Das Wichtigste zur Mieterselbstauskunft in Kürze
- Die Abgabe der Mieterselbstauskunft ist nicht verbindlich, sondern kann immer nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Allerdings kann die Verweigerung die Chancen auf den Zuspruch mindern.
- Mietinteressenten müssen grundsätzlich nicht auf alle Fragen (wahrheitsgetreu) antworten und können die Abgabe einer Mieterselbstauskunft sogar ganz verweigern.
- Vor allem besondere Kategorien personenbezogener Daten sind für Vermieter regelmäßig tabu, da diesbezüglich gemäß Artikel 9 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein allgemeines Verarbeitungsverbot gilt.
Was ist eine Mieterselbstauskunft?
Inhaltsverzeichnis
Für eine bessere Einschätzung der Mietinteressenten können Vermieter über eine freiwillige Mieterselbstauskunft unterschiedlichste Informationen einholen. Über diese kann er dann prüfen, welcher Interessent den Zuspruch für seine Wohnung erhalten sollte. Neben Informationen über die mit einziehenden Personen erhält der Vermieter hier vor allem auch wichtige Stammdaten der Betroffenen.
Zusätzlich werden auch regelmäßig Gehaltsabrechnungen sowie eine SCHUFA-Auskunft der Mieterselbstauskunft angefügt. Dies soll die Einschätzung erleichtern, ob der Mieter die vereinbarte Miete letztlich auch zahlen kann und wie hoch die Wahrscheinlichkeit der Zahlungsleistung ist.
Da im Rahmen dieser Abfrage personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, ist auch bei der Mieterselbstauskunft der Datenschutz zu beachten. Die Verarbeitung ist grundsätzlich nicht untersagt, ist aber an die Freiwilligkeit des Betroffenen gebunden. Sofern eine natürliche Person ihre personenbezogene Daten freiwillig und unter Maßgabe eines vorliegenden Einverständnisses preisgibt, dürfen diese auch verwendet werden.
Doch Vermieter dürfen grundsätzlich nicht alles von den potentiellen Mietern wissen! Welche Grenzen zu beachten sind und wie umfangreich und wahrheitsgetreu Sie die Mieterselbstauskunft ausfüllen müssen, erfahren Sie im Folgenden.
Einfache oder umfassende Mieterselbstauskunft – was ist erlaubt?
Im Allgemeinen müssen auch Vermieter den Datenschutz von Mietinteressenten wahren. Die Erhebung von allgemeinen Informationen wie etwa der Bonität ist aus wirtschaftlicher Sicht legitim. Doch die Grenze des Wissensdurstes ist schnell bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten erreicht.
Führt der Mieter Fragen hierzu in der Mieterselbstauskunft auf, müssen die Interessenten diese grundsätzlich nicht beantworten, denn: Gemäß Artikel 9 Absatz 1 DSGVO ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten untersagt. Zwar gibt es Ausnahmen, diese betreffen jedoch regelmäßig nicht die besonderen Interessen von Vermietern. Das schutzwürdige Interesse der Betroffenen überwiegt hier regelmäßig. Allerdings kann die Verweigerung von Antworten auch hier die Chance auf die Zusage des Vermieters mindern.
Was müssen Sie in der Mieterselbstauskunft nicht richtig beantworten?
Besondere Kategorien personenbezogener Daten umfassen vor allem Informationen zu Religion und Ethnie, politischem und philosophischem Weltbild, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheitsdaten, Sexualität sowie genetische und andere biometrische Daten (etwa zum Aussehen). Diese dürfen Vermieter in aller Regel nicht verarbeiten, sodass Sie etwa folgende Fragen in der Mieterselbstauskunft zum Beispiel nicht wahrheitsgetreu beantworten müssen:
- Sind Sie verheiratet, geschieden, verlobt o. a. (Familienstand)?
- Sind Sie aktuell schwanger oder wollen Sie zukünftig (weitere) Kinder bekommen?
- Welche Staatsangehörigkeit besitzen Sie? (nur in Ausnahmefällen zulässig)
- Welcher Religionsgemeinschaft gehören Sie an?
