Das Wichtigste zur Online-Bewertung in Kürze
Bewertungen im Internet können bei Waren und Dienstleistungen eine Orientierungshilfe sein. Allerdings sollten Sie den Rezensionen nicht blind vertrauen, denn die vermeintlichen Erfahrungsberichte können gefälscht sein. Worauf Sie bei der Beurteilung von einer Online-Bewertung achten sollten, erfahren Sie hier.
Wer eine Online-Bewertung schreiben will, kann sich dabei weitestgehend auf seine Meinungsfreiheit berufen. Unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen sind allerdings untersagt und fallen nicht unter die freie Meinungsäußerung. Bei rechtlich problematischen Bewertungen sieht der Datenschutz im Internet daher ein Recht auf Löschung vor.
Nein, im Internet kann eine Bewertung grundsätzlich auch anonym veröffentlicht werden. Allerdings hat der Datenschutz auch seine Grenzen. So besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Auskunft und Herausgabe der Personalien des Verfassers, wenn die Bewertung strafbare Äußerungen (Beleidigung, üble Nachrede etc.) enthält.
Was darf ich in eine Online-Bewertung schreiben?
Inhaltsverzeichnis
Suchen wir nach einem Arzt, einem Hotel oder einem neuen Produkt, lassen wir uns bei der Entscheidung nicht selten von Bewertungen im Internet beeinflussen. Negative Erfahrungsberichte können daher für Unternehmen schnell zu einem ernsten Problem werden. Wer selbst eine Bewertung online stellen will, sollte sich daher im Vorfeld sowohl über die rechtlichen als auch plattformeigenen Vorgaben informieren.
So deckt etwa die Meinungsfreiheit bei einer Online-Bewertung das subjektive Empfinden ab. Äußerungen wie „Ich war mit dem Service nicht zufrieden.“ oder „Ich werde das Restaurant nicht mehr besuchen.“ sind daher zulässig, solange dabei nicht die Persönlichkeitsrechte Dritter beeinträchtigt werden. Dies wäre etwa bei Beleidigungen der Fall.
Ebenfalls untersagt sind falsche Tatsachenbehauptungen. Dabei handelt es sich um Aussagen, die sich nicht beweisen lassen. Als Beispiele lassen sich Aussagen wie „Der Arzt hat mich falsch behandelt.“ oder Verallgemeinerungen wie „Alle Mitarbeiter sind unfähig.“ anführen.
Ist eine Rezension im Internet geschäftsschädigend und rechtswidrig, besteht unter Umständen die Möglichkeit, die Online-Bewertung löschen zu lassen. Dabei gilt es, im Einzelfall zu prüfen, ob die Aussagen noch unter die Meinungsfreiheit fallen oder ob es sich um Schmähkritik handelt, deren Ziel die Diffamierung der anderen Partei ist.
Wichtig! Gemäß § 19 Abs. 2 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) ist die Anonymität im Internet zu gewährleisten, soweit dies technisch möglich ist. Somit gibt es in Deutschland keine Klarnamenpflicht und es besteht die Möglichkeit, eine Online-Bewertung anonym zu veröffentlichen. Ein Anspruch auf die Herausgabe der Personalien besteht allerdings, wenn die Bewertung strafbare Äußerungen enthält. Hierbei kann es sich zum Beispiel um eine Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede handeln.
Mehr zum Thema: Spezifische Ratgeber zur Online-Bewertung
Fake-Bewertungen im Internet
Da wir uns bei Kaufentscheidungen durch Erfahrungsberichte im Internet beeinflussen lassen, entschließen sich einige Unternehmen dazu, selbst positives Feedback zu veröffentlichen. Eine solche Fake-Online-Bewertung verstößt mitunter gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Bewertungsportale. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass Unternehmen versuchen, ihre Konkurrenz mit schlechten Bewertungen zu schaden.
Doch wie lässt sich eine Online-Bewertung als Fake erkennen? Nachfolgend haben wir einige Tipps zusammengestellt:
- Verlassen Sie sich nicht nur auf eine positive/negative Online-Bewertung.
- Schauen Sie nach, welche Rezensionen der Nutzer noch verfasst hat. Sind diese nur positiv/negativ? In welchem Zeitraum wurden diese erstellt?
- Prüfen Sie, ob auf unterschiedlichen Bewertungsportalen identische/sehr ähnliche Rezensionen existieren.
- Analysieren Sie den Schreibstil: Wirkt die Online-Bewertung wie ein Werbetext? Ist der Text länger als notwendig? Werden lange Produktnamen immer ausgeschrieben?
- Suchen Sie ggf. nach Rezensionen, bei denen die Verfasser eigene Fotos hochgeladen haben.
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