grundsätzlich dazu berechtigt, Auskunft von dessen behandelndem Arzt zu erhalten. Es bedarf immer der Zustimmung des Betroffenen.
Was bestimmt der Patientendatenschutz für Mitarbeiter im Krankenhaus?
Inhaltsverzeichnis
Gesundheitsinformationen gehören zu den besonderen Arten personenbezogener Daten, die durch Datenschutzgesetze und -vorschriften besonders geschützt werden sollen. Doch neben dem Datenschutz kommt im Krankenhaus auch ein weiterer wichtiger Aspekt bezüglich des Umgangs mit derart sensiblen Informationen zum Tragen: das Arztgeheimnis.
Ärzte und medizinisches Personal unterliegen einer besonderen beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung. Ein Verstoß hiergegen kann sogar strafrechtliche Relevanz haben: Gemäß § 203 Strafgesetzbuch kann eine Verletzung des Berufsgeheimnisses mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.
Einhaltung und Gewährleistung vom Datenschutz im Krankenhaus sind also sowohl für Betroffene als auch für Verwaltung und Personal von größter Bedeutung.
Komplizierter Datenschutz: Ist die Auskunft vom Krankenhaus an Angehörige des Betroffenen zulässig?
Es gibt einen Irrtum, dem viele Personen erliegen, wenn es um den Datenschutz im Gesundheitswesen geht: Enge Angehörige dürften jederzeit von den behandelnden Ärzten erfahren, wie es um die Gesundheit der Betroffenen steht.
Dem ist jedoch nicht so. Das enge Verwandtschaftsverhältnis allein entbindet Ärzte nicht von ihrer Schweigepflicht. Diese gilt auch gegenüber Ehepartnern, Kindern und Eltern uneingeschränkt.
Die Ärzte dürfen nur dann Informationen an die Angehörigen weitergeben, wenn der Patient hierin eingestimmt hat. Fehlt eine solche Einwilligung, so ist eine Auskunft unzulässig und verstieße gegen das Arztgeheimnis und den Datenschutz im Krankenhaus.
Die Weitergabe von Patientendaten ist überdies in der Regel immer nur dann gestattet, wenn der Betroffene hierin freiwillig, aktiv und explizit einwilligt. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel (etwa bei polizeilicher Berechtigung und Aufsichtsbehörden).
Was ist im Bereich Datenschutz im Krankenhaus zu beachten? Checkliste zum Download
In der folgenden Checkliste finden Sie einzelne Aspekte, die in Sachen Datenschutz im Krankenhaus unweigerlich zu berücksichtigen sind. Diese Liste erhebt jedoch keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Das Datenschutzkonzept in einem Krankenhaus ist recht umfangreich und komplex.
Die kostenlose Checkliste kann deshalb nur einer ersten Orientierung dienen und einen Eindruck davon vermitteln, was in Sachen Datenschutz im Krankenhaus zu berücksichtigen ist.
Umfassende Datenschutzerklärung: Vorlage zum Download
Hier können Sie die komplette Datenschutzerklärung mit allen oben genannten Punkten gebündelt downloaden:
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Hallo und guten Tag.
Ich habe eine Frage
Wenn ein Patient seinen Bericht nicht per Post, sondern auf seinen privaten USB-Stick gezogen haben möchte. Ist das datenschutzrechtlich möglich?
Ist es zulässig,wenn der Ermächtigte Krankenhausarzt ohne Einwilligung meine Patientenunterlagen aus der MVZ gGmbh mit auf die Station zur Weiterbehandlung genommen haben will. Die behandelde Ärztin behauptete , sie hätte die Unterlagen aus der MVZ mit auf die Station genommen ,weil sie die Akte weiterführen wollte. Was mir später aufgefallen ist ,dass auf der Station geführte Krankenakte mehrere Patientenblätter ,die alle mit mir nichts zu tun haben mit dem Datum aus der MVZ weitergeführt worden .Ich bin davon überzeugt,das mit dem Klebchen dem Datum aus der MVZ und einer zweiten Patientenidentifikationsnummer die Patientenblätter einer anderen Person überklebt wurden und die gesammtePatientenakte escannt und vernichtet. Ich bin bei der Aufnahme im Krankenhaus mit der Krankenakte einer älteren geriatrischen Patientin weitergeführt worden . Ich befinde mich mit dem Krankenhaus bereits im Gerichtsstreit ,weshalb ich die Datenschutzrechtlichen aspekte prüfen möchte ,da alles nur als Dokumentationsfehler abgetan wird und das nach 17 nachoperationen .Das kann ich nicht hinnehmen,deshalb würde ich mich über eine Antwort freuen .