- Haben Sie einen Migrationshintergrund?
- Leben Sie in einer homosexuellen Beziehung?
- Welche politische Orientierung haben Sie?
- Sind Sie vorbestraft?
- Leiden Sie an einer der folgenden Erkrankungen: …?
- Sind Sie Mitglied in einer Gewerkschaft, einer Partei oder einem Mieterverein (wenn ja: in welchem)?
- Spielen Sie ein Musikinstrument?
- Sind Sie Raucher?
- Besitzen Sie ein Haustier oder haben Sie vor, ein Haustier zu beherbergen? (bei Kleintieren bedarf es keiner Zustimmung durch den Vermieter)
Legitime Antwortwünsche sind hingegen seitens des Vermieters in der Mieterselbstauskunft: SCHUFA-Bonitätsauskunft, Nettoeinkommen, geleistete Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (Insolvenz), Angaben zu weiteren Personen, die einziehen wollen sowie Stammdaten des Interessenten. Allerdings können Sie aufgrund der Freiwilligkeit der Preisgabe die Mieterselbstauskunft grundsätzlich auch ohne SCHUFA-Auskunft abgeben. Auch hier kann das die Chancen allerdings verringern.
Allgemeine Mieterselbstauskunft zu umfangreich: Was können Sie tun?
Mit Wirkung zum 25. Mai 2018 ist die DSGVO auch im Mietverhältnis verbindlich. Das bedeutet, dass auch Vermieter mit wesentlich höheren Sanktionen rechnen müssen, wenn Sie verbotswidrig besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten – oder dies zumindest entsprechend der Mieterselbstauskunft beabsichtigen.
Mietinteressenten, die entsprechende Missstände erkennen, können sich fortan an den zuständigen Datenschutzbeauftragten des Vermieters wenden oder aber an den Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Landes. Dieser kann entsprechenden Vermutungen auf Datenschutzverstöße nachgehen – bzw. ist sogar dazu verpflichtet. Vermieter sollten sich also auf Fragen beschränken, die nicht den höchstpersönlichen Lebensbereich ihrer potentiellen Mieter berühren, um möglichen Sanktionen aus dem Wege zu gehen.
Hallo Zusammen,
ich habe auch eine Frage …
Ist es normal, dass bei einer Mieterselbstauskunft zum Schluss hier steht (aus div. Gründen habe ich ein paar Leerzeichen eingebaut…)?
„Durch das abgeben der vertraulichen selbstauskunft entsteht ein verbindliches Angebot, welches zu einem Mietvertragabschluss führen könnte. Sollte sich der/die Eigentümer/in / Vertreter/in für ein Mietverhältniss mit der bewerbenden Person entscheiden, wird ein Mietvertrag erstellt. Bei Fertigung des Mietvertrages entstehen Kosten. Sollte der/die Mietinteressent/in nach Erstellung des
Mietvertrages absagen, übernimmt diese/r die entstandenen Kosten. Diese belaufen sich ca. in
Höhe von einer bis zwei Monatskaltmieten zzgl. MwSt. von 19 %. Der Mieter stimmt:
[ ] ja [ ] nein“
Ist das rechtens? Finde ich vorallem ein wenig teuer ….
Hallo, ich habe eine Frage.
Darf ein Makler, der sich meine bonität eingeholt und festgestellt hat, dass ich in der Insolvenz bin, an meiner Freund weitergeben?
Ich habe zur eine Bonität Prüfung zugestimmt, da ich gedacht habe es sei für den zukünftigen Vermieter. Und auf einmal ruft die Mieterin mein Freund an und erzählte ihm davon. Der wusste es bisher nicht.
Danke
Ich bezweifle das die „freiwillige Schufa“ wirklich so Datenschutzkonform ist wie man auf den ersten Blick denkt.
Verweigert man diese ist man „raus.“
Somit ist sie eben nicht mehr freiwillig.
