Das Wichtigste zu Opt-Out in Kürze
- Opt-Out ist ein Marketing-Verfahren, dass die Einwilligung annimmt, wenn dieser nicht widersprochen wurde.
- Da Opt-Out nicht gesetzlich definiert ist, ist es nur unter bestimmten Umständen unzulässig.
- Für postalische Werbung ist Opt-Out nicht verboten.
Was bedeutet Opt-Out?
Inhaltsverzeichnis
Im Marketing gibt es verschiede Methoden, um eine Einwilligung einzuholen. Gängiges Vorgehen sowohl online als auch offline sind die sogenannten Opt-In- und Opt-Out-Verfahren. Doch gibt es für beide Verfahren Regeln. Besonders das Opt-Out ist seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) (Az. VIII ZR 12/08) strengen Regeln unterworfen.
Im Marketing können Einwilligungen auf verschiede Arten eingeholt werden. Die Opt-Verfahren sind dabei nicht selten anzutreffen. Sie funktionieren schnell und einfach, haben jedoch auch ein paar Schwächen.
Beim Opt-Out-Verfahren wird von einer Einwilligung ausgegangen, solange dem nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Das kann durch verschiedene Mechanismen sichergestellt werden. Trotzdem ist Opt-Out per Definition nicht in jedem Fall eine zulässige Methode.
Mit Bezug auf das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass Opt-Out zwar aus Sicht der Wettbewerbsordnung ein vertretbares Verfahren sei. Dies beziehe sich aber nur auf die Einwilligung für schriftliche Werbung. Elektronische Post ist davon nicht betroffen. Ist der Fall im Internet angesiedelt, greifen die Regeln des Datenschutzes.
Opt-Out in der Post
Aus dem Urteil des BGH ergibt sich, dass Opt-Out für postalische Werbung zulässig ist. Es gibt seitdem beim Opt-Out die Regelung, dass von der Einwilligung zur postalischen Werbung ausgegangen werden kann. Jedoch müssen die Möglichkeiten, wie Widerspruch eingelegt werden kann, aus der Vereinbarung ersichtlich sein.
So sind Probeabonnements eine beliebte Methode, eine Opt-Out-Klausel über Werbung in einem anderen Vertrag zu verstecken. Die automatische Verlängerung eines Vertrages stellt auch eine Form des Opt-Out dar, da hier von der Einwilligung zur Vertragsverlängerung ausgegangen wird. Diese Formen der Vertragsgestaltung sind nur zusammen mit zumutbaren Fristen zulässig.
Opt-Out im Internet
Bei digitaler Werbung sieht die Lage anders aus. Hier ist Opt-Out unzulässig. Massenweise Verbreitung von Werbung ist an sich erlaubt, jedoch stellt sich dann die Frage, wie die Datenbank für den Verteiler zustande gekommen ist. Denn es handelt sich dann um eine automatisierte Verarbeitung von großen Mengen personenbezogener Daten zu einem gewerblichen Zweck.
Da das Sammeln und Verwenden von personenbezogenen Daten strengen Regeln unterworfen ist, kann eine Einwilligung dazu nicht per Opt-Out-Verfahren erteilt werden. Eine Einwilligung zur Datenverarbeitung kann nur ausdrücklich erteilt werden. Das bedeutet, dass die Befugnis nicht mit einer Klausel in einem anderen Dokument untergebracht werden darf, wie es bei einer Opt-Out-Klausel der Fall sein kann.
Ist Opt-In immer die bessere Alternative?
Auf der anderen Seite des Permission Marketing steht das Opt-In-Verfahren. Hierbei wird die Einwilligung ausdrücklich eingeholt. Doch auch hier muss beachtet werden, dass eine Zustimmung im Internet nur ausdrücklich ist, wenn das entsprechende Häkchen nicht voreingestellt ist. Auch die Erklärungen zu Datenverarbeitung, -speicherung, -weitergabe und dem Widerspruch dagegen müssen zentral ersichtlich sein, damit ein rechtsgültige Vereinbarung geschlossen werden kann.
Das ganze ist pure Belästigung und verbrennt mir meine Arbeitszeit. Ich bin gezwungen mich mit solchen Dingen zu beschäftigen obwohl sie mich nicht interessieren und muss immer auf der Hut sein ob mir nicht wieder irgendwer seinen Schrott aufdrücken will.
20.09.2018
alles schön und gut…
aber die Realität…
schaut man sich z.B. die Datensammelei bei EBAY und deren 100te „Partner Unternehmen“ an, wird ein grosser Teil (annähernd 50%) über „OPT OUT“ deaktiviert. Das bedeutet, man müsste sich auf 100ten Sites (deutsch, englisch russisch etc.) zusammensuchen, wie man der Daten-Sammelei h nur zur Analyse) widerspricht.
Das kann rechtlich nicht unbedenklich sein und sicherlich nicht im Sinne des Datenschutzes.
Z.Zt (9-2018) wird unten bei EBAY ein blauer Balken eingeblendet, den man nur mit „Zustimmung“ entfernen kann oder sich Informationen dort holt.
Michael
Genau dem bin ich auch gerade nachgegangen. eBay hat sehr viele Partner. Und stillschweigend wird allem zugestimmt? Das darf nicht erlaubt sein. Eine Verkaufsfläche kann doch nicht hinterrücks Daten traden dürfen.
Ich finde es unerhört, dass ich erst juristische Recherchen betreiben muss, damit ich mich richtig dagegen wehren kann. Und das bei Themen, von deren Existenz ich nicht mal weiß.
In einer Apotheke bekomme ich ja auch keinen Ölwechsel für das Auto untergeschoben. Zumindest erwarte ich sowas dort nicht.
Ätzende Entwicklung, dass ich so viel kostbare Zeit meines Lebens damit vergeuden muss, weil der Gesetzgeber (der dem Volk verpflichtet ist) mehr am wirtschaftlichen Wachstum interessiert ist, als an dem Menschen.
Personalisierte Werbung ist ja eine gute Sache, denn als Radfahrer interessieren mich die 245er Reifen und das super Motorenöl mal überhaupt nicht. Also ja an sich nicht schlimm, wenn es nicht immer schwarze Schafe gäbe und die Hacker/Phishing Klientel nicht zu vergessen.
Ergo gehört ausschließlich das einzelne Opt-In erlaubt und schon gar kein Gruppenverfahren. Erst recht nicht nicht, bei Art- und Zweckfremden Geschäften und schon gar nicht im Registrierungsprozess. Denn viele Funktionen und Informationen über Geschäftspraktiken, die Erprobung des Angebots, die Preisgestaltung usw. lassen sich erst nach einer Registrierung und meiner Zustimmung zu den AGBs erkunden.
Hi,
eben! Wie soll man da nach kommen?
Wenn ich versuche, dem Ganzen ein Ende zu bereiten, lande ich von einer „OPT-OUT“ Seite nach der anderen… (Nach mehreren Stunden und ich bin nicht wirklich voran gekommen)
Es ist schier unmöglich!
MfG:
MAC