Frage jetzt in Corona Zeiten. Meine Mutter wurde eingeliefert. Wohne im Ausland. Frage an. 1 Tag. Epileptische Anfall. Sie leidet immer darunter. Bisher unbekannt mir. Frage nach dem Diensthabende Arzt. Werde verwiesen auf anderen Tag um 10 Uhr. Rufe an werde verwiesen darauf das gerade Visite ist und nachher erst die Ergebnisse vorliegen. Rufe um 15 Uhr an. Erster Anruf aufgelegt. Gehe ueber die Zentrale. 3 Anruf habe die gleiche Person wie am Vortag an der Strippe. Frage nach dem Arzt. Erklaert mir soll mich mit meiner Schwester in Verbindung setzen. Sage wir haben keinen Kontakt wuensche einen Arzt zu sprechen. Barsche Antwort. Sie haette mir jetzt zum dritten mal erklaert das ich mich mit meiner Schwester auseinandersetzen soll. Legt auf. Rufe die Pflegedienstleitung des Krankenhauses an und erkaere den Sachverhalt. Sagt mir zu innerhalb des Tages sich darum zu kuemmern. Name, Nummer hinterlegt. Jetzt isr es 18:26 bisher keine Rueckruf. Welche Rechte habe ich? Was kann ich tun? Wuerde gerne direkt informiert werden, da man nicht herein kommt. Direktleitung zur Mutter antwortet keiner.
Hallo,
einfach Mal eine Frage zum Verständnis…
darf die Information in einem Krankenhaus einfach mitteilen wer sich im Krankenhaus als Patient befindet? Sprich es ruft ein völlig Unbekannter oder sogar ein Arbeitgeber an und fragt nach, ob Person X sich im Krankenhaus befindet?
Gilt da der Datenschutz nicht?
Ich habe eine Frage:
Hätte gern eine Auskunft, wie es meinesschwer kranken Vaters geht, der sich auf der Intensivstation im Krankenhaus befindet. Wohne nicht in der Nähe, sondern ca. 800 km entfernt. Telefonisch gibt man mir keine Auskunft, da ich das von meiner Schwester, die wohnhaft im Ort der Klinik ist, vereinbarte Passwort nicht kenne/weiß.
Wir haben leider ein schwieriges Verhältnis…, somit wird sie mir das Passwort nicht sagen. Sie befindet sich vor Ort und kümmert sich um Alles.
Kann ich da etwas unternehmen ? Ich sehe diesen Datenschutz ein, und er ist sicherlich erforderlich.
Aber in diesem Fall ? Gäbe es da eine andere Lösung ? Ich kann nicht mal eben so diese Distanz überwinden, muss und möchte aber dringend wissen, wie es um den gesundheitlichen Zustand meines Vaters steht.
Kann mir vielleicht Jemand hier eine hilfreiche Auskunft geben ? Ich wäre sehr sehr dankbar.
MfG
Datenschutz im Krankenhaus?
Ich hatte mal dafür unterschrieben das Daten die Krankheitswert haben, weitergeleitet werden drürfen, zb. Behandlung wegen Beinbruch, Gallensteine usw. bei einer Urolog. Untersuchung hatte man beim mir wohl eine vergrößerte Klitoris und verwachsene Labien festgestellt, die eigentlich nichts mit einer Krankheit zu tun hatten, dachte die Untersuchung stehe unter ärztl. Schweigepflicht, als ich nach Jahren in einer anderen Klinik wegen einer Unterschenkelfraktur behandelt wurde, stand im Krankenhausnetz in der Patientendatei: Patient sei Intersexuell wäre ein Mann Papiere wurden wohl geändert, habe größtenteils männl. Geschlechtsteile usw. diese intimem falschen Daten wurden öffentlich ohne mich zu fragen ins Netz gestellt, habe seitdem auch im Privatleben und Krankenhäusern und Ärzten ständig massive Probleme da sich das überall rumgesprochen hat…wurde in der Öffentlich von Pflegern als Frau mit Penis gerufen. Kann man diese Daten löschen lassen?
Danke E.M.
Ich war Patientin in der Neurochirurgie einer Uniklinik. Jetzt, etwas später, bekomme ich von einer anderen Abteilung dort einen Bettelbrief, ich möge doch bitte an deren Stiftung spenden. Nach meinem Bauchgefühl ist ein solcher Bettelbreif nicht zulässig, da er nichts mit meinem Gesundheitsproblem zu tun hat. Ich werde es durch meinen Anwalt prüfen lassen und, falls ich recht habe, auch hart dagegen vorgehen. Zumal der Aufenthalt und die Betreuung in der Klinik sehr zu wünschen übrig ließen.
Ich durfte heute im Krankenhaus in der Notaufnahme vor drei Fremden mit der Schwester meine Erkrankungen durchgehen. Ich sagte noch, muss dass jetzt wirklich hier sein, aber sie kam nicht mal auf die Idee, dass daran etwas falsch ist. Ich habe dann vor versammelter Mannschaft darüber geredet, und es ging nicht nur um einen gebrochenen Arm, sondern schon etwas Peinlicheres. Ich wurde schon an einigen Krankenhäusern abgelehnt, da es Kompliziert bei mir ist. Das Gespräch, war etwas wie Zugzwang. Auch die drei anwesenden Personen waren danach entsetzt (Das kann doch jetzt nicht wahr sein). Ich weiß nicht wie ich mich verhalten Soll, muss am Mitteoch dort stationär hin.