Endlich Jemand, der es auch so sieht. Ich finde das geht die Mieter gar nichts an und auch erlauben sie sich zu viel. (Haben selbst Häuser und Wohnungen vermietet, als ich ein Kind war.) Aber der Gehaltsnachweis sagt auch nicht viel aus, man kann dennoch asozial sein und die Wohnung „verwüsten.“
…wir wohnen seit ungefähr 4 Monaten in einer Mietwohnung mit eigenem Eingang…da einige Beanstandungen in der Mietwohnung sind haben wir das schriftlich festgehalten und dem neuen Mieter geschickt da mündlich nicht viel zu machen ist. Leider hat er das in einem falschen Hals bekommen und ist zu dem ehemaligen Vermieter gefahren wo wir über 10 Jahre gewohnt haben um Auskunft einzuholen. Dieser hat uns dermaßen in den Dreck gezogen mit Unwahrheiten das wir das jetzt von dem neuen Vermieter zu hören bekommen haben. Wir haben uns nie etwas zu schulden kommen lassen. Was kann man dagegen tun uber diese üble Nachrede die vor allen Dingen nicht der Wahrheit entspricht.
Hallo Ruth,
ggf. kann ein Anwalt Ihnen einen angemessenen Rat zum Umgang mit den Anschuldigungen geben. Anzeigen wegen einer vermuteten Straftat nimmt die Polizei entgegen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Verständnis habe ich zu Fragen des Einkommens und eine Schufa Auskunft ist auch noch ok. Die sog. “Bewerbungsmappe“ bei Immoscout24 geht mir aber deutlich zu weit. Was hat denn ein Lebenslauf dort zu suchen? Ist ja schließlich keine Bewerbung auf einen Arbeitsplatz (dort verdiene ich im Regelfall Geld) sondern man stellt sich als Mietinteressent vor (hier bin ich der Zahlende). Auskünfte über den Vermieter fände ich auch sehr interessant, denn hier gibt es ebenfalls eine Menge schwarzer Schafe. Woher weiß ich denn im Vorfeld ob dieser kurz vor der Privatinsolvenz steht und seine Wohnung bald verkaufen muss oder ob er demnächst Eigenbedarf anmelden wird? Als schon 2 x Betroffene würden solche Daten meine Entscheidung für oder gegen ein Mietobjekt deutlich vereinfachen.
@Sabrina
Vielen Dank, dass noch jemand so scharf hinschaut, ich bin nicht allein. Die IS24 kann man getrost ignorieren, da laufen noch ganz andere Absurditäten.
Man darf immer vom zukünftigen Vermieter einen aktuellen Grundbuchauszug anfordern, auch mit Angaben über die Grundschuld und ob von der Grundschuld Gebrauch gemacht wird. Auch die Vorvermieterbescheinigung ist bereits in 2009 vom BGH gekippt worden, AZ VIII ZR 37/07. Genauso ist die Angabe der Kontaktdaten des Vorvermieters eine Verletzung der Daten Dritter.
Das allgemein verbreitete despotische Gehabe, man hätte weniger Chancen, wenn man bestimmte Auskünfte nicht gibt, schürt eine Bettelpfötchenkultur, die jedweden Maßstabs entbehrt. Die Mieter zahlen und haben exakt denselben Anspruch auf Auskünfte, wie die Vermieter.
Es wäre an der Zeit, die Gepflogenheiten zu ändern und Mietverträge durch ein beiderseitiges Schuldanerkenntnis beim Notar zu ersetzen. In Italien und in Bulgarien ist das gängige Praxis und dient dem Schutz beider Seiten. Dann braucht man auch den ganzen Datenschutzdschungel nicht mehr.
Ich bin gerade dabei eine Mieterselbstauskunft für einen Vermieter auszfüllen.
Dabei viel mir auf das dort gern gefragt wird nach der Telefonnummer meines Arbeitgebers.
Ebenso nach dem Namen der Anschrift und der Telefonnummer meines bisherigen Vermieters.
1. Dürfte mein Arbeitgeber keine Informationen zu mir heraus geben.
2. Dürfte ich ohne Zustimmung bei einem Privaten Mietverhältnis auch die Nummer Anschrift und Namen meines bisherigen Vermieters nicht angeben.(dies gilt sicherlich besonders bei Privaten Vermietern. Bei Mietgesellschaften sieht dies sicher noch anders aus, da diese für außen Kontakte eigene Nummern und angestellte haben)
Auch hier ist der Vermieter nicht berechtigt meine Daten heraus zu geben an den neuen Vermieter ohne meine Zustimmung.
