Das Wichtigste zu KI und Datenschutz in Kürze
KI-Systeme folgen dem Prinzip des maschinellen Lernens. Ausgehend von ihrem Algorithmus entwickeln sie sich selbstständig weiter. Wie Künstliche Intelligenz personenbezogene Daten verwendet, ist daher in einigen Fällen schwer zu kontrollieren. Welche Verstöße gegen den Datenschutz durch Künstliche Intelligenz vorkommen können, erfahren Sie hier.
Es wäre unzutreffend zu sagen, dass Künstliche Intelligenz und Datenschutz immer unvereinbar sind. Denn KI umfasst ganz verschiedene Anwendungen und nicht immer arbeiten diese mit streng geschützten, personenbezogenen Daten. Im Zuge der fortschreitenden Weiterentwicklung und Verbreitung von KI gibt es aber Verstöße gegen datenschutzrechtliche Grundsätze, wie sie zum Beispiel in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgelegt sind.
Vertrauenswürdig ist KI dann, wenn Sie durch Menschen kontrolliert werden kann, auch bei der Verarbeitung von Daten. Diese Kontrolle der KI und ihrer Algorithmen muss gemäß den Datenschutzgrundsätzen der DSGVO erfolgen. Das heißt die zuständigen Datenschutzbeauftragten müssen datenschutzrechtliche Prinzipien wie Transparenz umsetzen.
Die Verarbeitung von Daten durch Künstliche Intelligenz
Inhaltsverzeichnis
Künstliche Intelligenz (KI) ist mittlerweile in beinahe allen gesellschaftlichen Bereichen im Einsatz. Chatbots wie ChatGPT vom Unternehmen OpenAI sind dabei nur die Spitze einer langjährigen Entwicklung. Künstliche Intelligenz und Datenschutz sind unter anderem in den folgenden Gebieten ein wichtiges Thema:
- Medizin und Gesundheit
- Bank- und Finanzgeschäfte
- Smart Home Geräte
- Suchmaschinen
- Chatbots
Insbesondere in den genannten Bereichen funktioniert KI durch die Verarbeitung personenbezogener und anderer sensibler Daten. Damit stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis Künstliche Intelligenz und Datenschutz stehen. Sind KI und Datenschutz überhaupt in Einklang zu bringen?
Um die neuen Risiken durch KI einzugrenzen, hat das EU-Parlament Mitte 2023 den AI Act verabschiedet. Mehr dazu lesen Sie in unserer News „KI-Gesetz: EU-Parlament beschließt Regeln zu Künstlicher Intelligenz“.
Wo Datenschutz und Künstliche Intelligenz schwer vereinbar sind
Ein klassisches KI-System ist auf die Einspeisung und Verarbeitung von Daten angewiesen, um sich weiterentwickeln zu können. Mittels der ihr zu Grunde liegenden Algorithmen lernt die Künstliche Intelligenz dazu. Ob Datenschutz von den KI-Systemen bei diesem Vorgang maschinellen Lernens berücksichtigt wird, ist nicht garantiert.
Künstliche Intelligenz und Datenschutz stehen im Hinblick auf folgende datenschutzrechtliche Grundsätze, u.a. der DSGVO, im Konflikt:
- Transparenz
- Zweckbindung
- Datenminimierung, welche die Speicherung von Daten ohne konkreten Zweck unzulässig
Eine Grundvoraussetzung für die Vereinbarkeit von KI und bestehenden Datenschutz-Regelungen ist die zweckgebundene Einwilligung der Betroffenen zur Datenverarbeitung. Da auf Grund der Funktionslogik der KI bei der Aufnahme von Daten noch unklar ist, wie und wofür genau diese verarbeitet werden, besteht hier ein erstes datenschutzrechtliches Problem.
Zudem kann der Einsatz von KI-Systemen durch ihren selbstständigen Lernprozess im Laufe ihrer Entwicklung zunehmend intransparent werden. Die Frage der Transparenz stellt sich erneut in Verbindung mit der Zweckbindung und dem Auskunftsrecht nach Art. 15 der DSGVO. Künstliche Intelligenz, die als selbstlernendes System funktioniert, kann oftmals in ihrer Entscheidungsfindung nicht nachvollzogen werden. Das erschwert verlässliche Auskünfte, wie sie die ihnen zur Verfügung stehenden Daten und Informationen weiterverarbeiten.
Wie Datenschutz und Künstliche Intelligenz vereinbart werden könnten
Politische Verantwortungsträger stehen vor der Herausforderung, datenschutzrechtliche Beschränkungen so zu gestalten, dass sie den Einsatz und die Weiterentwicklung von KI nicht unmöglich machen.
Die EU wird 2023 eine Verordnung zur Regulierung Künstlicher Intelligenz beschließen. Je stärker ein KI-System der Datenschutz-Grundverordnung und ihrer Regeln widerspricht, desto strenger wird es künftig reguliert werden. KI-Systeme, die als hochriskant eingestuft werden, müssen dann mit besonders strengen Vorgaben zur Transparenz ihrer Datenverarbeitung rechnen. Davon betroffen sein, werden insbesondere KI-Anwendungen im Bereich Personalmanagement, kritische Infrastruktur und Industrie. Unternehmen, die sich Verstöße leisten, müssen dann mit Strafzahlungen rechnen.
Künstliche Intelligenz ist vom Datenschutz, wie ihn die DSGVO vorschreibt, nicht ausgenommen. Laut Art. 25 der DSGVO muss der Verantwortliche „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen“ um Datenschutzgrundsätze wirksam umzusetzen.
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