Da das Verarbeiten meiner Daten dem Vermieter nur gestattet ist soweit es zur Ausübung der Vermietung nötig ist.
Mit anderen über mich zu sprechen und über meine Verhältnisse zu berichten dürfte nicht in den Bereich fallen.
Oder ist dort etwas das ich falsch sehe?
Klar ist das ein nicht erteilen dieser Daten auch negativ ausgelegt werden könnte.
MFG
Muss man bei den Personen, die gleichfalls einziehen auch Angaben zu leiblichen Kindern machen? Es gibt viele Vermieter, welche eine eigene Auslegung des Wohnraumbedarfs jenseits der gesetzlichen Vorgaben haben und z.B. Alleinerziehende mit Kindern daraufhin ablehnen.
Darf man wirklich über den Familienstand lügen? Andere Portale behaupten, dies sei eine legitime Nachfrage, denn im Zweifel darf z.B. der Ehepartner oder Ehepartnerin miteinziehen?
Ich stehe gerade vor der Entscheidung, ob ich dies bei einer Einzimmerwohnung eingebe oder nicht.
MfG,
N
Hallo,
es kann ein berechtigtes Interesse bestehen, Informationen über die Miteinziehenden zu erhalten (Name, derzeitige Kontaktdaten usf.). Der genaue Familienstand – also das persönliche Verhältnis zu diesen Personen – jedoch ist für das Mietverhältnis in aller Regel nicht relevant.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo, ja vor 40 Jahren waren auch die Menschen anders, haben weniger gelogen, fanden ihr Auskommen in Arbeit und nicht beim Jobcenter und waren sich bewußt, dass ein Hausbau d.h. schaffen von Wohnraum mit Arbeit und Verzicht auf vieles verbunden war. Natürlich unbedingt Mieter- / Datenschutz wo es geht mit dem Recht zur Lüge. Bin vor kurzem erst auf eine Lügnerin reingefallen. Ich werde meinen Spielraum nutzen und ev. unsere Einliegerwohnung nicht mehr vermieten. Als Vermieter die Melkkuh zu spielen gefällt mir nicht. Das Geschrei von einigen Unfähigen / Faulenzern nach Wohnraum nervt.
Fragen, nicht wahrheitsgemäß beantworten, also lügen zu zu dürfen, qualifiziert bereits das Ganze zur Unkenntlichkeit und Unbrauchkeit ab. Ein zukünftiger Vertrauensverlust ist damit vorprogrammiert.
Legitimer wäre wohl, Fragen, denen man die Möglichkeit zur Lüge einräumt, eher von jeglicher
Beantwortung freizustellen.
Hallo Ulrich,
grundsätzlich dürfen vermieter auf bestimmte Fragen auch keine Antwort erwarten (sie dürften sie im Zweifel nicht einmal stellen). Allerdings zeigt sich, dass eine Nichtbeantwortung mitunter negative Auswirkungen haben kann, sodass als Alternative das Lügen bliebe.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo zusammen,
für mich stellt sich grundsätzlich die Frage, warum sind Schufa,Ausweiskopie, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung,die letzten 3 Kontoauszüge etc. aus heutiger Sicht relevant, wobei sie vor 40 Jahren keine Rolle gespielt haben??? Nach meinem Verständnis, sollten für die Anmietung einer Wohnung nur der Ausweis, der Antrag für das interessierte Objekt, sowie die letzten 3 Abrechnungen Maßgebend sein. Alles andere verstößt meiner Ansicht nach gegen meine Persönlichkeitsrechte und darf mir auch nicht in Bezug auf meine Wohnungssuche zum Nachteil gereicht werden. Ich denke nicht, das man Vermieter soviel Spielraum für die Selektion von potentiellen Mieter einräumen sollte. Schnelles und unbürokratisches Handel ist gerade aus heutiger Sicht gefragt.